September

Tagesordnung für die Septembersitzung des IFRS Interpretations Committee

08.09.2014

Das IFRS Interpretations Committee wird am 16. und 17. September 2014 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Auf der Tagesordnung stehen

  • Fortführung der Erörterung der Sachverhalte zu IFRS 5, IFRS 11, IAS 12, IFRIC 14 und dem Rahmenkonzept und
  • die Erwägung neuer Sachverhalte zu IFRS 12, IFRS 13, IAS 28, IAS 39 und IFRIC 21.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

IDW-Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier zu Macro Hedging

08.09.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2014/1 'Bilanzierung dynamischer Risikomanagementtätigkeiten – ein Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging' zur Verfügung.

Der Fokus des Diskussionspapiers vom April 2014 liegt beispielhaft auf der Portfoliozinssicherung von Banken, die erörterten Konzepte können jedoch auf jedes Unternehmen angewendet werden, das Sicherungen irgendwelcher Risikoarten auf dynamischer Portfoliobasis vornimmt.

Das IDW begrüßt in seiner Stellungnahme die Entwicklung von Rechnungslegungsnormen, die eine umfassendere Abbildung des dynamischen Risikomanagements in der Rechnungslegung ermöglichen. Die Anwendung des Modells sollte nach Meinung des IDW allerdings auf Positionen begrenzt werden, für die nicht nur eine Identifikation und Analyse, sondern auch eine Absicherung des gesteuerten Risikos erfolgt. Durch das Erfordernis einer tatsächlichen Risikoabsicherung bzw. -minderung (Risk Mitigation) ließen sich die Anwendungsbereiche des Portfolio Revaluation Approach und der allgemeinen Hedge-Accounting-Regelungen annähern. Dies erleichtere es dem Abschlussleser, das Zusammenspiel der unterschiedlichen Konzepte zu verstehen.

Die englischsprachige Stellungnahme in ganzer Länge finden Sie auf der Internetseite des IDW.

IFRS-Stiftung veröffentlicht Stabpapier im Zusammenhang mit der Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in der EU

05.09.2014

Im August 2014 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in der Eu veröffentlicht, wobei es u.a. um Erfahrungen und Meinungen zum Entwicklungsprozess, zur Anwendung, zur Durchsetzung sowie zum Nutzen/Kosten-Verhältnis der IFRS in der EU ging. Die IFRS-Stiftung hat nun ein Papier seines Stabs veröffentlicht, in dem es um Ansichten des Stabs zu einigen der Kernpunkte geht, die im Fragebogen zur Konsultation hervorgehoben werden.

Das Papier des Stabs stellt keine Antwort auf die Konsultation dar, sondern soll zu der Debatte darüber beitragen, in welchem maß die Übernahme der IFRS die Wirksamkeit der europäischen Kapitalmärkte verbessert hat.

Zu den im Papier angesprochenen Themen gehören die folgenden:

  • Nutzen der IFRS — In dem Papier werden die erhöhte Markteffizienz, die bessere Entscheidungsgrundlage für Anlageentscheidungen, die verbesserte Qualität der Finanzberichterstattung, die höhere Anziehungskraft für ausländische Investoren, die bessere Integrierung des Kapitalmarkts und die einheitliche Anwendung, die durch eine gemeinsame Infrastruktur auf nationale und internationaler Ebene unterstützt wird, hervorgehoben.
  • Übernahmeprozess und -kriterien — Im Papier wird darauf hingewiesen, dass der Maystadt-Bericht gezeigt hat, dass es weiterhin große Unterstützung für den Übernahmeprozess auf Einzelstandebene gibt. Dabei wird auf vorgenommen Modifizierungen der IFRS in der EU und in anderen Rechtskreisen eingegangen und vor den Auswirkungen einer möglichen Nichtübernahme gewarnt.
  • Qualität von IFRS-Abschlüssen — Im Papier wird festgehalten, dass eine Schlussfolgerung im Maystadt-Bericht sei, dass die IFRS die Qualität, die Vergleichbarkeit und die Verlässlichkeit von Finanzinformationen in der EU verbessert hätten. Außerdem würde die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) jährliche Berichte zur Durchsetzung der IFRS in Europa veröffentlichen, die deutlich machen würden, dass sich die Qualität der IFRS-Abschlüsse über die Jahre hinweg stetig verbessere.
  • Durchsetzung — Es wird im Papier darauf hingewiesen, dass es zu den erklärten Interessen der IFRS-Stiftung gehört, bei der Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der IFRS international zu helfen. Zu diesem Zweck arbeitet die Stiftung daran, ihre Zusammenarbeit mit Wertpapieraufsichten weltweit zu vertiefen, einschließlich der Zusammenarbeit mit der internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und mit ESMA.

