Mai

IFRS-Stiftung gibt neue SMEIG-Mitgliedschaft bekannt

14.05.2014

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben Ernennungen und Wiederernennungen von Mitglieder der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME-Implementation-Group, SMEIG) zum 1. Juli 2014 bekanntgegeben. Die Arbeitsgruppe unterstützt die internationale Übernahme des IFRS für KMU und überwacht die Implementierung des Standards.

Im Oktober 2012 hatten die Treuhänder einer Ausweitung der Mitgliedschaft von SMEIG von derzeit 22 auf höchstens 30 Mitglieder ab dem 1. Juli 2014 zugestimmt. Gleichzeitig war entschieden worden, die Amtszeiten ab dann zu staffeln. Im Januar 2014, luden die Treuhänder zu Bewerbungen ein und kündigten gleichzeitig an, dass etwa die Hälfte der bisherigen 22 Mitglieder für eine weitere Amtszeit wiederberufen werden würden, um Kontinuität zu gewährleisten.

Heute haben die Treuhänder bekanntgegeben, dass 11 der bisherigen Mitglieder der Arbeitsgruppe wiederberufen wurden und dass 15 neue Mitglieder ernannt wurden. Die 11 wiederberufenen Mitglieder wurden für eine abschießende Amtszeit berufen, die am 30. Juni 2016 enden wird. Die 15 neuen Mitglieder wurden für drei Jahre bis zum 30. Juni 2017 berufen. 4 Sitze werden derzeit für den Fall freigehalten, dass zu einem späteren Zeitpunkt geeignete Kandidaten identifiziert werden.

Eine vollständige Liste der 26 Mitglieder von SMEIG ab dem 1. Juli 2014 finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.


Sichtweise von Deloitte zur ESMA-Konsultation zu alternativen Profitkennzahlen

14.05.2014

Die europäischen Mitgliedsfirmen von Deloitte haben gegenüber der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) Stellung zu deren vorgeschlagenen 'Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen genommen'.

ESMA hatte die vorgeschlagenen Leitlinien im Februar 2014 mit dem erklärten Ziel veröffentlicht, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzinformationen zu erhöhen, Informationsasymmetrie bei den Adressaten zu reduzieren, eine einheitliche Anwendung und Darstellung von alternativen Profitkennzahlen zu erreichen und dazu beizutragen, das Vertrauen in die Genauigkeit und Nützlichkeit von Finanzinformationen wieder herzustellen.

In unserer Stellungnahme bestätigen wir, dass wir die Notwendigkeit sehen, die Darstellung von alternativen Profitkennzahlen (im Entwurf 'Alternative Performance Measures' (APM) genannt) in verschiedenen Arten von Kommunikationen an die Anleger zu adressieren, da wir der Meinung sind, dass durch APM zusätzlicher Nutzen in den Kommunikationen geschaffen werden kann, wenn diese auf allgemein vereinbarten Leitlinien in Bezug auf die Darstellung und zugehörigen Angaben beruhen.

Wir halten auch fest, dass die Debatte nicht auf Europa allein beschränkt ist, und verweisen auf den Entwurf von Leitlinien zur Anwendung von ergänzenden Finanzkennzahlen des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC), der ebenfalls im Februar 2014 veröffentlicht wurde, und die Entscheidung des IASB im April 2014, im Rahmen der Angabeninitiative ein Forschungsprojekt aufzunehmen, das sich ebenfalls des Themas annehmen soll. Daher empfehlen wir auch, dass ESMA sicherstellen sollte - soweit dies nicht bereits geschehen ist -, dass die Vorschläge dem IASB und den anderen Regulatoren innerhalb von IOSCO bekannt sind und von diesen unterstützt werden, bevor endgültige Leitlinien herausgegeben werden.

Unsere größten Bedenken in Bezug auf die vorgeschlagenen Leitlinien selbst gelten dem Anwendungsbereich in Bezug auf die Dokumente, die von diesen Leitlinien betroffen sein sollen, und in Bezug auf die alternativen Profitkennzahlen, auf die sie sich erstrecken sollen.

