April

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2012/6

15.04.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2012/6 'Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture' eingereicht.

Im Entwurf, den der IASB am 13. Dezember 2012 herausgegeben hat, wird vorgeschlagen, wann nicht realisierte Erfolge aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen vollständig zu erfassen sind: vollständige Erfolgserfassung bei Transaktionen, die Geschäftsbetriebe betreffen, Teilerfolgserfassung im Fall von Veräußerungen von Vermögenswerten. In dem Entwurf werden sowohl Änderungen an  IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures als auch an IFRS 10 Konzernabschlüsse vorgeschlagen.

EFRAG schließt sich der Schlussfolgerung an, dass es mangelnde Übereinstimmung zwischen IAS 28 und IFRS 10 gibt, und unterstützt daher die vorgeschlagenen Änderungen als kurzfristige pragmatische Lösung angesichts Abweichungen in der Praxis.

EFRAG zeigt sich jedoch besorgt, dass die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen auch von den Unternehmen verlangen, festzustellen, ob der Vermögenswert, der veräußert oder beigetragen wird, die Definition eines Geschäftsbetriebs nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse erfüllt. EFRAG warnt davor, dass die Anwendung der Definition eines Geschäftsbetriebs aus IFRS 3 oft erhebliches Ermessen erfordert.

Schließlich nennt EFRAG außerdem eine Reihe von Bedenken hinsichtlich des Zusammenwirkens der vorgeschlagenen Änderungen mit bestehenden Prinzipien in IFRS 10 und IAS 28.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

15.04.2013

Am 18. April 2013 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Auf der Tagesordnung stehen die EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/4 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19) und eine mögliche Studie zum Geschäftsmodell und lagfristiger Investitionstätigkeit. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Mitschnitt der 9. Sitzung des HGB-Fachausschusses

15.04.2013

Die Mitschnitte derTagesordnungspunkte der 9. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC sind jetzt archiviert.

Erörtert wurden:

  • Auswirkungen der Aenderungen des Corportae Governance Kodex auf DRS 17
  • Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Bericht aus der AG und Diskussion erster Fragestellungen
  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss - Bericht aus der AG
  • Überarbeitung DRS 7 Eigenkapitalspiegel
  • Bilanzierung von Emissionsrechten nach HGB
  • Überarbeitung DRS 2 Kapitalflussrechnung

Sie können sich die Mitschnitte der einzelenen Tagesordnungspunkte direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Tagesordnung für die Aprilsitzung des IASB

13.04.2013

Der IASB wird das nächste Mal vom 23. bis 26. April 2013 in den Räumen des IASB in London tagen. Erörtert werden die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU, begrenzte Änderungen an IAS 36, das Rahmenkonzept, die jährlichen Verbesserungen 2010-2012 und 2012-2014, Sicherungsbilanzierung, die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8, die Interpetation zu Abgaben, aktuelle Arbeiten des IFRS Interpretations Committee und aktuelle Informationen zur Einbindung von Investoren. Schwerpunkt der Sitzung ist, wie schon die vorhergehenden Male, das Rahmenkonzept, dem mehr als die Hälfte der Sitzungszeit eingeräumt wird.

Die ursprünglich für die vorhergehende Woche angesetzten vorbereitenden Unterrichtseinheiten werden durch eine der eigentlichen IASB-Sitzung vorgeschaltete kurze Unterrichtseinheit am Dienstag, den 23. April ersetzt.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung, die am 12. April 2013 zur Verfügung gestellt wurde, finden Sie hier.

Sollten Änderungen an der Tagesordnung vorgenommen werden, werden wir sie dort nachpflegen. Größere Änderungen geben wir außerdem als Nachricht bekannt. Die Übersetzungen der Mitschriften von Deloitte-Beobachtern stellen wir ebenfalls auf dieser Seite zur Verfügung, sobald sie uns vorliegen.

FASB schlägt Folgeänderungen in Bezug auf seine vorgeschlagenen Änderungen bei Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten vor

12.04.2013

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine vorgeschlagene Aktualisierung der Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) veröffentlicht, die Folgeänderungen seiner ASU vom Februar 2013 hinsichtlich Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten enthält.

