2013

41 neue Länderprofile in Bezug auf die Anwendung der IFRS in einzelnen Rechtskreisen

09.12.2013

Die IFRS-Stiftung hat ihrer Sammlung von Profilen zur Anwendung der IFRS in einzelnen Rechtskreisen weitere 41 Profile hinzugefügt, sodass die Gesamtzahl jetzt 122 Profile beträgt. Mit der Hinzufügung der neuen Profile wurde die dritte Phase zur Berurteilung des Fortschritts der Anwendung der IFRS weltweit abgeschlossen.

In der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB zur Veröffentlichung der Profile findet sich auch eine Auswertung aller bisher erstellten 122 Länderprofile. Kernpunkte der Analyse sind:

  • Die Anwendung der IFRS wird bereits für alle oder die meisten inländischen börsennotierten Unternehmen in 101 der 122 Rechtskreise gefordert.
  • In den meisten der verbeleibenden Rechtskreise ist die Anwendung der IFRS zumindest einige der börsennotierten Unternehmen gestattet.
  • Von den 101 Rechtskreisen, die die IFRS für börsennotierte Unternehmen übernommen haben, fordern 60% auch die IFRS-Anwendung durch nicht börsennotierte Finanzinstitute und/oder große nicht börsennotierte Unternehmen.
  • Änderungen an den IFRS sind selten, meistens vorübergehend und in ihrer Anwendung begrenzt.

Seit neuestem stellt die IFRS-Stiftung auch einen Leitfaden für den Übergang auf die IFRS zur Verfügung: IFRS Foundation Adoption Guide. Darin werden für Rechtskreise, die einen Übergang auf die IFRS erwägen, Schritte beim Übergang genannt, mögliche Ansätze aufgezeigt und vor Fallen gewarnt.

Die Informationen in den Profilen wurden mit Hilfe verschiedener Quellen erarbeitet und überprüft. Wir sind stolz, dass IAS Plus mit Hilfe unserer vielen Landesfirmen der IFRS-Stiftung bei diesem ehrgeizigen Projekt helfen konnte, das von Paul Pacter, ehemaligem IASB-Mitglied und ehemaligem Webmaster von IAS Plus geführt wird, der ursprünglich unsere beliebte Tabelle zur Anwendung der IFRS weltweit erstellt hat, die durch die erweiterte Tabelle zur Anwendung der IFRS in den G-20-Staaten ergänzt wird.

Alle Profile stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Neue Robert Bruce-Kolumne zum Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung

09.12.2013

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, widmet sich in deiner neuesten Kolumne der Frage, warum das neue Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung des internationalen Ausschusses für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) das Potential hat, revolutionär zu sein, und was wohl wahrscheinlich als nächstes passiert.

Als Kernbeschreibung der (kommenden) Entwicklungen macht Bruce den folgenden Satz aus dem heute erschienenen Rahmenkonzept aus: "Je mehr dieses integrierte Denken in die Aktivitäten eines Unternehmens eingebettet wird, desto natürlicher wird der innere zusammenhang zwischen den Informationen in die berichterstattung, Analyse und Entscheidungsfindung der Unternehmensführung und damit in den integrierten Bericht einfließen."

Zur neuesten Kolumne von Robert Bruces in englischer Sprache gelangen Sie hier.

Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK GAAP

09.12.2013

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel 'Stay Tuned Online – IFRS and UK GAAP Update'. Die Aufzeichnung der Sendung aus dem November 2013 steht jetzt zur Verfügung.

Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – etwa jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen. In der Sendung vom November 2013 wurden die folgenden Themen abgedeckt:

  • Ergebnisse der Studie 2013 zu Abschlüssen britischer Unternehmen;
  • Änderungen an IFRS 9 in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen;
  • Erinnerungen an neue Vorschriften zur Berichterstattung zum Jahresende einschließlich narrativer Berichterstattung und
  • andere Entwicklungen in Bezug auf IFRS und UK GAAP.

Zu der Aufzeichnug der Sendung gelangen Sie hier.