  • Wir verstehen die Vorschläge so, dass sie sich auf eine weit größere Bandbreite von Dokumenten erstrecken sollen als in den üblichen Aufsichtsbereich der zuständigen nationalen Behörden fallen. Obwohl wir den Wunsch verstehen, dass die APM-Leitklinien sich auf alle Dokumente erstrecken sollen, die in der Kommunikation mit den Anlegern eingesetzt werden, fragen wir uns, wie ihre Anwendung durchgesetzt werden kann, wenn sich die entsprechenden Dokumente außerhalb des Zuständigkeitsbereichs nationaler Behörden befinden.
  • Wir sind auch der Meinung, dass der Anwendungsbereich der Leitlinien in Bezug auf die abgedeckten APM zu weit gefasst ist. Wir schlagen vor, dass die Leitlinien auf alternative Profitkennzahlen beschränkt werden, die unter Verwendung von Finanzdaten erstellt wurden, die auch für die Erstellung vergangener, gegenwärtiger oder künftiger Abschlüsse verwendet wurden bzw. werden. Unserer Meinung nach würde dies das wesentliche Ziel der Leitlinien - Verbesserung der Qualität von Finanzinformationen für Adressaten - unterstützen.

Zusätzlich zu unseren Bedenken im Hinblick auf den Anwendungsbereich geben wir auch der Meinung Ausdruck, dass es unabdingbar sein wird, dass Adressaten Zugang zu transparenten Informationen zu externen Güteaussagen in Bezug auf die dargestellten alternativen Profitkennzahlen haben, wenn es solche gibt.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu alternativen Profitkennzahlen

12.05.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) Stellung zu deren vorgeschlagenen 'Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen' genommen.

EFRAG hält in der Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Leitlinien vom Februar 2014 fest, dass alternative Profitkennzahlen, wenn diese sachgerecht verwendet und dargestellt werden, nützliche Informationen bieten können. Daher unterstützt EFRAG das Konzept klar definierter und erläuterter alternativer Profitkennzahlen, die über die Zeit hinweg einheitlich angewendet werden.

EFRAG merkt jedoch an, dass ESMA keine klare Begründung dafür geliefert habe, warum die bestehen CESR-Leitlinien nicht länger als sachgerechte Leitlinien bietend angesehen und ersetzt werden sollten. Des Weiteren empfiehlt EFRAG, den Anwendungsbereich für die Leitlinien basierend auf einem zugrunde liegenden Prinzip zu definieren, damit die Vorschriften gezielter ausgearbeitet und damit wirksamer gestaltet werden können. In der Stellungnahme heißt es dazu:

EFRAG ist der Meinung, dass die vorgeschlagenen Leitlinien nicht klar artikulieren, was das zugrunde liegende Prinzip ist, das den Anwendungsbereich der Vorschriften und die Art der gefragten Angaben definiert. Wir sind insbesondere besorgt, dass die Leitlinien wie derzeit entworfen zu übermäßig langen Angaben führen können, die verhältnismäßig wenig wertvolle Informationen enthalten. Wir glauben, dass die Vorschriften gezielter gestaltet werden sollten, damit überflüssige Angaben und Phrasendrescherei in der Finanzberichterstattung vermieden werden.

Die Stellungnahme sowie eine entsprechende Presseerklärung sind auf der Internetseite von EFRAG abrufbar.

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

12.05.2014

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass der IASB am 12. Mai 2014 'Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38)' herausgegeben hat.

Mit den Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswert werden weitere Leitlinien dazu zur Verfügung gestellt, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. EFRAG geht derzeit davon aus, dass eine Übernahme der Änderungen für die Anwendung in Europa im ersten Quartal 2015 erfolgen wird.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 12. Mai 2014 hier herunterladen.

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

12.05.2014

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Änderungen an IAS 16 und IAS 38 haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Der IASB hat heute Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38) herausgegeben und damit IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte dahingehend klargestellt, dass eine erlösbasierte Methode, die sich aus einer Tätigkeit ergibt, die die Verwendung des Vermögenswert mit einschließt, keine sachgerechte Darstellung des Verbrauchs bietet.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 12. Mai 2014).

