2013

IASB veröffentlicht weitere formale Korrekturen

12.11.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen weiteren Satz formaler Korrekturen herausgegeben. Sie beziehen sich auf das "Blaue Buch" 2013, das "Rote Buch" 2013 und das "Grüne Buch" 2013 sowie diverse Einzelstandards.

Die betroffenen Einzelstandards und Entwürfe sind:

  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
  • IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen
  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IAS 1 Darstellung des Abschlusses
  • IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
  • IAS 33 Ergebnis je Aktie
  • IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

Die Änderungen am roten, grünen und blauen Buch vollziehen die Änderungen an den Einzelstandards nach und betreffen ansonsten Fehler, die bei der Kompilierung der Bände gemacht wurden.

Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Kommentars zu Emissionshandelsprogrammen

12.11.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem als Entwurf im Dezember 2012 herausgegebenen Kommentar veröffentlicht, in dem sie die Notwendigkeit von Rechnungslegungsleitlinien in Bezug auf Emissionshandelsprogramme dargelegt hatte. Elf Stellungnahmen gingen ein, und in den meisten von ihnen wurde zugestimmt, dass spezifische Rechnungslegungsleitlinien für Emissionshandelsprogramme notwendig sind.

Im Entwurf des Kommentars war darauf hingewiesen worden, dass sich seit der Rücknahme von IFRIC 3 Emissionsrechte im Juli 2005 abweichende Bilanzierungspraktiken im Hinblick auf die Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden entwickelt, die sich aus der Teilnahme an einem Emissionshandelsprogramm ergeben. Die Veröffentlichung des Entwurfs durch EFRAG hatte darauf abgezielt, eine Empfehlung gegenüber dem International Accounting Standard Board (IASB) zu spezifischen Rechnungslegungsleitlinien für Emissionsrechte zu entwickeln. 

Die wesentlichen Anmerkungen aus den eingegangenen Stellungnahmen sind die folgenden: 

  • Fast in allen Stellungnahme wird zugestimmt, dass gesonderte Rechnungslegungsleitlinien für Emissionshandelsprogramme erforderlich sind. Viele Stellungnehmende gaben der Meinung Ausdruck, dass Emissionshandelsprogramme zwar ähnliche Charakteristika aufweisen wie Vorräte und immaterielle Vermögenswerte, dass aber "keine perfekte Analogie aus den bestehenden IFRS abgeleitet werden kann". Viele stimmten zu, dass wegen der bestehenden abweichenden Bilanzierungspraktiken, die zu einer mangelnden Vergleichbarkeit der veröffentlichten Informationen führen, gesonderte Leitlinien erforderlich seien.
  • In einigen anderen Stellungnahmen war jedoch die Ansicht vertreten worden, dass die derzeit angewendete Praxis as "beste ausgeübte Praxis" angesehen wird, "robust" sei und "von den Adressaten akzeptiert" werde. Deshalb hinterfragten sie die Notwendigkeit zusätzlicher Leitlinien.
  • Die meisten Stellungnehmenden stimmten zu, dass in jeglichen Bilanzierungsleitlinien berücksichtigt werden sollte, wie die Emissionsrechte konsumiert werden (entweder durch Veräußerung oder zur Abdeckung tatsächlicher Emissionen).
  • In den meisten Stellungnahmen wurde zugestimmt, dass jegliche Emissionsrechte, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden sollten.
  • Es gab geteilte Ansichten zur erstmaligen Bewertung von Emissionsrechten, die kostenfrei zugewiesen werden. Einige Stellungnehmende favorisierten die Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert auf Grundlage von Marktpreisen zum Zeitpunkt des Zugangs. Andere waren der Meinung, dass es einen erstmaligen Erfassungswert von null geben sollte. 
  • Bei denjenigen, die für eine Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert waren, sprachen sich einige dafür aus, die Gegenbuchung als abgegrenzte Erträge anzusetzen und nicht im sonstigen Gesamtergebnis vorzunehmen; andere sprachen sich für das sonstige Gesamtergebnis aus.
  • Es gab auch geteilte Ansichten bei der Frage, ob ein Unternehmen seine Emissionsrechte und seine Verbindlichkeiten separat ausweisen oder saldieren solle.

