Oktober

Neues Trainingsmodul für den IFRS für KMU verfügbar

29.10.2015

Die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung hat ein neues Trainingsmodul zum Abschnitt 12 des IFRS für KMU entwickelt.

Abschnitt 12 Weitere Finanzinstrumentethemen des IFRS für KMU enthält Bilanzierungsvorschriften für weitere, komplexere Finanzinstrumente und Geschäftsvorfälle, die nicht in Abschnitt 11 Grundlegende Finantinstrumente abgedeckt werden. Alle Trainingmodule sind hier auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Die IFRS-Stiftung weist außerdem darauf hin, dass der Aus- und Weiterbildungsstab derzeit dabei sind, alle 35 Trainingsmodule zu überarbeiten, umd die Änderungen widerzuspiegeln, die der IASB im Mai 2015 am IFRS für KMU vorgenommen hat.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im Oktober

29.10.2015

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 1.und 2. Oktober 2015 veröffentlicht.

Bei den ersten beiden Diskussionspunkten wurden auch Rückmeldungen von der Sitzung der Weltstandardsetzer erörtert, die früher in der Woche stattgefunden hatte. Insgesamt wurden folgende Themen erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Absätze in der Zusammenfassung des IASB):

  • Agendakonsultation 2015 (1-22). Die ASAF-Mitglieder erörterten (a) die Faktoren, die für die Zuweisung der Ressourcen zu Projekten auf Standardebene, Forschungsprojekten und Projekten mit begrenztem Umfang verwendet werden, (b) die Priorisierung des Forschungsprogramms, (c) der Grad und die Art der gewährten Umsetzungsunterstützung, (d) Tempo der Veränderungen und Detaillierungsgrad der IFRS und (e) einen Vorschlag, den Abstand zwischen Agendakonsultationen auf fünf Jahre zu verlängern.
  • Rahmenkonzept (23-54). Die ASAF-Mitglieder erörterten (a) mögliche Auswirkungen von Vorschlägen im Entwurf zum Rahmenkonzept auf IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen, (b) die Vorschläge in Bezug auf Bewertung im Entwurf und (c) mögliche Auswirkungen des Entwurfs auf das Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen.
  • Klarstellung von IFRS 15 (55-58). Der Stab gab einen Überblick über den Entwurf mit vorgeschlagenen Klarstellungen von IFRS 15 und bat die ASAF-Mitglieder (a) um ihre Meinung zur hohen Hürde, die sich der IASB bei der Frage, ob und wie IFRS 15 ggf. zu ändern sei, gesetzt hat und (b) um ihre vorläufigen Sichtweisen zu den Fragen in der Einladung zur Stellungnahme im Entwurf.
  • Bewertung von Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert - Bilanzierungsobjekt (59-82). Die ASAF-Mitglieder wurden gebeten, ihre Sichtweise zur Relevanz der vorgeschlagenen Bewertungsmodells im Entwurf Bemessung marktnotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert vom September 2014 darzulegen.
  • Mechanismen für die Schadstoffbepreisung (83-96). Die ASAF-Mitglieder erörterten ein mögliches Modell für die Bilanzierung von "Cap and trade"-Emissionshandelsprogrammen, das Rückmeldungen des ASAF bei der Sitzung im Juli 2015 widerspiegelte.
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode (97-104). Der FASB stellt kurz sein Vereinfachungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode vor, das vorsieht, die Vorschrift für Unternehmen, ihre Anteile an den identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden des Investitionsempfängers zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, zu streichen. Der IASB-Stab bat dann die ASAF-Mitglieder um ihre Meinung zu seinen eigenen vorläufigen Vorschlägen zur Änderung der Bilanzierung nach der Equity-Methode.
  • Stand der Projekte des IASB einschließlich Versicherungsverträge (105-113). Der Stab gab einen Überblick über die jüngsten vorläufigen Entscheidungen des IASB im Projekt zu Versicherungsverträgen. Dabei lag der Schwerpunkt auf (a) den Vorschriften für Versicherungsverträge mit teilnehmenden Merkmalen und (b) den unterschiedlichen Zeitpunkten des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen. Der Stab gab dann einen Überblick über alle laufenden Projekte des IASB, berichtete über die Schritte, die als Ergebnis der Rückmeldungen des ASAF in früheren Sitzungen unternommen worden sind, und schlug Themen für die Sitzungen im Dezember 2015 und im April 2016 vor.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Zweite Aktualisierung des IASB-Arbeitspogramm für Oktober mit minimaler Änderung

29.10.2015

Der IASB hat sein Arbeitsprogramm das zweite Mal in diesem Monat aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass er gestern das vorgeschlagene Leitliniendokument zu Wesentlichkeit herausgegeben hat.