Sie können sich das englischsprachige Papier direkt von der Internetseite der IFRS-Stiftung herunterladen.

Bericht von Veranstaltung zur Qualität der Finanzberichterstattung unter Mitwirkung von EFRAG und IASB

05.09.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die belgische Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF), die Vereinigung geprüfter internationale Anlageanalysten (Association of Certified International Investment Analysts, ACIIA) und der International Accounting Standards Board (IASB) haben einen Bericht von ihrer gemeinsamen Veranstaltung am 25. Juni herausgegeben, bei der erörtert wurde, welche Rolle Anleger und Anlageberater bei der Sicherstellung hochwertiger Finanzberichterstattung spielen können.

Zu den erörterten Themen gehörten die folgenden:

  • Gegenwärtige Nutzung der Finanzberichterstattung durch Anleger — Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass Abschlüsse die Hauptinformationsquelle für alle Nutzer ist, wenn sie Unternehmen beurteilen wollen, allerdings kann die Verfügbarkeit von Informationen in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens schwanken. EFRAG betonte, dass es wichtig ist, dass die Informationen im Abschluss relevant sind, und führt derzeit eine Studie dazu durch, wie die Informationen genutzt werden.
  • Zusammenwirken von Finanzberichterstattung und langfristiger Anlagetätigkeit — Zu diesem Thema gab es geteilte Ansichten, insbesondere in Bezug auf die Frage, wie gerade im Hinblick auf langfristige Anlagetätigkeit und Nachhaltigkeit Kapitalmärkte effizienter gestaltet werden und Kapitalkosten gesenkt werden können. Die Gruppe war auch geteilter Ansicht über die Rolle des beizulegenden Zeitwerts.
  • Anmerkungen zur Ausrichtung der Finanzberichterstattungsstandards und Beurteilung der Standards — Die Rückmeldungen der Anleger zeigen, dass ihnen besonders wichtig ist, wie Informationen dargestellt werden und welche Informationen zur Wirtschaftlichkeit, zum Risiko und zur Liquidität zur Verfügung gestellt werden. Sie zeigten sich besorgt über Volatilität außerhalb der Kontrolle und der Verantwortung der Unternehmensführung. Man war sich einig, dass Volatilität immer erwartet werden muss und wirtschaftliche Volatilität widerspiegeln sollte. Volatilität dürfe nicht durch Rechnungslegung ausgelöst werden.
  • Vertrauen in den Abschluss — Es herrschte die einhellige Meinung, dass hochwertige Abschlüsse das Vertrauen des Marktes fördern. Allerdings gab es verschiedene Ansichten dazu, welche Punkte am ehesten dazu beitragen. Ein transparenter und 'wasserdichter' Standardsetzungs- und Endorsementprozess wurde ebenso angeführt wie verantwortliche Anwendung der Rechnungslegungsstandards durch die Unternehmen.
  • Einfluss auf die Standardsetzung — Alle Gesprächsteilnehmer betonten, dass die Einbeziehung der Anleger eine wichtige Komponente des Standardsetzungsprozesses sein muss. Der IASB hob seine verschiedenen Beiträge und Bemühungen hervor.

Sie können sich den vollständigen Bericht in englischer Sprache direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

Mitschnitt von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

05.09.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 1. und 2. September 2014 in Berlin getagt; Mitschnitte der Diskussionen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen jetzt zur Verfügung.

Der Fachausschuss hat während seiner 30. Sitzung folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Sitzungspapiere für die kommende Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

04.09.2014

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 15. und 16. September 2014 das nächste Mal tagen; für die Sitzung wurden jetzt Sitzungspapiere zur Verfügung gestellt.

Der HGB-Fachausschuss wird während seiner 18. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die Sitzungspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Noch fehelnde Papiere werden in den nächsten Tagen nachgereicht.