Zur gleichen Zeit, zu der EFRAG den Entwurf des Kommentars veröffentlichte, reaktivierte der IASB sein Projekt zu Emissionshandelsprogrammen als Forschungsprojekt. EFRAG ist der Meinung, dass ein Forschungsprojekt nicht erforderlich ist, und wird von vielen Stellungnehmenden in der Meinung unterstützt, dass der IASB einfach zur Entwicklung eines Standards übergehen sollte.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG:

Der Vorsitzende der IFRS-Stiftung betont in Japan die Bedeutung global einheitlicher Standards

12.11.2013

Der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, Michel Prada, sprach in Tokio bei einer Konferenz der japanischen Stiftung für Rechnungslegung und widmete sich insbesondere der Bedeutung eines einzigen Satzes hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards.

In seine Rede erhob Prada Bedenken hinsichtlich des von ihm so genannten 'à la carte'-Ansatzes bei der Übernahme der IFRS. Damit bezeichnete die Auswahl von nur bestimmten Aspekten oder Teilen der IFRS und die Änderung anderer, um lokalen Wünschen gerecht zu werden. Er sprach sich dafür aus, einen einzigen satz hochwertiger globaler Standards vollständig zu übernehmen, um Anleger "wahre internationale Vergleichbarkeit" zu gewähren.

Prada gab einen historischen Überblick über die Entwicklung der IFRS und die Geschichte ihrer Übernahme, zu der auch eine Übernahme durch 25 weitere Rechtskreise allein in den letzten fünf Jahren gehört. Er verwies allerdings auch darauf, dass in verschiedenen großen Wirtschaften noch weitere Schritte notwendig sind, damit wirklich ein einziger Satz internationale Standards entstehen kann. Dabei ging er auf die Vereinigten Staaten ein, wo die Wertpapier- und Börsenaufsicht (SEC) noch immer keine Entscheidung in Bezug auf eine mögliche IFRS-Übernahme getroffen hat, er aber davon ausgehe, dass diese sich längerfristig dazu bekennen werde; er nannte China, das sich auf dem Weg einer Annäherung befindet, wobei eine vollständige Übernahme noch nicht gegeben ist; und er wandte sich Japan zu, wo die IFRS freiwillig angewendet werden können, eine verpflichtende Anwendung aber nicht vorgeschrieben ist.

Seine japanische Zuhörerschaft ermutigend nannte Prada insbesondere die Fortschritte und Signale der letzten Zeit, die aus Japan zu vernehmen sind. Er verwies auf den abschließenden BAC-Bericht, in dem eine Ausweitung der Anwendung der IFRS empfohlen wird, was zuletzt auch zur Verabschiedung von Erleichterungen bei der freiwilligen IFRS-Anwendung führte; er erwähnte, dass die liberal-demokratische Partei Japans die Ausweitung der IFRS-Anwendung ins Parteiprogramm aufgenommen hat; und er verwies auf den neuen Börsenindex, bei dem eines der Aufnahmekritrien die Anwendung der IFRS ist. Allerdings schloss er seine positive Einwertung mit einem Hinweis auf eine Hoffnung ab, der auch implizit eine Empfehlung gegen die in Japan geplante Einführung der 'indossierten IFRS' ist:

Wir sind natürlich erfreut, eine so große Anzahl von positiven Schritten zu sehen, die unternommen werden, um die Anzahl der Unternehmen, die die IFRS anwenden, zu erhöhen. Wir hoffen jedoch immer noch, dass diese als Schritte hin zu einem vollständigen Übergang auf die IFRS als dem einzigen Satz globaler Rechnungslegungsstandards ist.

Sie finden den vollständigen Text der Rede von Prada in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB.

Endgültiger Maystadt-Bericht verfügbar

11.11.2013

In Vorbereitung auf eine Sitzung des Rats der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union (ECOFIN) nächsten Freitag, bei der der Sonderberater von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, Philippe Maystadt, seinen Bericht, in welchem er seine vorläufigen Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung weltweit akzeptierter und qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards darlegt, vorstellen wird, wurde eben dieser Bericht auf der Internetseite des Rats der Europäischen Union zur Verfügung gestellt. Der Bericht ist sehr allgemein gehalten, und viele Umsetzungsfragen sind noch zu klären, wenn und falls die Vorschläge angenommen werden.

