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Wir nehmen Stellung zum Diskussionspapier zur bilanziellen Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwerten

24.09.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem japanischen Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ), der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und dem italienischen Standardsetzer (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) Stellung zu deren gemeinsamen Diskussionspapier 'Sollte der Geschäfts- oder Firmenwert weiterhin nicht abgeschrieben werden? - Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und zugehörige Angaben' Stellung genommen.

Das Diskussionspapier wurde im Juli 2014 herausgegeben und soll zur globalen Diskussion um die Frage beitragen, wie Geschäfts- oder Firmenwerte bilanziert werden sollen und welche Angaben zu leisten sind.

Während wir die konzeptionellen Vorteile des gegenwärtigen Modells der Nichtabschreibung gepaart mit einer umfassenden jährlichen Werthaltigkeitsprüfung anerkennen, bedeutet dessen Anwendung für die Ersteller von Abschlüssen bedeutende Kosten. Insbesondere sehen wir, dass ein bedeutender Anteil der Ressourcen, die für die Erstellung und Prüfung eines Abschlusses notwendig sind, in vielen Unternehmen auf die jährliche Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer entfällt. Ebenso sind wir uns auch der Bedenken hinsichtlich der Kosten für die Identifizierung und Bewertung von separaten immateriellen Vermögenswerten bewusst. Wir sind nicht überzeugt, dass diese hohen Kosten durch die sich daraus ergebenden Informationen gerechtfertigt werden, die Abschlussnutzern zur Verfügung gestellt werden.

Wir ermutigen den IASB, seine Erörterungen zu diesen Bereichen der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen wieder aufzunehmen (und dabei globale Konvergenz im Auge zu behalten) und den Wert der Informationen zu überdenken, der sich aus einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung von nicht abgeschriebenen Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer ergibt.

Sie können sich unsere vollständige Stellungnahme in englischer Sprache hier herunterladen.

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Finalisierte Leitlinien zu ergänzenden Finanzkennzahlen

23.09.2014

Der Ausschuss der aktiven berufsständischen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat die endgültige Fassung seiner 'Leitlinien zur internationalen besten ausgeübten Praxis: Entwicklung und Angabe von ergänzenden Finanzkennzahlen' herausgegeben. Der Leitfaden bietet Empfehlungen zur Verwendung von ergänzenden Finanzkennzahlen im Rahmen einer hochwertigen Finanzberichterstattung durch Unternehmen.

Im Leitfaden war im Februar 2014 als Entwurf veröffentlicht worden. Er baut auf den qualitativen Merkmalen entscheidungsnützlicher Finanzinformationen auf und empfiehlt, dass ergänzende Finanzkennzahlen relevant, vollständig, neutral, transparent, verständlich und überprüfbar, vergleichbar und aktuell sein sollten. Im Leitfaden sind auch Empfehlungen zur Darstellung alternativer Finanzkennzahlen enthalten:

  • Die Definition und der Zweck jeder Kennzahl sollte erklärt werden.
  • Änderungen in der Zusammensetzung einer ergänzenden Finanzkennzahl sind nebst den Gründen für die Änderungen zu erläutern.
  • Eine quantitative Überleitung auf auf Rechnungslegungsgrundsätzen beruhende Kennzahlen, die direkt vergleichbar sind, ist zur Verfügung zu stellen.
  • Begleitende kontextualisierende Angaben sollten geleistet werden.
  • Ergänzende Finanzkennzahlen sollten die auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Informationen ergänzen und nicht in den Schatten stellen.

Darüber hinaus wird im Leitfaden empfohlen, dass Unternehmen erwägen sollten, freiwillig Güteaussagen zu den angegebenen ergänzenden Kennzahlen einzuholen, wenn dies nicht verpflichtend vorgeschrieben ist.

Die Angabe von ergänzenden Finanzkennzahlen wird derzeit weit diskutiert und ist der Gegenstand verschiedener Initiativen: Im Februar 2014 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) eine Konsultation zu Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen angestoßen, Anfang dieses Monats hat die internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) eine vorgeschlagene Verlautbarung zu alternativen Finanzkennzahlen herausgegeben.