Blaues Buch 2016 erscheint im Dezember

29.10.2015

Die IFRS-Stiftung hat angekündigt, dass die konsolidierte Fassung der IFRS ohne vorzeitige Anwendung im Dezember 2015 veröffentlicht werden soll. Diese Version, die das "Blaue Buch" genannt wird, enthält alle offiziellen Verlautbarungen, die zum 1. Januar 2016 verpflichtend sind. Sie enthält keine IFRS, deren Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2016 liegt. Damit weicht das blaue Buch von der herkömmlichen gebundenen Ausgabe (dem sogenannten "Roten Buch") ab, die immer alle Verlautbarungen enthält, die bis zum Veröffentlichungsdatum herausgegeben sind, auch diejenigen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend werden.

Das blaue Buch kann für £72 plus Versandkosten erworben werden (es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittleren Einkommen sowie Mengenrabatt). Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Vorbestellung finden Sie hier.

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 15

28.10.2015

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2015/6 'Klarstellung von IFRS 15' eingereicht.

In unserer Stellungnahme begrüßen wir, dass der Board Anstrengungen unternimmt, Sachverhalte klarzustellen, bei denen es wahrscheinlich zu bedeutenden praktischen Problemen bei der Umsetzung von IFRS 15 gekommen wäre; wir unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen. Außerdem unterbreiten wir in unserer Stellungnahme allgemeine Anmerkungen zum Wert der Konvergenz, zur stabilen Plattform und weiteren Änderungen, zur Bedeutung der Aktualisierung des Standards selbst und zur Rolle der Beratungsgruppe zum Übergang.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

IASB veröffentlicht vorgeschlagenes IFRS-Leitliniendokument zu Wesentlichkeit

28.10.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf eines vorgeschlagenen Leitliniendokuments 'Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse' veröffentlicht. Mit dem Leitliniendokument soll das Konzept der Wesentlichkeit erläutert und illustriert werden, um Erstellern bei der Anwendung des Konzepts zu helfen. Stellungnahmen werden bis zum 26. Februar 2016 erbeten.

 

Hintergrund

Der IASB hat im Dezember 2012 als Reaktion auf die Ergebnisse der Agendakonsultation 2011 die Angabeninitiative in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. Im März 2014 wurde der Initiative ein neues Projekt zu Wesentlichkeit hinzugefügt. Ziel des Projekts ist es, Erstellern, Prüfern und Regulierern zu helfen, Ermessensentscheidungen in Bezug auf Wesentlichkeit zu treffen, um Abschlüssen mehr Bedeutung zu verleihen. Endgültiges Ergebnis des Projekts soll ein IFRS-Leitliniendokument sein, kein Standard. Daher müssen Unternehmen, die die IFRS anwenden, das Leitliniendokument nicht verpflichtend anwenden, wenn dies nicht ausdrücklich in ihrem Rechtskreis vorgeschrieben wird. Des Weiteren bedeutet eine Nichtbeachtung des Leitliniendokuments nicht, dass der Abschluss eines Unternehmens nicht im Einklang mit den IFRS steht, wenn die IFRS selbst befolgt werden.

 

Vorgeschlagene Leitlinien

Die im Entwurf ED/2015/8 IFRS-Leitliniendokument - Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse enthaltenen Leitlinien zielen darauf ab, Erläuterungen und Beispiele zur Verfügung zu stellen, um Erstellern dabei zu helfen, die Definition von Wesentlichkeit anzuwenden. Die Leitlinien decken drei Kernbereiche ab: Merkmale von Wesentlichkeit, Ausweis und Angaben im Abschluss sowie Auslassungen und Fehldarstellungen. Sie enthält auch einen kurzen Abschnitt zur Anwendung von Wesentlichkeit bei der Anwendung von Ansatz- und Bewertungsvorschriften.