Am 14. Februar 2013 hat der FASB einen Vorschlag in Bezug auf eine Aktualisierung der Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten herausgegeben, der das Pendant zu den vom IASB im November 2012 vorgeschlagenen begrenzten Änderungen an IFRS 9 darstellt.

Nun hat der FASB eine weitere ASU veröffentlicht, die Folgeänderungen zur ASU vom Februar 2013 enthält. So soll widergespiegelt werden, dass der FASB entschieden hat, (1) die bestehenden Optionen unter US-GAAP zu streichen, Garantien, Versicherungsverträge, Gewährleistungen, Kreditverpflichtungen und feste Zusagen erfolgswirksam zu beizulegenden Zeitwert zu bewerten, und (2) verschiedene andere Verlautbarungen als Folge der vorgeschlagenen Änderungen vom Februar zu ändern oder zu ersetzen.

Die vorgeschlagene neue ASU können Se sich direkt von der Internetseite des FASB herunterladen.

EFRAG veröffentlicht endgültige Stellungnahme zu den IASB-Vorschlägen zur Equity-Methode

12.04.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihre endgültige Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2012/3 'Equity-Methode: Anteil an sonstigen Änderungen des Nettovermögens' zur Verfügung. EFRAG unterstützt die Bemühungen des IASB, die Abweichungen in der Praxis einzudämmen, lehnt aber die konkreten Vorschläge ab.

Nach Meinung von EFRAG würden die Vorschläge des IASB dazu führen, dass bestimmte Transaktionen zwischen einem Investitionsempfänger und dritten Parteien dargestellt werden, als ob sie Transaktionen mit den Eigentümern des Investors wären. Das widerspräche den Darstellungsvorschriften in IAS 1 Darstellung des Abschlusses, nach denen vorgeschrieben ist, dass alle nicht eigentümerbezogenen Veränderungen in Eigenkapital in der Gesamtergebnisrechnung darzustellen sind. Diese Beurteilung entspricht der im Entwurf enthaltenen alternativen Sichtweise eines Boardmitglieds, das der Meinung ist, dass die Änderung nicht im Einklang mit den Konzepten anderer Standards (IAS 1, IFRS 10) steht.

Des Weiteren ist EFRAG der Meinung, dass es keine konzeptionelle Grundlage für das 'Recycling' von sonstigen Änderungen im Nettovermögen gebe, insbesondere weil bei den vorgeschlagenen Änderungen von der Prämisse ausgegangen wird, dass sonstige Änderungen im Nettovermögen auf die gleiche Art und Weise behandelt werden sollten wie Transaktionen mit Eigentümern.

EFRAG gibt der Überzeugung Ausdruck, dass kurzfristige Lösungen keine Inkonsistenzen mit bestehenden IFRS erzeugen sollten und dass sie keine neue Form von recycelbarem Eigenkaptial kreieren dürfen. Deshalb lehnt EFRAG die vorgeschlagenen Änderungen des IASB ab und ist der Meinung, dass dieser die Prinzipien, die der Equity-Methode zugrunde liegen, klarstellen sollte.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Einigung zur Überarbeitung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien

12.04.2013

Am 9. April 2013 haben sich der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission informell auf einen Abschluss der neuen Bilanzrichtlinie geeinigt, mit der Bürokratieabbau bei der Rechnungslegung und Transparenz im Rohstoffsektor erreicht werden sollen. Detaillierte Informationen zum Inhalt der neuen Richtlinie sind noch nicht verfügbar.

Die EU-Kommission hatte im Oktober 2011 Vorschläge für die Überarbeitung der Rechnungslegungs- und Transparenzrichtlinien veröffentlicht, die zum einen darauf abzielten, für kapitalmarktorientierte und große Unternehmen, die im Rohstoffsektor und im Bereich der Primärwaldforstwirtschaft tätig sind, eine Pflicht zur länderspezifischen Berichterstattung einzuführen, und zum anderen vereinfachte und vereinheitlichte Rechnungslegungsvorschriften für KMU zu gewähren.

