2012

Australischer Standardsetzer ist geteilter Meinung bei Investmentgesellschaften

21.12.2012

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat einem Entwurf herausgegeben, in dem dargestellt wird, wie er sich vorstellt, die vom IASB herausgegebenen Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften im australischen Kontext umzusetzen. In dem Entwurf wird die Verwendung zusätzlicher Angaben vorgeschlagen, aber es wird auch festgehalten, dass "die Mitglieder des AASB geteilter Meinung [...] in Bezug auf die Möglichkeiten der besten Vorgehensweise" waren. In dem Entwurf werden deshalb jetzt auch zwei alternative Sichtweisen vorgestellt, von der eine dazu führen könnte, dass die Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften nicht für die Anwendung in Australien übernommen werden.

Im Einklang mit früheren Überlegungen des AASB sehen die Vorschläge im jetzt veröffentlichten Entwurf ED 233 Zusätzliche australische Angaben - Investmentgesellschaften die Übernahme der Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften mit gleichzeitig zu leistenden zusätzlichen australischen Angaben vor.

Mit den zusätzlichen Vorschriften würden folgende Angaben gefordert:

  • eine konsolidierte Gesamtergebnisrechnung und eine konsolidierte Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses,
  • eine konsolidierte Darstellung der Vermögens- und Finanzlage,
  • eine konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung,
  • eine konsolidierte Darstellung der Zahlungsströme,
  • eine Beschreibung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für die Erstellung der vorgenannten Abschlussbestandteile angewendet wurden.

In dem beschriebenen Abschluss, der damit in den Angaben zur Verfügung gestellt würde, waren beherrschte Investitionsempfänger enthalten, obwohl Investmentgesellschaften von den Konsolidierungsvorschriften nach AASB 10 Konzernabschlüsse (äquivalent zu IFRS 10) ausgenommen wären. Es würde im Rahmen des australischen Systems der reduzierten Angaben keine Ausnahme von dieser Angabevorschrift geben.

Als Ergebnis der Erörterungen bei der Sitzung des AASB im Dezember sind im Entwurf allerdings auch zwei alternative Sichtweisen enthalten:

  • Alternative Sichtweise 1 - Die Ausnahme in Bezug auf Investmentgesellschaften sollte nicht übernommen werden, da die AASB-Mitglieder, die diese Sichtweise vertreten, der Meinung sind, dass sie "eine Verletzung des grundlegenden Prinzips darstellen, dass ein Unternehmen alle seine Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge bilanzieren muss". Zu weiteren Bedenken in diesem Zusammenhang gehört, dass die Definition einer "Investmentgesellschaft" nicht genau genug sei und dass Bilanzierungsvorschriften durch zusätzliche Aunahmen nur verkompliziert würden.
  • Alternative Sichtweise 2 - Die Ausnahme in Bezug auf Investmentgesellschaften sollte sofort ohne zusätzliche Angaben, "die australischen Investementgesellschaften bedeutende zusätzliche Kosten im vergleich mit ihren internationalen Wettbewerbern auferlegen" in Australien übernommen werden. Die AASB-Mitglieder, die diese Sichtweise unterstützen, würden dennoch die Angabevorschriften akzeptieren, um australischen Unternehmen die Möglichkeit zu erhalten, eine Einhaltung der IFRS beanspruchen zu können, was bei einer Nichtübernahme der Änderungen nicht der Fall wäre.

Zum Entwurf kann bis zum 29. März 2012 Stellung genommen werden.

Auf der Internetseite des AASB stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

Umfrage des IASB zu Angaben

20.12.2012

In Vorbereitung des demnächst stattfindenden Diskussionsforums zu Angaben hat der Stab des International Accounting Standards Board (IASB) einen Fragebogen entwickelt, der darauf abzielt, dem IASB zu helfen, ein klareres Bild des wahrgenommenen Problems in Bezug auf Angaben zu bekommen. Der Fragebogen kann bis 15. Januar 2013 bantwortet werden.

Das Diskussionsforum wird am 28. Januar 2013 in London stattfinden.

Der IASB sagt zu, dass alle Antworten auf den Fragebogen vertraulich behandelt wird, und Informationen, die veröffentlicht werden, werden anonymisiert und nicht auf einzelne Personen oder Organisationen zurückzuverfolgen sein. Die Beantwortung des Fragebogens nimmt etwa 10 Minuten in Anspruch, wobei es allerdings verschiedene freie Antwortfelder gibt, in denen bei Bedarf detaillierte Informationen in freiem Textformat eingegeben werden können.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

IFRS-Stiftung gibt Weiterbildungsmaterialien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert heraus

20.12.2012

Im Rahmen der Aus- und Weiterbildungsinitiative hat der Stab der IFRS-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Gruppe der Bewertungsexperten Begleitmaterialien zu IFRS 13 mit dem Titel 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallen' herausgegeben.

