2013

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

20.12.2013

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Übernahme der Änderungen in Bezug auf Novationen von Derivaten und den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte in europäisches Recht haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Die Europäische Union hat Novationen von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung (Änderungen an IAS 39 ) und Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte (Änderungen an IAS 36) in europäisches Recht übernommen. Entsprechende Einträge wurden im Amtsblatt vom 20. Dezember 2013 veröffentlicht. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht jeweils dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2014).

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 20. Dezember 2013).

Einen Überblick über die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften zum 31. Dezember 2013 gewinnen Sie auch in unserem deutschsprachigen Musterkonzernabschluss 2013.

Übernahme der Änderungen in Bezug auf Novationen von Derivaten und den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte in europäisches Recht

20.12.2013

Die Europäische Union hat 'Novationen von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung (Änderungen an IAS 39 )' und 'Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte (Änderungen an IAS 36)' in europäisches Recht übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 1375/2013 vom 19. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 20. Dezember 2013 werden die Änderungen des IASB übernommen, mit denen dieser im Juni 2013 ermöglicht hat, Derivate trotz einer Novation weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen zu designieren, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 1374/2013 vom 19. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 20. Dezember 2013 werden die Änderungen des IASB übernommen, mit denen dieser im Mai 2013 klargestellt hat, dass der für einen Vermögenswert erzielbare Betrag — wenn dieser dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht — lediglich für wertgeminderte Vermögenswerte anzugeben ist.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht jeweils dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2014). Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Ergebnisse der 5. Jahrestagung der AOSSG

20.12.2013

Die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat ein Kommuniqué zu ihrer Sitzung veröffentlicht, die am 27. und 28. November 2013 in Colombo stattfand.

Die Teilnehmer erörterten die folgenden Themen:

  • Aufbau regionaler Kapazitäten, wobei es insbesondere um den Fortschritt bei der Einrichtung eines IFRS Centre of Excellence für ein Entwicklungsland in Nepal ging, das Nepal dabei helfen soll, seine Stnadardsetzungskapazitäten auszubauen;
  • Aktueller Stand und Erörterung von IASB-Projekten - allgemein, wo eher allgemein auf die Projekte zu Erlöserfassung, Leasingverhältnissen, Landwirtschaft und die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 sowie über das Forschungsprogramm des IASB gesprochen wurde;
  • Aktueller Stand und Erörterung von IASB-Projekten - detailliert, insbesondere die Projekte zum Rahmenkonzept, zu Versicherungsverträgen, Finanzinstrumenten und preisregulierten Geschäftsvorfällen;
  • Islamische Rechnungslegung, wobei insbesondere die Ergebnisse der Befragung besprochen wurden, die die AOSSG-Arbeitsgruppe für islamische Finanzgeschäfte in Nordafrika und im Nahen Osten durchgeführt hat, um die dortigen Bilanzierungsvorschriften für islamische Finanzgeschäfte zu verstehen;
  • IFRS für KMU und der Entwurf des IASB mit vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU;
  • IFRS in der Region, wo AOSSG-Mitglieder aus Indien und Nepal über die Fortschritte bei der IFRS-Übernahme in ihren Ländern berichteten.

Sie können sich das englischsprachige Kommuniqué zu den Ergebnissen der Sitzung direkt von der Internetseite der AOSSG herunterladen.

APAK Tätigkeitsschwerpunkte 2014

20.12.2013

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat auf ihrer Internetseite eine Erklärung zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit 2014 veröffentlicht. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung insbesonder bei großen Prüfungspraxen werden besonders kritisch geprüft werden.

Die APAK schreibt dazu:

 

In Koordination mit anderen Prüferaufsichten aus Europa wird die APAK im Rahmen ihrer Sonderuntersuchung bei Abschlussprüfern der Unternehmen von öffentlichem Interesse auch im Jahr 2014 ein besonderes Augenmerk auf Maßnahmen legen, mit denen gerade große Prüferpraxen die Effizienz der Abschlussprüfung weiter steigern wollen (z.B. Auslagerung von Tätigkeiten auf sogenannte Shared Service Center, Effizienzmaßnahmen zur Verschlankung des Prüfungsprozesses, geänderte Materialitätsüberlegungen, Anpassung des Prüfungsumfangs bei Konzernabschlussprüfungen). Dabei soll beurteilt werden, ob und gegebenenfalls wie sich solche Maßnahmen auf die Qualität der Abschlussprüfungen auswirken.

Die APAK hat folgenden erläuternde Dokumente auf ihrer Internetseite veröffentlicht:

FASB weicht mit Entscheidung von IASB-Leitlinien zu Klassifizierung und Bewertung ab

19.12.2013

Auf seiner gestrigen Sitzung beschloss der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB), den sog. "SPPI-Test" abzuschaffen, welcher als Teil der vorgeschlagenen Beurteilung der Zahlungsströme bei der Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte vorgesehen war.

