Juni

Erste Sitzung der Expertengruppe zur Evaluierung der IAS-Verordnung

26.06.2014

Die Expertengruppe, die die Kommission bei der Durchführung einer rückwirkenden Evaluierung der IAS-Verordnung beraten und unterstützen soll, wird am 15. Juli das erste Mal tagen.

Neben einer Erörterung des von der Kommission vorgesehen Fahrplans für die Überprüfung und des Mandats der Expertengruppe wird es vor allem um die öffentliche Konsultation zur Überprüfung der IAS-Verordnung gehen.

Eine Tagesordnung für die nicht öffentliche Sitzung finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

ESMA-Stellungnahme zur Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss

26.06.2014

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat Stellung zum Forschungspapier zur 'Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss' genommen, das die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) und der britische Standardsetzer Financial Reporting Council (FRC) im Dezember letzten Jahres gemeinsam veröffentlicht haben.

ESMA stimmt zu, dass die im Forschungspapier aufgeführten Beispiele zeigen, was das Papier belegen soll - dass die Berücksichtigung des Geschäftsmodells zu relevanteren Informationen hinsichtlich der finanziellen Leistung, der Finanzlage und der Kapitalflüsse eines Unternehmens führen könnte. ESMA stimmt auch zu, dass der Bargeldzyklus dabei helfen könne, das Geschäftsmodell zu identifizieren.

ESMA sieht aber auch, dass die Verwendung unterschiedlicher bilanzieller Behandlungen für unterschiedliche Geschäftsmodelle zu einem Verlust an Vergleichbarkeit führen kann. Daher ist ESMA der Meinung, dass das Verhältnis von Relevanz und Vergleichbarkeit von Informationen genau austariert werden müsse. Auf jeden Fall sollte über die Verwendung unterschiedlicher Bilanzierungsmodelle auf Standardebene entschieden werden, wobei klare und objektive Kriterien zugrund gelegt werden müssten. Auf Ebene des Rahmenkonzepts sei es ausreichend, einen Hinweis aufzunehmen, dass das Konzept möglicher unterschiedlicher Geschäftsmodelle bei der Entwicklung neuer Standards berücksichtigt werden solle. Damit würden auch Probleme wie eine zu unscharfe oder weitgreifende Definition des Geschäftsmodells im Rahmenkonzept umgangen.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

Neuregelungen zur Umsatzerfassung in den Swiss GAAP FER

26.06.2014

Auf der Sitzung der Fachkommission der Swiss GAAP FER am 17. Juni 2014 wurden Neuregelungen zur Umsatzerfassung in den Fachempfehlungen der Swiss GAAP FER verabschiedet. Die die internationale Diskussion um Erlöserfassung hatte gezeigt, dass einige der typischen Problembereiche auch nach Swiss GAAP FER bisher nicht ausreichend geregelt sind.

Die nach Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen zur Vernehmlassung beschlossenen Neuregelungen zur Umsatzerfassung, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten, betreffen die folgenden Bereiche:

  • Abgrenzung von Geschäftsvorfällen,
  • Voraussetzungen der Erlösrealisierung,
  • Bewertung von Erlösen,
  • Ausweis in der Erfolgsrechnung und
  • Offenlegung im Anhang.

Des Weiteren wurden während der Sitzung vorgeschlagene Anpassungen und Ergänzungen des Swiss GAAP FER 21 Rechnungslegung für gemeinnützige Nonprofit-Organisationen beraten. Der von der Fachkommission genehmigte Entwurf soll im August in die öffentliche Vernehmlassung gegeben werden.

Auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Zusammenfassung der Erörterungen bei der ersten Sitzung der ITCG

25.06.2014

Die neu gegründete Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 29. Mai 2014 ihre erste Sitzung abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen bei dieser Sitzung zur Verfügung.