Wie im Berichtsentwurf, der Anfang September 2013 freigegeben wurde, schlägt Maystadt drei zu erwägende Optionen vor, von denen er die erste empfiehlt: Reform von EFRAG mit dem Ziel, die Struktur der Beratungsgruppe zu stärken und ihr eine legitime Stimme für das Vertreten europäischer Positionen gegenüber dem IASB zu geben, wenn dieser seine Standards entwickelt. In diesem Zusammenhang spricht Maystadt folgende Empfehlungen aus:

  • Zuständigkeitsbereich: EFRAG sollte sich auf die IFRS und deren Einklang mit der IFRS-Verordnung konzentrieren.
  • Finanzierung: Analyse der rechtlichen Möglichkeiten der Errichtung eines Systems von verpflichtenden Beiträgen/Abgaben, die von börsennotierten Unternehmen zu entrichten wären, die IFRS anwenden und von ihnen profitieren.
  • Struktur:
    • Generalversammlung: Ausweitung der gegenwärtigen Mitgliedschaft der Generalversammlung (Business Europe, FEE, Insurance Europe, EBF, ESBG, EACB, EFAA) und Aufnahme von nationalen Finanzierungsmechanismen und anderen privaten und/oder öffentlichen Organisationen, die finanziell oder per Gegenleistung beitragen sowie Einladung der EU-Kommission an den Tagungen der Generalversammlung teilzunehmen.
    • Aufsichtsrat: Ersetzung des gegenwärtigen Aufsichtsrats durch einen Board, der die Stellungnahmen gegenüber dem IASB und die Übernahmeempfehlungen gegenüber der EU-Kommission auf Grundlage der Arbeit eines fachlichen Beirats verabschiedet.
    • TEG: Veränderung der Rolle des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) hin zur Vorbereitung der Projekte, die dem Board zur Verabschiedung vorgelegt werden, bei gleichzeitig größerer Anweisung und vermehrter Rückmeldung durch den Board und Wandlung von TEG in einen Beirat des Boards ohne das Recht, weiterhin die Position von EFRAG zu Fachfragen zu bestimmen.

Die Rolle und Zusammensetzung des Boards zielt darauf ab, die Sichtweise der öffentlichen Hand bereits in den Entscheidungsfindungsprozess mit einfließen zu lassen, bevor Empfehlungen gegenüber der Kommission ausgesprochen werden. Nach den Empfehlungen von Maystadt würde er sich neben dem Präsidenten aus 16 Mitgliedern aus drei Säulen zusammensetzen:

  • Öffentliche europäische Institutionen (4 Mitglieder, die von ESMA, EBA, EIOPA und EZB vorgeschlagen werden),
  • Interessengruppen (5 Mitglieder: Industrie- und Handelsunternehmen, Finanzinstitute, Prüfungsgesellschaften, Adressaten)
    • Industrie- und Handelsunternehmen: ein Mitglied vorgeschlagen von Business Europe,
    • Banken: ein Mitglied gemeinsam (oder nacheinander) vorgeschlagen von der European Banking Federation, der European Association of Cooperative Banks, der European Group of Savings Banks und der European Association of Public Banks,
    • Versicherungsunternehmen: ein Mitglied vorgeschlagen von Insurance Europe,
    • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: ein Mitglied gemeinsam vorgeschlagen von FEE und EFAA,
    • Adressaten: ein Mitglied gemeinsam vorgeschlagen von den Vereinigungen, den privaten Anlegern und Finanzanalysten,
  • Nationale Standardsetzer (NSS) (7 Mitglieder mit der impliziten Vereinbarung, dass die vier größten Mitgliedstaaten der EU immer vertreten sein werden, ebenso wie der EZB-Rat und der Steuerungsausschuss der EIB).

Neben den internen Verwaltungsverantwortungen des gegenwärtigen Aufsichtsrats würde der neue Board Stellungnahmen verabschieden, die von TEG erstellt werden, insbesondere Stellungnahmen gegenüber dem IASB und Übernahmeempfehlungen gegenüber der EU-Kommission. Es wird erwartet, dass der Board Konsensentscheidungen fällt. Maystadt schlägt außerdem vor, dass die Rolle des Präsidenten, der ein öffentlicher Vertreter von EFRAG wäre, von der Rolle eines Generalsekretärs getrennt werden könne, der für die Tagesarbeit der Organisation einschließlich der Leitung von TEG verantwortlich wäre.

Festzuhalten sind auch die Erwartungen an die zeitliche Entwicklung. Im Bericht heißt es: "Die Europäische Union braucht sobald wie möglich eine wirksame Struktur, die in der Lage ist, der Kommission sachdienliche Beratung zur Übernahme der wichtigen Standards zu bieten, die in kürzester Frist vom IASB verabschiedet werden."