Weitere Informationen in englischer Sprache zu den finalisierten Leitlinien zur internationalen besten ausgeübten Praxis: Entwicklung und Angabe von ergänzenden Finanzkennzahlen finden Sie auf der Internetseite des IFAC:

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Wir nehmen Stellung zu einer Reihe von vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

22.09.2014

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom März 2014 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 2, IAS 16, IAS 21, IAS 39 und IFRS 12.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

StandardThemaDeloitte-Position
IAS 16 Sachanlagen und IAS 2 Vorräte Kernvorräte Stellungnahme von Deloitte
IAS 16 Sachanlagen Bilanzierung von Gewinnen und Kosten aus dem Testen einer Sachanlage Stellungnahme von Deloitte
IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse Beschränkungen bei Fremdwährungstausch im Zusammenhang mit Hochinflation Stellungnahme von Deloitte
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Bilanzierung durch den Halter, wenn Eigenkapitaltitel getauscht werden Stellungnahme von Deloitte
IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen Angabe zusammengefasster Finanzinformationen über wesentliche Joint Ventures und assoziierte Unternehmen Stellungnahme von Deloitte

 All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

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EFRAG veröffentlicht Übernahmeempfehlung im Hinblick auf fruchttragende Pflanzen

22.09.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung für die vom IASB herausgegebenen Änderungen an IAS 16 und IAS 41 in Bezug auf fruchttragende Pflanzen ausgesprochen.

EFRAG unterstützt die Änderungen, mit denen fruchttragende Pflanzen, die nur zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte verwendet werden, in den Anwendungsbereich von IAS 16 gebracht werden, sodass sie analog zu Sachanlagen bilanziert werden können. EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderung den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in der EU entsprechen und dass der Nutzen aus der Übernahme die daraus entstehenden Kosten aufwiegt.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen die folgenden Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

In diesem Zusammenhang hat EFRAG auch den Bericht aktualisiert, der den Status der Übernahme der IFRS in Europa widerspiegelt.

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IASB veröffentlicht formale Korrekturen

19.09.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den zweiten Satz formaler Korrekturen im Jahr 2014 herausgegeben. Sie beziehen sich auf eine frühere formale Korrektur, diverse Einzelstandards und Folgeänderungen an Standards sowie auf das "Blaue Buch" Ausgabe 2014, das "Rote Buch" Ausgabe 2014 und das "Grüne Buch" Ausgabe 2013.

Die Rücknahme einer früheren formalen Korrektur betrifft die folgende Verlautbarung:

  • IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Formale Korrekturen in Bezug auf Folgeänderungen betreffen die folgenden Verlautbarungen:

Formale Korrekturen in Bezug auf die Verlautbarung selbst betreffen die folgenden Verlautbarungen:

Formale Korrekturen in Bezug auf das Rote Buch (2014), das Grüne Buch (2013) und das Blaue Buch (2014) betreffen die folgenden Verlautbarungen:

  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • IFRS 4 Versicherungsverträge
  • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IAS 27 Separate Abschlüsse
  • IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis
  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
  • IFRIC 2 Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente
  • IFRIC 5 Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung und Umweltsanierung
  • IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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SIX Exchange Regulation aktualisiert das IFRS-Rundschreiben in Bezug auf Feststellungen aus den Abschlüssen 2013

19.09.2014

Die SIX Exchange Regulation, die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange, hat das Rundschreiben aktualisiert, in dem die Pflichten für Emittenten, welche IFRS als Rechnungslegungsstandard gewählt haben, konkretisiert werden. Das Rundschreiben verweist auf Bestimmungen von IFRS, deren Anwendung Anlass zu Beanstandungen durch die SIX Exchange Regulation gegeben haben. Das Rundschreiben zu IFRS wird jährlich überarbeitet und ergänzt.

Im Rahmen von Vorabklärungen geht die SIX Exchange Regulation davon aus, dass der Emittent die im Rundschreiben vorgenommene Hilfestellung zu den IFRS-Problemgebieten kennt, und empfiehlt daher, das Rundschreiben insbesondere bezüglich der vorgenommenen Ergänzungen im Detail zu studieren und notwendige Anpassungen umgehend vorzunehmen.

Sie können sich das aktualisierte Rundschreiben Nr. 2 International Financial Reporting Standards (IFRS) direkt von der Internetseite der SIX Exchange Regulation herunterladen. Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sind in roter Schrift hervorgehoben.

Sie können auch nach einzeln nach Themen auf die Inhalte des Rundschreibens zugreifen (alle Verknüpfungen auf die Internetseite der Six Exchange Regulation):

IASB-Verlautbarung Image

IFRS "Grünes Buch" 2014 erschienen

18.09.2014

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass 'A Guide through IFRS 2014' erschienen ist. Diese Ausgabe, die auch "Grünes Buch" genannt wird, enthält den vollen Text der Standards und Interpretationen sowie der Begleitmaterialien (beispielsweise der Grundlage für Schlussfolgerungen), die vom IASB bis einschließlich 1. Juli 2014 herausgegeben wurden. Diese werden annotiert und mit ausführlichen Querverweisen versehen. Das Grüne Buch enthält keine Verlautbarungen, die durch andere Verlautbarungen ersetzt wurden aber weiterhin angewendet werden dürfen, wenn ein Unternehmen sich entscheidet, neue Standards nicht vorzeitig anzuwenden.