Auch wenn bekannt ist, dass es zu einer vorläufigen Einigung gekommen ist, sind die Einzelheiten der Übereinkunft derzeit noch schwer zu eruieren:

  • In der Presseerklärung der irischen EU-Ratspräsidentschaft (verfügbar auf deren Internetseite) finden sich an konkreteren Hinweisen nur die beiden folgenden (unsere Übersetzung):
    • "Unter den Maßnahmen, die im Entwurf der Richtlinie enthalten sind, befinden sich die Reduzierung der Berichterstattungspflichten für KMU und die Einführung einer Ausnahme von der Erstellung von konsolidierten Abschlüssen für kleine Konzerne."
    • "Die Richtlinie integriert auch eine Reihe von Maßnahmen die auf die Erhöhung der finanziellen Transparenz abzielen. Die Vorschriften für die länderspezifische Berichterstattung werden die Transparenz in Bezug auf Zahlungen an Regierungen durch europäische Unternehmen, die in der Rohstoffbranche tätig sind, dramatisch erhöhen."
  • In der Erklärung von EU-Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier (verfügbar in englischer und französischer Sprache auf der Internetseite der EU) wird deutlich, welche Unternehmen von der länderspezifischen Berichterstattung vorerst betroffen sein sollen (börsennotierte und nicht börsennotierte große Unternehmen in Bergbau und Forstwirtschaft) und wie die Berichterstattung erfolgen soll. Dort heißt es (unsere Übersetzung):
    • "Die neue Vereinbarung etabliert Regelungen, die sicherstellen, dass diese Unternehmen Zahlungen an Regierungen (bspw. Steuern auf Gewinne, Abgaben und Lizengebühren) auf länderspezifischer und Projektbasis offenlegen. Die Berichterstattung wurde ebenfalls auf Projektbasis erfolgen, wenn die Zahlungen bestimmten Projekten zugerechnet werden können. Der Text fordert von der Kommission außerdem, die Möglichkeit der Ausweitung der Angabevorschriften auf andere Sektoren zu prüfen."
    • "Die überarbeitete Bilanzrichtlinie definiert ein großes Unternehmen als ein Unternehmen, das mindestens zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet: Umsatz 40 Millionen Euro; Reinvermögen 20 Millionen Euro; Mitarbeitete 250."
  • In der Presserklärung aus dem Bundesjustizministeriums (verfügbar auf der Internetseite des BMJ) finden sich folgende Hinweise zur neuen Richtlinie:
    • "Mit der neuen Bilanzrichtlinie wird zum einen für kapitalmarktorientierte und große Unternehmen, die im Rohstoffsektor und im Bereich der Primärwaldforstwirtschaft tätig sind, eine Pflicht zur länderspezifischen Berichterstattung eingeführt. [...] Die Wesentlichkeitsschwelle wird dabei auf 100.000 Euro festgelegt."
    • "Gleichzeitig gibt die Richtlinie die Möglichkeit, die Schwellenwerte zur Einstufung eines Unternehmens als kleine Gesellschaft um etwa 20% gegenüber dem heutigen Wert zu erhöhen."
    • "Darüber hinaus wird der Katalog der Angaben, die zukünftig zu bilanzieren sind, europaweit einheitlich begrenzt."

Die vorläufige Einigung bedarf noch der Zustimmung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten.

Wir werden Sie weiter auf IAS Plus informieren, sobald genauere Informationen vorliegen bzw. sobald eine Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt.

DRSC-Quartalsbericht zum ersten Quartal 2013

12.04.2013

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 1. Quartal 2013, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

In der Einleitung zum Bericht wird die Berufung des DRSC zu einem von zwölf Mitgliedern des neu geschaffenen ASAF als überragend Nachricht hervorgehoben. Das DRSC hatte im Vorfeld u.a. kritisiert, dass Ziele, Rolle, Verantwortlichkeiten und Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen des IASB bzw. der IFRS-Stiftung nicht klar definiert seien. Dennoch habe man sich um einen Sitz beworben, weil man die Chance auf eine Vorortvertretung der Interessen der deutschen Anwender nicht verstreichen lassen wollte. Das DRSC sieht die Auswahl als Mitglied als Anerkennung und Bestätigung seiner Arbeit an, zumal bekannt ist, dass alle großen europäischen Standardsetzer und einige kleinere sich um die zwei zur Verfügung stehenden europäischen Sitze neben EFRAG beworben hatten. Das DRSC will jetzt daran mitarbeiten, dass dieses Gremium eine fruchtbare Rolle im Standardsetzungsprozess des IASB spielen wird.