In diesem 71 Seiten umfassenden Kapitel wird die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten adressiert. Es enthält eine Reihe von weithin verwendeten Bewertungsverfahren zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten im Rahmen markt- und ertragsbasierter Bewertungen sowie der Methode des angepassten Nettovermögens. In diesem Kapitel wird kein bestimmtes Bewertungsverfahren vorgeschrieben, sondern zum Einsatz von professionellem Ermessen und Berücksichtigung aller Tatsachen und Umstände im Zusammenhang mit der Bewertung ermutigt.

Bei dem jetzt veröffentlichten Kapitel handelt es sich um das erste einer Reihe von geplanten Kapiteln mit zur Weiterbildung bestimmten Begleitmaterialien zu IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Diese Kapitel werden entwickelt, um auf allgemeiner Grundlage die Logik bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten, Schulden sowie den eigenen Eigenkapitaltieln eines Unternehmens zu verdeutlichen und die Übereinstimmung mit der Zielsetzung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 13 zu gewährleisten. Weitere Kapital werden jeweils nach Fertigstellung veröffentlicht werden.

Folgende weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB (in englischer Sprache):

Abschließende Mitschrift von der IASB-Sitzung im Dezember 2012

20.12.2012

Der IASB hielt seine monatliche Sitzung vom 13.-17. Dezember 2012 in London ab, wobei er teilweise gemeinsam mit dem FASB tagte. Wir haben Ihnen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte, die diese am Montag zu den Sitzungsteilen zu Landwirtschaft und Erlöserfassung angefertigt haben, eingestellt

Für einen unmittelbaren Zugang zu der jeweiligen Mitschrift klicken Sie bitte auf die Links:

Montag, 17. Dezember 2012

Sie können ferner die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der gesamten Sitzung aufrufen, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben.

FASB schlägt Wertminderungsmodell für alle finanziellen Vermögenswerte vor

20.12.2012

Am 20. Dezember 2012 hat der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) den Vorschlag für eine Aktualisierung der Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) mit dem Titel 'Finanzinstrumente — Bonitätsverluste' herausgegeben. Mit der vorgeschlagenen ASU würde das Modell der gegenwärtig erwarteten Bonitätsverluste (Current Expected Credit Losses, CECL) für die Bilanzierung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte eingeführt. Mit dem vorgeschlagenen CECL-Modell soll eine zeitnähere Erfassung von Bonitätsverlusten vorgeschrieben werden, wobei gleichzeitig mehr Transparenz über das Bonitätsrisiko gegeben werden soll. Das Modell ersetzt mehrere, nach US-GAAP bestehende Wertminderungsmodelle, die grundsätzlich vorsehen, dass ein Verlust eingetreten sein muss, bevor er bilanziell abgebildet werden darf.

Mit der vorgeschlagenen ASU wird ein einziger Werthaltigkeitstest für finanzielle Vermögenswerte eingeführt, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bei Erfassung der Wertminderungen im Sonstigen Gesamtergebnis (FV-OCI) bewertet werden — ungeachtet der Ausgestaltung des Vermögenswerts (d.h. Kredit vs. Schuldverschreibung). Dem vorgeschlagenen Modell zufolge würde eine Berichtseinheit für diese Vermögenswerte zum Ende der Berichtsperiode eine Risikovorsorge in Höhe des gegenwärtigen Schätzers erwarteter Bonitätsverluste erfassen (d.h. sämtliche vertraglichen Zahlungen, die ein Unternehmen nicht einzubringen erwartet).

Das vom FASB vorgeschlagene Wertminderungsmodell wäre auf alle finanziellen Vermögenswerte anzuwenden, die fortgeführten Anschaffungskosten oder FV-OCI bewertet werden, obgleich in begrenztem Umfang eine Praxiserleichterung gewährt wird. Damit würde das vorgeschlagene Modell auf für Handels- und Leasingforderungen sowie für Kreditzusagen einschlägig sein, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bei Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis (FV-NI) bewertet werden.

Stellungnahmen zur vorgeschlagenen ASU werden bis zum 30. April 2013 erbeten.