Neben den empfohlenen Änderungen in Bezug auf EFRAG wird in dem Bericht festgehalten, dass die IFRS gegenwärtig die 'beste Wahl' für die Finanzberichterstattung an Kapitalmärkten bleiben. Es wird auch dazu geraten, den gegenwärtigen Übernahmeprozess auf Einzelstandardbasis beizubehalten. Außerdem wird davor gewarnt, unüberlegte Änderungen an der gegenwärtigen 'ja/nein'-Entscheidung in Bezug auf die Übernahme vorzunehmen; Maystadt spricht keine Empfehlungen aus, aber sagt sehr klar, dass "Vorsicht unabdingbar ist" bevor irgendwelche Teile nicht übernommen oder hinzugefügt werden.

Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des Rats zur Verfügung.

Kommuniqué von der jüngsten gemeinsamen Sitzung der Standardsetzer aus China, Japan und Korea

11.11.2013

Im Nachgang einer gemeinsamen Sitzung der Standardsetzer von China, Japan und Südkorea, die am 6. Oktober 2013 in Seoul stattfand, wurde ein gemeinsames Kommuniqué veröffentlicht.

An der Sitzung nahmen Vertreter des chinesischen Standardsetzers China Accounting Standard Committee (CASC), des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ), des koreanischen Standardsetzers Korea Accounting Standards Board (KASB) und des International Accounting Standards Board (IASB) teil. Außerdem waren Gäste aus Hongkong und Macao sowie eine Reihe anderer Teilnehmer zugegen.

Bei der Sitzung wurden die laufenden großen Projekte des IASB sowie Standardsetzungsaktivitäten in den einzelnen vertretenen Rechtskreisen erörtert. Außerdem kamen die Vertreter der Standardsetzer wie folgt überein:

 

  1. Man will sich häufiger auch persönlich und/oder durch Nutzung moderner Medien austauschen, so dass sich Sichtweisen aus China, Japan und Korea ähnlicher werden oder zu gemeinsamen Sichtweisen werden. So könnten diese Sichtweisen besser Eingang in die International Financial Reporting Standards (IFRS) finden.
  2. Man möchte eine führende Rolle spielen, um eine verbesserte Kooperation zwischen den Standardsetzern im asiatisch-pazifischen Raum zu erzielen und um die Bedeutung der Gruppe der Standardsetzer des asiatisch-pazifischen Raums (Asian-Oceanian Standard Setters Group, AOSSG) in der globalen Standardsetzergemeinde hervorzuheben.
  3. Man möchte soweit wie möglich bei Forschungsprojekten zusammenarbeiten, die von den nationalen Standardsetzern und dem Verbindungsbüro der IFRS-Stiftung für den asiatisch-pazifischen Raum in Auftrag gegeben werden.
Die nächste gemeinsame Sitzung der drei Standardsetzer soll 2014 in China stattfinden.

Auf der Internetseite des ASBJ finden Sie das vollständige Kommuniqué in englischer Sprache.

FSR spricht über Bilanzierung und Konvergenz

11.11.2013

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) ist am 8. November 2013 zu einer Sitzung in Moskau zusammengekommen. Die mitglieder sprachen über Schwächen des globalen Finanzsystems und überprüfte Vorgehensweisen bei dem Vorantreiben wesentlicher Finanzreformen.

In Bezug auf Rechnungslegung nahm der FSR Berichte der Vorsitzenden des International Accounting Standards Board (IASB) and des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) zu deren laufenden Bemühungen zur Verbesserung und Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards entegegen. Zwei Bereiche wurden als besonders wichtig für die Finanzstabilität angesehen: Wertminderungsvorsorge und Bilanzierung von Versicherungsverträgen. Mitglieder des FSB betonten, dass sie den Abschluss dieser Projekte bald erwarten und drängten die Standardsetzer, weitere Bemühungen der Koordination in dieser Hinsicht im Interesse der Konvergenz zu unternehmen.

Der FSB erörtert außerdem Vorschläge des internationalen Rats für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC), Bewertungsstandards für Finanzinstrumente zu entwickeln, die die Bewertungsregeln innerhalb der Rechnungslegungsstandards ergänzen könnten.

