November

Tagesordnung für die kommende ASAF-Sitzung

15.11.2013

Der IASB hat die vorläufige Agenda für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 5. und 6. Dezember 2013 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird. Schwerpunkt der Diskussionen wird das Rahmenkonzeptprojekt sein. Außerdem werden bei der Sitzung eine Reihe von Projekten des IASB einschließlich Leasingverhältnissen, Preisregulierung und Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 erörtert.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 5. Dezember 2013 (10:30h-17:00h)


Freitag, 6. Dezember 2013 (9:00h-15:30h)

 Die Agendapapiere für die Sitzung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Hinweis: Nach Abschluss der Sitzung wurde die Tagesordnung noch einmal aktualisert, um den tatsächlichen Entwicklungen während der Sitzung Rechnung zu tragen. So zogen die ASAF-Mitglieder die Erörterung von Schulden im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzept weiter nach vorne und beendeten an beiden Sitzungstagen die Sitzung früher. Die Agenda, die den tatsächlichen Ablauf der Sitzung widerspiegelt finden Sie auf der Internetseite des IASB.

FEE-Gesprächsrunde zur Rechnunglegung im öffentlichen Sektor

15.11.2013

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts-comptables Européens, FEE) bietet am 22. Januar 2014 eine Gesprächsrunde zur EU-Standardsetzung im öffentlichen Sektor in Brüssel an.

Bei der Gesprächsrunde sollen die wesentlichen Prinzipien der vorgeschlagenen europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) mit politischen Entscheidungsträgern aus Europa und den Mitgliedstaaten, Vertretern des öffentlichen Sektors, Rechnungslegern und Prüfern erörtert werden.

Die Teilnahme an der Diskussionsrunde ist kostenfrei, die Teilenehmeranzahl allerdings begrenzt. Weiterführende Informationen in englischer Sprache und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von FEE.

AFRAC-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Bilanzierung von Versicherungsverträgen

15.11.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite Stellungnahmen gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2013/7 'Versicherungsverträge' Verfügung. AFRAC begrüßt die Arbeiten des IASB und betont, dass das Projekt konzeptionell erhebliche Verbesserungen gegenüber dem Entwurf aus dem Jahr 2010 erfuhr. Es bleiben jedoch einige Bereiche, für die AFRAC Verbesserungen anregt.

Insbesondere beton AFRAC in seiner Stellungnahme zum Entwurf vom Juni noch einmal, dass das Zusammenwirken von IFRS 4 Versicherungsverträge und IFRS 9 Finanzinstrumente beachtet und weiter verbessert werden muss.

AFRAC merkt auch an, dass die von IASB und FASB veröffentlichten Entwürfe weiterhin einige wesentliche Unterschiede aufweisen. AFRAC spricht sich in diesem Zusammenhang weiterhindafür aus, einen einzigen global konvergierten Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen zu entwickeln. Allerdings räumt AFRAC der zeitnahen Entwicklung eines umfassenden, transparenten IFRS höhere Bedeutung ein.

Die vollständige Stellungnahme von AFRAC mit den detaillierten Anmerkungen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von AFRAC zur Verfügung.

FEI schlägt vereinfachten Ansatz in Bezug auf die Leasingbilanzierung vor

14.11.2013

Vor dem Hintergrund wiederholter Beschwerden hinsichtlich der Komplexität der erneut zur Kommentierung gestellten gemeinsamen Vorschläge von IASB und FASB zum Ansatz und zur Bewertung von Leasingverhältnissen hat Finanical Executives International (FEI) die Boards an einen alternativen Ansatz erinnert, den die Vereinigung in ihrer ursprünglichen Stellungnahme entwickelt hat. FEI ist der Meinung, dass der "Ausweisansatz" den verbesserten Ausweis in Bilanz bewirken würde, der das oberste Ziel des Leasingprojekts war, und gleichzeitig die Komplexität der Vorschläge der Boards vermeiden würde.

In einem Schreiben datiert auf den 13. November 2012 hebt FEI die Notwendigkeit hervor, sich auf Ausweisfragen zu konzentrieren anstatt sich auch gleichzeitig dem Ansatz und der Bewertung von LEasingverhältnissen zu widmen. Um die Komplexität zu reduzieren, ist es nach Meinung von FEI notwendig, aich auf einen begrenzteren Ansatz zu konzentrieren, der sich auf die Änderung des Ausweises in der Darstellung der Finanzlage konzentriert. Deshalb erinnert FEI noch einmal an den 'Auswiesansatz', der in der FEI-Stellungnahme vom September 2013 entwickelt wurde.

