November

Vierte gemeinsame Veranstaltung unter Mitwirkung von EFRAG und IASB

07.11.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die belgische Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF), die Vereinigung geprüfter internationale Anlageanalysten (Association of Certified International Investment Analysts, ACIIA) und der International Accounting Standards Board (IASB) haben die vierte Veranstaltung in ihrer gemeinsamen Reihe von Einbindungsveranstaltungen angekündigt, in deren Rahmen relevante Finanzberichterstattungsthemen mit den Adressaten erörtert werden sollen.

Die vierte Veranstaltung findet am 18. Dezember 2014 von 14:00h bis 17:00h in Brüssel statt. Erörtert werden soll das Thema Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Fehlt da etwas in der Bilanz? Folgenden Fragen soll nachgegangen werden:

  • Bedarf es eines gesonderten Standards für preisregulierte Geschäftsvorfälle?
  • Sollten die aus Preisregulierung entstehenden Auswirkungen in der Bilanz gezeigt werden oder ist ein Ausweis in den Angaben der richtige Weg vorwärts?
  • Wie wird die Erfüllung von preisregulierten Tätigkeiten am besten widergespiegelt?
  • Welche Anpassungen nehmen Analysten an Abschlüssen von Unternehmen mit preisregulierten Geschäftsvorfällen vor

Der IASB wird durch Boardmitglied Philippe Danjou, EFRAG durch die Vorsitzende Françoise Flores vertreten sein. Anmeldungen zur der Veranstaltung werden bis zum 12. Dezember 2014 erbeten. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

ESMA sieht noch Verbesserungsmöglichkeiten beim EU-Übernahmeprozess

07.11.2014

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat Stellung zur Konsultation der EU-Kommission genommen, mit der die Sichtweisen zu den Auswirkungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) eingeholt werden sollen. ESMA ist der Meinung, dass die Verantwortung für die Beratung der EU-Kommission in Bezug auf die IFRS-Übernahme noch weiterer Erwägungen bedarf und unterstützt auch die Aufnahme neuer Übernahmekriterien in die IAS-Verordnung.

In den Antworten auf den Fragebogen der EU-Kommission stimmt ESMA anderen Stellungnahmenden zu, dass die Übernahme der IFRS dafür gesorgt hat, dass die Abschlüsse von europäischen Unternehmen bedeutend transparenter und vergleichbarer geworden sind, und insgesamt nutzbringend war. ESMA hält fest, dass eine weitere Verpflichtung auf die Anwendung der IFRS der angemessene Ansatz im Kontext globaler Märkte und der zunehmenden Anwendung der IFRS weltweit ist.

ESMA bleibt jedoch kritisch angesichts der EFRAG-Reform und besteht darauf, dass die Verantwortung für die Beratung der EU-Kommission in Bezug auf die Übernahme von IFRS "nur einer öffentlichen Institution anvertraut werden kann, deren Aufgabe der Schutz des öffentlichen Interesses ist". Im Maystadt-Bericht war ursprünglich vorgeschlagen worden, dass der neue EFRAG-Board sich aus drei Säulen zusammensetzen sollte, von denen eine die öffentlichen europäische Institutionen (ESMA, EBA, EIOPA und EZB) sein sollten. Da diese jedoch der Meinung sind, dass Übernahmeempfehlungen alleine von öffentlichen Institutionen ausgesprochen werden sollten, haben die europäischen Aufsichten und die EZB eine volle Mitgliedschaft abgelehnt und nehmen nur als Beobachter an den Sitzungen des neuen Boards teil.

ESMA stellt sich auch gegen viele andere Stellungnehmende in der Unterstützung für die Aufnahme von zwei weiteren Übernahmekriterien (dass übernommene IFRS nicht die Finanzstabilität der EU gefährden dürfen und dass sie nicht die wirtschaftliche Entwicklung der EU behindern dürfen) in die IAS-Verordnung. Wieder argumentiert ESMA vom Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des Allgemeinwohls. ESMA fügt hinzu, dass bei vorangehenden Konsultationen mit den nationalen Durchsetzungsbehörden, einige darauf gedrängt hatten, dass Transparenz als Teil der Übernahmekriterien besonders berücksichtigt werden sollte.

