2015

Zusammenfassung der Rückmeldungen zu EFRAGs Stellungnahmeentwurf zu Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14

24.11.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem im Juli 2015 herausgegebenen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, in dem die IASB-Vorschläge bezüglich der Sachverhalte in Bezug auf IAS 19 und IFRIC 14, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht wurden, kommentiert wurden.

Am 18. Juni 2015 hatte der IASB den Entwurf  ED/2015/5 Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan veröffentlicht, in dem zwei Sachverhalte adressiert werden, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht wurden. EFRAG hatte einen Stellungsnahmeentwurf im Juli 2015 veröffentlicht, in dem EFRAG die Änderungsvorschläge des IASB unterstützte. Die endgültige Stellungnahme folgte im November 2015.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht wird auf die Rückmeldungen der Öffentlichkeit eingegangen und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt. Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

DRSC-Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzept

24.11.2015

Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat heute seine Stellungnahmen beim IASB zu dessen Entwürfen zum Rahmenkonzept (ED/2015/3 und ED/2015/4) eingereicht. Zugleich hat das DRSC gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu deren jüngster Ausgabe der Publikationsreihe zum Rahmenkonzeptprojekt des IASB Stellung genommen.

In seiner Stellungnahme zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts begrüßt der IFRS-Fachausschuss des DRSC die Fortschritte des IASB in bestimmten Teilbereichen der Überarbeitung des Rahmenkonzepts. Gleichwohl wird in den Vordergrund gestellt, dass aus Sicht des Fachausschusses zu wichtigen Fragestellungen keine erkennbaren Fortschritte erzielt wurden, insbesondere zu konzeptionellen Fragen der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie der Ergebnisrechnung. Zudem bestehen Bedenken, dass die überarbeiteten Vorgaben im IASB-Entwurf an vielen Stellen konzeptionell zu vage sind und somit für die Zwecksetzung des Rahmenkonzepts nur bedingt tauglich erscheinen.

Die Aktualisierung der IFRS-Querverweise zum überarbeiteten Rahmenkonzept unterstützt der Fachausschuss grundsätzlich. Die Aktualisierung dürfe aber nicht bestehende IFRS-Regelungen überschreiben. Vor diesem Hintergrund wird Klarstellungsbedarf eingefordert, da aus Sicht des IFRS-FA bestimmte Aktualisierungen eine unmittelbare Auswirkung auf die IFRS-Bilanzierung darstellen. Mit dem Verweis auf notwendigen Klarstellungsbedarf werden vom IFRS-FA keine Aussagen getroffen, ob die vom IASB vorgeschlagene 18-monatige Übergangsfrist zum Inkrafttreten der Aktualisierung angemessen ist.

In seiner Stellungnahme gegenüber EFRAG betont der Fachausschuss, dass die Ausprägung des Geschäftsmodells für die Auswahl der Bewertungsmaßstäbe sowie für die Abgrenzung von Periodenergebnis und dem sonstigen Ergebnis eine gewisse Bedeutung haben kann. Gleichwohl wird der EFRAG-Vorschlag abgelehnt, dass die Identifizierung von vier Geschäftsmodellen das einzige Kriterium für die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden darstellt bzw. die maßgebliche Vorgabe zur Abgrenzung von Periodenergebnis und dem sonstigen Ergebnis bildet.

Alle Stellungnahmen sowie erläuternde Einträge:

Studie zum Einfluss von kulturellem Hintergrund und Übersetzung auf die Interpretation der IFRS

24.11.2015

Der australische Standradsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) und der koreanische Standardsetzer Korea Accounting Standards Board (KASB) werden bei der siebten Jahrestag der AOSSG und bei der nächsten ASAF-Sitzung im Dezember über ein gemeinsames Forschungsprojekt zur IFRS-Anwendung berichten. Im Rahmen des Projekts wird untersucht, wie kultureller Hintergrund und Übersetzung die Interpretation von Ausdrücken beeinflussen, die in den IFRS verwendet werden.