Neues Rechnungslegungsrecht der Schweiz jetzt auch auf Englisch verfügbar

11.11.2013

Die Vorschriften des neuen Rechnungslegungsrechts der Schweiz sind jetzt auch in englischer Übersetzung verfügbar gemacht worden.

Zum 1. Januar 2013 sind die entsprechenden Änderungen des Obligationenrechts und die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in Kraft getreten. Mit den Änderungen wurde in der Schweiz ein gestuftes Berichterstattungssystem eingeführt, das sich an der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens orientiert. Außerdem wurde festgelegt, welche Berichterstattungsstandards in der Schweiz zulässig sind.

Die neuen Vorschriften in englischer Übersetzung können hier von der Internetpräsenz der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft heruntergeladen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Übersetzung lediglich zu Informationszwecken dient und nicht rechtlich bindend ist.Das Obligationenrecht in deutscher Sprache steht Ihnen hier zur Verfügung.

IDW-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Versicherungsverträgen

11.11.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2013/7 'Versicherungsverträge' veröffentlicht.

Das IDW begrüßt zwar die Überarbeitung des Entwurfs, sieht jedoch Verbesserungsbedarf bei einigen Aspekten. Anlass zu Kritik gibt nach Meinung des IDW insbesondere, dass die Volatilität der Ergebnisse und des Eigenkapitals nicht vollständig beseitigt wird, da zum Beispiel kurzfristige Wertänderungen der Mindestgarantien aufgrund geänderter Marktzinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2013 bekannt

11.11.2013

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die Schwerpunkte bekanntgegeben, die bei der Überprüfung der Jahresabschlüsse 2013 gesetzt werden werden.

ESMA hält die folgenden Sachverhalte aus der Finanzberichterstattung für von besonderer Bedeutung für börsennotierte Unternehmen in Europa vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation:

  • Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte,
  • Bewertung und Angabe von leistungsorientierten Verpflichtungen,
  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und entsprechende Angaben,
  • Angaben in Bezug auf bedeutende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und Schätzungen und
  • Bewertung von Finanzinstrumenten und Angabe zugehöriger Risiken.

ESMA und die national zuständigen Behörden werden die Anwendung der IFRS-Vorschriften nach diesen Prioritäten überwachen, und die nationalen Behörden werden die entsprechende Überwachung bei ihren eigenen Überprüfungen mit überwachen und wo notwendig korrektive Maßnahmen ergreifen.

ESMA wird die Daten betreffend der Umsetzung der IFRS-Vorschriften in Bezug auf diese Themen sammeln und die Ergebnisse Anfang 2015 veröffentlichen. Die Ergebnisse der Überprüfung anhand der Prioritäten für die Abschlüsse 2012 sollen Anfang 2014 veröffentlicht werden.

Auf der Internetseite der ESMA steht Ihnen eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung zur Verfügung. In einem Dokument mit Hintergrundinformationen werden die einzelnen Aspekte der Prüfungsschwerpunkte näher erläutert.

Die nationalen Behörden sind nicht auf die von ESMA identifizierten Themen beschränkt. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hatte am 15. Oktober 2013 ihre Prüfungsschwerpunkte für 2014 bekanntgegeben. Die folgenden fünf Prüfungsschwerpunkte waren aufgeführt worden:

    1. Goodwill Impairment-Test
    2. Unternehmenszusammenschlüsse
    3. Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen
    4. Neue Standards zur Konsolidierung
    5. Konzernlagebericht, insbesondere neue Anforderungen durch DRS 20

ESMA hatte im Juli 2013 vorgeschlagenen neuen Leitlinien in Bezug auf die Durchsetzung von Vorschriften hinsichtlich von börsennotierten Unternehmen in der EU veröffentlichten Finanzinformationen veröffentlicht. Darin war auch eine stärkere Koordinierung der Durchsetzungsaktivitäten anhand von gemeinsamen Durchsetzungsprioritäten vorgeschlagen worden. Kritik hatte sich vor allem aufgrund der Wahrnehmung entzündet, dass ESMA Verantwortungen an sich zu ziehen versuche, die eigentlich woanders angesiedelt sind (bei den nationalen Behörden bzw. beim IASB).

