Oktober

Tagesordnung für die kommende Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung

14.10.2013

Für die kommende Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die am Donnerstag, den 17. Oktober 2013 in Frankfurt stattfindet, ist eine Tagesordnung zur Verfügung gestellt worden.

Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:

Donnerstag, 17. Oktober 2013

Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung - öffentlicher Teil (11:30h-13:15h)

  • Bericht des Vorsitzenden der IFRS-Stiftung
  • Bericht des IASB-Vorsitzenden und leitender fachlicher Direktoren
  • Aktuelle fachliche Informationen: Sicherungsbilanzierung
  • Bericht des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC)

Die Unterlagen für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Neues IFAC-Positionspapier zur Verbesserung der Berichterstattung durch Organisationen

13.10.2013

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat das Positionspapier Nr. 8 'Verbesserung der Berichterstattung durch Organisationen' veröffentlicht, in dem die Bedeutung und Nützlichkeit der Berichterstattung über eine großen Bandbreite von Informationen, die über die traditionelle Berichterstattung hianusgehen, betont wird. IFAC ruft allerdings auch nach Konvergenz in diesem Bereich.

IFAC hält fest, dass es eine wachsende Erkenntnis gibt, dass zusätzlich zum Erfassen der Finanzinformationen, die Unternehmen für die Führung ihrer Geschäfte erstellen und verwenden, die Erfassung und Berichterstattung von anderen, im wesentlichen nicht finanziellen Informationen wichtig ist. Finanzberichterstattung könne nicht alle Informationsbedürfnisse abdecken, und verschiedene Interessengruppen riefen nach mehr and anderen Informationen, die sie für ihre Entscheidungsfindung zu benötigen meinen. Dies schließe Informationen zur Strategie eines Unternehmens, der Führung, dem Risikomanagement, dem Personalwesen, Nachhaltigkeits- und ökologischen Fragen und sozialen Aspekten ein, sei aber nicht auf diese beschränkt.

IFAC erkennt jedoch an, dass es eine große Bandbreite von Berichtsrahmenkonzepten in diesem Bereich gibt und dass sich weitere in Entwicklung befinden (unter anderem IIRC, GRI, UN Global Compact, CDSB, IPSASB, SASB und OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen), und hält es für wichtig, die Beziehungen zwischen diesen Rahmenkonzepten zu eruieren und globale Einheitlichkeit und Konvergenz zu fördern und zu fordern:

IFAC hält es für unabdingbar, dass Regulierer, Standardsetzer und andere in die Entwicklung von Berichtersattungsrahmenkonzepten involvierte Parteien, nicht nur den Bedarf einer verbesserten Berichterstattung durch Unternehmen betonen, sondern auch den Bedarf global einheitlicher und konvergierter Praxis und Vereinbarungen. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Konvergenz von Finanzberichterstattungsvereinbarungen in den letzten zehn Jahren bietet einen guten Grund für alle Parteien, sobald wie möglich auf eine Einigung auf einen Konsens hinzuarbeiten oder zumindest die Beziehungen und die Einheitlichkeit zwischen den verschiedenen Rahmenkonzepten zu identifizieren.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IFAC zur Verfügung:

IDW-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen ESMA-Leitlinien zur Durchsetzung von Rechnungslegungsvorschriften

12.10.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der Europäischen Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) in Bezug auf deren Konsultation zu Leitlinien in Bezug auf die Durchsetzung von Vorschriften hinsichtlich von börsennotierten Unternehmen in der EU veröffentlichten Finanzinformationen veröffentlich. Das IDW warnt ausdrücklich davor, Durchsetzung von Vorschriften nicht mit Standardsetzung zu verwechseln.

Die von ESMA vorgeschlagenen neuen Leitlinien sind das Ergebnis der Überprüfung der Standards Nr. 1 und 2 zur Durchsetzung von Vorschriften in Bezug auf Finanzinformationen, die vom Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR), ESMA's Vorgänger, im April 2003 und April 2004 herausgegeben wurden.