Bei den gemeinsamen Beratungen auf der Novembersitzung 2013 hatten IASB und FASB vorgeschlagen, die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte auf Grundlage ihrer vertraglichen Zahlungsströme und des Geschäftsmodells vorzuschreiben, in welchem diese gesteuert werden. Den von beiden Boards gemeinsam herausgegebenen Vorschlägen zufolge würde ein finanzieller Vermögenswert die Anforderungen für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfüllen, wenn die Vertragsbedingungen des Instruments "zu bestimmten Zeitpunkten zu Zahlungen führen, die lediglich Zins und Tilgung darstellen" (solely payments of prinicipal and interest, SPPI).

Auf der gestrigen Sitzung erörterte der FASB allerdings die Komplexität, die mit dem vorgeschlagenen Test vertraglicher Zahlungsströme verbunden ist und enschied, die SPPI-Beurteilung abzulehnen. Nach Ansicht der Boardmitglieder könnte das Vorschreiben eines SPPI-Tests dazu führen, dass man bekannte Komplexität (d.h. die Zerlegungsvorschriften für eingebettete Derivate in den Bilanzierungsrichtlinien ASC 815-15) lediglich durch eine unbekannte Komplexität ersetze (den SPPI-Test). Stattdessen entschied der FASB mit 5 zu 2 Stimmen, die Vorschrift beizubehalten, nach der finanzielle Vermögenswerte entsprechend der bisherigen Leitlinien in ASC 815-15, d.h. nach dem "Bestehen eines klaren und eindeutigen Zusammenhangs", daraufhin untersucht werden sollten, ob ein eingebettetes derivatives Element von dem strukturierten finanziellen Vermögenswert abgespalten werden muss. Der FASB wies den Stab an zu untersuchen, ob der Test vertraglicher Zahlungsstromecharakteristika lediglich auf dem Kriterium eines "klaren und eindeutigen Zusammenhangs" nach ASC 815-15 fußen sollte oder man dieses Kriterium zur Weiterentwicklung des Tests verwenden solle. Der FASB wird die Ergebnisse der Untersuchung durch den Stab auf einer künftigen Sitzung erwägen.

Auf derselben Sitzung entschloss sich der FASB — bei der Entscheidung über die Zukunft seines Projekts zum Thema Wertminderungen —, mit seinem Modell aktuell erwarteter Kreditverluste (Current Expected Credit Loss, CECL) für die bilanzielle Abbildung von Wertminderungen fortzufahren und das vom IASB vorgestellte Modell erwarteter Kreditverluste nicht weiter zu verfolgen.

Tagesordnung für die Januarsitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

19.12.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 9. und 10. Januar 2014 in Berlin tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 23. Sitzung folgende Themen besprechen:

Den genauen zeitlichen Ablauf sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Britischer FRC steht vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU kritisch gegenüber

19.12.2013

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) stellt auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf mit Vorschlägen für Änderungen am 'International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' (IFRS für KMU) zur Verfügung. Der FRC warnt, dass der IASB riskiere, 'eine bedeutende Lücke im Standardsetzungsrahmen zu lassen'.

Der IASB hatte Anfang Oktober als Ergebnis seines Projekts zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU kleinere Änderungen an 21 der 35 Abschnitte vorgeschlagen. In seiner Stellungnahme lehnt der FRC die vorgeschlagenen Änderungen nicht ab, hält sie aber für nicht umfassend genug.

Der FRC wirft dem IASB vor, den Anwendungsbereich des IFRS für KMU zu eng zu interpretieren. Anstelle von Unternehmen, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind und Mehrzweckabschlüsse für externe Adressaten erstellen, beschränke sich der IASB nur auf die kleinsten Unternehmen dieser Art, bei denen weniger komplexe Geschäftsvorfälle auftreten und die nur über begrenzte Ressourcen für die Umsetzung der vollen IFRS aufbringen könnten.

Ergebnis dieser Schwerpunktsetzung ist nach Meinung des FRC, dass der IASB die Möglichkeiten von Rechtskreisen einschränke, den IFRS für KMU zu übernehmen. Diese müssten, wenn große und komplexe Unternehmen in den Anwendungsbereich des Standards zu fallen drohten, entweder an ihren nationalen Rechnungslegungsstandards festhalten oder Anpassungen am Standard vornehmen.

