Oktober

Mitschnitte der 20. Sitzung IFRS-Fachausschusses des DRSC verfügbar

09.10.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 7. und 8. Oktober 2013 seine 20. Sitzung in Berlin abhalten. Die Mitschnitte von den einzelnen Tagesordnungspunkten sind jetzt verfügbar.

Erörtert wurden die folgenden Themen:

Die einzelnen Mitschnitte finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

AFRAC-Stellungnahme zu zwei Bulletins zum Rahmenkonzept

09.10.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu den Bulletins zum Rahmenkonzept vom Juli 2013 zur Verfügung. Die Bulletins waren der Rolle des Geschäftsmodells in der Finanzberichterstattung und der Rolle des Rahmenkonzepts gewidmet.

Hinsichtlich der Rolle des Rahmenkonzepts ist AFRAC der Ansicht, dass der IASB dem Rahmenkonzept bei der Entwicklung neuer Standards nicht ausnahmslos folgen sollte. Das Rahmkonzept solle vielmehr eine geeignete Grundlage für die Standardentwicklung darstellen, von der in einzelnen Standards abgewichen werden könne. Die Gründe für diese Abweichungen sollten in der Grundlage für Schlussfolgerungen erklärt werden. Da es wichtig sei, Flexibilität bei der Standardentwicklung aufrecht zu erhalten, ist laut AFRAC ein „vollständiges Rahmenkonzept“ nicht umsetzbar, da ein solches das Konzept von individuellen Standards infrage stellen würde.

Bezüglich der Rolle des Geschäftsmodells in der Finanzberichterstattung unterstützt AFRAC die Berücksichtigung von diesem in der Finanzberichterstattung. Des Weiteren stimmt AFRAC mit der vorläufigen Ansicht überein, dass die „Absichten der Unternehmensführung“ und das „Geschäftsmodell“ unterschiedliche Konzepte sind. Das Geschäftsmodell sollte im Rahmenkonzept berücksichtigt werden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von AFRAC gelangen Sie hier. Zugang zu den kommentierten Bulletins haben Sie in unserem Archiv aller verfügbaren Ausgaben des Bulletins.

Arbeitsgruppe zu islamischen Finanzgeschäften nimmt Stellung zum IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen

08.10.2013

In einem Anhang zur allgemeinen Stellungnahme der Gruppe der Standardsetzer aus Asien/Ozeanien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG) unterstützt die AOSSG-Arbeitsgruppe zum Thema islamische Finanzgeschäfte die Leasingvorschläge des IASB, aber weist auf Sachverhalte hin, wo aus Sicht islamischer Bilanzierung weitere Klarstellung nötig ist.

Die Arbeitsgruppe eröffnet ihre Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse damit, dass sie ausdrücklich darauf hinweist, dass die entwickelten Konzepte gut in die Welt islamischer Bilanzierung passen und dass herausragende Scharia'a-Gelehrte den IASB für dessen Vorschläge loben.

Die Arbeitsgruppe weist auch darauf hin, dass die vorgesehene Ersetzung von SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen aus islamischer Sicht im Zusammenhang mit sukuk ijarah problematisch ist, wo ein Unternehmen einen Vermögenswert an eine Zweckgesellschaft überträgt, die dann proportionale Anteile an dem Vermögenswert an an Anleger/Finanzierer "verkauft" und diese den Vermögenswert an das ursprünglich übertragende Unternehmen zurückleasen.

Die Prinzipien in SIC-27 sind derzeit kritisch für die Beurteilung der Frage, ob ein sukuk ijarah als Finanzinstrument nach IAS 39/IFRS 9 oder als Sale-and-Lease-Back nach IAS 17 zu behandeln ist. Der Verlust von SIC-27 kann negative Rückwirkungen haben, insbesondere da sukuk ijarah-Strukturen einen substantiellen Bestandteil des islamischen Kapitalmarkts in vielen Rechtskreisen ausmachen.

In der Stellungnahme wird auch auf verschiedenen Umsetzungsprobleme hingewiesen, die nach Meinung der Arbeitsgruppe aber nicht notwendigerweise Änderungen des Entwurfs erfordern.