Das IDW konzediert, dass eine europäische Koordination der Durchsetzung von Vorschriften sinnvoll ist. Es verweist jedoch darauf, dass es in einigen Rechtskreisen bereits gut etablierte, anerkennte Durchsetzungsstrukturen gibt (beispielsweise in Deutschland) und dass vor einer Schaffung koordinierter europäischer Durchsetzung die nationalen Durchsetzungsstrukturen zum Teil erheblich verbessert werden müssen. Dabei sei die vollständige und sachgerechte Umsetzung der Leitlinien in der Transparenzrichtlinien in allen Rechtskreisen der EU ausreichend; das IDW bezweifelt, dass es notwendig ist, dass ESMA zusätzliche Richtlinien erlässt, und merkt sogar an, dass es die von ESMA vorgeschlagenen Leitlinien als nicht im Einklang mit der Transparenzrichtlinie stehend ansieht.

Wichtigster Punkt ist dem IDW jedoch, dass Durchsetzung und Standardsetzung strikt getrennt bleiben sollten. Dazu heißt es im Schreiben sowohl in Bezug auf Vorabklärung als auch im Bezug auf Wesentlichkeit insbesondere:

 

Eine klare Unterscheidung zwischen dem Setzen von Rechnungslegungsstandards und ihrer Durchsetzung muss sichergestellt werden. Durchsetzungsorgane dürfen nicht die Rolle von Standardsetzern an sich reißen.

Gerade in Bezug auf Vorabklärung verdeutlicht das IDW diesen Punkt noch, indem es darauf verweist, dass Zweifelsfragen in Bezug auf die IFRS mit dem IASB oder dem IFRS Interpretations Committee zu klären seien. Außerdem bestehe die Gefahr, dass bei einer ausführlichen, eventuell interpretierenden Vorabklärung die Grenze zwischen Aufsichtsbehörde und Ersteller verwischen und/oder die Rolle des Abschlussprüfers unterminiert werden könne. Auch die Veröffentlichung der Durchsetzungsentscheidungen von ESMA sieht das IDW nicht gänzlich unkritisch; auch hier müsse streng darauf geachtet werden, dass sich die Durchsetzungsbehörde nicht in eine Rolle als Standardsetzer drängen lasse.

Das IDW geht auch beim Punkt Wesentlichkeit auf die Trennung von Durchsetzung und Standardsetzung ein und verweist noch einmal auf seine Stellungnahme vom März 2012 zum ESMA-Konsultationspapier zu Wesentlichkeit. Damals hatte das IDW die Ansicht geäußert, dass ESMA als Behörde zur Regulierung und Überwachung des Wertpapierhandels nicht die geeignete Institution sei, Hilfestellung zum Thema Wesentlichkeit bereitzustellen. Dies sei vielmehr Aufgabe des IASB als der für die Rechnungslegung zuständige Standardsetzer. Daher begrüßt das IDW, dass der IASB ein Projekt zum Thema Wesentlichkeit auf seine Agenda genommen hat.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme des IDW zu den vorgeschlagenen Durchsetzungsleitlinien direkt von dessen Internetseite herunterladen.

SIX Exchange Regulation aktualisiert das IFRS-Rundschreiben in Bezug auf Feststellungen aus den Abschlüssen 2012

11.10.2013

Die SIX Exchange Regulation, die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange, hat das Rundschreiben aktualisiert, in dem die Pflichten für Emittenten, welche IFRS als Rechnungslegungsstandard gewählt haben, konkretisiert werden. Das Rundschreiben verweist auf Bestimmungen von IFRS, deren Anwendung Anlass zu Beanstandungen durch die SIX Exchange Regulation gegeben haben. Das Rundschreiben zu IFRS wird jährlich überarbeitet und ergänzt.

Die SIX Exchange Regulation verweist insbesondere auf die Feststellungen zur Darstellung des Abschlusses und zur Beschreibung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze, zur Wertminderung von Vermögensgegenständen sowie erstmalig zu Versicherungsverträgen hin.

Im Rahmen von Vorabklärungen geht die SIX Exchange Regulation davon aus, dass der Emittent die im Rundschreiben vorgenommene Hilfestellung zu den IFRS-Problemgebieten kennt, und empfiehlt daher, das Rundschreiben insbesondere bezüglich der vorgenommenen Ergänzungen im Detail zu studieren und notwendige Anpassungen umgehend vorzunehmen.

Sie können sich das aktualisierte Rundschreiben Nr. 2 International Financial Reporting Standards (IFRS) direkt von der Internetseite der SIX Exchange Regulation herunterladen. Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sind in roter Schrift hervorgehoben.

Die SIX Exchange Regulation erinnert daran, dass die Schwerpunkte für die Abschlüsse der Geschäftsjahre 2012 und 2013 bereits im September 2012 auf ihrer Internetseite publiziert wurden. Abweichend zur bisherigen Praxis der SIX Exchange Regulation werden die Schwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2014 bereits per Ende März 2014 veröffentlicht.

