Oktober

ESMA veröffentlicht öffentliche Stellungnahme zu Angaben

27.10.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine öffentliche Stellungnahme herausgegeben, die darauf abzielt, die Qualität von Angaben in Abschlüssen zu verbessern.

Die Stellungahme ist eine Reaktion auf die wahrgenommene Angabenüberlast und die Tendenz, leere Phrasen an Stelle von aussagekräftigen, relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Während ESMA Initiativen lobt, die von Standardsetzern (nicht zuletzt dem IASB in Form seiner Angabeninitiative) und sogar Durchsetzungsbehörden (wie beispielsweise in Dänemark) angestoßen wurden, hält ESMA fest, dass bisher nur sehr wenige Ersteller in irgendeiner Form tätig geworden sind. Deshalb hat ESMA fünf Angabeprinzipien entwickelt, die Ersteller im Hinblick auf Angaben berücksichtigen sollten, wenn sie ihre Abschlüsse aufstellen:

    1. Einnehmen der Unternehmensperspektive durch Legen des Schwerpunkts auf unternehmensspezifische Angaben und die Vermeidung von Allgemeinplätzen.
    2. Vermittlung einfach zugänglicher relevanter Informationen, die notwendig sind, um den finanziellen Erfolg und die finanzielle Lage des Unternehmens verstehen zu können.
    3. Erwägung von Wesentlichkeitsaspekten und Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips der IFRS.
    4. Verbesserung der Lesbarkeit des Abschlusses durch Erarbeitung von Informationen, die so klar und knapp wie möglich gehalten werden.
    5. Sicherstellung der Konsistenz innerhalb des Abschlusses.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung:

Papiere für die Novembersitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

27.10.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 2. und 3. November 2015 in Berlin tagen. Der größte Teil der Sitzungspapiere wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 43. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die bereits verfügbaren Papiere stehen Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung, die weiteren sollen in Kürze folgen.

Malaysia kurz vor der Einführung des MPERS

27.10.2015

Der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat heute offiziell die Anwendung des 'Malaysian Private Entities Reporting Standard' (MPERS) bekanntgegeben.

Der MPERS war bereits im Februar 2014 veröffentlicht worden, damals basierte er aber auf dem IFRS für KMU mit Stand von 2009. Damals war der Zeitpunkt des Inkrafttretens mit dem 1. Janaur 2016 festgesetzt worden. Zwischenzeitlich ist allerdings eine geänderte Fassung des IFRS für KMU vom IASB herausgegeben worden. Deshalb hat der MASB jetzt auch eine überarbeitete Fassung des MPERS herausgegeben. Angesichts der kurzen verbleibenden Zeitspanne bis Januar 2016 ist nicht börsennotierten Unternehmen in Malaysia eine gestufte Anwendung ermöglicht worden - verpflichtende Anwendung des MPERS von 2014 ab dem 1. Januar 2016, verpflichtende Anwendung des jetzt veröffentlichten MPERS ab dem 1. Januar 2017. Eine vorzeitige Anwendung des letzteren ab dem 1. Januar 2016 ist möglich.

Weiterführende Informationen finden Sie in den Presseerklärungen auf der Internetseite des MASB:

Mitschriften von der Sitzung des IASB im Oktober 2015 — Teil 2

26.10.2015

Der IASB hat vom 20. - 22. Oktober 2015 in seinen Räumen in London getagt. Wir stellen Ihnen die verbleibenden Mitschriften von Deloitte-Beobachtern zu den Sitzungsteilen zu Versicherungsverträgen, Versicherungsverträgen und IFRS 9, IFRS-Umsetzungsfragen, Geschäfts- oder Firmenwerten und Wertminderung und der Definition eines Geschäftsbetriebs zur Verfügung.

Über folgende Verknüpfungen haben Sie direkten Zugang zu den einzelnen Mitschriften:

Mittwoch, 21. Oktober 2015

Donnerstag, 22. Oktober 2015

Zur Überblicksseite für die gesamte Sitzung mit allen Mitschriften gelangen Sie hier.

DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Klarstellungen von IFRS 15

26.10.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Klarstellungen von IFRS 15 genommen.