Großbritannien hatte im März 2013 seine nationalen Rechnungslegungsstandards durch einen auf dem IFRS für KMU basieren Standard ersetzt, dabei Änderungen vorgenommen, von denen eine der beträchtlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs gegenüber dem IFRS für KMU galt. Damit wurde erreicht, das jedes Unternehmen, das nicht die vollen IFRS anwenden muss, den neuen Standard FRS 102 anwenden kann. Allerdings sah sich Großbritannien dadurch auch genötigt, weitergehende Änderungen vorzunehmen, um der Komplexität der Geschäftsvorfälle der Unternehmen, die in diesen weiteren Anwendungskreis fallen, gerecht zu werden. Zuletzt hatte der FRC im November 2013 Änderungen an FRS 102 in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen vorgeschlagen, die den neuen Standard noch weiter vom IFRS für KMU abrücken lassen würden.

Sie können sich den englischsprachigen Stellungnahmeentwurf des FRC hier von dessen Internetseite herunterladen.

G4-Einführungsveranstaltungen in Deutschland

18.12.2013

Die Global Reporting Initiative (GRI) bietet gemeinsam mit deutschen Sponsoren zwei Einführungsveranstaltungen in die vierte umfassende Überarbeitung ihres Rahmens für Nachhaltigkeitsberichterstattung ("G4-Richtlinien") in Deutschland an - eine in Berlin und eine in Frankfurt.

Die neuen Leitlinien, die im Mai 2013 veröffentlicht wurden, sollen leichter zu nutzen sein, betonen Wesentlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung stärker und beinhalten neue und aktualisierte Angabevorschriften in verschiedenen Bereichen: Unternehmensführung, Ethik und Integrität, Lieferkette, Korruptionsbekämpfung ud Treibhausgasemissionen. Seit November 2013 liegen sie auch in deutscher Übersetzung vor.

Die Veranstaltung in Berlin findet am 26. Februar 2014 im Allianz Stiftungsforum am Pariser Platz statt; die Veranstaltung im Raum Frankfurt findet am 11. März 2014 bei der Deutschen Börse in Eschborn statt. Es werden jeweils Halbtagesveranstaltungen sein, die kostenfrei besucht werden können.

Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von GRI.

JURI stimmt zusätzlichen Angabeforderungen zu Sozial- und Umweltbelangen zu

18.12.2013

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI), der der federführende Ausschuss für die Änderungen an den Rechnungslegungsrichtlinien ist, mit denen bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben werden soll, zusätzliche Informationen zu Sozial- und Umweltbelangen anzugeben, hat dem Entwurf am Dienstag zugestimmt. Die Mitglieder des Ausschusses stimmten auch dafür, der die EU-Kommission zu empfehlen, zu erwägen, 2018 Vorschriften für die länderspezifische Berichterstattung zu Gewinnen, Steuern und Subventionen vorzuschlagen.

Die EU-Kommission hatte im April 2013 entsprechende Änderungen vorgeschlagen, die im November 2013 in JURI ankamen und dort mit den Meinungen verschiedener anderer Ausschüsse zusammengeführt wurden. JURI hat jetzt den Rapporteur Raffaele Baldassarre das Mandat erteilt, Verhandlanungen mit dem Rat aufzunehmen. Derzeit wird damit gerechnet, dass es am 10. März 2014 zur ersten/einzigen Lesung im EU-Parlament kommt.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite des EU-Parlaments (in englischer Sprache, wahlweise auch in französischer Sprache verfügbar):

Entwürfe zweier AFRAC-Stellungnahmen veröffentlicht

18.12.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Aufstellung und Prüfung eines Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB" und einer Stellungnahme zum Thema "Unternehmensrechtliche Bilanzierung von zusätzlichem Kernkapital bei Kreditinstituten bzw. von vergleichbarem Kapital bei anderen Unternehmen" zur Verfügung.

Der Entwurf der Stellungnahme zur Corporate Governance basiert auf den beiden AFRAC-Stellungnahmen "Corporate Governance-Bericht gemäß § 243b UGB" (vom Dezember 2008) und "Prüfung des Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB" (vom Juni 2011). Die beiden Stellungnahmen wurden zu einer gemeinsamen Stellungnahme zusammengeführt wobei die Stellungnahme aus dem Jahr 2008 an die aktuellen regulativen Vorgaben angepasst und die Stellungnahme aus dem Jahr 2011 inhaltlich unverändert integriert wurde. Den Stellungnahmeentwurf können Sie hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Der Entwurf der Stellungnahme zur Bilanzierung von zusätzlichem Kernkapital beschäftigt sich mit der unternehmensrechtlichen Einordnung der Finanzinstrumente beim Emittenten und in Abhängigkeit dieser Einordnung mit der unternehmensrechtlichen Bilanzierung des zusätzlichen Kernkapitals. Der Anwendungsbereich der Stellungnahme ist aber nicht auf Kreditinstitute beschränkt. Die entwickelten Grundsätze gelten bei vergleichbarem Kapital auch für andere Unternehmen. Den Stellungnahmeentwurf können Sie hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Zu beiden Stellungnahmeentwürfen werden Kommentare bis zum 31. Januar 2014 erbeten.

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