Juni

IDW-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Wertminderung

26.06.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/3 'Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle' veröffentlicht, mit dem der IASB im März 2013 ein neues Wertminderungsmodell vorgeschlagen hat.

Das IASB veröffentlichte im März 2013 bereits den dritten Entwurf zur In seiner Stellungnahme zum Entwurf stimmt das IDW den Plänen zur Einführung eines stärker zukunftsorientierten Wertminderungsmodells grundsätzlich zu, auch wenn festgehalten wird, dass der Vorgängerentwurf ED/2009/12 Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen aus konzeptioneller Sicht überzeugender gewesen sei. Allerdings erkennt das IDW die erheblichen Zweifel an dessen praktischen Umsetzbarkeit an.

Am aktuellen Entwurf kritisiert das IDW die hohe Komplexität und konzeptionelle Schwächen, aber hält fest, dass der IASB mit seinen Vorschlägen das angestrebte Ziel einer frühzeitigeren und höheren Erfassung von Zahlungsausfällen erreiche. Darüber hinaus sei die Operationalisierbarkeit des Modells erheblich verbessert worden. Vor diesem Hintergrund erscheint der aktuelle Entwurf des IASB dem IDW als eine akzeptable Kompromisslösung.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

'EFRAG Update' zu EFRAG-Entwicklungen im Mai und Juni

25.06.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben, in dem die Erörterungen der Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) vom 12. bis 14. Juni 2013, die zum Teil gemeinsam mit dem Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) abgehalten wurde, und der Telefonkonferenzen am 21. und 31. Mai 2013 zusammengefasst werden.

Höhepunkte des vergangenen Monats war die Verabschiedung eines Stellungnahmeentwurfs zum vom IASB vorgeschlagenen Interimsstandard zur Preisregulierung, den EFRAG ablehnt.

In dem Newsletter sind auch Zusammenfassungen diverser Erörterungen zu den folgenden Themen enthalten:

Sie können sich die neueste Ausgabe des EFRAG Update-Newsletter direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Nächste Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

25.06.2013

Im Juli werden der IFRS-Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss des DRSC wie folgt tagen: 10. Juli - 11. Sitzung des HGB-Fachausschusses, 11. Juli vormittags - 3. gemeinsame Sitzung der Ausschüsse, 11. Juli nachmittags und 12. Juli - 18. Sitzung der IFRS-Fachausschusses (einschließlich 20. öffentlicher Sitzung des DRSC).

Während der 20. öffentlichen Sitzung sollen die überarbeiteten Verlautbarungen des DRSC/RIC verabschiedet werden.

Die Tagesordnungen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie unter folgenden Verküpfungen auf die Internetseite des DRSC:

Das DRSC weist auch darauf hin, dass der Sitzungstag am 11. Juli (gemeinsame Sitzung der beiden Ausschüsse) aus technischen Gründen nicht als Webcast zur Verfügung stehen wird, sondern nur im Anschluss an die Sitzung als Mitschnitt.

Europäischer Feldversuch zu den vorgeschlagenen IASB-Leitlinien zur Versicherungsbilanzierung

24.06.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben einen Feldversuch angestoßen, um zu evaluieren, welche Auswirkungen die Vorschläge aus dem IASB-Entwurf ED/2013/7 'Versicherungsverträge' auf europäische IFRS-Anwender haben würden.

In dem Entwurf, der am 20. Juni 2013 veröffentlicht wurde, wird ein umfassendes Bilanzierungsmodell für Versicherungsverträge vorgeschlagen. Mit ihm diesem werden Prinzipien für die Berichterstattung über das Wesen, den Betrag, das zeitliche Eintreten und die Unsicher in Bezug auf Zahlungsströme aus Versicherungsverträgen vorgegeben.

Der Feldversuch, der von EFRAG und den nationalen Standardsetzern angestoßen wurde, soll dabei helfen, zu verstehen, wie die vorgeschlagenen Leitlinien umgesetzt werden können, welche Auswirkungen sie haben werden und was Kosten und Nutzen wären. Mit dem Feldversuch sollen auch die Verständlichkeit und die Nützlichkeit der sich aus der Anwendung der Leitlinien ergebenden Informationen einschließlich der Angaben überprüft werden.