Neue Entwicklungen in der Rechnungslegung in Österreich

04.09.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat zwei neue Stellungnahmen gegenüber dem IASB und gegenüber EFRAG veröffentlicht. Außerdem wurde ein Entwurf für die Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex ausgearbeitet und kann kommentiert werden.

In der Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2014/1 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) weist AFRAC zunächst darauf hin, dass die Angabeninitiative sich mit der derzeitigen Rahmenkonzeptdiskussion überschneidee und einzelne, wenn auch wichtige, Themen herausgreife, ohne umfassend zu sein und das künftige Rahmenkonzept angemessen zu berücksichtigen. AFRAC empfiehlt zu überlegen, ob jetzt die richtige Zeit für eine Angabeninitiative sei, die für Abschlussersteller vermutlich signifikante Änderungen hinsichtlich der Darstellung finanzieller Informationen mit sich bringen würde, da sich aufgrund des neuen Rahmenkonzepts ohnehin erhebliche Änderungen in Bezug auf Inhalt und Darstellung ergeben werden. Der bruchstückhafte Ansatz dieses Entwurfs könne gemeinsam mit anderen Aspekten die Vorteile von weltweiten Finanzberichterstattungsstandards mindern, wenn die IFRS innerhalb kurzer Zeit zu vielen grundlegenden Änderungen unterworfen seien. Bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses ist AFRAC unter anderem der Ansicht, dass es sich dabei um Verbesserungen handelt, durch die vermieden werden kann, dass Abschlüsse – durch eine Reduktion von Anhangangaben mit ausführlichen Beschreibungen von allgemeinen Grundsätzen und Bilanzierungsregeln – unnötig lang werden. Entgegen der Aussage des IASB, dass die vorgeschlagenen Änderungen als Klarstellungen zu verstehen seien, hat AFRAC jedoch den Eindruck, dass die vorgeschlagenen Änderungen IAS 1 bestehenden Standards, die nicht dem derzeitigen neuen Ansatz zur Verfassung von Standards folgen, bis zu einem gewissen Grad überordnen würde. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Als Antwort auf die Befragung von Europäischer Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und den Standardsetzern aus Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannienzur Bilanzierung von Leasingverhältnissen durch den Leasingnehmer hält AFRAC fest, dass diese sich mit wichtigen Aspekten der Leasingbilanzierung befasse – einerseits durch die Gegenüberstellung des neu vorgeschlagenen IASB-Modells und des FASB-Modells und andererseits durch die Möglichkeit, eine Präferenz für eines der beiden Modelle auszudrücken und zu erklären. AFRAC ist der Meinung, dass das FASB-Modell dem IASB-Modell vorzuziehen ist, da ersteres den wirtschaftlichen Gehalt von verschiedenen Leasingtransaktionen besser wiedergebe. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Schließlich hat aufgrund nationaler und internationaler Entwicklungen der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance einen Entwurf für die Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex ausgearbeitet. Hauptinhalte dieser Kodexrevision sind die Umsetzung der Empfehlung der EU-Kommission vom 9. April 2014 zur Qualität der Berichterstattung über die Unternehmensführung ("Comply or Explain") und die Berücksichtigung der neuen AFRAC-Stellungnahme zur Aufstellung und Prüfung eines Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB. Stellungnahmen werden bis zum 15. September 2014 erbeten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite von AFRAC.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Forschungspapier von EFRAG, ANC und FRC zur Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss

04.09.2014

Im Dezember 2013 haben die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) und der britische Standardsetzer Financial Reporting Council (FRC) ein gemeinsames Forschungspapier zur 'Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss' veröffentlicht. Sie haben jetzt einen Bericht über die eingegangenen Rückmeldungen zum Papier mit einer Zusammenfassung der Meinungsäußerungen freigegeben.

In dem Papier waren die Standardsetzer zu der Schlussfolgerung gelangt, dass das Geschäftsmodell weiterhin eine Rolle in der Finanzberichterstattung spielen sollte, dass es Zeit für einen Wechsel bei der gegenwärtigen ad hoc-Nutzung des Konzepts ist und dass das Konzept in das Rahmenkonzept zusammen mit sachgerechten Leitlinien für die Standardsetzung aufgenommen werden sollte.