Die ITCG erörterte laufende und mögliche Aktivitäten in Bezug auf die IFRS-Taxonomie, die sich gegenwärtig im Wesentlichen auf die Pflege und Weiterentwicklung der der Taxonomie. Eine der geplanten Aktivitäten ist die Veröffentlichung von Länderprofilen zur Verwendung der der Taxonomie weltweit.

Die Gruppe erörterte außerdem die Vorschläge für den neuen Konsultationsprozess für die XBRL-Taxonomie einschließlich optionaler Schritte, Ressourcen und des Prozesses für die Praxisergänzungen. Die IGCT sprach auch über die Überprüfung und Verabschiedung neuer Konsultationsdokumente durch den IASB.

Hinsichtlich der Ziele und der Arbeitspraxis der IGCT sprachen die Mitglieder über Agendasetzung, Überprüfung der Taxonomie und die Häufigkeiten der Sitzungen. Sie stellten fest, dass das wichtigste Thema für weitere Diskussionen die Formalisierung der Zusammenarbeit mit dem IFRS-Beirat ist, der für die strategische Ausrichtung der IFRS-Taxonomie zuständig sein soll.

Die wesentlichen inhaltlichen Fragen, die erörtert wurden, waren das Projekt zu Praxisergänzungen 2014 und Änderungen an der IFRS-Taxonomie, die sich aus IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ergeben. Einer der Punkte war die Konvergenz mit der Taxonomie für US-GAAP, da IFRS 15 ein konvergierter Standard ist.

Die Sitzung schloss damit, dass die Mitglieder über den aktuellen Stand bei einem gemeinsamen Versuchsprojekt mit dem FASB unterrichtet wurden, das der Entwicklung eines Datenmodells für IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts gilt, und dass die Mitglieder über die Anwendung der IFRS-Taxonomie in ihren eigenen Rechtskreisen berichteten.

IFRS fokussiert-Newsletter zum neuen Erlöserfassungsstandard

25.06.2014

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen 'IFRS fokussiert'-Newsletter mit dem Titel 'IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden'' erstellt, in dem der am 28. Mai 2014 vom IASB herausgegebene neue Standard zur Erlöserfassung zusammengefasst und erläutert wird.

Die bisherigen IASB-Standards zur Erlöserfassung (IAS 18 und IAS 11) basieren auf unterschiedlichen Prinzipien und haben bei komplexeren Transaktionen mitunter zu Problemen in der Anwendung geführt. Darüber hinaus fehlten in wichtigen Bereichen detaillierte Anwendungsleitlinien, etwa für Mehrkomponentengeschäfte. Die bisherigen US-GAAP-Vorschriften wiederum enthalten eine Vielzahl an Erlöserfassungskonzepten sowie zahlreiche Anforderungen für bestimmte Branchen oder Transaktionen, was zuweilen zu einer unterschiedlichen bilanziellen Behandlung wirtschaftlich gleichartiger Sachverhalte geführt hat.

Aus diesen Gründen haben IASB und FASB die Vorschriften zur Erlöserfassung in einem gemeinsamen Projekt grundlegend überarbeitet. Der als Ergebnis des Projekts nun veröffentlichte IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden beseitigt die genannten Inkonsistenzen und Schwachstellen durch die Einführung eines umfassenden Erlöserfassungsmodells, das dem Grunde nach auf alle Transaktionen und Branchen anwendbar ist.

Die neueste Ausgabe der IFRS fokussiert-Newsletters gibt Ihnen einen Überblick über den neuen Standrad, dessen Kernprinzip darin besteht, dass ein Unternehmen Erlöse erfassen soll, wenn die übernommenen Leistungsverpflichtungen erbracht, also die Verfügungsmacht über die Waren und Dienstleistungen übertragen wurde. Dabei ist der Erlös in der Höhe zu erfassen, der als Gegenleistung erwartet wird. Bis zur Erlösrealisierung sind dazu fünf Schritte zu durchlaufen.