Seit der letzten Ausgabe des Grünen Buchs, die den Stand zum 1. Juli 2013 widerspiegelte, sind folgende neue Vorschriften hinzugekommen:

Das Grüne Buch kann für £94 plus Versandkosten erworben werden (es gibt Nachlässe für Akademiker/Studenten, Besteller aus Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und Mengenbestellungen). Weitere Informationen in englischer Sprache und die Möglichkeit der Bestellung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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Mitschnitte der jüngsten Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

18.09.2014

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 15. und 16. September 2014 in Berlin getagt; von der Sitzung wurde jetzt ein Mitschnitt zur Verfügung gestellt.

Der HGB-Fachausschuss hat während seiner 18. Sitzung folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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IASB veröffentlicht Diskussionspapier zu Preisregulierung

17.09.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat ein Diskussionspapier (DP) veröffentlicht, das für Unternehmen relevant ist, deren Geschäft von einem Preisregulierungsregime beeinflusst ist. Der Zweck des DP besteht in der Einholung von Rückmeldungen seitens der Adressaten, ob und unter welchen Bedingungen finanziellen Auswirkungen aus einer Preisregulierung in der Rechnungslegung begegnet werden sollte. Stellungnahmen werden bis zum 15. Januar 2015 erbeten.

Hintergrund

Im September 2012 hatte der IASB ein umfassendes Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen aufgenommen, in dessen anfänglichen Forschungsphase zurerst ein Diskussionspapier entwickelt werden sollte. Auf seiner Dezembersitzung 2012 entschied der IASB, dem Projekt eine weitere Phase hinzuzufügen und einen begrenzten Zwischenstandard zu entwickeln. Diese Projektphase führte am 30. Januar 2014 zur Herausgabe von IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten und zielte darauf ab, preisregulierten Unternehmen beim Übergang auf die IFRS dahingehend zu helfen, dass diese ihre lokalen Bilanzierungsvorschriften in Bezug auf regulatorische Salden beibehalten dürften. Die Arbeiten am umfassenden Projekt wurden allerdings nie unterbrochen und mündeten nun in die Veröffentlichung des DP.

 

Zielsetzung des Diskussionspapiers

Der IASB stellt in dem Papier fest, dass Preisregulierung weit verbreitet ist und viele unterschiedliche Arten in der Praxis bestünden, obgleich nicht sämtliche Formen von Preisregulierung zu bilanziellen Problemen führen. Einige Arten können das ökonomische Umfeld preisregulierter Unternehmen allerdings in erheblicher Weise beeinflussen, sowohl, was die Höhe des zu erfassenden Umsatzes angeht, als auch hinsichtlich des zeitlichen Anfalls der mit der Preisregulierung verbundenen Zahlungen. Es sind diese Arten, denen das Interesse des IASB gilt. Die Zielsetzung des Diskussionspapier besteht darin, Eingaben von Seiten der Adressaten zu zwei Kernfragen zu erhalten:

  1. Gibt es Eigenschaften, die das wirtschaftliche Umfeld eines preisregulierten Unternehmen von anderen unterscheiden? Falls ja: Worin bestehen diese? - und
  2. Sollten diese Eigenschaften in Mehrzweckabschlüssen durch eine Anpassung bestehender IFRS-Rechnungslegungsvorschriften Berücksichtigung finden?

In seinem DP schlägt der IASB keine bestimmten Bilanzierungsvorschriften vor. Vielmehr besteht der Zweck in der Erwägung der Eigenschaften preisregulierter Tätigkeiten und der Beurteilung, wie diese Merkmale am besten berichtet werden können, damit der Abschluss relevant ist und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend aufgestellt wird.

 

Ein Überblick über die Kerninhalte

Das Diskussionspapier umfasst ungefähr 105 Seiten und gliedert sich in sieben Abschnitte, in denen die folgenden Themen abgedeckt werden:

Kapitel Thema
1 Einleitung
2 Zurverfügungstellung nützlicher Informationen über eine Preisregulierung
3 Was ist Preisregulierung?
4 Die maßgeblichen Eigenschaften einer festgelegten Preisregulierung
5 Mögliche Rechnungslegungsansätze
6 Ausweis- und Angabevorschriften in IFRS 14
7 Anderweitige Sachverhalte

Kapitel 3 bis 5 stellen den Kern des Papiers dar.