Weitere Erläuterungen finden Sie in der Stellungnahme der AOSSG-Arbeitsgruppe zum Thema islamische Finanzgeschäfte, die als Anhang B der allgemeinen AOSSG-Stellungnahmen auf der Internetseit der AOSSG beigefügt ist.

Materialien für rahmenkonzeptbasiertes Unterrichten in sieben Sprachen verfügbar

07.10.2013

Die Ausbildungsinitiative der IFRS-Stiftung stellt kostenfrei Unterrichtsmaterialien zur rahmenkonzeptbaisertem Unterrichten in allen Amtssprachen der Vereinten Nationen (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch) sowie in Portugiesisch zur Verfügung.

Das Projekt zu rahmenkonzeptbasiertem Unterrichten der Ausbilsungsinitiative soll Lehrenden im Bereich IFRS dabei helfen, der nächsten Generation von Rechnungslegern zu vermitteln, wie belastbare Ermessensentscheidungen bei der Erstellung von Abschluss im Einklang mit prinzipienbasierten Rechnungslegungsstandards gefällt werden können.

Die Materialien zu den einzelnen Themen wurden in drei separaten Abschnitten erarbeitet, um das Unterrichten in drei unterschiedlichen Lernstadien zu erleichtern:

    1. am Anfang der Ausbildung in Finanzberichterstattung,
    2. auf halbem Weg zu einem Examen,
    3. kurz vor Ablegen des Examens.

(Die Lernstadien sind notwendigerweise breit definiert, da die Ausbildungssysteme im Bereich Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung weltweit sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.)

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

Datum für den Übergang auf IFRS für kanadische Investmentfonds bekanntgegeben

07.10.2013

Die kanadischen Wertpapieraufsichten (Canadian Securities Administrators, CSA) haben bekanntgegeben, dass Änderungen finalisiert haben, die dazu führen, dass die Berichterestattung durch Investmentfonds demnächst nach den IFRS wird erfolgen müssen. Der Übergang auf IFRS in Kanada war allgemein zum 1. Januar 2011 erfolgt, aber das Datum für Investmentfonds war aufgeschoben worden, um dem IASB Gelegenheit zu geben, die Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften fertigustellen, bevor die entsprechenden kanadischen Unternhemen auf IFRS übergehen.

Am 31. Oktober 2012 hat der IASB die Verlautbarung Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) veröffentlicht, mit der eine Ausnahme in Bezug auf die Konsolidierung von Tochterunternehmen unter IFRS 10 Konzernabschlüsse gewährt wird. Dies gilt, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer 'Investmentgesellschaft' erfüllt.

Die CSA sind der Meinung, dass die meisten Investmentfonds in Kanada die Definition einer 'Investmentgesellschaft' in IFRS 10 erfüllen, womit das Problem gelöst sei. Sie haben daher bekanntgegeben, dass die Ausnahme in Bezug auf den IFRS-Übergang, die ursprünglich im Oktober 2010 bekanntgegeben worden und später bis zum 1. Januar 2013 verlängert worden war, auslaufen wird. Unter Voraussetzung der Zustimmung der einschlägigen Ministerien werden daher Investmonetfonds in Kanada zum 1. Januar 2014 auf IFRS-Berichterstattung übergehen müssen.

Der Aufschub in Bezug auf den verpflichtenden IFRS-Übergang für Unternehmen mit bestimmten preisregulierten Geschäftsvorfällen bleibt bestehen und wurde im Februar 2013 um ein weiteres Jahr bis zum 1. Januar 2015 verlängert.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

IDW nimmt Stellung zum Entwurf des Maystadtberichts

05.10.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine an Philippe Maystadt gerichtete Stellungnahme zu dessen Entwurf eines Berichts zur Verfügung, in welchem er seine vorläufigen Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung weltweit akzeptierter und qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards darlegt.

