2013

Konsultation zur künftigen Agenda des FASB

13.05.2013

Der US-amerikanische Standardbeirat (US Financial Accounting Standards Advisory Council, FASAC) hat eine Befragung angestoßen, mit deren Hilfe die Meinung der verschiedenen Interessengruppen zur künftigen Agenda des US-amerikanischen Standardsetzers FASB eingeholt werden soll. Der FASB wird die Ergebnisse ebenso wie andere Meinungsäußerungen berücksichtigen, wenn er entscheidet, welche Projekte auf seine fachliche Agenda genommen werden sollen. Bei Berücksichtigung bestimmter vorgeschlagener Projekte könnte weitere Konvergenz zwischen US-GAAP und den IFRSs erreicht werden.

Da bestimmte große Projekte (wie beispielsweise das Projekt zu Erlöserfassung) ihrem Ende zustreben, kann der FASB seine Prioritäten und entsprechende Ressourcenzuweisungen neu bedenken. Die Anwender werden daher eingeladen, aktive FASB-Projekte, ruhende Projekte und mögliche neue Projekte zu priorisieren und einzuordnen.

Von der Befragung ausgenommen sind aktive Agendaprojekte, deren Abschluss der FASB im dritten Quartal 2013 erwartet, Projekte, zu denen ein Entwurf im zweiten Quartal herausgegeben wurde oder herausgegeben werden soll, und kleinere Umsetzungsprojekte, deren verbleibende Laufzeit nicht länger als ein Jahr beträgt.

Ebenfalls ausgenommen sind die Konvergenzprojekte mit dem IASB, die Teil des Arbeitsabkommens bilden. Die Befragten werden allerdings gebeten, anzunehmen, "dass die Richtung in Bezug auf die Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards in den Vereinigten Staaten diejenige ist, wie bis dato vom Stab der SEC dargetsellt". Dennoch werden die Teilnehmer auch aufgefordert, Verbesserungen und Konvergenz zu gewichten, wenn es notwendig sein sollte, bei einzelnen Projekten die Verbesserung der US-GAAP und die Konvergenz mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) gegeneinander abzuwägen.

Die Projektbeschreibungen, die als Anhang der Befragung zur Verfügung gestellt werden, bieten detaillierte Beschreibungen der (möglichen) Projekte einschließlich Verweisen auf aktive IASB-Projekte, wo diese bestehen. Unter den genannten IASB-Projekten, die zum Teil als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 auf die Agenda des IASB genommen oder reaktiviert wurden, sind die folgenden:

Teilnehmer können zwischen einer Kurzform und dem vollständigen Fragebogen wählen. Als zusätzliche Informationen gibt es eine PDF-Version des Fragebogens und der Projektbeschreibungen, sodass diese zuerst in Gänze studiert werden können. Die Frist für das Ausfüllen der Fragebögen endet am 30. Mai 2013.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB:

Tagesordnung für die Aprilsitzung des IASB

11.05.2013

Der IASB wird vom 21. bis 24. Mai 2013 in den Räumen des IASB in London tagen. Erörtert werden das Bilanzierungsobjekt für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU, zwei Sachverhalte zu IFRS 3 (verpflichtender Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen und bedingte Gegenleistungen), ein Sachverhalt zu IAS 34 (Angabeort von Informationen im Zwischenabschluss), ein Sachverhalt zu IAS 41/IFRS 13 (Bewertung von biologischen Vermögenswerten) sowie die laufenden Projekte zur Novation von Derivaten und zur Anwendung der Equity-Methode. Des Weiteren stehen das Rahmenkonzept, Macro Hedge Accounting, Erlöserfassung und die begrenzten Änderungen an IFRS 9 auf der Tagesordnung. Die Sitzung am Freitagnachmittag findet gemeinsam mit dem FASB statt.