IIRC stellt Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung fertig

09.12.2013

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat sein internationales Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung fertiggestellt. Das Rahmenkonzept zielt darauf ab, die grundlegenden Konzepte, Prinzipien und inhaltlichen Anforderungen der integrierten Berichterstattung (vom IIRC mit <IR> bezeichnet) zu erläutern. Nach Meinung des IIRC ist die integrierte Berichterstattung der nächste Schritt in der Entwicklung der Unternehmensberichterstattung.

 

Hintergrund

Der IIRC wurde im August 2010 mit dem Ziel gegründet, ein global akzeptiertes Rahmenkonzept für den Prozess zu schaffen, der der Berichterstattung eines Unternehmens über die Schöpfung von Werten über die Zeit hinweg dient. Die Gründung des IIRC führte die Nachhaltigkeitsinitiative des britischen Thronfolgers (Accounting for Sustainability Project, A4S), die Global Reporting Initiative (GRI) und Vertreter aus der Zivilgesellschaft, von Unternehmen, Prüfungsgesellschaften, Regulierern, gemeinnützigen Organisationen und Standardsetzern zusammen.

Seit seiner Gründung  hat der IIRC seine Arbeit unter anderem durch die folgenden Schritte vorangetrieben:

  • Veröffentlichung eines Diskussionspapiers mit dem Titel Auf dem Weg hin zu einer integrierten Berichterstattung – Werte kommunizieren im 21. Jahrhundert im September 2011
  • Gründung des IIRC-Pilotprogramms im Oktober 2011 zur Erprobung und Diskussion von Sachverhalten der <IR>
  • Freigabe eines Prototypen des Rahmenkonzepts für die <IR> im November 2012
  • Herausgabe eines Konsultationsentwurfs des vorgeschlagenen Rahmenkonzepts und einer Reihe von Hintergrundpapieren zu wesentlichen Konzepten der <IR> im April 2013

Die Veröffentlichung des finailiserten Rahmenkonzepts erfolgte nach weiteren Konsultationen und Erörterungen der Rückmeldungen, die während des Konsultationsprozesses eingingen, durch den IIRC und seine Arbeitsgruppen.

 

Überblick über die <IR>

Integrierte Berichterstattung wird vom IIRC als die Grundlage für eine tiefgreifende Änderung der Art und Weise gesehen, wie Unternehmen geführt werden und wie sie gegenüber ihren Anteilseignern Bericht erstatten. Ein ausdrückliches Ziel der <IR> ist es, integriertes Denken und Entscheiden zu unterstützen. Integriertes Denken wird im Rahmenkonzept als “aktives Erwägen der Beziehungen zwischen seinen verschiedenen operative und funktionalen Einheiten und der Kapitalien, die das es verwendet oder auf die es Auswirkungen hat, durch ein Unternehmen”.

Im Rahmenkonzept wird die Vision des IIRC wie folgt beschrieben:

Die langfristige Vision des IIRC ist eine Welt, in der das integrierte Denken in die generelle Geschäftspraxis im öffentlichen und im privaten Sektor eingebettet wird, erleichtert durch die <IR> als Norm für die Unternehmensberichterstattung. Der Kreislauf integrierten Denkens und Berichterstattens, der zu einer wirksamen und produktiven Kapitalzuweisung führt, wird als Antrieb für die Finanzmarktstabilität und Nachhaltigkeit wirken.

Drei wesentliche Konzepte liegen der <IR> zugrunde:

  1. Wertschöpfung für das Unternehmen und andere – Aktivitäten, Zusammenspiel und Beziehungen eines Unternehmens, seine Produkte und andere Ergebnisse aus den Kapitalien, die es verwendet oder auf die es Auswirkungen hat und seine Möglichkeiten, auf diese Kapitalien in einem fortlaufenden Kreislauf zuzugreifen;
  2. Kapitalien – Ressourcen und Beziehungen, auf die ein Unternehmen zugreift oder auf die es Auswirkungen hat; diese werden im Rahmenkonzept als finanzielles und produziertes, geistiges, Human-, soziales, Beziehungs- und natürliches Kapital definiert (ein Unternehmen muss für die integrierte Berichterstattung nicht auf diese Kategorienaus Bezug nehmen, und ein integrierter Bericht muss nicht alle Kapitalien abdecken – der Schwerpunkt liegt auf Kapitalien, die für ein Unternehmen relevant sind);
  3. Wertschöpfungsprozess – in dessen Zentrum steht das Geschäftsmodell, das sich auf verschiedenen Kapitalien und Eingaben bezieht und durch Geschäftsaktivitäten zu Ausgaben in Form von Produkten, Dienstleistungen, Nebenprodukten und Abfällen sowie zu anderen Ergebnissen (interne und externe Auswirkungen auf Kapitalien) führt.