Sie können sich die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen. Der Übernahmeprozess und die Kriterien werden in den Fragen 21 und 22 behandelt.

Forschungsbericht mit einer Analyse empirischer Forschung zu den Auswirkungen der Übernahme der IFRS in der EU

06.11.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat gegenüber der EU-Kommission Stellung zu deren Konsultation zu den Auswirkungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) in der EU genommen und hat seiner Stellungnahme einen Bericht beigefügt, in dem rund 170 Forschungspapiere untersucht werden, die sich mit Auswirkungen der Übernahme der IFRS sowohl in der EU als auch in anderen Ländern beschäftigt haben.

Im Vergleich mit früheren Analysen von Forschung im Bereich der Auswirkungen der IFRS-Übernahme adressiert der neue Bericht ausdrücklich die Zielsetzung der IAS-Verordnung, ist im Umfang soweit wie möglich auf Forschungsergebnisse aus der EU beschränkt, und es wird soweit wie möglich die Literatur zu freiwilliger IFRS-Anwendung in der EU ausgeschlossen. Im Bericht werden die Forschungsergebnisse in Bezug auf folgende Hinweise untersucht: Transparenz, Vergleichbarkeit, Kapitalkosten, Marktliquidität, Effizienz von Unternehmensanlagen, grenzübergreifende Anlagen, sonstiger Nutzen, Kosten und die Finanzmarktkrise.

Die Untersuchung zeigt, dass es Hinweise auf Nutzen gibt, der aus einer IFRS-Übernahme entsteht. Dies gilt insbesondere für Transparenz und Vergleichbarkeit, Kapitalkosten, Marktliquidität, Effizienz von Unternehmensanlagen und grenzüberschreitende Kapitalflüsse. Es wird im Bericht aber auch festgehalten, dass die Hinweise in einigen diesen Bereichen umstritten sind und dass unklar bleibt, wie weit der identifizierte Nutzen auf die IFRS-Übernahme oder auf andere gleichzeitige Änderungen zurückzuführen sind - insbesondere im Zusammenhang mit neuen Durchsetzungsstrukturen. Der Autor hält in seinem Bericht auch fest, dass der festgestellte Nutzen ungleich verteilt ist und von den zuständigen Organen und den gesetzten Anreizen abhängt, die für verschiedene Unternehmen und in verschiedenen Ländern gelten.

Im Bericht werden auch eine Reihe von Herausforderungen für die IFRS ausgemacht. Herausforderungen, die auch für jeden anderen Satz von Finanzberichterstattungsstandards gelten, sind die Bedeutung der zuständigen Organe und der gesetzten Anreize, die Rolle von Optionen in Standards, die Auswirkungen prinzipienbasierter Standards und das Problem der Einheitsgröße. Herausforderungen, denen sich insbesondere die IFRS ausgesetzt sehen, sind die Rolle der Zeitwertbilanzierung und die Priorität, die Bewertung insgesamt eingeräumt wird.

Da der Bericht in Antwort auf die Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in der EU erarbeitet wurde, enthält er auch eine Schlussfolgerung zur politischen Einordnung und möglichen weiteren Vorgehensweisen:

Für die politischen Entscheidungsträger werden die Forschungsergebnisse, die in diesem Bericht zusammengefasst sind, die Kontroverse um die Auswirkungen der IFRS-Übernahme in der EU nicht beenden, aber sie sollten dabei helfen, eine Meinung dazu zu bilden, was erreicht worden ist und was künftig zu tun ist. Vielleicht ist der wichtigste Punkt, der sich durch diese Untersuchung herausgeschält hat, die Bedeutung von zuständigen Behörden und Anreizen. Insgesamt legen die Hinweise nahe, dass die Zielsetzung von Verordnung 1606/2002 zu einem gewissen Grad erfüllt wurde. Aber verschiedene zuständige Organe und Anreize bedeuten, dass sich die Auswirkungen von Unternehmen zu Unternehmen und von Land zu Land unterscheiden. [...] Wenn die EU weitere Fortschritte in der Finanzberichterstattung machen will und den Nutzen aus diesen Verbesserungen ziehen will, könnte es am meisten Sinn ergeben, sich die Anreize anzusehen, die den Beteiligten am Finanzberichterstattungsprozess geboten werden, und die Organe, die daran beteiligt sind [...].

Der englischsprachige Bericht mit den Forschungsergebnissen steht auf der Internetseite des ICAEW zur Verfügung. Es gibt eine ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse von sieben Seiten und den vollständigen Bericht mit einem Umfang von 164 Seiten.

FEE kritisiert mangelnde Absprache bei alternativen Finanzkennzahlen

06.11.2014

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts-comptables Européens, FEE) hat Stellung zur Konsultation der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) zu alternativen Finanzkennzahlen genommen. FEE fordert, die verschiedenen Bemühungen in diesem Bereich mit dem IASB zu koordinieren.

In einer allgemeinen Einleitung, die der Stellungnahme zu den Vorschlägen von IOSCO vorangestellt ist, drückt FEE Unterstützung für die Verbesserung der Unternehmensberichterstattung aus und betont, dass alternative Finanzkennzahlen eine wichtige Rolle spielen, da sie die Kommunikation zwischen einem Unternehmen und seinen Anlegern verbessern können, wenn sie transparent und unvoreingenommen dargestellt werden. Dennoch identifiziert FEE auch "einen Mangel an Koordination zwischen Marktaufsichten und Regulatoren auf der einen Seite und dem IASB auf der anderen Seite, was zu starken Abweichungen in der Praxis führe. FEE nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf die ESMA-Konsultation zu alternativen Profitkennzahlen, aber auch der IFAC hat kürzlich Leitlinien zu ergänzenden Finanzkennzahlen herausgegeben. FEE hält fest:

Wir glauben, dass der International Accounting Standards Board (IASB) auch in die Berichterstattung über alternative Finanzkennzahlen im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung eingebunden werden sollte. Einige IFRS enthalten gegenwärtig Leitlinien dazu, wie ein Unternehmen alternative Finanzkennzahlen im Abschluss darstellen kann. Deshalb schlägt FEE [...] vor, dass alle Marktaufsichtsbehörden und Regulierer (internationale, regional und national) mit dem IASB zusammenarbeiten, um ein gemeinsames umfassendes Rahmenkonzept zu alternativen Finanzkennzahlen/ nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen beruhenden Kennzahlen zu entwickeln.

Der IASB hat derzeit eine Angabeninitiative auf seiner Agenda, die in mehrere kleine Projekte unterteilt ist. Das Unterprojekt zu Angabeprinzipien ist unter anderem auch den Informationen gewidmet, die in einem vollständigen Abschluss enthalten sein sollten - dabei geht es vor allem um die Darstellung nicht auf IFRS-Grundsätzen beruhender Informationen und Vergleichsinformationen. Ein Diskussionspapier wird derzeit im zweiten Quartal 2015 erwartet.

Zugang zur Stellungnahme, die auch detaillierte Ausführungen zu den Vorschlägen von IOSCO enthält, haben Sie auf der Internetseite von FEE.

Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im Oktober 2014

05.11.2014

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 13. und 14. Oktober 2014 in London stattfand. Die wichtigsten Themen bei den Erörterungen waren die Risiken, denen sich die IFRS-Stiftung gegenüber sieht, und die Chancen, die sich daraus ergeben, das IASB-Forschungsprojekt zu Wesentlichkeit und die weitere Erörterung der Zukunft der Unternehmensberichterstattung. Der Beirat erörterte außerdem die Fortschritte bei der Angabeninitiative, den Ansatz bei der Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung und die Auswirkungen des Rahmenkonzepts auf langfristige Investitionstätigkeit.

