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IFRS Advisory Council Image

14 Neuberufungen in den IFRS-Beirat des IASB

25.11.2013

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Berufungen von 14 neuen Mitgliedern in den IFRS-Beirat des IASB bekanntgegeben.

Die neuen Mitglieder des Beirats sind:

    1. Peter Chambers - Investment Management Association
    2. Micheline Dionne - International Actuarial Association
    3. Egbert Eeftink - KPMG
    4. Stephenie Fox – International Federation of Accountants
    5. Dr. Jens Freiberg - BDO
    6. Jake Green - Grant Thornton
    7. Markus Grund - International Association of Insurance Supervisors (Wiederberufung)
    8. John Hitchins – PwC (Wiederberufung)
    9. Igor Kozyrev - Lukoil
    10. Goro Kumagai - The Securities Analysts Association of Japan
    11. Danita Ostling - EY
    12. Lynda Sullivan - HUB Global Insurance Group
    13. Stephen Taylor - Deloitte
    14. Dr. Lothar Weniger - Corporate Reporting Users' Forum

Die neuen Mitglieder ersetzen die folgenden Mitglieder, deren Amtszeit zum 31. Dezember 2013 endet: Norbert Barth, Andrew Buchanan, Gerard Ee, Sei-Ichi Kaneko, April Mackenzie, Liz Murrall, Joel Osnoss, Francis Ruygt, Jerry de St. Paer, Jim Sylph, Leo van der Tas und Mark Vaessen

Aus der Sicht von Deloitte ersetzt Stephen Taylor, Leiter des IFRS Centre of Excellence des asiatisch-pazifischen Raums mit Sitz in Hongkong, das ausscheidende Beiratsmit Joel Osnoss, Deloittes Global Leader für IFRS-Mandanten und -Märkte.

Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IASB, in der die Neuberufungen bekanntgegeben werden, enthält auch den Hinweis, dass weitere Berufungen in den Beirat zur Ersetzung von Mitgliedern, deren Amtszeiten Ende 2013 enden, und die Benennung eines neuen Vorsitzenden des Beirats in Kürze ebenfalls bekanntgegeben werden.

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Sitzungsunterlagen für die Dezembersitzungen der Fachausschüsse des DRSC

25.11.2013

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 2. Dezember 2013 tagen; am 3. Dezember tagen die beiden Fachausschüsse gemeinsam; am 4. Dezember folgt eine Sitzung des IFRS-Fachausschusses. Für fast alle Sitzungsteile wurden jetzt Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Der HGB-Fachausschuss wird folgende Themen besprechen:

  • Überarbeitung DRS 7 Eigenkapitalspiegel
  • HGB-Reform
  • E-DRS 28 Kapitalflussrechnung - Auwertung der Stellungnahmen

Die Sitzungsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Bei der gemeinsamen Sitzung von HGB- und IFRS-Fachausschuss stehen folgende Themen auf der Tagesordnung:

Die Sitzungsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des DRSC. (Die noch fehlenden Papiere folgen in Kürze.)

Der IFRS-Fachausschuss wird folgende Themen besprechen:

Die Sitzungsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des DRSC. (Die noch fehlenden Papiere folgen in Kürze.)

Islamische Bilanzierung Image
AOSSG Image

Bilanzierung von islamischen Finanzgeschäften in Nordafrika und im nahen Osten

25.11.2013

Die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat die Ergebnisse einer Befragung veröffentlicht, die die AOSSG-Arbeitsgruppe für islamische Finanzgeschäfte in 24 Ländern in Nordafrika und im Nahen Osten durchgeführt hat, um die dortigen Bilanzierungsvorschriften für islamische Finanzgeschäfte zu verstehen. Die Befragung ergab einen hohen Grad der Koexistenz von International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Rechnungslegungsstandards, die von der Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) herausgegeben werden.

60% der Befragten gaben an, dass in ihrem Rechtskreis die IFRS oder im Wesentlichen mit den IFRS konvergierte Standards angewendet werden, während gleichzeitig 64% ebenfalls angaben, dass die Standards der AAOIFI angewendet werden.

Da IFRS und AAOIFI-Standards voneinander abweichen, sind zwei Methoden für ihre Koexistenz entwickelt werden: (1) In einigen Rechtskreisen werden die AAOIFI-Standards allgemein angwendet, und die IFRS werden verwendet, um Regelungslücken in den AAOIFI-Standards zu fülle. (2) In anderen Rechtskreisen werden die IFRS angewendet, aber für bestimmte Bilanzierungssachverhalte gibt es Ausnahmen von der IFRS-Einhaltung, und die AAOIFI-Standards werden stattdessen angewendet.

Die Rechnungsleger und Prüfer, die die Zielgruppe dieser Befragung waren, steht die Koexistenz von IFRS und AAOIFI-Standards nicht im Konflikt mit einer allgemeinen IFRS-Konvergenz, und die meisten gaben an, dass sie Abschlüsse akzeptieren würden, bei denen manche Posten nach IFRS erstellt wurden und manche Posten nach AAOIFI-Standards. Dieser 'prgamatische' Ansatz in Bezug auf Konvergenz steht in scharfem Kontrast zur Meinung der Standardsetzer in diesen Rechtskreisen. 2011 hatte die AOSSG eine ähnliche Befragung unter nationalen Standardsetzern durchgeführt, und 78% der Befragten hatten angegeben, dass das Bestehen eines eigenständigen Satzes von islamischen Rechnungslegungsstandards nicht in Einklang mit einer IFRS-Konvergenz zu bringen sei.