Nach dem vorgeschlagenen Ausweismodell würde der Leasingnehmer am Ende einer jeden Berichtsperiode einen Leasinggegenstand und eine Leasingverpflichtung auf Grundlage des Barwerts der verbleibenden Leasingzahlungen ansetzen, wobei Anpassungen für Vorauszahlungen und aufgeschobene Zahlungen nach den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften vorgenommen würden. Nach Meinung von FEI wären die Verpflichtungen nicht als Schulden zu charakterisieren, da FEI der Meinung ist, dass diese Verpflichtungen keine rechtlichen oder wirtschaftlichen Schuldäquivalente darstellen. Die Darstellung der Finanzlage würde also nach dieser Methode erstellt, und die Ergebnisrechnung würde die Mietzahlungen während der Berichtsperiode im Einklang mit den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften widerspiegeln.

FEI hält fest: "Unser vorgeschlagenes Modell würde die verbesserte Darstellung in der Bilanz bewirken, die das oberste Ziel dieses Projekts ist, während gleichzeitig die künstliche Zuweisung von Kosten in der Ergebnisrechnung vermieden würde, die für Leasingverhältnisse des Typs A vorgeschlagen ist. Wir sind der Meinung, dass das von uns vorgeschlagene Modell auch die Berechnung der Abschreibung für Typ B-Leasingverhältnisse nach dem vorgeschlagenen Ansatzmodell unnötig machen würde, die sich als herausfordernd umzusetzen über die große Bandbreite von Leasingvereinbarungen hinweg erweisen könnte."

FEI führt auch die Vorteile auf, die der vorgeschlagene vereinfachte Ansatz haben soll:

  • Er ist relativ unkompliziert in der Umsetzung und könnte schneller übernommen werden als irgendeine der Ansatz- und Bewertungsalternativen, die derzeit von den Boards erwogen werden.
  • Er vereinfacht in großem Maß die Bilanzierung durch den Leasingnehmer, indemdie Notwendigkeit, Leasingverhältnisse zu klassifizieren, entfällt.
  • Er erlaubt Leasingnehmern, ihre gegenwärtige Buchungseinheit für alle Leasingverhältnisse beizubehalten.
  • Er verhindert die verzerrenden Kostenzuweisungen, die für viele Leasingverhältnisse des Typs A entstehen.
  • Er vermeidet die Notwendigkeit von Systemänderungen, die bei der Bilanzierung von Leasingverhaältnissen des Typs B notwendig wären.
  • Er verhindert die Verzerrung und die Komplexität, die sich aus Fremdwährungsleasingverhältnissen ergeben würden, wenn nichtmonetäre Vermögenswerte und Schulden in die funktionale Währung des Unternehmens übertragen werden.
  • Er würde den Übergang erheblich erleichtern.
  • Er unterschiedet klar zwischen der Bilanzierung durch den Leasingnehmer und der Bilanzierung durch den Leasinggeber und vermeidet damit jegliche Notwendigkeit symmetrischer Ergebnisse.

Die englsichsprachigen Schreiben von FEI finden Sie hier:

ESMA veröffentlicht Stellungnahme zum Maystadt-Berichtsentwurf

14.11.2013

Im Nachgang der Veröffentlichung des endgültigen Maystadt-Berichts hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ihre Stellungnahme zum Entwurf des Berichts freigegeben. Der endgültige Bericht weist einige Änderungen gegenüber dem Entwurf auf, aber die wesentlichen Empfehlungen blieben im Wesentlichen unverändert, sodass die Kernaussagen von ESMA weiterhin anwendbar bleiben.

Während Maystadt in seinem Bericht auf großen Konsens im Hinblick auf die Verpflichtung auf weltweit akzpetierte, qualitativ hochwertige Bilanzierungsstandards und auf eine Beibehaltung der derzeitigen Übernahmeprozesses als solchem hinweist, unterbreitet er gleichzeitig drei Vorschläge, wie der Prozess verbessert werden kann, um sicherzustellen, dass die Stimme der EU bei der Entwicklung hochwertiger Rechnungslegungsstandards stärker gehört wird:

  • Nach der ersten Option würde EFRAG umgestaltet, damit die Sichtweise der öffentlichen Hand bereits in den Entscheidungsfindungsprozess mit einfließt, bevor Empfehlungen gegenüber der Kommission ausgesprochen werden.
  • Die zweite Option sähe so aus, dass EFRAG zu einem Teil von ESMA würde.
  • Die dritte Option bestünde in der Schaffung einer eigenständigen europäischen Behörde, die an die Stelle von EFRAG treten würde.