 

Vergleich mit den IFRS

Der in der vorgeschlagenen ASU unterbreitete Ansatz stellt das dritte Modell dar, das der FASB zur Kommentierung herausgegeben hat. Dieses und das erste Modell waren in alleinigen Dokumenten des FASB enthalten; das zweite Modell war ein ergänzendes Dokument, das gemeinsam mit IASB im Januar 2011 veröffentlicht worden war. Bis zum Juni 2012 hatten FASB und IASB gemeinsam ein Wertminderungemodell der 'drei Portfolien' für finanzielle Vermögenswerte erörtert. Nachdem Adressaten allerdings erhebliche Bedenken dahingehend geäußert hatten, dass das gemeinsame Modell schwer zu verstehen, umzusetzen und zu prüfen sein könnte, hatte der FASB entschieden, ein alternatives Wertminderungsmodell auszuarbeiten. Da der IASB von seinen Adressaten keine entsprechenden Rückmeldungen erhalten hatte, fällte er vorläufig den Beschluss, die Beratungen zum gemeinsam entwickelten Modell fortzusetzen. Die zwei Boards fühlen sich dessen ungeachtet weiterhin zu gemeinsamen erneuten Beratungen nach Eingang der Stellungnahmen auf ihre jeweiligen Vorschläge verpflichtet. Der IASB beabsichtigt, seinen Standardentwurf zu Wertminderungen im ersten Quartal 2013 herauszugeben.

Die nachfolgende Tabelle enthält die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem vom FASB vorgeschalgenen Modell und der derzeitigen Sichtweise des IASB.

SachverhaltVorgeschlagene ASU des FASBVorläufige Entscheidungen des IASB
Anwendungsbereich Die vorgeschlagene ASU gilt für:
  • Finanzielle Vermögenswerte, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder FV-OCI bewertet werden.
  • Handels- und Leasingforderungen.
  • Kreditzusagen, die nicht zum FV-NI bewertet werden.
Wie beim FASB.
Ansatzschwelle Keine. Wertminderungen basieren auf erwarteten (und nicht auf eingetretenen) Bonitätsverlusten.

Allerdings schreibt der FASB Unternehmen den Ansatz einer Risikovorsorge für finanzielle Vermögenswerte, die FV-OCI bewertet werden nicht vor, falls

  • deren beizulegender Zeitwert deren Buchwert übersteigt und
  • die erwarteten Bonitätsverluste als unbedeutend eingestuft werden.
Keine. Wertminderungen basieren auf erwarteten (und nicht auf eingetretenen) Bonitätsverlusten.

Der IASB gewährt für finanzielle Vermögenswerte, die FV-OCI bewertet werden, keine Ausnahme.

Bemessung Gegenwärtige erwartete Bonitätsverluste (d.h. sämtliche vertraglichen Zahlungen, deren Einbringlichkeit das Unternehmen nicht erwartet). Für Vermögenswerte in der ersten Kategorie: Erfassung der in den nächsten 12 Monaten erwarteten Verluste.

Für Vermögenswerte in der zweiten Kategorie: Erfassung der über die Restlaufzeit erwarteten Bonitätsverluiste.

Kriterien für eine Umbuchung zwischen den Kategorien Nicht einschlägig im CECL-Modell. Es gibt lediglich eine Bemessungsgrundlage. Umbuchung von der ersten in die zweite Kategorie, wenn es seit dem Erstansatz zu einer bedeutenden Verschlechterung der Bonität gekommen ist, wobei die Laufzeit des Vermögenswerts und dessen ursprüngliche Bonität in Betracht zu ziehen sind. Für Vermögenswerte mit höherer Bonität wären über die Restlaufzeit erwartete Verluste dann anzusetzen, wenn sich die Bonität dieser Vermögenswerte unter die Stufe "investment grade" fällt.

Eine Umbuchung zurück in die erste Kategorie wäre dann vorzunehmen, wenn die Kriterien für die ursprüngliche Umbuchung nicht länger erfüllt sind.

Ausweis der Risikovorsorge
Bewertungskorrektur (d.h., ein Abzugsposten vom Vermögenswert). wie beim FASB.
Erworbene, bereits bonitätsgeminderte finanzielle Vermögenswerte Folgen dem CECL-Modell. Die Risikovorsorge entspricht des gegenwärtig erwarteten Bonitätsverlusten. Die Erfassung von Zinserträgen basiert auf dem Kaufpreis zuzüglich der ursprünglichen Risikovorsorge, die auf die vertraglich vereinbarte Zahlungsreihe hin aufgezinst werden. Die Risikovorsorge für erworbene und bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte basiert (ausgehend von der beim Kauf bestehenden ursprünglichen Erwartung) stets auf der Veränderung der über die Restlaufzeit erwarteten Bonitätsverluste. Die Erfassung von Zinserträgen basiert auf den ursprünglich erwarteten (und nicht den vertraglichen) Zahlungen.
Bilanzierung als nicht zinstragend Ein Unternehmen wäre verpflichtet, einen finanziellen Vermögenswert auf nicht zinstragend umzustellen, "wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen im Wesentlichen den gesamten Kreditbetrag oder sämtliche Zinsen erhalten wird." In den IFRS gibt es derzeit kein entsprechendes Prinzip, und beim vorgeschlagenen Ansatz des IASB wäre eine Einführung auch nicht vorgesehen. Bei Vermögenswerten, die allerdings eine Bonitätsverschlechterung erfahren haben, würde die Zinserfassung auf Basis des Nettobuchwerts des Vermögenswerts erfolgen.
Abschreibung Ein Unternehmen würde den Buchwert eines finanziellen Vermögenswerts abschreiben, "falls das Unternehmen [schlussendlich] keine begründete Erwartung einer künftigen Erholung mehr hegt." wie beim FASB.