Dem Projekt liegen die verschiedenen Ausdrücke für 'Wahrscheinlichkeit' zugrunde, die in den IFRS verwendet werden. Mit ihrer Hilfe werden die Einflüsse von kulturellem Hintergrund und Übersetzung nachvollzogen. Die wesentlichen Ergebnisse, zu denen man bisher gelangt ist, sind die folgenden:

  • Es gibt Unterschiede bei der Interpretation der Ausdrücke zwischen australischen und koreanischen Rechnungslegern und Prüfern - sowohl innerhalb eines bestimmten Kontexts als auch außerhalb.
  • Einige Ausdrücke werden in unterschiedlichen Kontexten unterschiedlich interpretiert.
  • Einige Ausdrücke werden nicht unterschiedlich interpretiert.
  • Einige Ausdrücke, die von koreanischen Rechnungslegern und Prüfern je nach Sprache unterschiedlich interpretiert werden, legen nahe, dass es Übersetzungsprobleme gibt, die adressiert werden sollten.
  • Einige Ausdrücke können gar nicht ins Koreanische übersetzt werden oder werden mit einem einzigen Ausdruck übersetzt, auch wenn der IASB unterschiedliche Ausdrücke verwendet.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse, sprechen die beiden Standardsetzer einige Empfehlungen aus, die sich wie folgt auf den IASB beziehen lassen:

  • Der IASB sollte genau berücksichtigen, wie bestimmte Ausdrücke in verschiedenen Rechtskreisen interpretiert und übersetzt werden, wenn er einen Standard entwickelt.
  • Der IASB sollte die Anzahl der unterschiedlichen Ausdrücke in den IFRS begrenzen und sollte erwägen, einen bestimmten Satz von Ausdrücken zu entwickeln, von dem nur in Ausnahmefällen abgewichen werden kann.
  • Wenn ein Satz 'akzeptierter' Ausdrücke entwickelt wird, sollte der Entwicklungsprozess auch die Konsultation spezialisierter Linguisten beinhalten, die mit den IFRS vertraut sind.
  • Im Rahmen von Einbindungsveranstaltungen und Konsultationsprozessen sollte explizit versucht werden, Rückmeldungen zu Übersetzung und Interpretation in verschiedenen Rechtskreisen zu erhalten.

Wie bereits früher berichtet, sind Übersetzungsfragen ein wiederkehrendes Motiv im Zusammenhang mit der Anwendung der IFRS weltweit. 2011 hat das Instituts der Wirtschaftsprüfer von Schottland (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) ein Studie veröffentlicht, in der die Verfasserinnen zu der Schlussfolgerung gelangten, dass Übersetzung nicht unmöglich ist, während exakte Äquivalenz nicht erreicht werden kann - einer Tatsache, der sich Standardsetzer und Regulierer bewusst sein müssten.

Die Studie von AASB und KASB ist mit ihren vorläufigen Ergebnissen auf der Internetseite des IASB verfügbar.

ECON kündigt öffentliche Anhörung zu IFRS 9 an

24.11.2015

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) hat angekündigt, dass er am 1. Dezember 2015 eine öffentliche Anhörung zu IFRS 9 'Finanzinstrumente' abhalten wird.

Während der Anhörung (von 15:00h bis 16:30h) wird es zunächst Präsentationen von eingeladenen Experten geben, danach eine Erörterung des Standards zwischen ECON-Mitgliedern und den Experten. Die Anhörung wird im Internet unter http://europarltv.europa.eu übertragen.

Der ECON-Ausschuss verfolgt derzeit die Debatte um IFRS 9 und die mögliche Übernahme des Standards genau. Erst kürzlich wurden vier Studien in Auftrag gegeben, die auch öffentlich verfügbar gemacht wurden.

