August

Sir David Tweedie in die Hall of Fame der Rechnungslegung aufgenommen

13.08.2013

Sir David Tweedie, der frühere Vorsitzende des IASB, wurde in die Accounting Hall of Fame, die 1950 am Fisher College of Business der Ohio State University ins Leben gerufen wurde und 90 Mitglieder hat, aufgenommen. Eine Aufnahme in die Hall of Fame ist eine der höchsten Auszeichnungen für Rechnungsleger.

Sir David war von 2001 bis 2011 Vorsitzender des IASB und davor zehn Jahre Vorsitzender des britischen Standardsetzers Accounting Standards Board (ASB). Er war maßgeblich an der Überarbeitung der britischen Rechnungslegungsstandards beteiligt, und während seiner Amtszeit als IASB-Vorsitzender wurden die IFRS in über 100 Ländern übernommen.

Zu der Berufung in die Hall of Fame hat der IASB eine kurze Presseerklärung auf seiner Internetseite veröffentlicht. Eine ausführliche Presseerklärung zur Berufung findet sich auf der Ohio State University.

IFRS in your pocket 2013

13.08.2013

Wir stellen Ihnen die zwölfte Auflage unseres beliebten Leitfadens zu den IFRS zur Verfügung – IFRS in your pocket 2013. Die Publikation bietet einen Überblick über die IFRS-Entwicklungen bis Ende des ersten Quartals 2013.

Der 116-seitige Leitfaden enthält Informationen über:

  • die Organisation IASB – seine Struktur, Mitgliedschaft, Standardsetzungsprozess, Kontaktinformationen sowie einen chronologischen Abriss,
  • die Anwendung der IFRS weltweit einschließlich aktueller Informationen zu Europa, Asien, den Vereinigten Staaten, Kanada und anderen Teilen Amerikas sowie zum asiatisch-pazifischen Raum,
  • kürzlich veröffentlichte Verlautbarungen – jene, die in Kraft sind und jene, die freiwillig vorzeitig angewendet werden können,
  • Zusammenfassungen der aktuell gültigen Standards und der damit in Beziehung stehenden Interpretationen sowie des Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung und das Vorwort zu den IFRS,
  • aktuelle Projekte des IASB und aktiv betriebene Forschungsprojekte,
  • Aktuell in der Erörterung befindlichen Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee,
  • Andere nützliche Informationen in Bezug auf den IASB.

Bitte wenden Sie sich an Ihren lokalen Ansprechpartner von Deloitte, um ein gedrucktes Exemplar zu erhalten. Eine elektronische Fassung können Sie sich hier herunterladen: IFRSs in your pocket 2013.

CFA-Institut sagt, die Angabenreform sollte nicht auf Reduzierung der Quantität, sondern auf Erhöhung der Qualität abzielen

10.08.2013

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat einen Bericht mit dem Titel 'Angaben in der Finanzberichterstattung: Perspektive der Anleger in Bezug auf Transparenz, Vertrauen und Umfang' herausgegeben, in dem die Prioritäten der Anleger in Bezug auf die Reform der geleisteten Angaben dargestellt werden.

Zum Thema Angaben gab es bereits eine Reihe von Berichten und von nationalen Standardsetzern und anderen Interessensgruppen angestoßene Initiativen, und im Mai 2013 veröffentlichte der IASB eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, die er während seines Forums zu Angaben im Januar 2013 erhalten hat und kündigte an, dass er eine eigene kurzfristige Initiative auf seine Agenda nehmen wolle, um zu eruieren, welche Möglichkeiten es gib, Angaben zu verbessern und zu vereinfachen.

Das CFA-Institut war jedoch der Meinung, dass die Sichtweise der Anleger in all diesen Initiativen nicht ausreichend berücksichtigt wurde und hält in dem Bericht fest, "dass diese Bemühungen sich stark auf Berichte bezogen, die auf Interviews, Umfragen und Arbeiten von Erstellern, Rechnungslegern und Prüfern und nicht von Anlegern basierten". Deshalb stieß das Institut im Februar 2012 eine eigene Umfrage unter seinen Mitgliedern an. Der Bericht spiegelt die Meinungen wider, die in 332 gültigen Antworten enthalten sind, die auf die internetbasierte Umfrage eingingen. Von diesen Antworten stammten etwa 2/3 aus Amerika und jeweils etwa 1/6 aus dem asiatisch-pazifischen Raum und aus dem Bereich Europa/Afrika/naher Osten.