Maystadts vorläufige Empfehlung ist, die erste Option zu verfolgen.

In der jetzt zugänglich gemachten Stellungnahme gibt EFRAG der Überzeugung Ausdruck, "dass die Optionen 2 und 3 nicht genügend ausgearbeitet wurden, [...] um eine wirkliche Beurteilung ihrer Validität und ihrer Vorteile im Hinblick auf das gesetzte Ziel zu ermöglichen". Gleichzeitig ist ESMA der Meinung, dass die empfohlene erste Option nicht vollständig das gesetzte Ziel der Stärkung der Glaubwürdigkeit und politischen Legitimität des für die Beratung der EU-Kommission vernatwortlichen Gremiums erfüllt. In der Stellungnahme heißt es dazu:

Unser Hauptbedenken ist, dass sie bedeutende Merkmale, die notwendig wären, nicht beinhaltet. Diese wären:
  • Notwendigkeit der Sicherstellung der Unabhängigkeit von privaten Interessenvereinigungen, was als eine der bedeutenden Schwachstellen des gegenwärtigen Systems identifiziert wurde,
  • Notwendigkeit der Sicherstellung, dass alle EU-Mitgliedstaaten als Teil des demokratischen Prozesses von Gesetzgebung in der EU vertreten sind, und
  • Bedeutung der Sicherstellung des sachgerechten Zusammenwirkens mit bestehenden europäischen Behörden, die ebenfalls eine Rolle im BEreich der Finanzberichterstattung spielen.

Zugang zum gesamten Schreiben in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite von ESMA. (Bitte behalten Sie im Hinterkopf, dass das Schreiben von ESMA eine Reaktion auf den Berichtsentwurf ist. Einige Bedenken von ESMA wurden im endgültigen Bericht bereits adressiert.)

'EFRAG Update' zu EFRAG-Entwicklungen im Oktober und November

14.11.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben, in dem die Erörterungen der EFRAG/TEG-Sitzung am 6. bis 8. November 2013 und der Telefonkonferenzen am 23. und 29. Oktober 2013 zusammengefasst werden.

Ergebnisse des europäischen Feldversuchs zur vorgeschlagenen Bilanzierung für Leasingverhältnisse

14.11.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben gemeinsam einen Feldversuch zu der Frage durchgeführt, welche Auswirkungen die im IASB-Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' enthaltenen Vorschläge auf europäische Unternehmen haben würden, die nach IFRS bilanzieren.

Für Leasingnehmer wird im Entwurf, der am 16. Mai 2013 veröffentlicht wurde, vorgeschlagen, eine Schuld sowie einen Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht anzusetzen, wobei die Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung von der Klassifizierung des Leasingverhältnisses abhängen. Das Modell für Leasinggeber, das im Entwurf vorgeschlagen wird, gleicht der gegenwärtigen Leasingbilanzierung, wobei es einige Nuancen der Erfassung der Erlöse und der Abzinsung des Restbuchwerts gibt.

Der Feldversuch, der mit Hilfe eines Fragenbogens durchgeführt wurde, der von EFRAG und den nationalen Standardsetzern entwickelt wurde, galt schwerpunktmäßig der praktischen Anwendung der neuen Vorschriften. Vierzig Ersteller nahmen an dem Feldversuch Teil, wobei knapp die Hälfte (18) deutsche Unternehmen waren. Die größte Gruppe nach Branche analysiert kam aus dem Handel (12 Unternehmen).

Hinsichtlich der praktischen Auswirkungen waren die beiden Kernergebnisse, dass die größten Bedenken bei der Beurteilung der Laufzeit des Leasingverhältnisses bestehen (67% der Teilnehmer berichteten über Schwierigkeitenbei der Umsetzung der vorgeschlagenen Leitlinien) und bei den Angabevorschriften, wo ebenfalls 67% der Teilnehmer Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Angabevorschriften erwarten, da diese komplex, zu umfangreich und zu detailliert seien.