Merkmale von Wesentlichkeit. Das Leitliniendokument setzt auf der im Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung enthaltenen Definition von Wesentlichkeit auf, die lautet: "Informationen sind wesentlich, wenn ihr Weglassen oder ihre unzutreffende Darstellung einen Einfluss auf die Entscheidungen der primären Nutzer von IFRS-Abschlüssen haben könnten, die diese Nutzer auf der Basis der Abschlussinformationen des jeweiligen berichtenden Unternehmens treffen." Der IASB hält fest, dass Wesentlichkeitsaspekte die gesamte Abschlusserstellung durchdringen und das Konzept sowohl in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung als auch im Anhang und in einzelnen Anhangangaben zu berücksichtigen ist. Der IASB gesteht ein, dass Ermessensentscheidungen in Bezug auf die Informationen zu treffen sind, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie Entscheidungen von primären Nutzern beeinflussen. Es wird festgehalten, dass Beurteilungen auf Einzel- und auf aggregierter Grundlage erfolgen müssen und dass es auch einer Gesamtbeurteilung bedarf. Dabei sind qualitative und quantitative Faktoren zu berücksichtigen.

Ausweis und Angaben im Abschluss. Im Leitliniendokument wird festgehalten, dass die Unternehmensführung bei der Erstellung des Abschlusses das Ziel, Informationen zur Verfügung zu stellen, die entscheidungsnützlich für Nutzer bei der Beurteilung sind, wie die Aussichten in Bezug auf künftige Nettozuflüsse in das Unternehmen sind und ob die Unternehmensführung verantwortlich mit den Ressourcen des Unternehmens umgeht, berücksichtigen müssen. Diese Zielsetzung stellt den Kontext für Wesentlichkeitsbeurteilungen dar und kann zu unterschiedlichen Beurteilungen in den verschiedenen Abschlussbestandteilen führen. Der IASB schlägt drei Schritte vor - Einschätzung, welche Informationen in Bilanz und/oder Gesamtergebnisrechnung auszuweisen sind; Einschätzung, welche Informationen in den Anhang aufzunehmen und wie prominent sie dort darzustellen sind; Würdigung der Informationsdarstellung im Abschluss als Ganzes -, um sicherzustellen, dass der Abschluss ein umfassendes Dokument mit einer sachgerechten Gesamtmischung ausgewogener Informationen ist. Schließlich weist der IASB darauf hin, dass ein Unternehmen die Verständlichkeit seines Abschlusses nicht dadurch verringern sollte, dass wesentliche Informationen durch unwesentliche Informationen verschleiert werden oder dass wesentliche Ausweiszeilen unterschiedlicher Art und unterschiedlichen Zwecks zusammengefasst werden. Allerdings gesteht der IASB auch ein, dass "in den IFRS Unternehmen nicht verboten wird, unwesentliche Angaben zu leisten".

Auslassungen und Fehldarstellungen. Im Leitliniendokument wird festgehalten, dass die Wesentlichkeit identifizierter Fehler und Auslassungen sowohl auf Einzelbasis als auch auf Grundlage des gesamten Abschlusses zu beurteilen sind. Wesentliche Fehldarstellungen oder Auslassungen, die einander ausgleichen sind dennoch als wesentliche Fehldarstellungen des gesamten Abschlusses einzustufen. Absichtliche Fehldarstellungen sind immer als wesentlich einzustufen.

Ansatz und Bewertung. Im Leitliniendokument wird auch festgehalten, dass Wesentlichkeitserwägungen auch auf die Entscheidung zutrifft, eine bestimmte IFRS-Vorschrift nicht anzuwenden, wenn die Auswirkung der Nichtanwendung als nicht wesentlich eingestuft wird. Es wird hervorgehoben, dass dies durchaus als pragmatische Lösung angedacht werden mag. Allerdings hält der IASB fest, dass die Ansatz- und Bewertungsvorschriften in den IFRS angewendet werden müssen, wenn ihre Auswirkung wesentlich ist, und dass Abschlüsse nicht im Einklang mit den IFRS stehen, wenn sie entweder wesentliche Fehler oder unwesentliche Fehler enthalten, die absichtlich begangen wurden, um einen bestimmten Ausweis der Finanzlage, der finanziellen Leistung oder der Zahlungsströme zu erzielen.

 

Erstmalige Anwendung und Übergangsvorschriften

Da das vorgeschlagene Leitliniendokument kein verpflichtend anzuwendender IFRS ist, enthält es keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens und auch keine Übergangsvorschriften. Der IASB weist zudem darauf hin, dass die Entwicklungen im Rahmenkonzeptprojekt und im Projekt zu Angabeprinzipien auch nach der endgültigen Verabschiedung noch zu Änderungen am Leitliniendokument führen können.