Der Fachausschuss hält in seiner Stellungnahme zum Entwurf ED/2015/6 Klarstellung von IFRS 15 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15) Folgendes fest:

  • Insgesamt stimmt der Fachausschuss den meisten der geäußerten Sichtweisen zu, glaubt aber, dass es bei den Prinzipal/Agent-Erwägungen gegebenenfalls noch weiterer Verbesserungen bedarf.
  • Änderungen an jüngst herausgegebenen Standards bringen das Risiko unbeabsichtigter Auswirkungen mit sich, können einigen Anwendern übermäßige Lasten auflegen, und können den Umsetzungsprozess stören. Daher sei es richtig, sich auf Klarstellungen zu beschränken und keine Vorschriften zu ändern, und auch die Änderungen so gering wie möglich zu halten.
  • Die Konvergenz mit den Vorschriften des FASB sei nicht höher anzusetzen als das vermeiden unnötiger Änderungen. Daher begrüßt der Fachausschuss das unabhängige Denken des IASB und die Entscheidung, keine zusätzlichen Änderungen vorzunehmen.
  • Der Fachausschuss sieht den Verweis auf die Erörterungen der TRG und die Dokumentierung der Einreichungen und Erörterungen als Nachschlagemöglichkeit kritisch, da diese nicht den Konsultationsprozess durchlaufen hätten. Deshalb drängt er den IASB, explizit deutlich zu machen, dass diese keine verbindliche IFRS-Literatur darstellen.
  • Obwohl der IASB nur um Rückmeldungen zu seinen Vorschlägen bittet, ist in der DRSC-Stellungnahme ein Sachverhalt zu Folgeänderungen an IAS 39 und IFRS 9aufgeführt, der während der ersten IFRS 15-Erstellerforums des DRSC aufkam und von dem der Fachausschuss glaut, dass er der Klarstellung bedürfe.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

ESMA-Dokumente zur Unterstützung des Inkrafttretens der geänderten Transparenzrichtlinie

26.10.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat vier Dokumente erarbeitet, die der einheitlichen Umsetzung der geänderten EU-Transparenzrichtlinie dienen sollen.

Mit der überarbeiteten Transparenzrichtlinie wird eine Lücke in den bestehenden Angabevorschriften geschlossen, indem die Angabe bedeutenden Besitzes aller Finanzinstrumente gefordert wird, die verwendet werden könnten, um ein wirtschaftliches Eigentum an börsennotierten Unternehmen zu erwerben. Sie tritt am 26. November 2015 in Kraft.

Die neuen Dokumente, die ESMA erstellt hat, um die Umsetzung zu fördern und zu einer konsisten Anwendung in der EU beizutragen, sind die folgenden:

  • aktualisierte Fragen und Antworten zur Transparenzrichtlinie;
  • ein neues Standardformular zur Angabe des Mitgliedstaates, in dem ein Emittent ansässig ist;
  • ein neues Standardformular zur Bekanntmachung bedeutender gehaltener Anteile; und
  • eine indikative Liste von Finanzinstrumenten, die der Angabevorschrift unterliegen.

Die Dokumente stehen Ihnen über die Presseerklärung auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Oktober 2015

26.10.2015

Auf der Internetseite des IASB steht ein Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung, die am 14. und 15. Oktober 2015 in Peking stattfand.

Die wesentlichen Themen der Sitzung waren die folgenden:

  • Eigentliche Sitzung der Treuhänder— Die Treuhänder erörterten eine Reihe wichtiger strategischer Sachverhalte:
    • Treffen mit dem stellvertretenden chinesischen Finanzminister — Vor der Sitzung der Treuhänder hatte es ein Treffen mit dem stellvertretenden chinesischen Finanzminister gegeben, bei dem Konvergenz und die Unterstützung der Arbeit der IFRS-Stiftung besprochen wurden. Das Treffen wurde als sehr ermutigend beschrieben.
    • Strategischer Überblick — Die Treuhänder erörterten ein vorgeschlagenes Rahmenkonzept und vorgeschlagene Erfolgskennzahlen für die Beurteilung der Leistungen der Stiftung gemessen an ihren strategischen Zielen. Die Treuhänder lobten den Stab für seine Bemühungen, aber hielten fest, dass sich die Vorschläge darauf konzentrierten, Maßzahlen zu entwickeln, die die Wirksamkeit der Stiftung beurteilen helfen können. es sei aber auch wichtig, die Effizienz der Stiftung zu bewerten und die Ressourcen und Eingaben zu berücksichtigen, die der Stiftung zur Verfügung stehen.
    • Finanzierung — Die Treuhänder hielten fest, dass verschiedene neue Rechtskreise begonnen haben, die Arbeit der IFRS-Stiftung zu finanzieren, und dass einige Rechtskreise ihre Beiträge erhöht haben. Gleichzeitig gibt es immer noch Rechtskreise, die weniger beitragen, als die Größe ihrer Wirtschaft erwarten lassen würde, und einige Rechtskreise, die gar nichts beitragen. Die Treuhänder erkannten auch die Bemühungen an, die unternommen worden sind, um die Rücklagen der Organisation erhöhen. Ziel ist es, in einigen Jahren Rücklagen in Höhe der Ausgaben eines vollen Jahres zu haben.
    • Kommunikationsstrategie — Die Treuhänder erörterten, wie die Stiftung ihre Kommunikationen und Einbindungsaktivitäten besser in Einklang mit ihren strategischen Zielen bringen kann.
    • Internationale Entwicklungen — Die Treuhänder zeigten sich ermutigt von der zunehmenden freiwilligen IFRS-Anwendung in Japan. Sie nahmen das insgesamt positives Ergebnis der Evaluierung der IAS-Verordnung und die positive Übernahmeempfehlung von EFRAG in Bezug auf IFRS 9 zur Kenntnis. Außerdem erörterten sie die weiterhin schwierige Situation in Bezug auf die Vereinigten Staaten.
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB — Der stellvertretende Vorsitzende des IASB informierte die Treuhänder in Vertretung des Vorsitzenden über die fachlichen Aktivitäten des IASB.
    • Größere Projekte — Im Versicherungsprojekt geht der IASB davon aus, die erneuten Erörterungen bis Ende 2015 abgeschlossen zu haben, sodass der Standard selbst 2016 herausgegeben werden kann. Die Verschiebung des ursprünglichen Zeitplans bedeutet, dass der verpflichtende Zeitpunkt des Inkrafttretens für den neuen Standard nach dem von IFRS 9 liegen wird. Vor dem Hintergrund von Bedenken von Anwendern in Bezug auf die Auswirkungen dieser Abweichung plant der IASB, im Dezember 2015 zwei Ansätze vorzuschlagen (den Überlagerungsansatz und den Aufschubansatz). Im Leasingprojekt wird der demnächst erwartete Standard derzeit endgültig ausformuliert und soll veröffentlicht werden, bevor 2015 endet.
    • Einbindungsstrategie — Das IASB-Programm zur Einbindung von Anlegern hat positives Echo gefunden und wird nicht nur von den Anlegern unterstützt. Ende 2015 soll eine Bestandsaufnahme stattfinden.
    • Anwendung der IFRS weltweit und Einheitlichkeit der Anwendung — Die Treuhänder nahmen den Stand der IFRS-Übernahme weltweit wie in den Länderprofilen gezeigt zur Kenntnis. In Bezug auf die einheitliche Anwendung wurden sie über die Fortschritte der Arbeit der Gruppen zur Erleichterung der Anwendung in Bezug auf Erlöserfassung und die Wertminderung von Finanzinstrumenten informiert. Es wurde in Erinnerung gerufen, dass der IASB nicht beabsichtigt, immer eine solche Gruppe einzurichten, wenn ein neuer Standard herausgegeben wird. Vielmehr soll dies auf Einzelfallbasis entscheiden werden.
  • Bericht des Treuhänderausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (DPOC) — Die Treuhänder wurden über die Sitzung des Ausschusses unterrichtet, zu der ein eigener Bericht vorliegt.
  • Einbindungsveranstaltung vor Ort — Die IFRS-Stiftung war Gastgeber einer Veranstaltung zum Thema 'IFRS und China: Sich stets wandelnde Herausforderungen und Möglichkeiten', bei der mehrere Reden gehalten wurden und eine Podiumsdiskussion stattfand.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom Oktober 2015

26.10.2015

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 13. Oktober 2015 in Peking getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Die wesentlichen bei der Sitzung besprochenen Themen waren die folgenden:

  • Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten — Dem DPOC wurde ein Bericht vorgestellt, der die Konsultationsschritte für alle laufenden Projekte des IASB beschrieb. Bei der Erörterung des Berichts fragte der DPOC insbesondere nach dem Rahmenkonzept (verlängerte Kommentierungsfrist), dynamisches Risikomanagement (abweichende Meinungen von Adressaten und Erstellern), Wesentlichkeit (warum ein Leitliniendokument entwickelt wird, kein Standard), Abzinsungssätze (geplante weitere Ausrichtung des Projekts) und Hochinflation (inaktiver Status des Projekts).
  • Unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen — Der DPOC nahm insbesondere zur Kenntnis, dass die Boardmitglieder sehr geteilter Meinung in Bezug auf den Aufschubansatz sind, aber dass es genügend befürwortende Stimmen im Board gibt, um mit dem Entwurf fortzufahren. Der DPOC lobte das vorgesehene feste Auslaufen des Aufschubansatzes, da damit ein starkes Signal ausgesendet werde, dass der IASB vorhat, das Projekt zu Versicherungsverträgen abzuschließen. Schließlich genehmigte der DPOC die verkürzte Kommentierungsfrist für den Entwurf.
  • Agendakonsultation — Der DPOC wies darauf hin, dass die Fragen, die im Rahmen der Konsultation gestellt werden, recht offen gehalten sind, was es für den IASB schwer machen könnte, die Rückmeldungen zu erwägen, sie zusammenzufassen und sie umzusetzen. Der DPOC bat darum, eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu erhalten und über die geplanten Maßnahmen des IASB informiert zu werden.
  • IFRS-Taxonomie — Dem DPOC wurde berichtet, dass der Versuch, vorgeschlagene Aktualisierungen der IFRS-Taxonomie mit Entwürfen des IASB zu integrieren zwar einen noch nie dagewesenen Grad von Rückmeldungen zu einer vorgeschlagenen Aktualisierung der Taxonomie bewirkt habe, dass die Rückmeldungen aber ergeben hätten, dass es wenig Unterstützung für diese Vorgehensweise gibt. Es wird jetzt vorgeschlagen, Konsultationen zu Aktualisierungen der IFRS-Taxonomie zwar zur selben Zeit wie die Standardentwicklung vorzunehmen, mit Entwürfen integriert werden sollen sie aber nicht mehr.
  • Beratungsgruppen und Beiräte — Der DPOC überprüfte die Arbeit der Beratungsgruppen und Beiräte, um zu beurteilen, ob sie wirksam arbeiten und weiterhin benötigt werden. Besonders betrachtet wurden diesmal TRG, ITG und ITCG. Der DPOC befand, dass die Gruppen zufriedenstellend arbeiten.
  • Korrespondenz — Seit der letzten Sitzung hat es keine weiteren Korrespondenzen gegeben.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Tagesordnung für die kommende ITCG-Sitzung

26.10.2015

Die Beratungsgruppe zur IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) des IASB wird am 27. Oktober 2015 ihre nächste Sitzung in London abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Die Tagesordnung ist wie folgt:

Dienstag, 27. Oktober 2015 (09:00h-17:00h)

  • Begrüßung
  • Aktueller Stand der Tätigkeiten
  • Konsultationspapier — European Single Electronic Format (ESEF)
  • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung
    • Überblick
    • Erörterungen bei der Sitzung der Weltstandardsetzer
  • Die Rolle der Technologie und die Strategie der IFRS-Taxonomie
    • Einführung in die Eröterung durch Kleingruppen
    • Eröterung durch Kleingruppen
    • Rückmledung von der Eröterung durch Kleingruppen
  • Versionskontrolle der IFRS-Taxonomie
  • Aktuelle informationen zum Konsultationsprozess der IFRS-Taxonomie
  • Bereich der IFRS-Taxonomie, die einer Überprüfung bedürfen

Weiterführende Informationen und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Endgültige EFRAG Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2015/7

23.10.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/7 'Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28' veröffentlicht.

Im August 2015 hat der IASB den Entwurf ED/2015/7 mit vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures veröffentlicht. Mit den Änderungen soll bewirkt werden, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom September 2014 so lange auf unbestimmte Zeit verschoben wird, bis das Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode abgeschlossen ist.

Die Reaktionen auf den Entwurfwaren durchaus geteilt gewesen. EFRAG hat jetzt betsätigt, dass man die Verschiebung unterstützt und sich glechzeitig dafür ausgesprochen, gleichzeitig die vorzeitige Anwendung zu untersagen. Außerdem drängt EFRAG den IASB, das Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode vordringlich abzuarbeiten.

Zu englischsprachigen Stellungnahme auf der Internteseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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