Philippe Maystadt wurde am 19. März 2013 vom europäischen Binnenmarktkommissar Barnier als Sonderberater berufen, um Empfehlungen zu unterbreiten, "wie der Einfluss der EU auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) gestärkt und die Governance jener Institutionen, die diese Standards entwickeln, verbessert werden kann." Am 5. September 2013 legte Maystadt, den Entwurf eines Berichts vor, der seine vorläufigen Schlüsse zu der Frage enthielt.

Das IDW äußert sich in seiner Stellungnahme zu zwei Kernpunkten des Berichts, die beide die Übernahme der IFRS für die Anwendung in Europa gelten.

Zum einen ist das IDW der Meinung, dass die gegenwärtigen Vorschriften in der IAS-Verordnung, die zwar eine Nichtübernahme eines gesamten Standards oder von Teilen eines Standrads ('carve-out'), aber keine Änderung von Standards im Rahmen des Übernahmeprozesses gestatten, als sachgerecht an. Die im Bericht genannten zusätzlichen Übernahmekriterien, dass Standards nicht die finanzielle Stabilität gefährden und nicht die wirtschaftliche Entwicklung der Region behindern dürfen, unterstützt das IDW, solange sie als Instrument eingesetzt werden, um Standards zu ändern oder zu verhindern, die lediglich aus bestimmten politischen Gründen als unbequem wahrgenommen werden.

Bei der Frage nach einer möglichen Umgestaltung von EFRAG spricht sich das IDW für die von Maystadt genannte erste Option aus, die Änderungen innerhalb von EFRAG vorsieht. Das IDW unterstützt generell den Vorschlag, den derzeitigen Aufsichtsrat von EFRAG durch einen Board ersetzt, der aus Vertretern von EU-Organisationen, aus dem Privatsektor sowie nationaler Standardsetzer bestünde, macht allerdings einige konkrete Anmerkungen:

  • Die Zusammensetzung des vorgeschlagenen Boards sei ungewichtig und sehe eine zu starke Vertretung öffentlicher Institutionen vor.
  • Die Vertreter der berufständischen Rechnungsleger sollten allein vom europäischen Wirtschaftsprüferverband FEE vorgeschlagen werden können.
  • Bei den Vertretern nationaler Standardsetzer sollte es einen Rotationsmechanismus geben.
  • Für die Besetzung des Boards sollte ein Nomnierungsausschuss eingerichtet werden, der auf eine ausgewogene Zusammensetzung achten würde.
  • TEG sollte aufgelöst und durch themenbezogene Arbeitsgruppen ersetzt werden. Sollte TEG in irgendeiner Form weiterbestehen, sollte zumindest eine Umbenennung erfolgen, um deutlich zu machen, dass alte Strukturen und Rollen aufgebrochen wurden.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Vorläufiger ECON-Bericht sieht jährliche Begutachtung der EU-Finanzierung für den IASB vor

04.10.2013

Auf der Internetseite mit vorläufigen Versionen von Berichten, über die der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) jüngst abgestimmt hat, wurde jetzt der 'Bericht zum Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats zur Einrichtung eines EU-Programms zur Unterstützung bestimmter Aktivitäten im Bereich Finanzberichterstattung und Prüfung für den Zeitraum 2014-2020' eingestellt. Unter anderem wird in dem Bericht die Finanzierung des International Accounting Standards Board (IASB) behandelt.

Im vorläufigen Bericht, der durch die erste Lesung ging, wird betont, dass es wichtig ist, sicherzustellen, dass die Interessen der Europäischen Union respektiert werden und dass globale Rechnungslegungsstandards hochwertig und mit EU-Recht im Einklang stehend sind. Daher glaubt ECON, dass das Programm zur Unterstützung bestimmter Aktivitäten im Bereich Finanzberichterstattung genutzt werden sollte, um sicherzustellen, dass öffentliche Mittel, die als Beitrag zur internationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandardsetzung  - und "insbesondere zur IFRS-Stiftung, zu EFRAG und zum PIOB" - beigetragen werden, im Sinne des öffentlichen Interesses und im Einklang mit europäischen Bedürfnissen verwendet werden.