Zum Zweck eines integrierten Berichts heißt es im Rahmenkonzept:

Der Hauptzweck eines integrierten Berichts liegt darin, Finanzkapitalgebern zu erläutern, wie ein Unternehmen Werte über die Zeit hinweg schafft. Ein integrierter Bericht ist für alle Parteien nützlich, die sich dafür interessieren, welche Möglichkeiten der Wertschöpfung über die Zeit hinweg ein Unternehmen hat. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Gemeinden, Gesetzgeber, Regulierer und politische Entscheidungsträger.

Die Bausteine eines integrierten Berichts sind die folgenden:

  • Leitprinzipien – diese bilden die Grundlage für die Erstellung eines integrierten Berichts und bestimmen den Inhalt und die Darstellung der Informationen und
  • Inhaltliche Bestandteile – diese sind die wesentlichen Kategorien von Informationen, die in einen integrierten Bericht aufzunehmen sind, der nach dem Rahmenkonzept erstellt wird; sie sind als Reihe von fragen und nicht als verbindliche Liste von Angabevorschriften gestaltet.

In der nachfolgenden Tabelle ist jeder dieser bausteine erläutert, wobei auch andere Kernvorschriften für einen integrierten Bericht berücksichtigt werden:

 

Allgemeine Zusammenfassung der Vorschriften für einen integrierten Bericht

KERNVORSCHRIFTEN

  • Ein integrierter Bericht sollte eine gezielte, identifizierbare Kommunikation sein.
  • Eine Kommunikation, die als integrierter Bericht bezeichnet wird und auf das Rahmenkonzept Bezug nimmt, sollte alle Kernvorschriften berücksichtigen, es sei denn, verlässliche Daten sind nicht verfügbar oder gesetzliche Vorschriften oder Wettbewerbsnachteile sprechen dagegen, wesentliche Informationen preiszugegeben.
  • Der integrierte Bericht sollte eine Erklärung der Führungs- und Aufsichtsverantwortlichen enthalten, die bestimmten Vorschriften genügt.

LEITPRINZIPIEN

  • Strategische Ausrichtung – Der integrierte Bericht sollte einen Einblick in die strategischen Ziele eines Unternehmens bieten und darüber informieren, wie diese Ziele mit den Möglichkeiten des Unternehmens, nachhaltig Werte zu schaffen und zu erhalten, und den Ressourcen und Beziehungen, von denen das unternehmen abhängt, im Einklang stehen.
  • Vernetzte Informationen — Der integrierte Bericht sollte die Beziehungen zwischen den verschiedenen Komponenten des Geschäftsmodells des Unternehmens und den externen Faktoren aufzeigen, die Auswirkungen auf das Unternehmen haben und von denen seine Leistung abhängt.
  • Beziehungen zu Anteilseignern – Der integrierte Bericht sollte die Beziehungen des Unternehmens zu den wesentlichen Gruppen seiner Anteilseigner aufzeigen und darstellen, wie und in welchem Maß das Unternehmen ihre Bedürfnisse erkennt, berücksichtigt und auf sie eingeht.
  • Prägnanz, Verlässlichkeit, Vollständigkeit, Wesentlichkeit, Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit – Der integrierte Bericht sollte prägnante, verlässliche Informationen bieten, die für die Einschätzung der Möglichkeiten des Unternehmens, kurz-, mittel- und langfristig Werte zu schöpfen und zu erhalten, wesentlich sind. Sie sollten ausreichend für diese Beurteilung sein, ohne den Bericht durch unwesentliche Informationen zu belasten. Negative und positive Faktoren sollten dabei ausgeglichen dargestellt werden, und die Darstellung sollte über die Zeit hinweg einheitlich erfolgen.