Der Bericht, der von der Vorsitzenden Joanna Perry selbst verfasst wurde, hält Folgendes fest:

  • Die Mitglieder wurden über den aktuellen Stand der Arbeiten des IASB informiert. Insbesondere ging es um den Fortschritt, die Schwierigkeiten und die Komplexität des Versicherungsprojekts und die Erwägung von langfristiger Investitionstätigkeit in den IFRS.  Auch über den aktuellen Stand der Überlegungen der Treuhänder wurden die Mitglieder des Beirats informiert. Insbesondere ging es dabei um den Ansatz bei der Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung
  • Der Beirat wurde über den Fortschritt bei der Angabenintiativeinformiert. Der Beirat machte folgende Anmerkungen:
    • Er unterstützt die Initiative.
    • Der Beirat wies darauf hin, dass weltweit bereits verschiedene Initiativen in diese Richtung existieren; dies weise auf eine Änderung in der Grundeinstellung hin; der Stab des IASB wurde ermutigt, sich mit den Initiatoren auseinanderzusetzen und ihre Gründe und Erfahrungen zu eruieren.
    • Die Mitglieder hielten fest, dass sorgfältig erwogen werden müsse, wie nicht auf den IFRS beruhende Informationen eingebunden werden können.
    • Der Anwendungsbereich des Projekts müsse sorgfältig gewählt werden, um Klarheit zu gewährleisten und das Projekt nicht ausufern zu lassen.
  • Der Beirat erörterte die Zukunft der Unternehmensberichterstattung. Es ging dabei um die Frage, ob die Rolle des IASB in den verschiedenen Initiativen - insbesondere dem Dialog zu Unternehmensberichterstattung (Corporate Reporting Dialogue, CRD) - angemessen sei. Der Beirat hielt fest, dass der IASB an der Spitze solcher Bewegungen bleiben müsse, um die künftige Relevanz der Arbeit des IASB zu erhalten. 
  • Der Beirat erörterte dann sowohl im Plenum als auch in Einzelgruppensitzungen des IASB-Projekt zu Wesentlichkeit. Obwohl es ein reines Fachthema ist, hatte der Agendasetzungsausschuss dieses Thema aufgenommen, da es die Finanzberichterstattung auf strategischer Ebene durchzieht. Der Beirat kam übergreifend zu folgenden Ergebnissen:
    • Er unterstützt den IASB in der Ansicht, dass das Konzept der Wesentlichkeit ein Mittel sein kann, die Wirksamkeit von Angaben zu verbessern.
    • Die grundlegende Definition von Wesentlichkeit sollte weiterhin Bestandteil der IFRS sein.
    • Es wurde anerkannt, dass die Angabe von zu viel unwesentlichen Informationen relevante Informationen verschleiern kann.
    • Es ist eine Änderung im Verhalten notwendig, und die Aufgabe des IASB liegt darin, diese Verhaltensänderung zu ermöglichen oder zu erleichtern.
    • Aus- und Weiterbildung ist wichtig in diesem Zusammenhang.
  • Der Beirat ließ sich über die Strategie des IASB in Bezug auf die Einbindung der Anleger informieren. Er hielt Folgendes fest:
    • Der Stab wurde aufgefordert, zu überlegen, wie der Beirat hier helfen kann. Er wies darauf hin, dass er über bedeutende Kontakte zu Analysten verfügt, die genutzt werden können.
    • Es wurde betont, dass es wichtig ist, dass der IASB sich weiterhin auf die Einbindung der Anleger stützt und dass er transparent über seine Bemühungen informiert.
    • Es wurde daran erinnert, dass auch die Kosten für Ersteller im Hinterkopf zu behalten sind, wenn man mit Anlegern spricht.
    • Es wurde erwogen, ob der Stab um Mitglieder mit Anlegererfahrung bereichert werden kann.
  • Der Beirat wendete sich dann der Frage zu, welche Risiken die Mitglieder für die größten halten, denen sich die IFRS-Stiftung gegenüber sieht, und welche Chancen sich daraus ergeben mögen. Die hierfür angesetzte Zeit wurde allerdings als nicht ausreichend angesehen, und die Sitzung im kommenden Februar soll für weitere Erörterungen genutzt werden.
  • Weiteres Thema bei der Sitzung waren die Auswirkungen der Frage der langfristigen Finanzierungstätigkeit auf das Rahmenkonzept. Dazu hielten die Mitglieder fest:
    • Standards sollten neutral sein und keiner Art von Finanzierungstätigkeit den Vorzug geben.
    • Der Schwerpunkt sollte darauf liegen, Transparenz herzustellen und den Anlegern zu gestatten, informierte Entscheidungen zu treffen.
    • Es wurden aber auch Bedenken im Hinblick auf Volatilität geäußert.
    • Es wurde ein Bericht der B-20 zur Kenntnis genommen, dass Rechnungslegungsstandards langfristige Finanzierungstätigkeit nicht behindern.