Rechnungslegungs- und Prüfungsorganisationen fordern einheitliches Nachhaltigkeitsrahmenkonzept

24.11.2015

Das Accounting Bodies Network (ABN), das vom vom britischen Thronfolger ins Leben gerufene Projekt zur Nachhaltigkeitsbilanzierung (The Prince’s Accounting for Sustainability Project, A4S) eingerichtet wurde, fordert vor dem Klimagipfel in Paris die Führer der Welt auf, sich auf eine Rahmenkonzept zu einigen, mit dem das globale Ziel einer nachhaltigen Zukunft unterstützt werden kann.

In dem offenen Brief, der gestern auf der Internseite von A4S veröffentlicht wurde, halten die Unterzeichner, zu denen auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gehört, fest, dass Rechnungsleger und Prüfer dabei helfen könne, die Klimawandel zu bekämpfen. Rechnungslegung sei ein zentraler Punkt bei der Entscheidungsfindung, und professionelle Rechnungsleger und Prüfer können reevante Analysen, Berichte und Güteaussagen liefern, die Unternehmen dabei helfen, Werte zu schaffen und zu wahren. Dadurch könne nachhaltiges Verhalten gefördert werden. Um dies aber tun zu können, sei es unabdingbar, dass die Führer der Welt sich auf ein gemeinsames Rahmenkonzept einigen. In dem offenen Brief heißt es deswegen:

Wir fordern die Regierungen dazu auf

  1. sich in Paris auf eine Vereinbarung zu einigen, die das klare Signal aussendet, dass die Regierungen handeln werden, um ein kohlenstoffarme und nachhaltige Zukunft zu erreichen und
  2. ein Rahmenkonzept einzurichten, mit dem notwendige Regierungsmaßnahmen festgehalten, Unsicherheiten beseitigt und Anleger, Unternehmen und andere in die Lage gesetzt werden, informierte Entscheidungen zu treffen, die dieses Ziel unterstützen.

Auf der Internetseite von A4S finden Sie den offenen Brief und eine entsprechende Presseerklärung.

Gemeinsame Arbeitsgruppe soll eingerichtet werden, um die Anwendung der IFRS in China zu fördern

24.11.2015

Die IFRS-Stiftung und das chinesische Finanzministerium haben angekündigt, dass sie zusammenarbeiten wollen, um Möglichkeiten zu eruieren, wie die Anwendung der IFRS in China gefördert werden kann.

In einer gemeinsamen Erklärung, die auf der Internetseite des IASB zur Verfügung steht, werden die folgenden Kernpunkte festgehalten:

  • Die IFRS-Stiftung und das chinesische Finanzministerium werden eine gemeinsame Arbeitsgruppe einrichten, um die Anwendung der IFRS in China zu fördern. Das Hauptaugenmerk soll auf international orientierten chinesischen Unternehmen liegen.
  • Beide Parteien unterstützen die Vision, dass die chineischen Rechnungslegungsstandards, die bereits zu einem großen Teil mit den IFRS konvergiert sind, dies einmal vollständig sein werden.
  • Beide Parteien werden eine weitere und tiefere Zusammenarbeit zwischen IASB und chinesischen Anwendern bei der künftigen Entwicklung von IFRS fördern.

Eine Presseerklärung zu Bekanntgabe der Vereinbarung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Übernahme der Änderungen an IAS 16 und IAS 41 in europäisches Recht

24.11.2015

Die Europäische Union hat die Änderungen, mit denen fruchtragende Pflanzen in den Anwendungsbereich von IAS 16 gebracht werden, für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2015/2113 vom 23. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 24. November 2015 wird Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41) übernommen, die der IASB im Juni 2014 herausgegeben hat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2016 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Dezember

24.11.2015

Der IASB hat eine Tagesordnung für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 7. und 8. Dezember 2015 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 7. Dezember 2015 (9:30h-17:30h)