Der Feldversuch wird anhand eines Fragebogens durchgeführt, den EFRAG und die nationalen Standardsetzer entwickelt haben. Alle Unternehmen, die der Meinung sind, von den Vorschlägen des IASB bedeutend betroffen zu werden, werden ermutigt, sich am Feldversuch zu beteiligen. Unternehmen, die sich als Teilnehmer registrieren, bekommen den Fragebogen am 10. Juli 2013 zugesendet; er sollte bis zum 11. Oktober 2013 ausgefüllt werden. Die Registrierung als Teilnehmer ist über verschiedene Wege möglich. Deutsche Unternehmen können sich an das DRSC (bevorzugte Variante) oder an EFRAG direkt wenden.

Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG und in der deutschsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Neuestes Arbeitsprogramm des IASB zeigt Verschiebungen bei den Erörterungen zu Finanzinstrumenten

24.06.2013

Im Anschluss an seine jüngste Sitzung hat der IASB sein Arbeitsprogramm aktualisiert. Die erwartete zeitliche Planung in Bezug auf die erneute Erwägung von IFRS 9, Wertminderung und Macro Hedge Accounting hat sich nach hinten verschoben; der endgültige Standard zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung wird aber immer noch im dritten Quartal 2013 erwartet. Darüber hinaus gibt es mehrere Klarstellungen bei den eng abgegrenzte Projekten.

Zusammenfassung der Änderungen

Die Änderungen sehen im Einzelnen wie folgt aus:

Aktualisierungen der Großprojekte

Aktualisierungen eng abgegrenzter Projekte

Projekte, bei denen Konsultationsdokumente noch im zweiten Quartal erwartet werden, umfassen ein Diskussionspapier aus dem Projekt zum Rahmenkonzept, einen Abschlussbericht zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 sowie die endgültigen Änderungen in Bezug auf die Novation von Derivaten.  Ferner wird die Herausgabe eines Entwurfs vorgeschlagener Änderungen an IAS 41 Landwirtschaft zu Fruchttragende Pflanzen für das zweite oder dritte Quartal 2013 erwartet.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 21. Juni 2013 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Wir haben unsere Projektseiten aktualisiert, um den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms sowie anderweitige bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

Ausschreibung zur Bestandsaufnahme der Verwendung der IFRS in der EU

23.06.2013

Die Europäische Kommission hat eine Ausschreibung zur Bestandsaufnahme und Bewertung der Auswirkungen der Verwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in der EU veröffentlicht.

Im Rahmen dieses Auftrags soll für die Europäische Kommission eine allgemeine Analyse der Auswirkungen der Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) über einen Zeitraum von 8 Jahren in der EU für Ersteller und Nutzer von Jahresabschlüssen aus dem privaten Sektor durchgeführt werden. Im Rahmen der Studie soll allgemein bewertet werden, ob — im Vergleich mit der Situation vor Einführung der IFRS im Jahr 2005 — mit der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates („IAS-Verordnung“) die ursprüngliche doppelte Zielsetzung erreicht wurde, einen hohen Grad an Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse europäischer Unternehmen und eine effiziente Funktionsweise des Marktes sicherzustellen.

Bestandteil der Studie ist auch eine Kosten-Nutzen-Analyse und eine Bewertung und Analyse der Vor- und Nachteile, die sich für die unterschiedlichen Interessenträger aus der IAS-Richtlinie ergeben haben.Die Studie soll die General­direktion Binnen­markt und Dienst­leist­ungen in ihrer Zielsetzung unterstützen, die Bewertung der IAS-Verordnung fortzuführen und zu beurteilen, ob die Umsetzung der IFRS in der EU den erwarteten Nutzen gebracht hat. Im Rahmen der Studie soll festgestellt werden, ob die ursprünglichen Ziele der IAS-Verordnung nach wie vor aktuell sind; gegebenenfalls sollen Bereiche ermittelt werden, in denen Verbesserungen notwendig sind.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des EU-Kommission.