Der FASB bekräftigt, dass die Verbesserung von US-GAAP seine oberste Priorität ist

25.06.2014

In der ersten Rede eines FASB-Mitglieds nach der Rede des stellvertretenden IASB-Vorsitzenden, in der dieser davor gewarnt hatte, die Uhr zurückdrehen zu wollen, wurde die FASB-Position bekräftigt, die darin besteht, dass der FASB zwar weiterhin mit dem IASB daran arbeiten wolle, Rechnungslegungsstandards so vergleichbar wie möglich zu gestalten, aber oberste Priorität darauf zu legen 'die Qualität von US-GAAP zu verbessern und zu schützen'.

In einer Rede bei der IFRS-Konferenz in London Anfang dieser Woche hatte der stellvertretende IASB-Vorsitzende Ian Mackintosh davor gewarnt, 'die Uhr zurückdrehen zu wollen' und hatte direkt auf Kommentare von FASB-Mitgliedern in jüngerer Zeit reagiert, dass bei der Rechnungslegung eine Einheitsgröße nicht allen passen könne. Er hatte gesagt: "Wenn alle Anwender der IASB-Standards darauf bestehen würden, ihren nationalen Ansprüchen den Vorzug zu geben, würde das Ziel eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards offensichtlich zunichte gemacht."

Bei einer Rechnungslegungskonferenz in Kalifornien reagierte FASB-Mitglied Tom Linsmeier gestern, indem er noch einmal die Position des FASB bekräftigte, die auch schon in der Rede des stellvertretende FASB-Vorsitzenden Jim Kroeker, die von Mackintosh unter anderem angegriffen worden war, Anfang Juni zum Ausdruck gebracht worden war. Diese Position besteht darin, dass der FASB sich weiterhin dem Abschluss der verbleibenden Konvergenzprojekte mit dem IASB verpflichtet fühlt, danach aber eine Zukunft der Koexistenz anstelle der Konvergenz um jeden Preis sieht:

Sobald diese Projekte abgeschlossen sind, stellen wir uns ein neues, langfristiges, dezentralisiertes, globales Standardsetzungsumfeld vor, in dem FASB, IASB und andere Standardsetzer großer Kapitalmärkte koexistieren und ebenbürtig zusammenarbeiten mit dem Ziel, vergleichbarere Standrads herauszugeben und gleichzeitig den besonderen Bedürfnissen der Kapitalmärkte Rechnung zu tragen, für die die Standardsetzer jeweils zuständig sind.

Angesichts der Tatsache, dass er bei einer Konferenz der Vereinigung amerikanischer Gasunternehmen sprach, wählte Linsmeier das Thema Preisregulierung, um die Position des FASB zu verdeutlichen. Er erklärte, dass die Prinzipien, die für die Bilanzierung preisregulierter Geschäftsvorfälle unter US-GAAP entwickelt worden seien, von der US-amerikanischen Praxis akzeptiert, verstanden und unterstützt würden. Unter IFRS dagegen gäbe es bisher nur einen Interimsstandard (IFRS 14 wurde Anfang des Jahres herausgegeben) und der IASB arbeite noch an einem endgültigen Standard, der sich als Projekt noch in der Forschungsphase befinde.

Seinen Punkt hinsichtlich der Prioritäten des FASB nach Abschluss der Konvergenzprojekte unterstreichend hielt Linsmeier fest, dass er trotz des Drucks Einiger aus der internationalen Gemeinschaft, gemeinsam mit dem IASB einen neuen, konvergierten Standard zu entwickeln, nicht sehen könne, "dass der FASB größere Änderungen an seinem Modell vornimmt". Er gab der Meinung Ausdruck, dass das Modell des FASB zwar nicht perfekt sei, "aber es ist nicht kaputt", und deshalb sei es sehr schwer zu der Schlussfolgerung zu kommen, "dass es die Kosten-Nutzen-Abwägung es hergeben würde, unseren Anwendern vorzuschreiben, ihre Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen komplett umzustellen, nur um Konvergenz mit den IFRS zu erzielen".