INHALTLICHE BESTANDTEILE

  • Organisatorischer Aufbau und Geschäftsmodell – Der integrierte Bericht sollte den Unternehmenszweck, die wesentlichen Geschäftstätigkeiten, die Märkte, Produkte und Dienstleistungen, das Geschäftsmodell, die wertbestimmenden Treiber und Abhängigkeiten von Anlegergruppen sowie die Risikoeinstellung des Unternehmens beinhalten.
  • Governance – Der integrierte Bericht sollte Auskunft darüber geben, wie die Aufsichts- und Führungsstruktur des Unternehmens seine Möglichkeit, über die Zeit hinweg kurz-, mittel- und langfristig Werte zu schöpfen, unterstützt.
  • Geschäftsumfeld, Risiken und Chancen – Der integrierte Bericht sollte eine detaillierte Beschreibung der wesentlichen Sachverhalte, eine Darstellung des Entscheidungsprozesses in Bezug auf die Wesentlichkeit von Sachverhalten und eine Erläuterung, wie die wesentlichen Sachverhalte die Möglichkeiten des Unternehmens, nachhaltig Werte zu schaffen und zu erhalten, beeinflussen, beinhalten.
  • Strategische Ziele und Strategien für die Erreichung dieser Ziele – Der integrierte Bericht sollte eine Beschreibung der Risikomanagementvereinbarungen in Bezug auf Hauptressourcen und -beziehungen, der Verflechtungen sowie der Merkmale beinhalten, die das Unternehmen einzigartig machen und befähigen, künftig Werte zu schöpfen. Dies kann beispielsweise das Maß betreffen, zu dem Nachhaltigkeitserwägungen in die Strategie eingebettet wurden und dem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
  • Erzielte Leistung – Der integrierte Bericht sollte eine prägnante und umfassende Beschreibung beinhalten, wie die Leistung des Unternehmens vor dem Hintergrund seiner strategischen Ziele und der diesbezüglichen Strategien einzuschätzen ist. Dies schließt wesentliche Unternehmenskennzahlen, organisatorischen Auswirkungen (positiv und negativ) auf Ressourcen und Beziehungen und bedeutende externe Faktoren, die Auswirkungen auf die Leistung des Unternehmens hatten und haben ein.
  • Zukunftsperspektiven – Der integrierte Bericht sollte Möglichkeiten, Herausforderungen und Unsicherheiten aufzeigen, denen sich das Unternehmen wahrscheinlich bei der Erreichung seiner strategischen Ziele gegenübersieht, und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf seine Strategien und die künftige Leistung erläutern.
  • Grundlage der Erstellung und Darstellung – Im integrierten Bericht sollte dargestellt werden, wie das Unternehmen bestimmt, welche Sachverhalte in den Bericht aufgenommen werden und wie wie sie quantifiziert oder evaluiert werden.

 

Änderungen, die im Rahmen der Finalisierung des Rahmenkonzepts vorgenommen wurden

Im endgültigen Rahmenkonzept sind die Reaktionen des IIRC auf Rückmeldungen, die während des Konsultationsprozesses eingingen,und Rückmeldungen aus dem Pilotprojekt enthalten. Zu den aus diesen Änderungen vorgenommenen Rückmeldungen gehören die folgenden:

  • Die Beziehung zwischen einem integrierten Bericht und anderen Berichten und Kommunikationen (wie Finanzberichte und Nachhaltigkeitsberichte) wird besser erläutert. Im Rahmenkonzept heißt es, ein integrierter Bericht "zielt darauf ab, mehr als eine Zusammenfassung der Informationen in anderen Kommunikationen zu sein. [...] Er zeigt vielmehr die Verknüpfungen der Informationen deutlich, um zu zeigen, wie über die Zeit hinweg Werte geschaffen werden".
  • Das oberste Ziele eines integrierten Berichts wurde von einem Fokus auf den Adressaten (Finanzkapitalgeber) hin zu einem Fokus auf einen Zweck verschoben (erläuerung, wie ein Unternehmen über die Zeit hinweg Werte erschafft), um den größeren Interessenkreis der integrierten Berichterstattung widerzuspiegeln.
  • Die Konzepte 'Wert' und 'Wertschöpfung' wurden weiter erläutert, indem klargestellt wird, dass Werte aus Zunahmen, Abnahmen oder Veränderungen von Kapitalien entsehen und zwei verknüpfte Aspekte aufweisen: Wert für das Unternehmen und Wert für andere. Es wird auch erläutert, dasss Wert und Wertschöpfung im Bericht nicht quantifiziert werden müssen.
  • Bestimmte Begrifflichkeiten wurden geschärft. Dazu gehört auch die Beziehung zwischen integriertem Denken und integrierter Berichterstattung.
  • Es wurde ein zusätzliche inhaltlicher Bestandteil zur Grundlage der Erstellung und Darstellung aufgenommen.
  • Es wird größere Betonung auf die Verwendung bestehender Bewertungsleitlinien einschließlich Rechnungslegungsstandards gelegt, um eine Einheitlichkeit der Bewertung über verschiedene Berichte und Kommunikationen hinweg zu gewährleisten.
  • Es wurde Bedenken hinsichtlich der Einbindung derer, die mit Unternehmensführung und Aufsicht betraut sind, Rechnung getragen.
Die Frage, ob diejenigen, die mit Unternehmensführung und -steuerung beauftragt sind, eine Erklärung leisten sollen, dass sie ihre Verantwortung für den integrierten Bericht anerkennen, war eines der umstrittensten Themen im Konsultationsprozess des IIRC, bei dem nur knapp über 50% ihre Unterstützung aussprachen. Anlegervertreter waren allgemein der Ansicht, dass eine solche Erklärung notwendig sei, um dem integrierten Bericht Glaubwürdigkeit zu verleihen und ihn nicht als ein Marketinginstrument erscheinen zu lassen. Am deutlichsten gegen eine solche Erklärung sprachen sich Stellungnehmende in Rechtskreisn wie Japan aus, wo es gegenwärtig keine solche Vorschrift in Bezug auf Finanzberichte gibt und es keine Hineise gibt, dass dies Anleger dazu geführt habe, japanische Aktien kritischer anzusehen. Indem für integrierte Berichte ein höherer Maßstab angelegt wird, riskiert der IIRC, die Übernahme in diesen Märkten zu erschweren. Die Zeit wird zeigen, ob dies der Fall ist.

Dem Rahmenkonzept sind eine Grundlage für Schlussfolgerungen und ein weiteres Dokument beigegeben, in dem detaillierter gezeigt wird, wie auf Sachverhalte eingegangen wurde, die Stellungnehmende in ihren Anmerkungen zum Konsultationsentwurf vom April 2013 aufbrachten. Außerdem werden wesentliche Änderungen in der Struktur und im Inhalt, die sich im endgültigen Rahmenkonzept im Vergleich zum Konsultationsentwurf ergeben haben, aufgezeigt.

 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IIRC zur Verfügung:

Deloitte-Publikation mit Hilfestellungen zur Rechnungslegung am Geschäftsjahresende

06.12.2013

Deloitte Deutschland hat für die Bereiche Nationale Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS-Rechnungslegung, Steuerbilanz und Corporate Governance/ Enforcement einen Überblick zu ausgewählten Änderungen des Jahres 2013 herausgegeben.

Die jeweils bewusst kurz gehaltenen Beiträge weisen auf aktuelle Themen hin bzw. rufen bereits bekannte Entwicklungen des vergangenen Jahres erneut in Erinnerung. Um einen möglichst weiten Interessentenkreis anzusprechen, erfolgte die Auswahl vor allem im Hinblick auf Industrie- und Handelsunternehmen.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

IFRS-Stiftung veröffentlicht Anmerkungen zum Maystadt-Bericht

05.12.2013

Die IFRS-Stiftung hat auf ihrer Internetseite Anmerkungen zum endgültigen Bericht des Sonderberichterstatters von EU-Kommissar Michel Barnier, Philippe Maystadt, eingestellt. In dem Bericht hatte Maystadt seine vorläufigen Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle Europas bei der Förderung qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards dargelegt.