EFRAG-Diskussionsrunde zur Finanzberichterstattung über Geschäftsmodelle mit langfristiger Anlageperspektive

22.06.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bietet am 8. Juli 2013 eine Gesprächsrunde in Brüssel an, die der Förderung der Debatte unter europäischen Anwendern in Bezug auf “Finanzberichterstattungsaspekte langfristiger Anlagegeschäftsmodelle und die Finanzberichterstattungsfragen, die im Grünbuch der EU-Kommission zu langfristiger Finanzierung - insbesondere der Anwendung der Zeitwertbilanzierung auf langfristige Anlagen - aufgebracht worden sind" dienen soll.

An der Gesprächsrunde werden Vertreter von Unternehmen mit langfristiger Anlagetätigkeit und Adressaten von Abschlüssen teilnehmen. Die Kernthemen, die behandelt werden sollen, sind:


  • Wie kann ein auf langfristige Anlagetätigkeit ausgelegtes Geschäftsmodell charakterisiert im Kontext der Finanzberichterstattung charakterisiert werden, kann ein solches Modell durch sachgerechte objektive Hinweise belegt werden und was sind die beobachtbaren Kriterien?
  • Kann eine gezielte Finanzberichterstattung für langfristige Anlagetätigkeiten eine größere Relevanz in die Finanzberichterstattung bringen, und bietet die Zeitwertbilanzierung relevante Informationen zu langfristigen Anlagetätigkeiten?

Eine Bewerbung als Teilnehmer ist bis zum 5. Juli 2013 möglich. Weitere Informationen finen Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IASB in Focus-Newsletter zu den überarbeiteten Versicherungsvorschlägen des IASB

22.06.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter erarbeitet, in dem der Entwurf ED/2013/7 'Versicherungsverträge' erörtert wird, den der IASB am 20. Juni 2013 herausgegeben hat.

In dem überarbeiteten Entwurf werden die Adressaten zu Stellungnahmen zu fünf Kernthemen aufgerufen.

  1. Anpassung der noch nicht erdienten Gewinne aus Versicherungsverträgen,
  2. Bilanzierung von Verträgen, die eine Verknüpfung zu den Renditen zugrundeliegender Posten vorsehen und die das Unternehmen zu halten verpflichtet ist,
  3. Ausweis von Aufwendungen und Erträgen aus Versicherungsverträgen,
  4. Ausweis von Zinsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Gesamtergebnis sowie
  5. vollständig rückwirkende Anwendung beim Übergang auf die neuen Regelungen.

Im Entwurf ist noch kein Erstanwendungszeitpunkt angegeben; diesen wird der IASB erst nach Erwägung der Stellungnahmen festsetzen, wobei an ein Inkrafttreten erst drei Jahre nach Veröffentlichung eines endgültigen Standards gedacht wird. Die Frist zur Einreichung der Eingaben endet am 25. Oktober 2013.

Sie können sich den englischsprachigen Newsletter hier herunterladen.

Antwort von EFRAG auf die Bitte des IASB um Übermittlung von Informationen zu Preisregulierung

22.06.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf die Bitte des IASB um Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit Preisregulierung vom 28. März 2013 geantowrtet.

EFRAG unterstützt in diesem Schreiben die Initiative des IASB und verweist auf die verschiednen Initiativen, die EFRAG in diesem Zusammenahng unternommen hat. Insbesondere verweist EFRAG auf die Gründung der EFRAG-Arbeitsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen, die am 3. Juli 2013 das erste Mal tagen wird, und lädt den IASb ein, Vertreter zu dieser Sitzung zu schicken.

Sie können sich die das englischsprachige Schreiben direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses aktualisiert

21.06.2013

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) hat für die Übernahme der Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften ('Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27)') für die Anwendung in Europa gestimmt. EFRAG hat deshalb den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Der IASB hat die Verlautbarung am 31. Oktober 2012 veröffentlicht, mit der eine Ausnahme in Bezug auf die Konsolidierung von Tochterunternehmen unter IFRS 10 Konzernabschlüsse gewährt wird. Dies gilt, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer 'Investmentgesellschaft' erfüllt (beispielsweise bestimmte Investmentfonds). Diese Unternehmen würden stattdessen ihre Investitionen in bestimmte Tochtergesellschaften erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 9 Finanzinstrumente oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung bewerten. Nach Zustimmung des RAR wird die endgültige Übernahme der Verlautbarung jetzt im vierten Quartal 2013 erwartet.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Stand vom 21. Juni 2013 hier herunterladen.

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