Die im Bericht vorgestellten Ergebnisse legen nahe, dass viele Anleger und Finanzanalysten der Meinung sind, bereits über die entsprechenden Werkzeuge zu verfügen, mit denen sie sich "durch die Schlacke wühlen" und die wesentlichen Informationen finden können. Daher ist die Reduzierung des Umfangs der Angaben nicht ihre höchste Priorität. Es wird vielmehr der Meinung Ausdruck verliehen, dass die Standardsetzer sich darauf konzentrieren sollten, die Darstellung und die Transparenz in den Abschlüssen selbst zu verbessern, anstatt zu versuchen ein Rahmenkonzept zu entwickeln, das auf die Reduzierung des übermäßigen Umfangs der Angaben abzielt. Viele überflüssige Angaben würde von alleine wegfallen, wenn die zugrunde liegenden Abschlüsse effizienter seien und Angaben nicht länger benötigt würden, um schlechte Darstellung zu kompensieren.

Im Bericht des Instituts werden auch andere Aspekte erörtert, die die Standardsetzer in Erwägung ziehen müssen, wenn die Qualität der Angaben verbessert werden soll. Dazu gehörten Wesentlichkeit, verfügbare Technologien, Kosten-Nutzen-Analysen und zugrunde liegende Verhaltensmuster. (Diese Aspekte werden von den Standardsetzern allerdings nicht völlig außer Acht gelassen, und Wesentlichkeit und Verhaltensmuster waren Kernpunkte in der im Juni 2013 in Amsterdam von Hans Hoogervorst gehaltenen Rede "Die Phrasendrescherei durchbrechen".)

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite des CFA-Instituts herunterladen.

Neuer Bericht zu Wesentlichkeit im nicht finanziellen Bereich

09.08.2013

AccountAbility, die globale gemeinnützige Organisation, die sich der Förderung von Rechenschaftspflicht, nachhaltiger Unternehmenspraxis und unternehmerischer Sozialverantwortung widmet, hat einen neuen Bericht mit dem Titel 'Wesentlichkeit neu definieren II: Warum das wichtig ist, wer betroffen ist und was es für Unternehmen bedeutet' herausgegeben, der einen Rahmen für Unternehmensleiter und Vorstände bietet, die Definition und die Anwendung von Wesentlichkeit im nicht finanziellen Bereich zu überdenken.

Herkömmlicherweise wird Wesentlichkeit aus der Perspektive der Finanzberichterstattung definiert. Da Anleger jedoch zunehmend die finanziellen Auswirkungen, Risiken und Möglichkeiten erkennen, die sich aus nicht fianziellen sozialen, ökologischen und Unternehmensführungsaspekten ergeben und entsprechende Informationen verlangen, ist die notwendigkeit entstanden, die Definition der Wesentlichkeit auszuweiten und sie auch auf solche Bereiche wie Klimawandel, Menschenrechte und unternehmerische Rechenschaftspflicht anzuwenden.

Wesentlichkeit ist also nicht mehr beschränkt auf reine Finanzindikatoren oder einzelne Sachverhalte. Vielmehr muss sie auf alle fünf Kapitalien (produziertes, Finanz-, Sozial-, Human- und natürliches Kapital) angewendet werden, wenn Berichte auch weiterhin sinnvolle Kommunikation gegenüber den Anlegern sein sollen. In unserer Stellungnahme gegenüber dem internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) zu dessen Konsultationsentwurf zur integrierten Berichterstattung, dessen Herzstück die Theorie der multiplen Kapitalien ist, halten wir fest: "Wir glauben, dass eine bessere und klarere Aussage im Rahmenkonzept in Bezug darauf nötig ist, wie sich Wesentlichkeit in einem integrierten Bericht von Wesentlichkeit in anderen Berichten (beispielsweise in der Finanzberichterstattung) unterscheidet. Auch muss klargestellt werden, wie die Spannung zwischen Wesentlichkeit und Prägnanz gehandhabt werden kann." Und in seiner im Juni 2013 gehaltenen Rede "Die Phrasendrescherei durchbrechen" betonte der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst, dass es notwendig sei, klarzustellen, "dass das Prinzip der Wesentlichkeit nicht nur bedeutet, dass wesentliche Posten aufzunehmen sind, sondern auch, dass es besser sein kann, unwesentliche Angaben wegzulassen".