Die ursprünglich für die vorhergehende Woche angesetzten vorbereitenden Unterrichtseinheiten sind gestrichen worden. Eine einzelne Unterrichtseinheit zur Erlöserfassung wurde in die Tagesordnung für die Sitzung integriert.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung, die am 10. Mai 2013 zur Verfügung gestellt wurde, finden Sie hier.

Sollten Änderungen an der Tagesordnung vorgenommen werden, werden wir sie dort nachpflegen. Größere Änderungen geben wir außerdem als Nachricht bekannt. Die Übersetzungen der Mitschriften von Deloitte-Beobachtern stellen wir ebenfalls auf dieser Seite zur Verfügung, sobald sie uns vorliegen.

IASB und ASBJ halten gemeinsame Sitzung ab

10.05.2013

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) und des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) haben am 9. und 10. Mai 2013 ihre 17. gemeinsame Sitzung abgehalten. Wegen der Gründung des Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) stellte diese Sitzung die letzte in der Reihe der zweimal jährlich stattfindenden gemeinsamen Sitzungen von IASB und ASBJ dar.

IASB und ASBJ erörterten die folgenden Themen:

Obwohl die Reihe der der gemeinsamen Sitzungen zu ihrem Ende gekommen ist, werden IASB und ASBJ weiterhin eng zusammenarbeiten und sich regelmäßig austauschen. Der ASBJ wird den IASB bei seinen Forschungsprojekten unterstützen und Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Des Weiteren wird der ASBJ durch seine Vertretung im ASAF weiter zum Standardsetzungsprozess beitragen.

Eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung zur Sitzung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

16. Sitzung IFRS-Fachausschuss - Sitzungspapiere

10.05.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 16. und 17. Mai zu seiner 16. Sitzung zusammenkommen. Die Arbeitspapiere für die Sitzung wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Besprochen werden sollen die folgenden Themen:

  • Interpretationsaktivitäten,
  • Emissionshandelsprogramme,
  • der IASB-Entwurf zu erwarteten Kreditausfällen,
  • der geplante IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen,
  • die IASB-Bitte um Einreichung von Informationen in Bezug auf preisregulierte Geschäftsvorfälle,
  • das demnächst erscheinende EFRAG-Bulletin zum Geschäftsmodell,
  • das IASB-Projekt zum Rahmenkonzept und
  • die Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Rechnunslegungsrichtlinie.

Die entsprechenden Arbeitspapiere können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Neue Mitglieder in das IFRS Interpretations Committee berufen

09.05.2013

Die treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Ernennungen von Tony de Bell, Reinhard Dotzlaw und Martin Schloemer als neue Mitglieder des IFRS Interpretations Committee und die Wiederberufung von Feilong Li bekanntgegeben. Um außerdem den Kreis der im Committee vertretenen Prüfungsgesellschaften auszuweiten, wurden Andrew Watchman und Andrew Buchanan auf einen einzigen gemeinsamen Sitz berufen, den sie für jeweils drei Jahre auf Rotationsbasis füllen sollen.

Tony de Bell, Reinhard Dotzlaw und Martin Schloemer werden ihre erste Dreijahresamtszeit am 1. Juli 2013 antreten. Eine erneute erneute Berufung auf drei Jahre wird später möglich sein. Feilong Lis zweite Dreijahresamtszeit beginnt ebenfalls am 1. Juli 2013. Andrew Watchman wird den geteilten Sitz für die ersten drei Jahre ab dem 1. Juli 2013 inne haben, Andrew Buchanan wird ihm ab dem 1. Juli 2016 folgen.

Die gegenwärtigen Mitglieder Guido Fladt, Bernd Hacker, Andrew Vials und Margaret Smyth scheiden aus dem Committee aus.

Aus deutscher Sicht ist erfreulich, dass mit der Berufung von Martin Schloemer der IFRS-Fachausschuss des DRSC auch nach dem Ausscheiden von Guido Fladt mit einem Mitglied im Interpretations Committee vertreten sein wird.