DRSC-Stellungnahme zur EFRAG-Papier zur konzeptionellen Basis der Equity-Methode

12.05.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu deren Diskussionspapier zur Equity-Methode genommen.

EFRAG hatte im Januar 2014 eine neue Publikationsreihe Short Discussion Series ins Leben gerufen, in der problematische und z.T. seit langem unzureichend gelöste Rechnungslegungssachverhalte zwecks öffentlicher Auseinandersetzung aufgegriffen werden. Das erste Papier der Reihe war ein Diskussionspapier zur Equity-Methode, in dem prinzipienbasiert eruiert wurde, ob die Equity-Methode als Bewertungsmethode, Ein-Zeilen-Konsolidierung oder eine Kombination dieser beiden Konzepte anzusehen sei.

Allgemein stimmt das DRSC der Liste der Sachverhalten zu, die im Diskussionspapier hinsichtlich der unzureichenden Regelungen in der aktuellen Fassung von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (2011) genannt wird. Das DRSC widerspricht aber der von EFRAG scheinbar eingenommenen Position, dass die Lösung der Frage, ob die Equity-Methode als Bewertungsmethode, Ein-Zeilen-Konsolidierung oder eine Kombination dieser beiden Konzepte anzusehen ist, viele dieser Sachverhalte klären würde. Nach Meinung des DRSC würden viele der Punkte offen bleiben und sich vielmehr die grundlegende Frage ergeben, zu welchem Grad und aus welchen Gründen die Beibehaltung der Equity-Methode in den IFRS überhaupt Sinn ergebe.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

IASB stellt akzeptable Abschreibungsmethoden klar

12.05.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38)' herausgegeben. Mit den Änderungen werden weitere Leitlinien dazu zur Verfügung gestellt, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können. Sie treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Hintergrund

2011 erörterte das IFRS Interpretations Committe die Bitte eines Anwenders, die Bedeutung der Formulierung "Grundlage des erwarteten Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens dieses Vermögenswerts" klarzustellen, wenn die sachgerechte Abschreibungsmethode bestimmt wird. Das Committee kam zu dem Schluss, dem IASB zu empfehlen, IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte zu ändern, um klarzustellen, dass eine erlösbasierte Methode, die sich aus einer Tätigkeit ergibt, die die Verwendung des Vermögenswert mit einschließt, keine sachgerechte Darstellung des Verbrauchs bietet.

Am 4. Dezember 2012 veröffentlichte der IASB den Entwurf ED/2012/5 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 und IAS 38), der den Empfehlungen des Interpretations Committee folgte. Der Entwurf enthielt jedoch in der Grundlage für Schlussfolgerungen die Anmerkung, dass es begrenzte Umstände geben könnte, unter denen eine erlösbasierte Abschreibungsmethode zu denselben Ergebnissen führe könne wie die leistungsabhängige planmäßige Abschreibung. Da in den Stellungnahmen jedoch deutlich zum Ausdruck gebracht wurde, dass diese Aussage als im Widerspruch mit den Änderungen am Standard stehend wahrgenommen wurde, hat sich der IASB entschlossen, diese Anmerkung nicht in die endgültigen Änderungen aufzunehmen.

 

Änderungen

Änderungen an IAS 16 Sachanlagen

Die Vorschriften in IAS 16 wurden geändert, um klarzustellen, dass eine Abschreibung, die auf Erlösen basiert, die aus einer Tätigkeit entstehen, die die Verwendung eines Vermögenswert beinhaltet, nicht sachgerecht ist. Das liegt daran, dass Erlöse die Erzeugung erwarteten wirtschaftlichen Nutzens und nicht dessen Verbrauch darstellen.