Die IFRS-Stiftung zeigt sich zufrieden, dass die Rückmeldungen, die Maystadt erhalten habe, eine deutliche Unterstützung für eine Beibehaltung des Übernahmeprozesses Standard für Standard durch die europäischen Adressaten erfahren habe. Gleichzeitig glaube die IFRS-Stiftung nicht, dass zusätzliche Übernahmekriterien hinsichtlich Finanzstabilität und wirtschaftlicher Entwicklung der Region erforderlich seien; sie bemerkt, dass "man Bedenken habe, dass weiterhin ein Missverständnis hinsichtlich des Ziels von Mehrzweckberichterstattung, deren Grenzen und ihrer Wechselwirkung mit Finanzstabilität bestehe."

Die IFRS-Stiftung teile nicht die Ansicht, dass die regulatorische Souveränität Europas in Fragen der Rechnungslegung "aufgegeben" worden sei. Auch glaube man, dass der US-amerikanische Einfluss auf den Standardsetzungsprozess in dem Bericht überzeichnet werde. Auch wenn Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP ein Ziel war, das man unter der Übereinkunft von Norwalk verfolgt habe, stelle die IFRS-Stiftung fest, dass "der IASB seine unabhängige Stimme behalten habe."

In Erwiderung der Behauptung im Maystadt-Bericht, dass der IASB bei seinem Prozess der Festlegung des Arbeitsprogramms das Ziel verfolge, "die internationale Konvergenz und die Suche nach neuen Mitgliedern zu fördern, und zwar auf Kosten jener [...] Staaten, die die IFRS bereits anwendeten", weist die IFRS-Stiftung darauf hin, dass der IASB sein Arbeitsprogramm mithilfe der Agendakonsultation 2011 festgelegt habe und dass das Handbuch zum Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung den IASB verpflichte, alle drei Jahre eine öffentliche Konsultation zu seinem Arbeitsprogramm durchzuführen.

Schließlich nimmt die IFRS-Stiftung Stellung dazu, dass die Darstellung der Frage, ob die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zur Finanzmarktkrise beigetragen habe, im Bericht einseitig erscheine, weil nicht angemerkt werde, dass der Großteil der verfügbaren empirischen Belege zeige, dass sich die Behauptung, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert habe die Finanzkrise verschärft, in weiten Teilen als unhaltbar darstelle.

Mitschnitte der Dezembersitzungen der Fachausschüsse des DRSC

05.12.2013

Vom 2. bis 4. Dezember haben die Fachausschüsse des DRSC zum Teil gemeinsam getagt. Das DRSC hat jetzt von allen Sitzungsteilen Mitschnitte zur Verfügung gestellt.

HGB-Fachausschuss

Besprochen wurden die Überarbeitung von DRS 7 Eigenkapitalspiegel, die HGB-Reform und E-DRS 28 Kapitalflussrechnung. Die Mitschnitte der Sitzungsteile finden Sie hier.

HGB- und IFRS-Fachausschuss

Besprochen wurden integrierte Berichterstattung und der Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU. Die Mitschnitte der Sitzungsteile finden Sie hier.

IFRS-Fachausschuss

Besprochen wurden Interpretationsthemen, Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung, Leasingverhältnisse, die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 und das IASB-Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung. Die Erörterungen zu Versicherungsverträgen und preisregulierten Geschäftsvorfällen wurden abgesagt. Die Mitschnitte der Sitzungsteile finden Sie hier.

Entwurf von IVSC-Leitlinien zum Adressenausfallrisiko und zum eigenen Kreditrisiko bei Bewertungen

05.12.2013

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen Entwurf veröffentlicht, der Leitlinien dazu bieten würde, wie der beizulegende Zeitwert nach IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' und für andere Zwecke bestimmt werden kann. Schwerpunkt des Entwurfs ist die Frage, wie das Adressenausfallrisiko und das eigene Kreditrisiko bei der Bewertung bestimmter finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten berücksichtigt werden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Der Entwurf, der den Titel trägt Credit and Debit Valuation Adjustments, würde bei Finalisierung zur Veröffentlichung eines Fachinformationspapiers (Technical Information Papers, TIP) des IVSC führen. Fachinformationspapiere sind dazu gedacht, fachliche Leitlinien für Bewerter auf der Grundlage von allgemein als beste ausgeübter Praxis anerkannter Vorgehensweise zu bieten. Es wird aber kein bestimmter Ansatz in bestimmten Situationen vorgeschrieben oder gefordert.