Was ist Preisregulierung?

Um die Diskussion zu fokussieren, hat der IASB sich vorläufig entschieden, sich insbesondere einer generischen Art von Preisregulierung zu widmen, die er als 'definierte Preisregulierung' bezeichnet. Diese Preisregulierung weist eine Reihe von Merkmalen aus verschiedenen Arten von Preisregulierung auf, die nach Meinung des IASB einer großen Banbreite von Preisregulierungssystemen weltweit eigen ist und gleichzeitig gestatten, Preisregulierung klar von Rechten und Verpflichtungen aus anderen tätigkeiten zu unterscheiden, die keiner Preisregulierung unterliegen. Der IASB hofft, dass das einheitliche Tatsachenmuster dabei helfen wird, die finanziellen Auswirkungen von Preisregulierung auf IFRS-Abschlüsse über die verschiedenen Rechtskreise hinweg zu erörtern.

Die maßgeblichen Eigenschaften einer festgelegten Preisregulierung

Die Merkmale der so definierten Preisregulierung sind die folgenden:

  • wenig oder gar keine Wahl, die Waren oder Dienstleistungen von einem anderen als dem preisregulierten Unternehmen zu beziehen,
  • festgesetzte Parameter zum Erhalt der Qualität und Verfügbarkeit des Angebots der preisregulierten Waren oder Dienstleistungen,
  • festgesetzte Parameter in Bezug auf die Preise, damit Preisstabilität und die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des preisregulierten Unternehmens unterstützt werden,
  • Rückgewinnung eines bestimmten Gegenleistungsbetrags im Austausch für die ausgeübten preisregulierten Tätitgkeiten und
  • festegesetzer Preis oder festgesetzte Preise pro Einheit.

Mögliche Rechnungslegungsansätze

In Abschnitt 5 sind verschiedene Alternativen für die Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen enthalten, welche in den vorstehenden Abschnitten herausgearbeitet wurden. Diese erstrecken sich von einem Unterlassen über einen reinen Angabenansatz bis hin zu einer begrenzten oder weiteren Änderung der derzeitigen Rechnungslegungsvorschriften. Insbesondere werden die folgenden Ansätze erörtert:

  • Ansatz des Regulierungsvertrags als immaterieller Vermögenswert (Lizenz);
  • Gewährung einer Ausnahme, die preisregulierten Unternehmen gestattet, regulatorischen Rechnungslegungsvorschriften anzuwenden, die ansonsten in Konflikt mit den IFRS stehen;
  • Entwicklung konkreter IFRS-Rechnungslegungsvorschriften zum Aufschub oder der Beschleunigung von Kosten, Erlösen oder einer Kombination von Kosten und Erlösen; und
  • Verbot der Erfassung von regulatorischen Abgrenzungsposten.

 

Fragen und Kommentierungsfrist

Das Papier enthält am Ende jeden Abschnitts Fragen (13 Fragen insgesamt), die die Diskussion steuern sollen. Es muss nicht auf alle Fragen in etwaigen Stellungnahmen eingegangen werden und es wird auch dazu ermutigt, zusätzliche Themen anzusprechen. Der IASB bittet um Übermittlung von Eingaben bis zum 15. Januar 2015.

 

Weiterführende Informationen

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FSR berichtet über die Ergebnisse der Beobachtung langfristiger Investitionstätigkeit

17.09.2014

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat einen Bericht an die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 veröffentlicht, der den Auswirkungen regulatorischer Faktoren auf langfristige Investitions- und Finanzierungstätigkeit gewidmet ist. Der Bericht beschreibt die fortgesetzten Beobachtungstätigkeiten des FSR in diesem Zusammenhang und umfasst die Ergebnisse einer Befragung der FSR-Mitglieder, der fortlaufenden Konsultation mit Mitgliedern des Privatsektors, die langfristige Finanzierungstätigkeiten ausüben, des Austauschs mit den regionalen Beratungsgruppen des FSR und der Arbeiten des FSR-Generalsekretariats mit dem IWF, der Weltbank und der OECD.