Deshalb wird im Bericht ein Überblick über die verschiedenen globalen Initiativen zu Wesentlichkeit geboten, wobei die Erkenntnisse zu einem Rahmen zusammengeführt werden, der es Vorständen und sonstigen Verantwortlichen ermöglicht

  • zu erkennen, welche Sachverhalte wesentlich für das Unternehmen, seine Anteilseigner, die Branche und das operative Umfeld sind,
  • sachgerechte Mechanismen und Prozesse zu entwickeln, die eine fortlaufende Einschätzung von Prioritäten ermöglichen,
  • ein Wesentlichkeitsmanagementzu betreiben und
  • entsprechende Leistungen zeitnah und transparent zu berichten.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von AccountAbility zur Verfügung:

19. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC - Tagesordnung aktualisiert

08.08.2013

Die Tagesordnung für die Sitzung des IFRS-Fachausschuss des DRSC am 2. und 3. September 2013 wurde aktualisiert. Es haben sich lediglich Verschiebungen zwischen den Sitzungstagen ergeben.

Die neue Tagesordnung sieht wie folgt aus:

  • IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse
  • IASB-Entwurf ED/2013/7 Versicherungsverträge
  • Interpretationsaktivitäten - u.a. Rückmeldung von der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Juli
  • IASB-Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung
  • Überarbeitung DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung von Organmitgliedern
  • Finanzinstrumente - Macro Hedge Accounting
  • IASB-Entwurf ED/2013/5 Regulatorische Abgrenzungsposten


Zugang zu einer detaillierten Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter haben Sie weiterhin auf der Internetseite des DRSC.

Malaysia schiebt die verpflichtende IFRS-Anwendung für bestimmte Unternehmen weiter auf

08.08.2013

Der malaysische Standardsetzer Malaysian Accounting Standards Board (MASB) hat bekanntgegeben, dass er entschieden hat, Unternehmen in der Landwirtschaft und im Immobiliensektor zu gestatten, die Übernahme der Malaysian Financial Reporting Standards (MFRS), die im Einklang mit den IFRS stehen, um ein weiteres Jahr auf Berichtsperioden zu verschieben, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Wie schon bei früheren Verschiebungen verweist der MASB auf die erwartete zeitliche Planung in den IASB-Projekten zu Erlöserfassung und fruchttragenden Pflanzen.

Im Zusammenhang mit der Bekanntgabe des Aufschubs hielt der MASB Folgendes fest:

Während der Board sich weiter einem einzigen Satz weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards für den Kapitalmarkt verpflichtet sieht, ist er sich der Tatsache bewusst, dass der gründliche Konsultationsprozess des IASB manchmal dazu führen kann, dass Projekte länger als erwartet dauern können. Deshalb ist der Board der Meinung, dass die Verlängerung der Übergangsfrist um ein Jahr für Unternehmen, die sich im Übergang befinden, diesen Unternehmen ausreichend Zeit geben wird, den neuen Standard zur Erlöserfassung umzusetzen und der Wahrscheinlichkeit zu entgehen, wiederholt umfassende Neudarstellungen im Abschluss für den Fall vornehmen zu müssen, dass die vorgeschlagenen begrenzten Änderungen an IAS 41 in Bezug auf fruchttragende Pflanzen wie derzeit vorgesehen vorgenommen werden.

Der MASB hatte die verpflichtende Anwendung durch die Unternehmen in der Landwirtschaft und im Immobiliensektor bereits zweimal auf Berichtsperioden verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2013 bzw. 2014 beginnen. Der Aufschub wurde vor dem Hintergrund von Bedenken hinsichtlich der Anwendung der malaysischen Äquivalente zu IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien und IAS 41 Landwirtschaft im malaysischen Kontext vorgenommen.

Der neue Aufschub auf 2014 zielt darauf ab, dem IASB Zeit zu geben, den neuen Standard zu Erlöserfassung zu finalisieren, der IAS 18 Erlöse und damit auch IFRIC 15  ersetzen soll, und das Projekt zu Änderungen an IAS 41 in Bezug auf fruchttragende Pflanzen abzuschließen.

Alle anderen Unternehmen in Malaysia müssen die MFRS seit dem 1. Januar 2012 anwenden.

Eine englischsprachige Presseerklärung zum erneuten Aufschub steht Ihnen auf der Internetseite des MASB zur Verfügung.

Senat stimmt für eine volle Amtszeit von Mary Jo White

07.08.2013

Der US-amerikanische Senat hat die Amtzeit von Mary Jo White, der neuen Vorsitzenden der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), um fünf Jahre verlängert. White war zuerst nur als Vorsitzende für den verbleibenden Anteil der Amtszeit von Mary Schapiro bis zum Juni 2014 berufen worden.

Die Berufung als Nachfolgerin von Mary Schapiro und die Berufung für eine volle Amtszeit waren getrennt voneinander im Senat behandelt worden, wobei die Berufung für die volle Amtszeit an den Bankenausschuss des Senats (Senate Banking Committee) gegeben wurde. Nachdem positivem Beschluss des Bankenausschusses im Juli dieses Jahres stimmte auch der gesamte Senat am 1. August 2013 für die Gewährung einer vollen Amtszeit von fünf Jahren, die an den verbleibenden Anteil der Amtszeit von Schapiro anschließen und am 5. Juni 2019 enden wird.