In IFRS 13 wird vorgeschrieben, dass der beizulegende Zeitwert einer Schuld die Auswirkungen des Nichterfüllungsrisikos widerspiegeln muss, das auch das eigene Kreditrisiko umfasst (aber nicht darauf beschränkt sein muss), was im Entwurf als 'Debt Valuation Adjustment' (DVA) bezeichnet wird. Darüber hinaus ist die Berücksichtigung des Adressenausfallrisikos relevant für die  Bewertung von Finanzinstrumenten, die nach IFRS 9 Finanzinstrumente oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Im Entwurf wird dies als 'Credit Valuation Adjustment' (CVA) bezeichnet.

Mit dem Entwurf sollen Klarstellung in Bezug auf die Terminologie rund um CVA und DVA und die zugrunde liegenden Konzepte, Einblicke, wie komplexe Bewertungsherausforderungen in Bezug auf CVA und DVA von Unternehmen mit größeren oder komplexeren Derivateportfolien angegangen werden, und allgemein akzeptierte Praxisvorschläge für Unternehmen mit kleineren oder weniger komplexen Derivateportfolien geboten werden.

In Bezug auf CVA werden im Entwurf die wesentlichen Unterschiede zwischen Darlehensvereinbarungen und Derivaten untersucht, zu denen die folgenden gehören:

  • Derivate haben zu Beginn normalerweise ein sehr geringes Kreditrisiko;
  • die Kreditrisikoaussetzung kann über die Laufzeit zwischen den involvierten Parteien wechseln;
  • die mögliche Schwankung von Kapitalflüssen kann sehr viel größer sein, da Derivate an sehr viel größere Beträge und ein Grundgeschäft, das schwanken kann, gebunden sind;
  • Derivate unterliegen in fast allen Fällen Aufrechnungsvereinbarungen;
  • bei Derivaten sind Ausfall- und Beendigungsbedingungen vorher definierte Ereignisse, die zu einer Beendigung der Transaktionen vor der ursprünglich festgelegten Fälligkeit führen.

Im Entwurf wird festgehalten, das die Bilanzierungsvorschriften und die höheren Kapitalvorschriften nach Basel III dazu geführt haben, dass Marktteilnehmer das Adressenausfallrisiko einpreisen. In der Praxis ist jedoch eine große Bandbreite von Preisen für Derivate zu beobachten, was nach Darstellung im Entwurf auf die Berücksichtigung anderer Gegenparteirisiken und nicht repräsentativer CVA sowie auf unterschiedliche Bewertungsmethoden zurückzuführen ist. Im Entwurf heißt es dazu: "CVA-Aufschläge basieren auf vielen Annahmen und nicht beobachtbaren Parametern und können als Ergebnis dazu führen, dass das vollständige Risiko einer Gegenpartei nicht korrekt abgebildet wird." Außerdem wird darauf verwiesen, dass die CVA-Aufschläge möglicherweise "keine Szenarien berücksichtigen, in denen unerwartete Verluste auftreten können".

Im Entwurf wird eine Analyse geboten, welche Auswirkungen erwartete Risikoaussetzungen, übergeordnete Aufrechnungsvereinbarungen und Sicherheiten sowie CVA-Sicherungsbeziehungen (beispielsweise Credit Default Swaps und bedingte Credit Default Swaps) auf die Bewertung haben. Danach wird eine Bewertungsmethode vorgestellt, die Bezug auf wesentliche Eingaben (beispielsweise Ausfallwahrscheinlichkeiten, erwartete Risikoaussetzungen, Verluste nach vorgegebenen Annahmen), Ansätze zur Berechnung von CVA (kann von der Art der Risikoaussetzung abhängen), Überleitungen zur Kalibrierung des Marktwerts und Szenarioanalysen (oft unter Verwendung von Monte-Carlo-Bewertungsmethoden) nimmt. In Bezug auf DVA (eigenes Kreditrisiko) werden im Entwurf die Schwierigkeiten der 'Monetisierung' von DVA umrissen, die von Erwägung der Beendigung, Ausfall oder Sicherung abhängen können. Die praktische Anwendung der verschiedenen Methoden und Modellen in unterschiedlichen Situationen wird auch gezeigt.