In jüngeren Diskussion war einer der Faktoren, die oft im Zusammenhang mit langfristiger Finanzierungstätigkeit genannt wurde, die Bilanzierung und insbesondere die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Ein Grünbuch zur langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft, das im März 2013 von der EU-Kommission veröffentlicht worden war, hatte die Vermutung beinhaltet, dass der beizulegende Zeitwert zur Kurzfristigkeit im Anlegerverhalten führen könne. Dies hatte als Reaktion unter anderem die Veröffentlichung eines Memorandums des IASB hervorgerufen, in dem es hieß: "Der IASB ist nicht der Meinung, dass die Prinzipien der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für sich allein genommen zur Kurzfristigkeit im Anlegerverhalten geführt haben." In einer früheren Rede des IASB-Vorsitzenden hatte dieser darauf hingewiesen, dass auch langfristig orientierte Anleger kurzfristigere, verlässliche und unvoreingenommene Leistungskennzahlen brauchen, um die Entwicklung ihrer Anlagen beobachten und gegebenenfalls die Unternehmensleitung verantwortlich halten zu können. Dennoch legte die EU-Kommission später ein Maßnahmenpaket vor, in dessen Rahmen die Kommission ankündigte, abzuwägen, ob die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in IFRS 9 Finanzinstrumente "insbesondere im Hinblick auf Geschäftsmodelle für langfristige Anlagen angemessen ist".

Im Bericht des FSR werden einige der Bedenken in Bezug auf die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert widergespiegelt, die sich auch in der Mitgliederbefragung zeigten (die EU-Kommission ist Mitglied des FSR). Die beiden wesentlich genannten Bedenken waren,

  • dass die Verwendung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente zu einer Verstärkung der Volatilität in der Bewertung von Erträgen und Kapital führt und so zu nachteiligen Reaktionen der Anleger führen könnte und
  • dass der beizulegenden Zeitwert nicht das Geschäftsmodell langfristig orientierten Anleger widerspiegele, da es möglich wäre, dass zu viel Gewicht auf kurzfristige Änderungen im Wert von Instrumenten gelegt würde.

Der zweite Punkt wurde insbesondere für Versicherer, deren Geschäftsmodell darin besteht, Vermögenswerte und Schulden einander entsprechen zu lassen, und für Halter strategischer Kapitalanlagen hervorgehoben. Dennoch hielten die Mitglieder auch fest, dass sich das Projekt zu Versicherungsverträgen noch in der Entwicklung und IFRS 9 in der allerersten Umsetzungsphase befinden. Es wurde auch festgehalten, dass die Einführung eines Modells der erwarteten Verluste im Rahmen des Projekts zu Wertminderungen die Transparenz deutlich erhöhen wird.

Insgesamt ist der FSR der Meinung, dass es zu früh ist, um zu beurteilen, ob die Bedenken gerechtfertigt sind, welche Auswirkungen die Änderungen auf das verfügbare langfristige Kapital gegebenenfalls haben und ob es Änderungen im Marktverhalten geben wird. Der FSR verspricht jedoch, dass die Gemeinschaft der Regulierer "wachsam bleiben wird, um wesentliche unbeabsichtigte Konsequenzen zu vermeiden und mögliche Auswirkungen zu analysieren, während die Umsetzung fortschreitet". Für den jetzigen Zeitpunkt enthält der Bericht jedoch folgende Schlussfolgerung:

Die Überwachungen des FSR führen zu wenig greifbaren Hinweisen oder Daten, die nahelegen, dass die globalen Reformen der Finanzregulierung nachteilige Auswirkungen aus langfristige Investitionstätigkeit haben. Die Reformen zielen darauf ab, den Risiken zu entsprechen und die Finanzstabilität zu erhöhen. Sie sind nicht dazu gedacht, zu bestimmten Arten von Finanzierungstätigkeit zu er- oder entmutigen.

Sie können sich den vollständigen Bericht in englischer Sprache direkt von der Internetseite des FSR herunterladen.

Nachdem der Bericht veröffentlicht wurde, gab es noch eine Vollversammlung des FSR in Cairns in Australien, die den Verwundbarkeiten des globalen Finanzsystems und dem Fortschritt beim Abschluss der Umsetzung der wesentlichen Finanzreformen gewidmet war. Unter anderem sprach die Versammlung dabei über die Arbeiten des International Accounting Standards Board (IASB) und des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) im Hinblick auf neue Standards für den Finanzsektor, die die Lehren widerspiegeln, die aus der Finanzmarktkrise gezogen werden und mit denen ein zukunftsgerichtetes Modell der Risikovorsorge durch das Modell der erwarteten Verluste eingeführt wird. Die Mitglieder begrüßten diese Arbeit und betonten noch einmal die Bedeutung des Ziels der Erreichung eines einzigen Satzes hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards. Der FSR ermutigte den IASB und den FASB auch, die einheitliche Umsetzung ihrer jeweiligen Standrads zu überwachen und weitere Möglichkeiten für weitere Konvergenz zu suchen.

Die nach der Vollversammlung veröffentlichte Presseerklärung finden Sie hier.

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