Zu diesem Zweck enthält der vorläufige Bericht die folgende vorgeschlagene Ergänzung:

Diese Finanzierungsvereinbarungen hängen davon ab, ob die IFRS-Stiftung und der IASB die Vorschläge der EU in Bezug auf ihre Führungsstruktur umsetzen, ob die Bilanzierungskonzepte der EU insbesondere im Hinblick auf 'Vorsicht' und die Vorschrift einer 'den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung' bei der Übrarbeitung des Rahmenkonzepts ausreichend berücksichtigt werden, ob der IASB entscheidet, diese Konzepte nicht in das überarbeitete Rahmenkonzept aufzunehmen, und ob der IASB Gründe für seine Entscheidung veröffentlicht, wozu auch die Veröffentlichung der Rechtskreise, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und anderer Interessengruppen gehört, die diesen Konzepten widersprochen haben.

Darüber hinaus schlägt ECON vor, von einer Zuteilung der Finanzierung für sechs Jahre auf einmal abzuweichen und zu einer jährlichen Beurteilung dazu überzugehen, ob bestimmte Kriterien erfüllt wurden, und die Mittel jahresweise freizugeben:

Die Finanzierung im Rahmen des Programms wird in Form von Betriebsgewährungen erteilt, wird jährlich zugewiesen und hängt von der Einhaltung bestimmter Kriterien in Bezug auf die Zielsetzung und den Inhalt der Standards sowie Kriterien in Bezug auf die Entwicklung von EU-Governance insbesondere in Bezug auf EFRAG, die IFRS-Stiftung und den IASB abhängen.

Die von ECON vorgeschlagenen Änderungen werden jetzt in den offiziellen Trilog Eingang finden - Dreiertreffen zwischen den drei im gesetzgebenden Prozess der EU involvierten Institutionen - der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament -, die darauf abzielen, Einigung zu einem Paket von Änderungen zwischen dem Rat und dem Parlament zu erzielen (die Kommission übernimmt eine moderierende Rolle).

CFA-Insitut veröffentlicht die Ergebnisse einer Umfrage zu Kreditausfällen und Wertminderung

04.10.2013

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut), eine US-basierte Anlegervereinigung mit internationaler Mitgliedschaft, hat die Ergebnisse einer 'Kreditausfall- und Wertminderungsstudie' veröffentlicht, die zeigen, dass professionelle Anleger gespaltener Meinung sind, was die beste Methode für die Berichterstattung über Kreditausfälle und Wertminderung ist.

Für eine fundierte Stellungnahme gegenüber dem FASB und dem IASB hat das CFA-Institut eine Umfrage unter seinen Mitgliedern dazu durchgeführt, welches Modell für die Berichterstattung über Kreditausfälle am besten geeignet sei. Mehr als 300 Mitglieder des Instituts nahmen an der Umfrage teil. Die wesentlichen Ergebnisse waren:

  • Die Befragten waren in ihrer Meinung fast hälftig geteilt, welches der vorgeschlagenen Modelle sie bevorzugen (47% zogen das Modell des IASB vor, 44% sprachen sich für das FASB-Modell aus).
  • Die Befragten in der Region Amerika bevorzugten das FASB-Modell (53%) gegenüber dem IASB-Modell (41%), während das vom IASB vorgeschlagenen Modell im asiatisch-pazifischen Raum (49% zu 42%) und in Europa, dem nahen Osten und Afrika vorgezogen wurde (50% zu 40%).
  • Die Befragten sprachen sich mit leichter Mehrheit für den beizulegenden Zeitwert als eine Bewertungsmethode aus, die am entscheidungsnützlichsten für die Bemessung von Kreditausfällen sei; allerdings gab es auch eine starke Gruppe der Befürworter eines Modells der erwarteten Verluste (46% zu 41%). Das gegenwärtige Modell der eingetrenen Verluste wurde nur von 5% der Befragten unterstützt.
  • Obwohl keine Einigkeit im Hinblick darauf bestand, welches Modell angewendet werden sollte, sagten 92% der Befragten, dass der FASB und der IASB sich auf eine gemeinsame Methode zur Bemessung von Kreditausfällen einigen sollten.