 

Weiterführende Informationen       

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats

28.10.2015

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Freitag, den 6. November 2015 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) zu einer gemeinsamen Sitzung in London zusammenkommen. Die Tagesordnung und die Unterlagen für die Sitzung wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der gemeinsamen Sitzung der IASB-Vertreter und des CMAC sind die folgenden:

Freitag, 6. November 2015 (9:25h-17:00h)

  • Begrüßung
  • Agendakonsultation 2015
  • Kurzer Überblick über die Arbeiten zum Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderungen
  • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung durch die Treuhänder
  • Rahmenkonzept: Bewertung
  • IFRS 9 Finanzinstrumente: Unterrichtseinheit zu den neuen Wertminderungsvorschriften
  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden: Verschiebung des zeitpunkts des Inkrafttretens
  • Angabeninitiative: Leitliniendokument zu Wesentlichkeit
  • Informationen zu Schritten, die als Ergebnis der letzten gemeinsamen Sitzung von CMAC und GPF unternommen wurden.

 Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Studien zu IFRS 9

27.10.2015

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) hat vier Studien zu IFRS 9 'Finanzinstrumente' in Auftrag gegeben, die öffentlich verfügbar gemacht wurden.

Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden vier Studien, die alle in englischer Sprache auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung stehen:

  • Die Bedeutung von IFRS 9 für die Finanzstabilität und Aufsichtsregelungen. In dem Papier wird das Zusammenwirken der Modells der erwarteten Kreditverluste in IFRS 9 mit den bestehenden Aufsichtsregelungen untersucht, und es werden mögliche Auswirkungen auf die Finanzstabilität erörtert. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass IFRS 9 in Verbindung mit verbesserter Transparenz zu einer Stärkung der Finanzstabilität führen kann.
  • Die IFRS-Übernahmekriterien in Bezug auf IFRS 9. In dem Papier wird untersucht, ob IFRS 9 die Kriterien 'den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung', 'qualitative Aspekte' und 'öffentliches Interesse der Europäischen Union' erfüllt. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass der Standard vernünftigerweise nicht auf Grundlage dieser Kriterien verworfen werden kann.
  • Wertminderung von griechischen Staatsanleihen unter IAS 39 und IFRS 9: Eine Fallstudie. In einer Fallstudie zu einer griechischen Staatsanleihe für den Zeitraum 2009 bis 2011, in dem die Kreditwürdigkeit von Griechenland rapide sank, wird das Ermessen hervorgehoben, das Ersteller haben, wenn sie Wertminderung beurteilen. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass IFRS 9 zu früheren Wertminderungserfassungen führen wird, aber dass diese immer noch zu spät und zu niedrig im Vergleich zur Abnahme des beizulegenden Zeitwerts erscheinen.
  • Bilanzierung der Wertminderung von Finanzinstrumenten auf der Grundlage von erwarteten Verlusten: Die Ansätze des FASB und des IASB in IFRS 9. In dem Papier werden die Arbeit des FASB und des IASB bei der Entwicklung von Bewertungsmethoden auf Grundlage erwarteter Verluste für die Wertminderung von Finanzinstrumenten beschrieben, die sich aus Kreditverlusten ergeben. Die wesentlichen Merkmale der Unterschiedlichen Ansätze, die von den beiden Standardsetzern entwickelt wurden, werden beschrieben und verglichen. Es werden außerdem Informationen zur Verfügung gestellt, die zeigen, welche Auswirkungen die unterschiedlichen Ansätze haben könnten. Schließlich werden die Argumente für und gegen die beiden Ansätze zusammengefasst.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

27.10.2015

Im Nachgang seiner Oktobersitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Auf Grund der seit dem Juli geänderten Darstellung sind Änderungen schwer zu verfolgen, und es können sich Verschiebungen von einem Monat in allen Projekten ergeben haben, bei denen der IASB keine aktive Änderung der Zuordnung vorgenommen hat. Alle aktiv vorgenommenen Änderungen haben wir für Sie analysiert.