Änderungen an IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

Die Vorschriften in IAS 38 wurden geändert, um eine widerlegbare Annahme aufzunehmen, dass eine erlösbasierte Abschreibungsmethode aus denselben Gründen wie in IAS 16 nicht sachgerecht ist. Der IASB merkt jedoch an, dass es begrenzte Umstände geben kann, unter denen diese Annahme widerlegt werde kann:

  • Der immaterielle Vermögenswert wird in Bezug zu Erlösen ausgedrückt (der bestimmende begrenzende Faktor, der den immateriellen Vermögenswert ausmacht, ist das Erreichen einer Erlösschwelle); und
  • es ist nachzuweisen, dass Erlöse und der Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens stark korrelieren (der Verbrauch des immateriellen Vermögenswerts ist direkt mit den Erlösen verknüpft, die aus der Verwendung des Vermögenswerts entstehen).

Änderungen an beiden Standards

Es wurden in beide Standards Leitlinien aufgenommen, um zu erläutern, dass erwartete künftige Verringerungen des Veräußerungspreises ein Hinweis auf einen stärkeren Verbrauch des künftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts sein können.

 

Abweichende Meinung

Ein Mitglied des IASB äußerte eine abweichende Meinung zu den Änderungen. Dieses Boardmitglied hegt die Meinung, dass die Änderungen den Sachverhalt, der ursprünglich beim IFRS Interpretations Committee eingereicht wurde, nicht vollständig klären und dass die Änderungen in Bezug auf die Hinweise, die notwendig sind, damit Annahme, die in IAS 38 eingeführt wird, widerlegt werden kann, nicht ausreichend klar sind.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Änderungen treten für Berichtperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

Sitzungspapiere für die Maisitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

12.05.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 15. und 16. Mai 2014 in Berlin tagen. Der größte Teil der Sitzungspapiere wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird bei seiner 27. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die bereits verfügbaren Sitzungsunterlagen wurden auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt. Die noch fehlenden Unterlagen sollen in Kürze folgen.

Neue Berufungen in das IFRS Interpretations Committee

12.05.2014

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung, des Aufsichtsorgans des International Accounting Standards Board (IASB), haben vier erstmalige und eine wiederholte Berufung in das IFRS Interpretations Committee bekanntgegeben.

Bei den neuen Mitgliedern des Komitees handelt es sich um folgende Personen:

  • Carl Douglas, Corporate Controller, CCR Group (Brasilien);
  • Mikael Hagström, Head of Corporate Financial Reporting, Volvo Group (Schweden);
  • Bruce Mackenzie, Managing Partner, W Consulting International (Südafrika); und
  • Bonnie Van Etten, Head of Fiat and Chrysler Group Global Technical Accounting and Accounting Research, Chrysler Group LLC (Vereinigte Staaten).

Alle Berufungen gelten für drei Jahre (einmalige Wiederberufung möglich) und gelten ab dem 1. Juli 2014.

Zudem wurde Charlotte Pissaridou, deren Amtszeit Ende Juni 2014 ausläuft, für weitere drei Jahre berufen.

Die englischsprachige Bekanntmachung der IFRS-Stiftung finden Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Juni

12.05.2014

Der IASB hat die vorläufige Agenda für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 2. und 3. Juni 2014 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird. Jeweils eine Stunde oder mehr sollen bei der Sitzung die folgenden Themen erörtert werden: Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle, Bilanzierung nach der Equity-Methode, Versicherungsverträge, Macro Hedge Accounting, Rahmenkonzept und Angabeninitiative. Kurze Sitzungsabschnitte werden darüber hinaus einem Überblick über die Forschungsprojekte, und einem allgemeinen Überblick über den Stand von Projekten sowie der Agendaplanung gewidmet sein.

Die Tagesordnung für die Sitzung mit Stand 12. Mai 2014 fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 2. Juni 2014 (10:30h-17:45h)


Dienstag, 3. Juni 2014 (9:00h-13:15h)

 Die Agendapapiere für die Sitzung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Hinweis: Die Tagesordnung wurde am 22. Mai 2014 noch einmal umgestellt. Die neue Reihenfolge der Sitzungspunkte finden Sie hier.

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