Einen Heads Up-Newsletter unserer amerikanischen Kollegen, in dem eingehender über die vorgeschlagene ASU berichtet wird, finden Sie hier.

Auf der Internetseite des FASB finden Sie einen Nachrichteneintrag, der auch eine Verknüpfung auf die vorgeschlagene ASU enthält.

 

iGAAP 2013 – Ein Leitfaden für die IFRS-Berichterstattung

20.12.2012

Die neueste Ausgabe dieses umfassenden Leitfadens bietet Leitlinien zu einer großen Bandbreite von Sachverhalten mit einer Analyse der wichtigsten Erwägungen für berichterstattende Unternehmen. Dabei (1) liegt der Schwerpunkt auf praktischen Fragen, denen sich Berichterstatter gegenüber sehen, (2) werden die IFRS-Vorschriften klar und eindeutig erläutert, (3) werden Interpretationen und Kommentare ergänzt, wo die IFRS keine Leitlinien enthalten oder mehrdeutig oder unklar sind und (4) werden viele erläuternde Beispiele geboten.

Zu dem neuen Material in dieser Ausgabe gehören folgende Inhalte:

  • IFRS 10 Konzernabschlüsse
  • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
  • IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  • die überarbeiteten Fassungen von IAS 27 Separate Abschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die als Folge von IFRS 10 bis 12 herausgegeben wurden
  • die überarbeitete Fassung von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
  • die Änderungen an IFRS 10, 11 und 12 Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinen (Juni 2012)
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2009-2011 (Mai 2012)
  • Änderungen an IFRS in Bezug auf Darlehen der öffentlichen Hand (März 2012)
  • weitere Beispiele und Leitlinien zu Praxissachverhalten

Die Publikation kann über http://www.lexisnexis.co.uk/deloitte bezogen werden.

 

Des Weiteren ist iGAAP 2013 IFRS-Berichterstattung im Vereinigten Königreich erhältlich, eine Ausgabe, die mit Sachverhalten angereichert wurde, die für Großbritannien relevant sind - enthält auch eine Gegenüberstellung, wie sich IFRS und britische Rechnungslegungsstandards unterscheiden, und eine Auflistung rechtskreisspezifischer Vorschriften, die weiterhin anzuwenden sind.

Gemeinsame Sitzung von EFRAG und IASB - Protokoll

20.12.2012

Am 18. Dezember 2012 haben der IASB und die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) im Anschluss an die reguläre IASB-Sitzung gemeinsam getagt, um eine Reihe von Themen zu erörtern.

Zu den erörterten Themen gehörten:

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Aktualisierter Arbeitsplan des IASB

20.12.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen überarbeiteten Arbeitsplan veröffentlicht, der die Ergebnisse der Agendakonsultation 2011 und der Sitzung des IASB im Dezember Änderungen widerspiegelt. Eine Reihe von neuen Projekten wurde auf die Agenda genommen, und verschiedene Zieldaten für die Veröffentlichung von Dokumenten wurden geändert oder klargestellt. In dem neuen Arbeitsplan wird auch dokumentiert, dass der IASB sich entschieden hat, das Thema preisregulierte Geschäftsvorfälle zweigleisig abzuarbeiten.