Bei den größeren Projekten haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Über die weitere Ausrichtung des Projekts zum Rahmenkonzept soll jetzt innerhalb der nächsten sechs Monate entschieden werden.
  • Beim Projekt zu Wesentlichkeit, bei dem morgen der Entwurf eines Leitliniendokuments veröffentlicht werden soll, ist jetzt die Veröffentlichung eines endgültigen Dokuments aufgenommen worden - allerdings erst nach frühestens sechs Monaten.
  • Bei allen anderen größeren Projekten können sich nächste Projektschritte um einen Monat seit der letzten Aktualisierung des Arbeitsprogramms im September 2015 verschoben haben.

Bei den Projekten mit begrenztem Umfang haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • In das Arbeitsprogramm wurde ein Projekt zu den jährlichen Verbesserungen 2015-2017 aufgenommen; ein Entwurf soll allerdings erst frühestens nach sechs Monaten veröffentlicht werden.
  • Außerdem wurde ein Projekt zur Neubewertung zuvor gehaltener Anteile beim Erwerb von Kontrolle oder gemeinsamer Kontrolle in das Arbeitsprogramm aufgenommen. Es ist Ausfluss der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 - ein Entwurf soll innerhalb von sechs Monaten erarbeitet werden.
  • Nach der Entscheidung des Boards bei der Oktobersitzung, mit den Änderungen an IAS 7 auf jeden Fall fortzufahren, wurde der Status des Projekts auf "Entwicklung einer endgültigen Verlautbarung" geändert - sie soll innerhalb von drei Monaten herausgegeben werden.
  • Beim Projekt zur Neubewertung bei einer Planänderung ist die Kommentierungsfrist abgelaufen. Der Board wird nun innerhalb der nächsten sechs Monate über die weitere Ausrichtung des Projekts beraten.
  • Des weiteren ist jetzt berücksichtigt, dass die zwei neuen Interpretationsentwürfe (zu Fremdwährungstransaktionen und zu Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern) derzeit kommentiert werden können. Über die weitere Ausrichtung des Projekts soll jeweils frühestens nach sechs Monaten entscheiden werden.
  • Bei allen anderen Projekten mit begrenztem Umfang können sich nächste Projektschritte ebenfalls um einen Monat verschoben haben.

Schließlich spiegelt das Arbeitsprogramm wider, dass in zwei Forschungsprojekten (Abzinsungssätze und Geschäfts oder Firmenwerte und Wertminderung) erste Erörterungen aufgenommen wurden.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 26. Oktober 2015 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2015 bekannt

27.10.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die Schwerpunkte bekanntgegeben, die bei der Überprüfung der Jahresabschlüsse 2015 gesetzt werden werden.

ESMA hält die folgenden Kernthemen für besonders relevant bei der Überprüfung der Abschlüsse 2015:

  • Auswirkungen der Finanzmarktbedingungen auf den Abschluss
    • Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds in Europa
    • Auswirkungen aus sinkenden und volatilen Rohstoffpreisen
    • Berücksichtigung von stark schwankenden Wechselkursen, Länderrisiken und Kapitaltransferrestriktionen
  • Kapitalflussrechnung und zugehörige Angaben
    • Klassifizierung von Cashflows, v.a. aus operativer Tätigkeit und Auswirkungen Reverse Factoring
    • Definition von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
    • Darstellung zahlungsunwirksamer Geschäftsvorfälle
  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zugehörige Angaben
    • Verbesserungspotenzial bei der Bewertung und Offenlegung zu Fair Values bei nicht-finanziellen Posten
    • Beachtung der Zielsetzung des Standards, vor allem bei Nutzung von Preisen und Inputparametern

ESMA hält fest, dass diese Themen gewählt wurden, weil sie entweder bei der Prüfung von Abschlüssen immer wieder auftreten oder weil sie im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld besondere Herausforderungen darstellen. Des Weiteren hält ESMA fest, dass auch die Prüfungsschwerpunkte von 2014 weiterhin im Auge behalten werden und dass die Anwendung neuer und geänderter IFRS kritisch geprüft werden wird.

ESMA und die national zuständigen Behörden werden die Anwendung der IFRS-Vorschriften nach diesen Prioritäten überwachen, und die nationalen Behörden werden die entsprechende Überwachung bei ihren eigenen Überprüfungen mit überwachen und wo notwendig korrektive Maßnahmen ergreifen. ESMA wird Informationen dazu sammeln, wie europäische börsennotierte Unternehmen diese Prioritäten angewendet haben, und die Ergebnisse Anfang 2017 veröffentlichen.

Auf der Internetseite der ESMA steht Ihnen folgende weiterführende Informationen zur Verfügung:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.