Neuer Pfeiler des japanischen Wachstumsprogramms enthält zusätzliche Förderung der freiwilligen IFRS-Anwendung

25.06.2014

Die japanische Regierung hat einen weiteren Pfeiler der sogenannten Abenomics-Plattform verabschiedet, die das wirtschaftliche Wachstum in Japan wieder ankurbeln soll. Teil der Strategie ist auch die weitere Förderung der freiwilligen IFRS-Anwendung in Japan.

Kapitel 5-2 des Dokuments, das der Aktivierung der Finanz- und Kapitalmärkte und der Investitionstätigkeit gewidmet ist, enthält die folgenden drei gezielten politischen Maßnahmen:

  • weitere Förderung der freiwilligen IFRS-Anwendung in Japan durch das Kabinett mit dem Ziel eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards wie von den G-20 2008 gefordert;
  • Umsetzung weiterer Maßnahmen des Kabinetts wie beispielsweise die Veröffentlichung eines Berichts in dem die Erfahrungen früherer Anwender bei der Übernahmen der IFRS zusammengefasst werden, sodass weitere Unternehmen von diesen Erfahrungen profitieren können;
  • Ermutigung von an der Tokioter Börse notierten Unternehmen, ihre grundlegenden Überlegungen zur Wahl der Rechnungslegungsstandards (beispielsweise ob die IFRS übernommen werden sollen) ihren Anlegern gegenüber offenzulegen.

Diese politischen Schritte mögen nicht unbedingt zu raschen und umfassenden Änderungen führen, aber das Dokument zeigt klar, dass die japanische Regierung das Ziel eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards unterstützt.

Das Dokument steht Ihnen in japanischer Sprache auf der Internetseite der japanischen Regierung zur Verfügung. Die Aussagen zu IFRS finden sich auf Seite 78.

EFRAG bringt dem IASB gesammelte Rückmeldungen europäischer Ersteller und Adressaten zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 zur Kenntnis

25.06.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) zu IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' genommen und darin Rückmeldungen übermittelt, die im Rahmen diverser Einbindungsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit europäischen nationalen Standardsetzern und Adressatenvereinigungen eingeholt wurden.

EFRAG hat die Rückmeldungen in zwei Dokumenten zusammengefasst: Rückmeldungen der Ersteller und Rückmeldungen von Adressaten.

Die Meinungen der Ersteller wurden im Wesentlichen mit Hilfe eines Fragebogens erfragt, mit dem EFRAG und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien europäische Unternehmen eingeladen haben, ihre praktischen Erfahrungen mit IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (und den zugehörigen Folgeänderungen an anderen Standards) mitzuteilen. Dazu flossen Meinungen ein, die bei verschiedenen öffentlichen Diskussionen nationaler Standardsetzer, bei denen EFRAG-Mitarbeiter anwesend waren, vorgetragen wurden.

Die wesentlichen Praxisprobleme, die von Erstellern identifiziert wurden, sind die folgenden: 

  • Die Definition eines Geschäftsbetriebs in IFRS 3 sei zu allgemein, und es fehlten Leitlinien dazu, was nicht als ein Geschäftsbetrieb zu betrachten ist.
  • Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts bestimmter Vermögenswerte und Schulden sei hochkomplex und subjektiv.
  • Die Identifizierung immaterieller Vermögenswerte sei allgemein hochkomplex und subjektiv.
  • Es gab gemischte Sichtweisen zur sachgerechten Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten, aber insgesamt wurde der Wertminderungstest als sehr schwer durchführbar angesehen.

Die Meinungen der Adressaten wurden im Wesentlichen durch Telefoninterviews und direkte Gespräche mit Anlegern und Analysten eingeholt. Grundlage der Gespräche waren Fallstudien aus veröffentlichen IFRS-Abschlüssen. In die Zusammenfassung der Rückmeldungen fließen auch die Meinungen ein, die während der gemeinsamen Einbindungsveranstaltung am 1. April 2014 geäußert wurden.