Die Änderungen im Vergleich zum letzten Arbeitsplan, der am 4. Dezember 2012 veröffentlicht worden war, sind die folgenden:

Neue und wieder aufgenommene Projekte

  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Wiederaufnahme der Arbeiten an diesem Projekt. Es soll in zwei Schritten abgearbeitet werden: Entwicklung eines Interimstandards (Entwurf im ersten oder zweiten Quartal 2013 erwartet) und Entwicklung eines endgültigen Standards im Rahmen eines umfassenden Projekts (Diskussionspapier im zweiten Halbjahr 2013 erwartet).
    Dieser zweigleisige Ansatz ist das Ergebnisse einer langen und heftig geführten Debatte, in der sich insbesondere Kanada stark dafür ausgesprochen hatte, einen Interimsstandard zu entwickeln, der eine Art Bestandsschutz für die bestehenden Ansatz- und Bewertungsmethoden nach den bisher verwendeten Rechnungslegungsgrundsätzen bietet, während bestehende Anwender, die beim Übergang auf die IFRS ihre Bilanzierungspraxis geändert haben, sich gegen einen solchen Bestandsschutz aussprachen. Der Board entschied sich nach langer Debatte für Entwicklung eines Interimstandards, um Rechtskreise, die sich in Richtung IFRS bewegen, zu ermutigen (auch in Kanada haben Unternehmen mit preisregulierten Geschäftsvorfällen die IFRS noch nicht übernommen), wies aber darauf hin, dass der Bestandsschutz im endgültigen Standard, der entwickelt werden soll, fallen kann. Genauere Informationen finden Sie in unserer Übersetzung der Mitschrift der entsprechenden Diskussion auf der IASB Sitzung im Dezember 2012.
  • IAS 12 — Latente Steuern für nicht realisierte Verluste - ein neues Projekt mit begrenztem Umfang, bei dem auf der IASB-Sitzung im Dezember 2012 entschieden wurde, es aus den jährlichen Verbesserungen herauszuspalten; ein Entwurf wird im vierten Quartal 2013 erwartet.
  • IAS 36 — Angaben zum erzielbaren Ertrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte - ein Projekt mit begrenztem Umfang, in dessen Rahmen einschlägige Angabevorschriften, die der IASB auf seiner Sitzung im Dezember 2012 beschlossen hat, klargestellt werden sollen. Dieses Projekt wurde aus den jährlichen Verbesserungen genommen, um es so rasch wie möglich abzuschließen. Ein Entwurf wird im ersten Quartal 2013 erwartet.

Klarstellung  von Zieldaten bei anderen Projekten

Sie können den Arbeitsplan des IASB mit Stand 19. Dezember 2012 direkt auf der Internetseite des IASB einsehen. Wir haben unsere IAS Plus-Seiten zu den einzelnen Projekten des IASB aktualisiert, um die Änderungen aus dem Arbeitsprogramm und andere bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

CAS-Taxonomie erhält Bezeichnung 'anerkannt'

20.12.2012

XBRL International hat bekanntgegeben, dass die Mehrzwecktaxonomie für die chinesischen Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards, CAS) von der Taxonomy Recognition Task Force, die für die Prüfung von XBRL-Taxonomien zuständig ist, den Status "anerkannt" zugesprochen bekommen hat, wodurch bestätigt wird, dass die Taxonomie im Einklang mit der XBRL-Spezifikation steht.

In der Taxonomie werden XBRL-Elemente definiert und die grundlegenden Vorschriften der XBRL-Berichterstattung auf Grundlage der CAS erläutert. Sie wurde erstmals 2011 angewendet. Derzeit wird sie von einer Reihe von Unternehmen im Staatsbesitz, Finanzinstituten und großen zentral gesteuerten Staatsunternehmen angewendet.

Ist eine Taxonomie 'anerkannt', bestätigt XBRL International, dass diese im Einklang mit der XBRL-Spezifikation steht. Die Übereinstimmung wird anhand der Überprüfung einer bestimmten, festgelegten Reihe von XBRL-Anwendungen überprüft, die sich allerdings von Zeit zu Zeit ändern. Bei der Überprüfung werden allerdings bestimmte Aspekte nicht geprüft - dazu gehören beispielsweise leichte Anwendbarkeit oder Vollständigkeit des Inhalts.

Eine englischsprachige Presseerklärung zu Anerkennung finden Sie auf der Internetseite von XBRL Internationale.

Weitere Mitschriften von der IASB-Sitzung im Dezember 2012

19.12.2012

Der IASB hält seine monatliche Sitzung vom 13.-17. Dezember 2012 in London ab, wobei er teilweise gemeinsam mit dem FASB tagt. Wir haben Ihnen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte, die diese am Freitag zu Versicherungsverträgen und am Montag zu den Sitzungsteilen zu IAS 36 und preisregulierten Geschäftsvorfällen angefertigt haben, eingestellt.

Für einen unmittelbaren Zugang zu der jeweiligen Mitschrift klicken Sie bitte auf die Links:

Freitag, 14. Dezember 2012

Montag, 17. Dezember 2012

Sie können ferner die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der gesamten Sitzung aufrufen, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben.

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