  • Gemeinsames Forschungsprojekt von AASB und KASB zur Umsetzung der IFRS — Ermessensentscheidungen in Bezug auf Wahrscheinlichkeit: Korea und Australien
  • Angabeninitiative — Leitliniendokument zu Wesentlichkeit
    • Vorläufige Sichtweisen der ASAF-Mitglieder in Bezug auf den Entwurf
    • ob und wie ASAF-Mitglieder beabsichtigen, in ihrer Region das Leitliniendokument umzusetzen
  • Rahmenkonzept — Ansatzkriterien im Rahmenkonzept
  • Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses — mögliche Ansätze zur Adressierung des Problems der hybriden Pläne
  • Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderung — Sichtweisen der ASAF-Mitglieder in Bezug auf die ersten Diskussionen des IASB bei den Sitzungen im Oktober 2015 und November 2015
  • Unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen
    • Erläuterung des Überlagerungsansatzes und Bitte um die Sichtweise der ASAF-Mitglieder zu diesem Ansatz
    • wie die ASAF-Mitglieder bei den Konsultationen zum Projekt mithelfen können


Dienstag, 8. Dezember 2015 (9:00h-15:00h)

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle (BCUCC)
    • Papier des HKICPA dazu, wie BCUCC in Hongkong bilanziert worden sind, und Präsentation zur Sichtweise von Analgeanalysten in Hongkong, welche Informationen entscheidungsnützlich sind, wenn ein BCUCC eintritt
    • Sichtweise der ASAF-Mitglieder dazu, wie die Vorgängermethode angewendet werden sollte, wenn ein BCUCC eintritt
  • Rolle der Überprüfungen nach der Einführung — Sichtweise der ASAF-Mitglieder zum Prozess, seines Nutzens und möglicher Verbesserungen
  • Angabeninitiative — nächste Schritte
  • Equity-Methode — EFRAG bittet um die Sichtweise der ASAF-Mitglieder zum vorgeschlagenen Umfang des Projekts zur Equity-Methode
  • Laufende Projekte und Planung der Agenda
    • Darstellung des Abschlusses
    • Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

23.11.2015

Im Nachgang seiner Novembersitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Wie bereits mehrfach erläutert können seit der Änderung der Darstellung im Juli Fortschritte in den einzelnen Projekten nicht mehr genau verfolgt werden - nur größere Fortschritte oder größere Verschiebungen können noch erkannt werden. Von diesen sind allerdings einige im aktuellen Arbeitsprogramm erkennbar geworden.

Bei den größeren Projekten werden im aktualisierten Arbeitsprogramm keine Änderungen ausgewiesen, was bedeutet, dass sich alle nächsten Projektschritte um einen Monat seit der letzten Aktualisierung des Arbeitsprogramms im Oktober 2015 verschoben haben können.

Bei den Projekten mit begrenztem Umfang haben sich einige Änderungen ergeben:

Bei den Interpretationen werden in den Projekten zur Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern und zu Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlten Gegenleistungen jetzt innerhalb von drei Monaten Entscheidungen zur weiteren Ausrichtung der Projekte erwartet (zuvor innerhalb von sechs Monaten).

Schließlich wurden die Informationen zu zwei Forschungsprojekten aktualisiert:

Das Arbeitsprogramm mit Stand vom 23. November 2015 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

ACCA-Interview mit dem IASB-Vorsitzenden Hoogervorst

23.11.2015

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat die Aufzeichnung eines Interviews mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst zum Thema 'Bestandsaufnahme des IASB' zur Verfügung gestellt.

In dem Interview spricht Hoogervorst zunächst allgemein über die bisherigen Erfolge des IASB und geht dann auf vier Fragen näher ein:

  • War der private, gemeinnützige Status bisher ein Hindernis oder eine Hilfe?
  • Für wen sind die IFRS gedacht?
  • Wie hat der Konsultationsprozess des Boards Ihrer Meinung nach bisher funktioniert?
  • Was steht als nächstes auf dem programm des IASB?

Das englsichsprachige Interview läuft etwas über fünf Minuten. Es steht Ihnen hier auf der Internetseite von ACCA zur Verfügung.

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