FRC lehnt den IASB-Vorschlag zur Preisregulierung ab

11.10.2013

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2013/5 'Regulatorische Abgrenzungsposten' genommen und lehnt die Vorschläge ab.

Der FRC lehnt den vom IASB herausgegebenen Entwurf, in dem vorgeschlagen wird, dass Unternehmen, die nach ihren derzeit angewendeten Rechnungslegungsstandards regulatorische Abgrenzungsposten ansetzen, dies unter bestimmten Voraussetzungen auch dann weiter tun dürfen, wenn sie auf IFRS übergehen, auch wenn dieser Vorschlag nur als Übergangslösung gedacht ist, aus den folgenden Gründen ab:

  • Der Vorschlag sei nicht prinzipienbasiert.
  • Er diene nicht dem Ziel, einen einzigen Satz internationaler Rechnungslegungsstandards zu schaffen, da er zu unterschiedlicher bilanzieller Behandlung in verschiedenen Rechtskreisen führt. Der FRC spricht sich explizit dagegen aus, dass es "zwei oder mehr Versionen vom IASB sanktionierter IFRS" geben soll.
  • Durch absichtliche Einführung potenzieller Abweichungen in der Praxis würde das Vertrauen der Adressaten in die erstellten Abschlüsse und in die Fähigkeit des IASB, hochwertige international anerkannte Rechnungslegungsstandards zu setzen, unterminiert.
  • Es stehe zu vermuten, dass die Übergangslösung weit länger bestehen werde, als derzeit beabsichtigt ist.

In ähnlicher Weise hatten auch schon EFRAG, ESMA und AFRAC argumentiert. DRSC und Deloitte hatten die Vorschläge unter der Voraussetzung unterstützt, dass der IASB sich verpflichtet, sein umfassendes Projekt zu Preisregulierung mit hoher Priorität voranzutreiben und in einem angemessenen Zeitraum abzuschließen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme des FRC direkt von dessen Internetseite herunterladen.

Neue IASB-Gruppe zur Angabeninitiative eingerichtet

10.10.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine neue Stabgruppe zu seinem Projekt zur Angabeninitiative eingerichtet. Die Gruppe soll dem IASB bei der Zielsetzung der Entwicklung kurz- und mittelfristiger Strategien zur Verbesserung bei der Angabe von Finanzinformationen helfen.

Nach seinem Diskussionsforum zu Angaben im Januar 2013 veröffentlichte der IASB eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, in der die Diskussionen während des Forums, die Antworten des IASB, eine Darstellung der bisher unternommenen Maßnahmen und die Ergebnisse der IASB-Umfrage zu Angaben vom Dezember 2012 enthalten waren. Im Juni 2013 verkündete der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst einen 10-Punkte-Plan zu Angaben als ersten Schritt im Rahmen der Angabeninitiative.

Die Arbeitsgruppe zur Angabeninitiative besteht aus Mitglieder des Standardsetzungsbereichs des IASB und Mitgliedern des XBRL-Teams. Das Einbeziehen des XBRL-Teams soll betonen, wie wichtig die elektronische Einreichung von Finanzinformationen geworden ist. XBRL-Aktivitäten vollständig in das Arbeitsprogramm des IASB einzubeziehen, war auch eine Forderung der Treuhänder als Ergebnis ihrer zuletzt durchgeführten Überprüfung der Strategie in Bezug auf XBRL. Die Gruppe erhält Unterstützung durch Mitarbeiter des DRSC.

Weiterführende Informationen

DRSC-Quartalsbericht zum dritten Quartal 2013

09.10.2013

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 3. Quartal 2013, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Neben einer allgemeinen Einwertung der Entwicklungen der letzten drei Monate im Vorwort und der übliche detaillierten Beschreibung im Hauptteil bietet der Quartalsbericht diesmal einen Beitrag mit einer Einwertung der Empfehlungen aus dem Berichtsentwurf des EU-Sonderberaters von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, Philippe Maystadt.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Zweite Ausgabe des Sustainability Briefs

09.10.2013

Die zweite Ausgabe der neuen Publikationsreihe zum Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung, in der über eine große Bandbreite von Themen von Energiemanagement bis zur integrierten Berichterstattung informiert wird, ist jetzt verfügbar.