Ergebnisse der 30. Sitzung der ISAR

11.11.2013

Die 30. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) fand vom 6. bis 8. November 2013 in Genf statt. Schwerpunkt der Sitzung war die Rolle, die eine solide Infrastruktur der Unternehmensberichterstattung bei der Förderung von Investitionen, Finanzstabilität und Entwicklung spielt. Wesentliche Punkte der Tagesordnung waren Rückmeldungen aus einzelnen Rechtskreisen zum Satz von Materialien zur Entwicklung der Rechnungslegung, der von der ISAR entwickelt wird, Herausforderungen bei der Personalentwicklung im Zusammenhang mit dem Ziel hochwertiger Unternehmensberichterstattung und eine Überprüfung bester ausgeübter Praxis in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die ISAR wurde 1982 eingerichtet und bietet insbesondere für Entwicklungs- und Schwellenländer ein Forum, das der Stärkung der Unternehmensberichterstattung gewidmet ist. Sie kommt einmal im Jahr zusammen, um die Diskussion des Vorjahres fortzusetzen und aktuelle Themen zu erörtern.

Über die letzten vier Jahre hinweg hat die ISAR einen Satz von Materialien zur Entwicklung der Rechnungslegung entwickelt (s. dazu auch unsere Nachricht von der 29. Sitzung), der Mitgliedstaaten gestattet, ihre Rechnungslegunginfrastruktur einzuwerten. Lücken zu identifizieren und Prioritäten festzulegen. Die Materialien bauen auf vier Säulen auf: rechtliche und regulatorische Vorschriften, institutionelle Gegebenheiten, Personalkapazität und Prozesse zur Kapazitätsbildung. Auf dieser Sitzung stellten verschiedene Rechtskreise ihre Erfahrungen mit den Materialien vor, darunter Russland, die Ukraine, Ecuador und die Niederlande. Die auf der Internetseite der UNCTAD verfügbaren Papiere bieten einen guten Hintergrund an Informationen bezüglich des Prozesses der Entwicklung der Unternehmensberichterstattung in diesen Ländern.

Ein vom UNCTAD-Sekretariat für die Sitzung vorbereitetes Papier bietet einen Überblick über die Herausforderungen im Hinblick auf die Personalentwicklung, die sich aus hochwertiger Unternehmensberichterstattung ergeben. Im Papier wird auf Trends wie die Übernahme und Umsetzung internationale Standards und Kodizes, zunehmende regionale und internationale Zusammenarbeit der Regulatoren und das Aufkommen von Ausbildungsinitiative verwiesen, bevor auf einige der wesentlichen Herausforderungen eingegangen wird:

  • Erfüllung des Bedarfs an qualifizierten Mitarbeitern. Hoch qualifizierte Mitarbeiter sind ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Umsetzung internationaler Standards und Kodizes und bedürfen eines hohen Grads von Personalkapazität, der durch Aus- und Weiterbildung und Ausbau von Erfahrung erreicht werden kann. In Entwicklungsländern herrscht Knappheit an Rechnungslegern, da diese nicht über die umfassenden Möglichkeiten verfügen, vollständig qualifizierte Rechnungsleger auszubilden, und nicht über die Anreissysteme verfügen, um ausgebildete Rechnungsleger in ihrem Heimatland zu halten.
  • Stärkung der Berufsvereinigungen. Obwohl der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) Kapazitätsausbau fördert und die Entwicklung der Berufsverbände durch diverse Initiativen fördern, schöpfen in vielen Ländern die Berufsvereinigungen ihre Möglichkeiten aufgrund eines Mangels an finanziellen oder personellen Ressourcen nicht vollständig aus. Des Weiteren leiden einige Berufsvereinigungen unter geringer Nachhaltigkeit, und es gelingt ihnen nicht, als unabhängige Organe zu agieren. In einigen Regionen sind die Berufsverbände schlicht zersplitter, unorganisiert und unterfinanziert.
  • Verbesserung der Aus- und Weiterbildung. Obwohl der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) internationale Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standards, IES) entwickelt, sind diese auf Ausbildungsbereiche beschränkt, die in den Verantwortungsbereich der Wirtschaftsprüfervereinigungen fallen. Universitäten sind somit ausgeschlossen. Der Ausbildungsweg zum professionellen Rechnungsleger oder Wirtschaftsprüfer weicht in jedem Land in Abhängigkeit des Ausbildungssystems ab, und es gibt viele Spieler, die bei der Aus- und Weiterbildung von Rechnungslegern mitwirken. Andere Sachverhalte in diesem Bereich betreffen die zunehmende Überalterung unter Akademikern allgemein, Schwierigkeiten beim besetzen freier Stellen an Universitäten, nicht ausreichende Englischkenntnisse bei Lehrenden und Studenten und einen Mangel an ausreichender Ausbildung in ethischem Verhalten im Rahmen der Ausbildung.
  • Förderung fortlaufender beruflicher Weiterbildung. Fortlaufende berufliche Weiterbildung wird als einer der am wenigsten entwickelten Bereiche identifiziert, und die Berufsvereinigungen in Entwicklungsländern verfügen oft nicht über die Kapazitäten oder die rechtlichen Mittel, um die Einhaltung der Vorschriften durch ihre Mitglieder zu überprüfen oder durchzusetzen. Weitere Herausforderungen betreffen Kosten und geografische Herausforderungen.
  • Verbesserung der Rechnungslegung und Ausbildung im öffentlichen Sektor. Nur wenige Berufsvereinigungen haben Ausschüsse gebildet, die Empfehlungen aussprechen und mit Regierungen zusammenarbeiten, um die Rechenschaftspflicht im öffentlichen Sektor zu erhöhen. Eine Möglichkeit wäre die Übernahme und Umsetzung der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS). Auch hier sind Mangel an Ausbildung und an professionellen Rechnungslegern ein wesentlicher Punkt.