Die nächste Sitzung des IFRS-Beirats wird am 23. und 24. Februar 2015 in London stattfinden.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprachen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

DRSC sucht neues Mitglied für den IFRS-Fachausschuss

05.11.2014

Der Nominierungsausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. sucht ein unabhängiges, ehrenamtlich tätiges Mitglied des IFRS-Fachausschusses.

Mit der Wahl von Prof. Dr. Andreas Barckow zum Präsidenten des DRSC ist eine Stelle im IFRS-Fachausschuss ab März 2015 vakant.

Gesucht wird zunächst für die Amtszeit von März 2015 bis November 2016 ein Mitglied mit Berufserfahrung auf dem Gebiet der Erstellung, Prüfung und Analyse der Finanzberichterstattung oder ein Mitglied aus der Hochschullehre Fachgebiet Rechnungswesen. Satzungsgemäß kann die  Amtszeit fünf Jahre umfassen; auch eine wiederholte Wiederwahl ist zulässig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung auf der Internetseite des DRSC.

Mitschnitt der 32. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

05.11.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 3. und 4. November 2014 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS Interpretations Committee

04.11.2014

Das IFRS Interpretations Committee hält am 11. November 2014 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London ab. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen

  • die Fortführung der Erörterung der Sachverhalte zu IFRS 11, IAS 19, IFRS 5, IAS 12 und IAS2,
  • die Finalisierung vorläufiger Agendaentscheidungen  zu IFRS 12, IAS 16/IAS 2, IAS 16, IAS 21 und IAS 39 und
  • die Erwägung neuer Sachverhalte zu IFRS 10, IAS 32, IAS 21, IAS 12, IAS 28 und IAS 19.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

Deloitte-Partner an die Spitze des deutschen Standardsetzers gewählt

03.11.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat bekanntgegeben, dass Prof. Dr. Andreas Barckow der nächste Präsident des Gremiums wird. Der Verwaltungsrat hat vergangenen Freitag einstimmig für seine Berufung gestimmt. Professor Barckow wird damit Nachfolger der langjährigen und national und international hoch angesehen derzeitigen Präsidentin Dr. Elisabeth Knorr.

Prof. Dr. Barckow ist derzeit Leiter des deutschen IFRS Centre of Excellence in Frankfurt und Mitglied im Global IFRS Leadership Team (GILT) von Deloitte. Er ist außerdem Mitglied im IFRS-Fachausschuss des DRSC und in der Technical Experts Group (TEG) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Professor Barckow wird diese Ämter mit Beginn seiner Amtszeit als DRSC-Präsident, die am 1. März 2015 beginnt, niederlegen.