Von Interesse für die Leser von IAS Plus mögen insbesondere die folgenden Beiträge sein:

Deloitte Deutschland bietet einen eigenen Internetauftritt zum Thema Nachhaltigkeit. Dort finden Sie deutschsprachige Informationen und Denkanstöße, Hinweise auf Publikationen und Links zu Blogs und Foren: Nachhaltigkeit & Klimawandel: Herausforderungen... und Möglichkeiten.

Unsere IAS Plus-Seite mit Informationen rund um Nachhaltigkeits- und integrierte Berichterstatttung finden Sie hier.

Ergebnisse der 12. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

09.10.2013

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 27. September 2013 seine 12. Sitzung in Berlin abhalten. Der Ergebnisbericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Die Tagesordnung der Sitzung umfasste die folgenden Themen:

  • Überarbeitung DRS 17 - Berichterstattung über die Vergütung von Organmitgliedern
  • Überarbeitung DRS 4 - Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 7 - Eigenkapitalspiegel
  • HGB-Reform

Sie können sich den Ergebnisbericht direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

AFRAC-Stellungnahmen zu Leasingverhältnissen und zu preisregulierten Geschäftsvorfällen

09.10.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite Stellungnahmen gegenüber dem IASB zu dessen Entwürfen ED/2013/6 und ED/2013/5 zur Verfügung.

In Bezug auf den IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse befürwortet AFRAC allgemein die Arbeit des IASB, die darauf abzielt, finanzielle Schulden für künftige Verpflichtungen zu Leasingzahlungen zu passivieren auch wenn diese aus einem zweiseitig schwebenden Rechtsgeschäft resultieren, da es an den aktuellen Regelungen in IAS 17 Leasingverhältnisse insbesondere im Hinblick auf die Regelungen zur Bilanzierung beim Leasingnehmer Kritik gibt. Im Hinblick auf den Entwurf selbst unterstützt AFRAC zwar grundsätzlich den im vorgeschlagenen Nutzungsrechtansatz, ist aber besorgt, dass dem Entwurf noch ein konzeptionelles Fundament fehlt. Das gesamte Leasingprojekt hätte nach Ansicht des AFRAC davon profitiert, wenn das Rahmenkonzept bereits fertiggestellt wäre. Darüber hinaus hätte AFRAC einen einheitlichen Ansatz für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen bevorzugt. Für den Fall, dass zwei Ansätze unvermeidbar sein, könnten nach Meinung von AFRAC zur Klassifizierung weiterhin die Kriterien von IAS 17.7 ff herangezogen werden. Diese hätten den Vorteil, dass sie weitgehend verstanden würden. Die Beibehaltung dieser Kriterien zur Klassifizierung wäre kostensparender als die Einführung der nun vorgeschlagenen Regelungen.

Hinsichtlich des IASB-Entwurfs ED/2013/5 Regulatorische Abgrenzungsposten unterstützt AFRAC die Ansicht, dass es im Zusammenhang mit regulatorischen Abgrenzungsposten Regelungsbedarf gibt, und begrüßt daher die Initiative des IASB, einen Standard dazu zu entwickeln. Allerdings ist AFRAC der Meinung, dass es der Entwicklung eines derartigen Standards dienlich wäre, die konkreten Sachverhalte, aus denen regulatorischen Abgrenzungsposten resultieren, zu berücksichtigen um eine einheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Gleichzeitig ist AFRAC bewusst, dass die Entwicklung eines derartigen Standards außergewöhnlich schwierig ist, da die Preisregulierungsmechanismen sich nicht nur in unterschiedlichen Rechtssystemen sondern auch in unterschiedlichen Branchen unterscheiden. Darüber hinaus verändern sich die Preisregulierungsmechanismen häufig. Obwohl AFRAC die Bemühungen des IASB unterstützt, die bilanzielle Behandlung von Sachverhalten im Zusammenhang mit Preisregulierung zu behandeln, befürwortet AFRAC die kurzfristige Übergangslösung des Entwurfs nicht, da diese bestehende IFRS-Anwender benachteilige und zu einer Zweiklassengesellschaft von Unternehmen, die einer Preisregulierung unterworfen sind und die IFRS anwenden, führe. Daher würde AFRAC eine Beschleunigung des langfristigen umfassenden Projekts zur Preisregulierung bevorzugen.

Die beiden englischsprachigen Stellungnahmen stehen Ihnen auf der Internetseite von AFRAC zur Verfügung:

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