Die englischsprachige Presseerklärungen zu den Berufungen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Weitere Schulungsmaterialien zum IFRS für KMU verfügbar

09.05.2013

Die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung hat ein Trainingsmodul zum Abschnitt 19 "Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert" des IFRS für KMU entwickelt. Dieser Abschnitt des IFRS für KMU bietet Leitlinien zur Identifizierung des Erwerbers, zur Bestimmung der Kosten des Unternehmenszusammenschlusses und zur Aufteilung der Kosten auf die erworbenen Vermögenswerte und die übernommenen Schulden und Verbindlichkeiten für übernommene Eventualschulden. Er ist außerdem der Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses und später gewidmet.

Das Lernziel des Moduls zum Abschnitt 19 der IFRS für KMU besteht darin, dass der Absolvent nach Abschluss des Moduls die folgenden Fähigkeiten erworben hat:

  • einen Unternehmenszusammenschluss identifizieren,
  • den Erwerber im Rahmen eines Unternehmenszusammenschluss identifizieren,
  • die Kosten eines Unternehmenszusammenschlusses ansetzen und bewerten,
  • die identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden und Eventualschulden sowie jegliche nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen ansetzen und bewerten,
  • jeglichen im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert und jeglichen Gewinn aus einem vorteilhaften Erwerb ansetzen und bewerten,
  • Folgebilanzierungen des Geschäfts- oder Firmenwerts nach seinem Erstansatz durchführen,
  • bestimmen, welche Informationen angegeben werden sollten, um die Adressaten des Abschlusses in die Lage zu setzen, das Wesen und die finanziellen Auswirkungen des Unternehmenzusammenschlusses zu beurteilen,
  • generell die Fähigkeit zeigen, die bedeutenden Ermessensentscheidungen verstanden zu haben, die in der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und von Geschäfts- oder Firmenwerten erforderlich sind.

Schlussendlich werden 35 eigenständige Trainingsmodule für den IFRS für KMU verfügbar sein – eins für jeden Abschnitt des Standards. Die Aus- und Weiterbildungsinitiative erwbartet, die beiden noch ausstehenden Module zu Abschnitt 12 "Weitere Finanzinstrumentethemen" und Abschnitt 26 "Anteilsbasierte Vergütungen" in den nächsten Monaten zur Verfügung stellen zu können.

Die meisten der bestehenden Module sind auch in Arabisch, Russisch, Spanisch und Türkisch verfügbar. Die IFRS-Stiftung hofft, die Anzahl der Sprachen, in denen die Module zur Verfügung stehen, ausweiten zu können.

Zugang zum Trainingsmodul zum Abschnitt 19 haben Sie hier oder über die Übersicht aller verfügbaren Module auf der Internetseite des IASB (eine kostenfreie Registrierung ist erforderlich).

EFRAG-Vorsitzende spricht bei der gemeinsamen Konferenz von EU-Parlament und ACCA

08.05.2013

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) und das EU-Parlament haben am 8. Mai 2013 eine gemeinsame Konferenz zum Thema 'Zukunft der IFRS: Welchem Zweck/welchen Zwecken soll der Jahresabschluss nach unserem Willen dienen?' abgehalten. Bei einer der Podiumsdiskussionen trat die EFRAG-Vorsitzende als Rednerin auf.

Françoise Flores setzte sich insbesondere mit der Frage auseinander, ob sich in der zweiten Dekade der IFRS etwas ändern müsse. Insbesondere widmete sich der Kritik, dass der europäische Übernahmeprozess zu wenig kritisch sei und deshalb Europa beim IASB nicht ernst genommen würde.

Flores warnte davor, etwas reparieren zu wollen, "das nicht kaputt ist", und meinte:

Ich würde daher keine Änderungen der Kriterien für den europäischen Übernahmeprozess vorschlagen. Ich bin jedoch der Meinung, dass dass Verbesserungen möglich sind, wenn wirtschaftspolitische Erwägungen gemeinsam früher im Standardsetzungsprozess berücksichtigt werden.