„Ich bedanke mich beim Nominierungsausschuss und beim Verwaltungsrat für das mir entgegengebrachte Vertrauen und freue ich mich auf die neue Herausforderung und die Zusammenarbeit mit Vizepräsident Peter Mißler und dem Mitarbeiterstab des DRSC. Zugleich danke ich meinem Arbeitgeber Deloitte, dass er mir in den vergangenen 14 Jahren die Freiräume zur Entwicklung meiner Persönlichkeit und Fähigkeiten gewährt hat, die ich jetzt in die Arbeit des DRSC und die Interessen der deutschen Wirtschaft einbringen kann,“ erklärte Professor Barckow bei der Annahme der Wahl des Verwaltungsrats.

Die vollständige Presseerklärung zur Berufung von Professor Barckow finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IPSASB veröffentlicht finalisiertes Rahmenkonzept

02.11.2014

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat sein 'Rahmenkonzept für die Mehrzweckberichterstattung durch Unternehmen des öffentlichen Sektors' herausgegeben. Damit werden Konzepte zur Verfügung gestellt, die eine Grundlage für die Entwicklung der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) und der Leitlinien zur empfohlenen Praxis (Recommended Practice Guideline, RPG) in den kommenden Jahren bilden.

Die Entwürfe wurden nun finalisiert und gemeinsam mit den bereits veröffentlichten Kapiteln und einem Vorwort, in dem die Merkmale von Unternehmen des öffentlichen Sektors erörtert werden, als endgültiges Rahmenkonzept veröffentlicht. Die deutlichste Änderung im Vergleich mit den Entwürfen ist die Tatsache, dass die Definitionen der Elemente näher an das Rahmenkonzept des IASB gebracht wurden.

Besonders festzuhalten ist, dass 'aufgeschobene Zuflüsse' und 'aufgeschobene Abflüsse' aus den Definitionen der Elemente von Abschlüssen weggefallen sind. Dennoch ist der IPSASB weiterhin der Meinung, dass es Umstände geben kann, unter denen die sechs im Rahmenkonzept definierten Elemente (Vermögenswert, Schuld, Erträge, Aufwendungen, Eigentümerbeiträge und Eigentümerentnahmen) möglicherweise nicht alle Informationen im Abschluss widerspiegeln können, die notwendig sind, um den Bedürfnissen der Adressaten gerecht zu werden. Im Kapitel zu Elementen heißt es daher:

Unter bestimmten Umständen kann es notwendig sein, Phänomenen, die durch die Elemente des Abschlusses wie in diesem Kapitel definiert nicht eingefangen werden, anzusetzen, um sicherzustellen, dass der Abschluss Informationen bietet, die eine sinnvolle Beurteilung der finanziellen Leistung und Lage eines Unternehmens ermöglichen. Daher schließt die Identifizierung der Elemente in diesem Kapitel nicht aus, dass in den IPSAS der Ansatz von Ressourcen oder Verpflichtungen vorgeschrieben oder gestattet wird, die nicht die Definition eines Elements wie in diesem Kapitel beschrieben erfüllen [...], wenn dies notwendig sein sollte, um die Zielsetzung der Finanzberichterstattung besser zu erfüllen.

Das endgültige Rahmenkonzept wird dem IPSASB helfen, die Einheitlichkeit seiner Standardsetzung zu verbessern, indem der innere Zusammenhang zwischen den IPSAS gestärkt wird, und es wird den IPSASB bei der Ablegung von Rechenschaft unterstützen, indem die Transparenz der Konzepte, die der Entwicklung von IPSAS und RPG zugrunde liegen, erhöht wird.

Zugang zum neuen Rahmenkonzept haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB. Dort heißt es auch, dass der IPSASB Anfang 2015 Entscheidungen über neue Projekte fällen wird.

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