Während der Diskussionen bei der ISAR-Sitzung wurde festgehalten, dass Entwicklungsländern of eine genügend solide Infrastruktur der Rechnungslegung fehlt, um sie in die lage zu setzen, internationale Standards anzuwenden, während gleichzeitig solche Standards häufig notwendig sind, im das Vertrauen möglicher ausländischer Anleger zu erreichen. Einzelne Rechtskreise berichteten über sofort beobachtbare Auswikungen in Bezug auf Vergleichbarkeit und Transparenz, die sich aus der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) oder der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing (ISA) ergeben hätten. Die Bedeutung von verlässlicher Finanzberichterstattung für die Kontrolle über den öffentlichen Sektor wurde ebenfalls hervorgehoben.

Ein weiteres für die Sitzung erstelltes Papier war der besten ausgeübten Praxis bei politischen Entscheidungsträgern und Börsen in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattungsinitiativen gewidmet. In dem Papier werden eine Reihe von Elementen genannt, die zu berücksichtigen sind, wenn Nachhaltigkeitsberichterstattungsinitiativen entwickelt oder verbessert werden sollen. Dazu gehören, wer (Regulierer oder Börse) am besten in der Lage ist, eine solche Initiative aufzulegen, Fragen des Umfangs (welche Unternehmen, welche Themen werden abgedeckt), ob die Angaben freiwillig oder verpflichtend sein sollen sowie Fragen der Ausgestaltung und Umsetzung.

Bei der ISAR-Sitzung wurde auch festgehalten, dass die Umsetzung von Nachhaltigkeitsberichterstattungsinitiativen in engem Zusammenhang mit den Entwicklungszielen nachhaltiger Berichterstattung steht, die ab 2015 die Milleniumsentwicklungsziele ersetzen sollen und die von Unternehmen bedeutende Anstrengungen in Bezug auf die Umsetzung erfordern werden. Präsentationen zu diesem Thema gab es unter anderem von der Global Reporting Initiative (GRI), der Johannesburger Börse und der brasilianischen Börse BM&F Bovespa.

Eine Reihe von weiteren Themen wurden außerdem erörtert. So ging es beispielsweise um Corporate Governance und internationale Prüfungsstandards. Der Finanzstabilitätsrat (FSR) informierte über seine Arbeiten im Bereich Rechnungslegung und Prüfung und widmete sich insbesondere den Konvergenzprojekten von IASB und FASB.

Vor der ISAR-Sitzung wurde außerdem ein Forum zur Rechnungslegung durch kleine und mittelgroße Unternehmen abgehalten, das gemeinsam von UNCTAD und der IFRS-Stiftung veranstaltet wurde. Themen waren Erfahrungen bei der Umsetzung des IFRS für KMU sowie mögliche Änderungen, die sich aus dem jüngst veröffentlichten Entwurf ergeben könnten. Auch hier ging es insbesondere um den Ausbau er der erforderlichen Kapazitäten.

Auf der Internetseite von UNCTAD stehen Ihnen folgende englischsprachigen Informationen zur Verfügung:

Correction list for hyphenation

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