Zum vollständigen Beitrag von Frau Flores in englischer Sprache gelangen Sie hier (Verknüpfung auf die internetseite von EFRAG).

EFRAG-Konsultation zu einem Geschäftsmodell langfristiger Investitionen

08.05.2013

In der Zusammenführung der europäischen Konsultation zum 'Grünbuch langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft' und des vom IASB vorgeschlagenen eigenständigen Geschäftsmodells "halten zwecks Eintreibung und veräußern" hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Konsultation zu Geschäftsmodellen in Bezug auf langfristige Investitonsaktivitäten angestoßen.

Im Grünbuch der Europäischen Kommission werden verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung langfristiger Investitionstätigkeit erörtert und auch an einer Stelle auch gefragt, ob die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert langfristige Investitionen verhindert oder verhindern kann. Gleichzeitig hat der IASB begrenzte Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente vorgeschlagen, mit denen eine neue Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' für bestimmte Finanzinstruemten eingeführt werden soll, was nahelegt, dass nach Meinung des IASB die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und langfristige Perspektive keine sich gegenseitig ausschließenden Konzepte sind.

In das Spannungsfeld zwischen diese beiden Positionen hinein hat EFRAG die Konsultation angestoßen, um Folgendes zu eruieren:

  • wie ein Geschäftsmodell in Bezug auf langfrisrige Investitionstätigkeit im Kontext der Rechnungslegung charakterisiert werden kann,
  • ob dieses Geschäftsmodell durch einen angemessenen objektiven Nachweis unterstützt werden könnte (und was die beobachtbaren Eigenschaften wären),
  • ob dieses Geschäftsmodell dem in der Praxis zum Beispiel durch Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds verwendeten ähnlich ist,
  • ob solch ein Geschäftsmodell eine spezielle Rechnungslegung rechtfertigen würde.

Die Ergebnisse der Studie soll sowohl für Rückmeldungen an die EU-Kommission als auch an den IASB dienen. Ende der Kommentierungsfrist für die Konsultation ist der 25. Juni 2013.

Weiterführende Informationen:

IASB-Befragung zu den Vorschlägen zu begrenzten Änderungen an IFRS 9

08.05.2013

Der IASB hat einen Fragebogen zu seinem Entwurf 'Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 (2010))' erarbeitet. Damit sollen Adressaten von Abschlüssen um Rückmeldungen zu den im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen gebeten werden.

Insbesondere will der IASB den Fragebogen dazu nutzen, Rückmeldungen von den Adressaten zur vorgeschlagenen dritten Kategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' einzuholen, die in IFRS 9 Finanzinstrumente aufgenommen werden soll. Die neue Kategorie war vom IASB vorgeschlagen worden, um besser abbilden zu können, wie Unternehmen ihre finanziellen Vermögenswerte managen.

Die Beantwortung der Fragebögen erbittet der IASB bis zum 31. Mai 2013.

Weiterführende Informationen:

Tagesordnung für die Maisitzung des IFRS Interpretations Committee

07.05.2013

Das IFRS Interpretations Committee wird seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung am 14. und 15. Mai 2013 in London abhalten. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Eine vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen die Überprüfung von Agendaentscheidungen (IAS 10, IAS 28/IFRS 3, IAS 7 und IFRS 2) und Sachverhalte zu IFRS 3, IAS 19, IFRS 10 und IFRS 5, bei denen das Committee oder der IASB um weitere Erörterungen gebeten hatten. Des Weiteren stehen die jährlichen Verbesserungen 2011-2013, begrenzte Änderungen an den IFRS, ein alter Sachverhalt zu IFRS 2 und neue Sachverhalte zu IAS 32, IFRS 7 und IFRS 13 auf der Tagesordnung.

Sie können die vorläufige Tagesordnung hier einsehen. Die Arbeitspapiere für die Sitzung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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