Die Rückmeldungen der Anwender haben ergeben, dass es allgemeine Unterstützung für die Ansicht gibt, dass Rechnungslegungsstandards zur einer Finanzberichterstattung führen sollten, die das Geschäftsmodell getreu abbildet. Sie zeigten auch, dass die gegenwärtige ad hoc- und implizite/explizite Nutzung des Konzepts nicht begrüßt wird, da nicht immer deutlich ist, warum das Konzept in einigen Fällen genutzt wird und in anderen nicht und da es keine Einheitlichkeit innerhalb der Standards gibt. Die Anwender unterstützten auch die Sichtweise, dass die Frage des Geschäftsmodells im Rahmenkonzept adressiert werden sollte. Bei jedem einzelnen der Punkte gingen jedoch die Meinungen auseinander, wie diese Ziele am besten umgesetzt werden könnten.

Die folgenden Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

CAQ veröffentlicht Leitfaden zu Ermessensentscheidungen

04.09.2014

Das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat eine 'Professional Judgment Resource' herausgegeben, die darauf abzielt, "Prüfern ein Beispiel eines Entscheidungsprozesses zur Erleichterung von wichtigen Ermessensentscheidungen in Bezug auf Prüfung und Rechnungslegung unter Beachtung professioneller Sekpsis zu bieten". Der Leitfaden wurde zwar in erster Linie für Prüfer erstellt, stellt aber auch ein nützliches Werkzeug für alle anderen Teilnehmer der Kapitalmärkte dar.

Der Leitfaden wurde als Reaktion auf Bedenken hinsichtlich der Beurteilung von subjektiven und herausfordernden Sachverhalten wie beispielsweise zunehmend komplexe Geschäftsvorfälle, prinzipienbasierte Standards und Schätzungen herausgegeben. Er enthält die Beschreibung eines Prozesses für Ermessensentscheidungen, der auf fünf Schritten basiert:

  • Identifizierung und Definition des Sachverhalts
  • Zusammentragen der Tatsachen und Informationen und Indentifizierung der einschlägigen Literatur
  • Durchführung der Analyse und Indentifizierung von Alternativen
  • Fällen der Entscheidung
  • Überprüfung und Vervollständigung der Dokumentierung der Entscheidung und der Begründung für die Entscheidung

Darüber hinaus werden in dem Leitfaden einige der häufigeren Ermessensvoreingenommenheiten und -fallen beschrieben, die möglicherweise zu Verzerrungen führen und die professionelle Skepsis schwächen können. Diese werden an Beispielen veranschaulicht und sind mit Hinweisen auf Strategien zur Vermeidung versehen.

Ermessensentscheidungen treten auch in der Finanzberichterstattung zunehmend in den Vordergrund. Dies gilt für die prinzipienbasierte Rechnungslegung selbst, bei der der IFRS-Beirat bei seiner letzten Sitzung erst kürzlich bekräftigt hat, dass Ermessensentscheidungen von Erstellern erwartet werden könnten und dass der IASB sich nicht dadurch einschränken dürfe, dass er möglichst viele Vorsichtsmaßnahmen in seine Standards einbaue, die Missbrauch verhindern sollen. Ermessen ist aber auch ein Thema, das im Zusammenhang mit der Angabenüberlast immer wieder aufgebracht wird. Der IASB hat im März 2014 den Entwurf ED/2014/1 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) herausgegeben, der unter anderem darauf abzielt, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen.

Sie können sich die Professional Judgment Resource und eine entsprechende Presseerklärung zur Veröffentlichung direkt von der Internetseite des CAQ herunterladen.

IASB-Vorsitzender spricht über die japanischen modifizierten IFRS und die Gefahr des Ignorierens unrealisierter Erträge

03.09.2014

Der IFRS-Vorsitzende Hans Hoogervorst hat heute bei einer IFRS-Konferenz in Tokio eine Rede mit dem Titel 'Die Gefahren des Ignorierens unrealisierter Erträge' gehalten. Er gab einen Überblick über die gegenwärtige Anwendung der IFRS weltweit und in Japan und widmete sich insbesondere dem kürzlich veröffentlichten Entwurf 'Japan's Modified International Standards (JMIS): Accounting Standards Comprising IFRSs and ASBJ Modifications'. dann verknüpfte er die Erwägungen des japanischen Standardsetzers ASBJ mit dem IASB-Projekt zum Rahmenkonzept und der Gefahr des Ignorierens unrealisierter Erträge.