Außer zu Fragen der Anwendung und Umsetzung nahmen die Teilnemer auch zu anderen Themen Stellung. Die folgenden grundlegenden Bedenken hinsichtlich der Vorschläge wurden zum Ausdruck gebracht:

  • Der IASB hat nicht erklärt, warum er der Meinung ist, das Leasingverhältnisse bei Beginn der Laufzeit zu Vermögenswerten und Schulden führen.
  • Das Nutzungsrechtmodell bildet nicht das geschäftsmodell der Unternehmen ab und spiegeln nicht wieder, dass die meisten Leasingverhältnisse ein Weg sind, Zugang zu einer Diesntleistung und nicht zu einem Vermögenswert zu bekommen.
  • Die Vorschläge sind komplex, erfordern eine bedeutendes Maß an Ermessensentscheidungen und werden wahrscheinlich zu uneinheitlicher Anwendung führen.
  • Es gab keine klare Notwendigkeit, die Bialnzierungsleitlinien für Leasingverhältnisse zu ändern, und der IASB sollte eher in Erwägung ziehen, die Angaben zu verbessern.
  • Der Nutzen des neuen Bilanzierungsmodells ist fraglich oder bestenfalls begrenzt, während die Kosten seiner Anwendung besonder für unternehmen extrem hoch sind, die tausende kleiner Einzelleasingverhältnisse haben.
  • Die Vorschläge werden zu zeitraubenden Diskussionen wegen unterschiedlicher Interpretationen der Prüfer führen.

Zugang zum vollständigen Ergebnisbericht in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite von EFRAG.

EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2013/8

13.11.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zu fruchttragenden Pflanzen in der endgültigen Stellungnahme gegenüber dem IASB berücksichtigt wurden.

Der IASB hatte Ende Juni 2013 mit seinem Entwurf ED/2012/8 Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen vorgeschlagen, fruchttragende Pflanzen aus dem Anwendungsbereich von IAS 41 Landwirtschaft zu nehmen und in den Anwendungsbereich von IAS 16 Sachanlagen zu bringen. EFRAG hatte daraufhin im Juli 2013 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem Ende Oktober 2013 die endgültige Stellungnahme folgte.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Protokoll und Präsentationen der Öffentlichen Diskussion des DRSC am 25. Oktober 2013

13.11.2013

Das DRSC hatte am 25. Oktober 2013 gemeinsam mit EFRAG zu einem Diskussionsforum zum IASB-Diskussionspapier zum Rahmenkonzept nach Frankfurt eingeladen. Das Protokoll sowie die Präsentationen stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Protokoll und Präsentationen der gemeinsamen Veranstaltung zum Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung sind hier abrufbar.

Transparenzrichtlinie veröffentlicht, Entwurf zu Sozial- und Umweltbelangen im JURI angekommen

13.11.2013

Die neue EU-Transparenzrichtlinie ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Des Weiteren ist ein Berichtsentwurf zum Kommissionsvorschlag in Bezug auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Konzerne dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) vorgelegt worden.

Mit der überarbeiteten Transparenzrichtlinie wird eine Lücke in den bestehenden Angabevorschriften geschlossen, indem die Angabe bedeutenden Besitzes aller Finanzinstrumente gefordert wird, die verwendet werden könnten, um ein wirtschaftliches Eigentum an börsennotierten Unternehmen zu erwerben. Eine zweite große Änderung ist die Tatsache, dass die Vorschrift, vierteljährliche Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen, gestrichen wurde. Dies zielt auf die Reduzierung der administrativen Belastung und auf die Ermutigung zu langfristigem Anlageverhalten ab. Schließlich wurde eine verpflichtende länderspezifische Berichterstattung in die Transparenzrichtlinie aufgenommen. Den vollständigen Text der überarbeiteten Richtlinie finden Sie im Amtsblatt.

Den Entwurf eines Berichts zu den Änderungen an den Rechnungslegungsrichtlinien, mit denen bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben werden soll, zusätzliche Informationen zu Sozial- und Umweltbelangen anzugeben, stellt die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen vorgeschlagenen zusätzlichen Änderungen von JURI gegenüber. Außerdem ist der Entwurf einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen verfügbar, den der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) für JURI verfasst hat. Darin wird begrüßt, dass die Kommission die Transparenz der Berichterstattung großer Unternehmen in der EU verbessern möchte, und es werden weitere Verbesserungen am Kommissionsvorschlag vorgeschlagen. Die Entwürfe stehen Ihnen auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung:

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