Zu den wesentlichen geäußerten Meinungen gehören die folgenden:

  • Die Gründe für Unternehmenszusammenschlüssen würden oft in Allgemeinplätzen beschrieben und böten keine ausreichenden Informationen zu den wesentlichen Treibern der Entscheidung.
  • Es bestehe der Bedarf größerer Transparenz hinsichtlich erwarteter Synergien.
  • Es gab gemischte Sichtweisen zur Nichtabschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer.
  • Anpassungen bei bedingten Gegenleistungen werden als Teil des Erwerbspreises angesehen.
  • Beizulegende Zeitwerte werden als hochsubjektiv angesehen und würden zusätzliche Informationen dazu erforderlich machen, wie sie bestimmt werden.

In der Stellungnahme, die an den IASB übermittelt wurde, stellt EFRAG die Meinungen von Erstellern und Adressaten auch nach Themen geordnet einander gegenüber. Die folgenden Themenkomplexe wurden ausgewählt: Definition eines Geschäftsbetriebs, Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, separate Erfassung von immateriellen Vermögenswerten und Geschäfts- oder Firmenwerten, Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Bewertung bedingter Gegenleistungen sowie Stufenerwerbe und Verlust von Kontrolle.

Auf der Internetseite stehen Ihnen sowohl das gesamte Schreiben an den IASB einschließlich der Anhänge als auch die Zusammenfassungen der Meinungen der Ersteller und Adressaten separat zur Verfügung:

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB verfügbar

24.06.2014

Im Nachgang seiner jüngsten Sitzung hat der IASB sein Arbeitsprogramm aktualisiert. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das zweite Quartal am nächsten Montag endet, wurden fast alle Konsultationsdokumente, die noch im zweiten Quartal erwartet wurden, in das dritte Quartal verschoben und als Konsequenz einige andere Projekte in das vierte Quartal. Die einzige Verlautbarung, die noch im Juni erwartet wird, sind die Änderungen an IAS 41 in Bezug auf fruchttragende Pflanzen.

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers Entwurf 4. Quartal 2014
Finanzinstrumente – Wertminderung Erneute Erörterungen endgültiger Standard 3. Quartal 2014*
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Diskussionspapier erneute Erörterungen

2. und 3. Quartal 2014

Finanzinstrumente – Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung) Erneute Erörterungen endgültiger Standard 3. Quartal 2014*
Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 2. Quartal 2014
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 2. Quartal 2014
Angabeninitiative - Änderungen an IAS 1 Entwurf erneute Erörterungen 3. Quartal 2014
Angabeninitiative - Nettoverschuldung Erste Untersuchungen/Erörterungen Entwurf 4. Quartal 2014

* Änderung gegenüber dem letzten veröffentlichten Arbeitsprogramm vom 28. Mai 2014


Bei den Projekten mit begrenztem Umfang haben sich folgenden Änderungen ergeben:

Den Arbeitsplan mit Stand vom 24. Juni 2014 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Wir haben unsere Projektseiten aktualisiert, um den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms sowie anderweitige bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

24.06.2014

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass sich der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) für eine Übernahme von 'Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Änderungen an IAS 19)' für die Anwendung in der Europäischen Union ausgesprochen hat. Außerdem wird festgehalten, dass eine ARC-Abstimmung zu den Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen 2010-2012 und 2011-2013 erst im dritten Quartal 2014 stattfinden wird, sodass eine endgültige Übernahme jetzt erst im ersten Quartal 2015 erwartet wird.

Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Änderungen an IAS 19) wurde im November 2013 herausgegeben und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Nach Einschätzung von EFRAG ist derzeit davon auszugehen, dass die Änderungen im vierten Quartal 2014 für die Anwendung in Europa übernommen werden.

Die jährlichen Verbesserungen 2010-2012 und 2011-2013 wurden im Dezember 2013 herausgegeben und treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Nach Einschätzung von EFRAG ist derzeit davon auszugehen, dass die Änderungen im ersten Quartal 2015 für die Anwendung in Europa übernommen werden.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 24. Juni 2014 hier herunterladen.

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