Neben weiteren Ausführengen zu internationale Arbeiten finden sich zwei Gastbeiträge zum Entwurf Entwurf ED/2012/4 Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9, der im November 2012 vom IASB herausgegeben wurde und mit dem eine neue Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' eingeführt werden soll. Die Gastbeiträge sind aus den sehr unterschiedlichen Sichtweisen einer Bank und eines Versicherungsunternehmens geschrieben.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Europäischer Feldversuch zum vorgeschlagenen IASB-Modell der erwarteten Kreditausfälle für Finanzinstrumente

12.04.2013

Am 7. März 2013 hat der International Accounting Standards Board (IASB) hat seinen lange erwarteten Vorschlag zur Neuregelung der Wertberichtigungen von Finanzinstrumenten vorgelegt. Heute haben die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien einen Feldversuch begonnen, der darauf abzielt, zu zeigen, ob mit dem neuen vorgeschlagenen Modell die Schwächen des alten adressiert werden, ob das Modell in der Praxis umsetzbar ist und welche Kosten und Auswirkungen mit dem neuen Modell verbunden sein werden.

Im Entwurf ED/2013/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle schlägt der IASB ein Modell vor, demzufolge Wertminderungen nicht erst dann erfasst werden, wenn sie eingetreten sind; vielmehr soll künftig für erwartete Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet werden.

Der Feldversuch, der heute gestartet wurde, soll mehr Informationen zu den folgenden Aspekten des vorgeschlagenen neuen Modells bringen:

  • Wie reflektiert das Modell der erwarteten Kreditausfälle den Betrag, den Zeitpunkt und die Unsicherheit künftiger Kapitalflüsse?
  • Die die Vorschriften klar und umsetzbar?
  • Was sind die Auswirkungen des vorgeschlagenen Modells der erwarteten Kreditausfälle?
  • Was sind Kosten und Nutzen des vorgeschlagenen Modells der erwarteten Kreditausfälle?

Der Feldversuch wird anhand eines Fragebogens durchgeführt, den EFRAG und die nationalen Standardsetzer entwickelt haben. Darüber hinaus werden in Europa nach Branchen unterteilt Workshops angeboten, and denen auch Mitglieder des Stabs des IASB teilnehmen werden; diese werden im Mai und Juni 2013 stattfinden. Teilnahme an den Workshops, die auf Fallbeispielen basieren werden, die in den Fragebögen beschrieben werden, bedingt die Ausfüllung des Fragebogens.

EFRAG und die nationalen Standardsetzer ermutigen alle Unternehmen, die der Meinung sind, von den Vorschlägen des IASB bedeutend betroffen zu werden, sich am Feldversuch zu beteiligen. Unternehmen, die sich als Teilnehmer registrieren, bekommen den Fragebogen zugesendet; dieser sollte bis zum 2. Juni 2013 ausgefüllt werden.

Die Registrierung als Teilnehmer ist über verschiedene Wege möglich. Deutsche Unternehmen können sich an das DRSC (bevorzugte Variante) oder an EFRAG direkt wenden.

Presseerklärungen:

EFRAG-Stellungnahme zur Novation von Derivaten

11.04.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/2 'Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen' eingereicht. EFRAG unterstützt die weit verbreitete Meinung, dass der Anwendungsbereich des IASB-Vorschlags zu restriktiv ist.

EFRAG ist der Meinung, dass die Vorschläge des IASB zu restriktiv sind, da viele Novationen nicht erfasst werden. Dies gelte zum Beispiel in Fällen, in denen die gesetzlich geforderte Novation auf bestimmte Derivtae beschränkt ist oder in denen eine Novation im Vorgriff auf gesetzliche Bestimmungen erfolgte. EFRAG ist der Meinung, dass alle freiwilligen Novationen auf zentrale Gegenparteien ebenfalls in den Anwendungsbereich der Vorschläge des Entwurfs fallen sollten, da die wirtschaftlichen Auswirkungen die gleichen seien. Dies gelte unabhängig davon, ob die Novation gesetzlich vorgeschrieben ist, im Vorgriff auf eine gesetzliche Forderung erfolgte, zur Erlangung aufsichtlicher Erleichterungen vorgenommen wurde oder einfach freiwillig erfolgte.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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