Ein entsprechender Eintrag findet sich auf der Liste der bestätigten Nominierungen auf der Internetseite des Senats (dort Eintrag Nr. PN 137).

IFRS-Anwendung durch börsennotierte Unternehmen in Saudi-Arabien ab 2017

06.08.2013

Die saudische Wirtschaftsprüfervereinigung (Saudi Organization for Certified Public Accountants, SOCPA) hat eine Presseerklärung herausgegeben, nach der börsennotierte Unternehmen in Saudi-Arabien ab 2017 die IFRS anwenden sollen. Derzeit müssen alle saudischen Unternehmen mit Ausnahme von Banken und Versicherungen die allgemein im Königreich Saudi-Arabien anerkannten Rechnungslegungsstandards anwenden, die von der SOCPA herausgegeben werden.

Die SOCPA arbeitet seit 2012 an einem Projekt zum Übergang auf die International Financial Reporting Standards (IFRS). Im Projektplan ist vorgesehen, die nationalen saudischen Standards mit den vollen IFRS zu konvergieren. 

Wie jetzt in einer Presseerklärung auf der Internetseite der SOCPA bekanntgegeben wurde, sind der früheste Zeitpunkt der IFRS-Anwendung für Abschlüsse von börsennotierten Unternehmen Abschlüsse, die für Berichtsperioden erstellt werden, die am 1. Januar 2017 beginnen. Für nicht börsennotierte Unternehmen sind es Abschlüsse, die für Berichtsperioden erstellt werden, die am 1. Januar 2018 beginnen.

Weiterführende Informationen zur Rechnungslegung in Saudi-Arabien finden Sie auf unserer Länderseite für das Königreich Saudi-Arabien.

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf zu Versicherungsverträgen

06.08.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen zur Verfügung. Der überarbeitete Entwurf war am 20. Juni 2013 vom IASB herausgegeben worden, der ursprüngliche Entwurf im Juli 2010.

EFRAG begrüßt die Vielzahl von Änderungen, die der Entwurf ED/2013/7 Versicherungsverträge gegenüber dem ersten Entwurf von 2010 aufweist, und unterstützt die meisten Änderungen. Allerdings erhebt EFRAG auch einige Bedenken:

  • EFRAG ist der Meinung, dass die Vorschläge des IASB im Entwurf in Kombination mit den Vorschriften in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung in anderen Standards nicht dabei helfen wird, Bilanzierungsanomalien zu beseitigen, und dazu führen würden, dass die Versicherungsleistung über die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Gesamtergebnis verteilt dargestellt wird.
  • EFRAG schlägt auch vor, dass der IASB in seinen Vorschriften das langfristig orientierte Anlagegeschäftsmodell von Versicherungsaktivitäten berücksichtigen sollte.
  • Im Hinblick auf die vorgeschlagene Ausnahme in Bezug auf Bewertung und Ausweis, erhebt EFRAG ebenfalls Bedenken (Ausgangspunkt für die vorgeschlagene "Spiegelung", Anwendungsbereich, Bewertungsgrundlage und Darstellung).

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Ausnahme in Bezug auf Bewertung und Ausweis erwägt EFRAG derzeit einen Alternativvorschlag, der von der Versicherungsbranche entwickelt wurde und ganz oder teilweise die Bedenken von EFRAG adressieren könnte. Der alternative Ansatz wird in einem Anhang des Stellungnahmeentwurfs beschrieben. Allerdings hat sich EFRAG bis jetzt keine abschließende Meinung in Bezug auf den Ansatz, die fachlichen Details, Umsetzungsaspekte und die konzeptionelle und fachliche Validität gebildet.

Auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zum Stellungnahmeentwurf und einer zugehörigen Presseerklärung (beides in englischer Sprache). Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 18. Oktober 2013 erbeten.

19. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC - Tagesordnung

06.08.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird das nächste Mal am 2. und 3. September 2013 zusammenkommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Besprochen werden sollen die folgenden Themen:

  • IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse
  • IASB-Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung
  • Finanzinstrumente - Macro Hedge Accounting
  • Interpretationsaktivitäten - u.a. Rückmeldung von der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Juli
  • IASB-Entwurf ED/2013/7 Versicherungsverträge
  • Überarbeitung DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung von Organmitgliedern
  • IASB-Entwurf ED/2013/5 Regulatorische Abgrenzungsposten


Zugang zu einer detaillierten Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.