Im Entwurf werden außerdem eine Reihe von Themen genannt, bei denen die noch laufende Debatte zwischen Akademikern und Praxisteilnehmern dazu geführt hat, dass noch keine allgemein akzeptierten Prinzipien oder Prozesse entwickelt wurden. Dazu gehören die Kosten der Finanzierung bei Funding Valuation Adjustment (FVA) (Anpassung der Bewertung von Derivaten zur Berücksichtigung der Finanzierungskosten eines Unternehmens), Verknüpfungen und Zusammenwirken von CVA, DVA und FVA sowie Auswirkungen des bilateralen Charakters von Derivaten auf Bewertungen (wo der Ausfall einer Gegenpartei Auswirkungen auf das Ausfallrisiko der anderen haben kann).

In Bezug auf IFRS 13 wird im Entwurf folgendes festgehalten:

Während der beizulegende Zeitwert wie in IFRS 13 definiert auf der Annahme einer Markttransaktion basiert und daher generell im Einklang mit der Definition eines Marktwerts in den [International Valuation Standards] steht, ist er als eine bilanzielle Bewertung gedacht, die einheitlich über verschiedene Rechnungslegungsstandards angewendet werden kann, mit den Vorschriften anderer Standards im Einklang steht und von einer großen Bandbreite von verschiedenen Arten von Unternehmen angewendet werden kann. Der beizulegende Zeitwert nach IFRS 13 erfordert daher bestimmte Annahmen und Hypothesen, die nicht anwendbar sein können, wenn Marktwerte für andere Zwecke als für die Finanzberichterstattung bestimmt werden sollen.

Zum Entwurf kann bis zum 28. Februar 2014 Stellung genommen werden. Er steht Ihnen auf der Internetseite des IVSC zur Verfügung.

AFRAC-Stellungnahme zu zwei Bulletins zum Rahmenkonzept

04.12.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu den Bulletins zum Rahmenkonzept vom September 2013 zur Verfügung. Die Bulletins waren der Rechenschaft und der Zielsetzung der Rechnungslegung und dem bilanzorientierte Ansatz gewidmet.

Nach Ansicht von AFRAC gehen beide Bulletins auf wichtige grundlegende Themen im Rahmen der Diskussion um das Rahmenkonzept ein und stellen eine gute Zusammenfassung der Hauptargumente dieser Diskussion dar.

Hinsichtlich des bilanzorientierten Ansatzes ist AFRAC der Ansicht, dass dieser konzeptionell beibehalten werden sollte, aber der Definition von Vermögenswerten und Schulden sowie den Ansatzkriterien besondere Beachtung geschenkt werden sollte. Um unerwünschte Bilanzierungsergebnisse aufgrund möglicher Schwächen dieses Ansatzes zu vermeiden, sollten Anpassungen vorgenommen werden.

Hinsichtlich der Rechenschaft betont AFRAC, dass diese auf der gleichen Ebene wie die Entscheidungsnützlichkeit als Ziel der Finanzberichterstattung aufgenommen werden sollte. Als Alternative könnte die Definition der Entscheidungsnützlichkeit so ausgeweitet werden, dass sie Bewertung und Rechenschaft beinhaltet. AFRAC präferiert jedoch die Aufnahme von Rechenschaft als eigenes Ziel.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von AFRAC gelangen Sie hier. Zugang zu den kommentierten Bulletins haben Sie in unserem Archiv aller verfügbaren Ausgaben des Bulletins.

Öffentliche Telefonkonferenz des PRC am 11. Dezember

04.12.2013

Der Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 11. Dezember 2013 eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Auf Tagesordnung für die Telefonkonferenz stehen die folgenden Themen:

  • Begrüßung
  • Genehmigung des Protokolls der Telefonkonferenz am 8. Oktober 2012
  • Nachverfolgung von bei der letzten Sitzung angesprochenen Punkten
  • Genehmigung des Sitzungsplans 2014
  • Aktueller Stand bei den Bulletins
  • Aktueller Stand bei gegenwärtigen proaktiven Projekten
  • Nationale proaktive Projekte und relevante Entwicklungen
  • Sonstige Themen
  • Zusammenfassung und Verabschiedung

Weitere Informationen zur Telefonkonferenz und die Möglichkeit zur Anmeldung als Zuhörer finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.