Hoogervorst eröffnete seine Rede mit der Anmerkung, dass die zunehmende freiwillige Anwendung der IFRS ermutigend sei, da Japanische Unternehmen unter verschiedenen Sätzen von Rechnungslegungsstandards wählen können und sich nur für eine Anwendung der IFRS entscheiden würden, wenn sie sich daraus echte Vorteile erhoffen würden. Diese Vorteile seien Kosteneffizienz, wenn Unternehmen sich einer Berichterstattungssprache für die Berichterstattung nach innen und nach außen bedienen können, und die erhöhte Attraktivität für ausländische Investoren, die IFRS-Abschlüsse, aber nicht die Abschlüsse nach japanischen Rechnungslegungsstandards verstehen.

Aber Hoogervorst wies darauf hin, dass nach einer Empfehlung des japanischen Rats für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) im Hinblick auf die IFRS-Anwendung in Japan, ein Satz von 'indossierten IFRS' entwickelt worden ist, der eine weitere Wahlmöglichkeit der Rechnungslegungsstandards für japanische Unternehmen darstellen soll und der im Juli 2014 als Entwurf veröffentlicht wurde. Die JMIS sind im Wesentlichen die IFRS wie vom IASB herausgegeben, aber weisen zwei bedeutende Änderungen in Bezug auf die Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwerten und das Recycling von einigen Posten des sonstigen Gesamtergebnisses (Other Comprehensive Income, OCI) auf. Dies nahm Hoogervorst zum Anlass, die japanischen Änderungen mit den Entwicklungen im IASB-Projekt zum Rahmenkonzept und insbesondere der Bedeutung von Gewinn- und Verlustrechnung und sonstigem Gesamtergebnis inhaltlich zu verknüpfen.

Hoogervorst gestand ein, dass es der IASB bislang nicht geschafft habe, ein binäres Unterscheidungskriterium für die Zuweisung von Posten zur Gewinn- und Verlustrechnung und zum sonstigen Gesamtergebnis zu entwickeln. Und doch habe er auch Schwierigkeiten mit der Definition des ASBJ im JMIS-Entwurf, in dem es heißt: "Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt eine allumfassende Maßeinheit unumkehrbar Ergebnisse der Geschäftsaktivitäten eines Unternehmens in einer bestimmten Periode dar." Obwohl der IASB zustimmt, dass die Gewinn- und Verlustrechnung so umfassend wie möglich sein sollte, und auch vorläufige Entscheidungen gefällt hat, die diese Schlussfolgerung unterstützen, schien Hoogervorst das Unumkehrbarkeitskriterium "mit Schwierigkeiten schwer belastet". Er erläuterte, dass eine systematische Zuweisung unrealiserter Erträge zum sonstigen Gesamtergebnis zu einem Mangel an getreuer Darstellung führen könne; dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass unrealisierte Erträge nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste umfassten. Hoogervorst fügte außerdem hinzu, dass dieser Ansatz einer verantwortlichen Unternehmensführung abträglich sein könne, da viele Probleme sehr viel früher angegangen würden, wenn sie in der Gewinn- und Verlustrechnung auftauchten - er führte aus, dass das Aufschieben der Erfassung von Verlusten, bis sie unumkehrbar geworden seien, den großen Nachteil hätte, dass sie dann wirklich unumkehrbar geworden wären. Er schloss seine Rede also mit einer Warnung vor dem Ignorieren unrealisierter Erträge:

Ich würde deshalb den Schluss ziehen, dass eine systematische Zuweisung von unrealisierten Gewinnen und Verlusten zum sonstigen Gesamtergebnis extrem problematisch ist. Darüber hinaus sollte in Fällen, in denen das sonstige Ergebnis zum Ausweis kurzfristiger 'Marktvolatilität' bei langfristigen Vermögenswerten und Schulden genutzt wird, die darin enthaltene Information nicht ignoriert werden. Wenn Erträge im sonstigen Gesamtergebnis auch von unsichererem Wesen als Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung sind, kann das sonstige Gesamtergebnis Hinweise auf Risiken enthalten, die früher auftreten als Sie denken mögen. Unrealisierte Elemente von Erträgen zu ignorieren, kann ganz klar gefährlich für ihre finanzielle Gesundheit sein.

Sie können sich die vollständige Rede in englischer Sprache direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

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