Die Befragten machten auch eine Reihe von detaillierten Angaben dazu, welche Angaben in Bezug auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten ihrer Meinung nach notwendig seien.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

Gemeinsame Veranstaltung von EFRAG und DRSC zum Rahmenkonzept

04.10.2013

Die öffentliche Diskussion zum Rahmenkonzept, zu der das DRSC am Freitag, den 25. Oktober 2013 einlädt, ist zu einer gemeinsamen Veranstaltung mit EFRAG erweitert worden.

Wie berichtet hat EFRAG eine Reihe von Einbindungsveranstaltungen initiiert, die in ganz Europa abgehalten werden sollen, um die Vorschläge im Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung mit den europäischen Anwendern zu erörtern. Die Veranstaltung in Deutschland wurde in die öffentliche Diskussion integriert, zu der das DRSC bereits am 12. September 2013 eingeladen hat.

Geleitet wird die Sitzung von Dr. Liesel Knorr (Präsidenting des DRSC und EFRAG-TEG-Mitglied); auf dem Podium werden unter anderem Martin Edelmann (Mitglied des IASB) und Prof. Dr. Andreas Barckow (Mitglied des IFRS-FAchausschusses und Mitglied von EFRAG-TEG) vertreten sein. Die Veranstaltung wird in deutscher und englischer Sprache mit jeweils Übersetzungen abgehalten.

Anmeldungen sind nach wie vor unter bahrmann@drsc.de bis zum 18. Oktober 2013 möglich.

Britisches Wirtschaftsministerium bestätigt, dass nach IFRS und britischen Rechnungslegungsstandards erstellte Abschlüsse im Einklang mit EU- und britischem Recht stehen

03.10.2013

Das britische Ministerium für Wirtschaft, Innovation und berufliche Bildung (Department for Business, Innovation and Skills, BIS) hat heute bestätigt, dass alle Abschlüsse, die nach britischen Rechnungslegungsstandards oder den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt sind, im Einklang mit britischem und EU-Recht stehen. Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat die Ergebnisse bestätigt.

Wenn britische Unternehmen Abschlüsse erstellen, ist es nach dem dortigen Aktiengesetz (das aus den EU-Rechnungslegungsrichtlinien abgeleitet ist) vorgeschrieben, dass diese Abschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild liefern. Von verschiedenen Personen in England war die Meinung vertreten worden, dass die Anwendung der IFRS nicht gestatten würde, dieser Vorschrift zu genügen.

Das BIS hat unabhängige rechtliche Gutachten eingeholt, in denen bestätigt wird, dass "die Einhaltung der Rechnungslegungsstandards zu einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild führt". Wo dies bei sachgerechter Anwendung eines Standards nicht der Fall ist, sei nach IAS 1 Darstellung des Abschlusses Paragraph 19 bzw. FRS 102 Paragraph 3.4 gestattet, sich über die Vorschriften des entsprechenden Standards in diesem Punkt hinwegzusetzen. Der FRC hat ebenfalls ein unabhängiges Gutachten eingeholt, das diese Sichtweise bestätigt.

BIS und FRC sind der Meinung, dass an den IFRS und am Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung Verbesserungen vorgenommen werden können, sie sind aber nicht der Meinung, dass diese Änderungen notwendig sind, um die IFRS in Einklang mit britischem Aktienrecht zu bringen.

In diesem Zusammenhang hat der FRC auch angegeben, dass er weiter an der Verbesserung der Rechnungslegungsstandards mit arbeiten und zum umfassenden Rahmenkonzeptprojekt des IASB beitragen will. Sowohl FRC als auch BIS sind der Meinung, dass verantwortliche Unternehmensführung und Rechenschaft "Primärziele der Finanzberichterstattung" sein sollten. Außerdem solle Vorsicht explizit im Rahmenkonzept erwähnt werden. Schließlich glauben beide auch, das "klare Prinzipien notwendig sind, um zu beschreiben, wann bestimmte Bewertungsansätze - wie beispielsweise Bewertung zum beizulegenden Zeitwert - angewendet werden sollten".

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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