Die Befragung hat auch ergeben, dass es kein großes Verlangen danach gibt, vollständig auf IFRS überzugehen. 75% der Befragten in den Rechtskreisen, in denen die AAOIFI-Standards angewendet werden, waren der Meinung, dass diese trotz des globalen Trends hin zu den IFRS beibehalten werden sollten. Einer der genannten Gründe war, dass der IASB sich noch nicht öffentlich dazu geäußert hat, ob und wie er beabsichtigt, die Bilanzierung für islamische Finanzgeschäfte zu adressieren.

Eine englischsprachige Zusammenfassung der Ergebnisse der Befragung finden Sie auf der Internetseite der AOSSG. Sie werden auch bei der fünften Jahrestagung der AOSSG Ende dieser Woche erörtert werden.

Buch Image

Das Rahmenkonzept sollte 'zunkunftsweisend' sein

23.11.2013

Das frühere IASB-Mitglied Warren McGregor ist Mitverfasser eines Papiers zum Rahmenkonzept, in dem argumentiert wird, dass das Rahmenkonzept ein Eckpfeiler hochwertiger Finanzberichterstattung ist, und in dem gefordert wird, dass es daher 'zukunftsweisend' sein sollte.

Das Papier bietet einen Überblick über die Geschichte von Rahmenkonzepten von der Standardsetzung, bevor Rahmenkonzepte aufkamen, bis zum gegenwärtigen Stand im IASB-Projekt zum Rahmenkonzept. Die Autoren erläutern, dass die Einführung von Rahmenkonzepten eine disziplinierende Wirkung auf Standardsetzer hatte, die zu verbesserter Einheitlichkeit führte, indem ihnen ein gemeinsamer Referenzrahmen für ihre Entscheidungsfindung gegeben wurde. Sie hat aber auch dazu geführt, dass Standardsetzer jetzt am Rahmenkonzept gemessen und für ihre Entscheidungen zur Verantwortung gezogen werden können. Auch für die Anwender haben sich Auswirkungen ergeben: Sie können jetzt die Entscheidungsfindung der Standardsetzer besser verstehen, und sie haben jetzt eine Rückgriffmöglichkeit in Fällen, die in den Standards nicht geregelt sind.

Um jedoch eine solch wichtige Rolle ausfüllen zu können, muss ein Rahmenkonzept umfassend und aktuell sein. Wie die Reaktivierung des Rahmenkonzeptprojekts des IASB zeigt, ist das beim gegenwärtigen IFRS-Rahmenkonzept nicht der Fall. In ihrem Papier führen die Autoren die Bereiche auf, in denen das Rahmenkonzept unvollständig oder veraltet ist. Sie gehen insbesondere auf die folgenden Bereiche ein, die auch unter den Anwendern allgemein (sowie beim IASB) unstrittig sind:

  • Berichtseinheit,
  • Definition von Elementen,
  • Bewertung von Elementen,
  • Umfang der Finanzberichterstattung und
  • Ausweis und Angaben.

Doch obwohl einzelne Bereiche identifiziert und sogar bestimmte wünschenswerte Merkmale genannt werden, ist das wichtigste Anliegen des Papiers, dass das neue Rahmenkonzept zukunftsweisend und nicht nur eine Bestätigung des gegenwärtigen Stands bei der Standardsetzung und bei der derzeitigen Anwendung der Standards sein sollte.

Rahmenkonzepte wurden herkömmlicher Weise von Standardsetzern als zukunftsweisende Dokumente angesehen, die die Richtung für die Reform der Finanzberichterstattung weisen und gleichzeitig eingestehen, dass es jederzeit möglich sein kann, dass der 'konzeptionell korrekte' Ansatz auf Standardebene nicht erreicht werden kann. Wenn die Finanzberichterstattung sich weiter entwickeln und die Bedürfnisse des Adressaten von Abschlüssen erfüllen soll, ist es wichtig, dass dies weiter der Fall ist. Es wird immer die Versuchung geben, dass Standardsetzer die Überarbeitung des Rahmenkonzepts als eine Möglichkeit ansehen, frühere Entscheidungen auf Standardebene zu rechtfertigen, die eher aus Kompromissen und pragmatischen Lösungen und nicht auf Grundlage von Konzepten entstanden. Eine solche rückwirkende Planung würde das Wesen das Rahmenkonzepts sowohl als Mittel für die Entwicklung neuer Ideen auf Standardebene durch den Standardsetzer als auch als Mittel, den Standardsetzer für seine Entscheidungen verantwortlich zu machen, untergraben.

Wir danken Herrn McGregor für die Erlaubnis, Ihnen dieses Papier auf IAS Plus zur Verfügung zu stellen. Sie können sich das englischsprachige Papier hier herunterladen.

McGregor ist auch der Autor des AASB Occasional Paper Nr. 1 Schulden - Das vernachlässigte Element: Eine konzeptionelle Analyse der Finanzberichterstattung über Schulden, das die Grundlage für die Diskussion des Themas Schulden im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzept bei der nächsten Sitzung des ASAF im Dezember bilden wird.

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Mitschrift von der Novembersitzung des IASB — Teil 2

22.11.2013

Der IASB tagt vom 20. bis 22. November 2013 in seinen Räumen in London. Einige Sitzungsteile werden gemeinsam mit dem FASB diskutiert. Wir haben die Mitschrift der Beobachter von Deloitte zu den Sitzungsteilen am Freitag eingestellt.

Für einen unmittelbaren Zugang zu der jeweiligen Mitschrift klicken Sie bitte auf den Link:

Freitag, 22. November 2013

Sie können ferner die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der gesamten Sitzung aufrufen, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben.


Europaeische Union Image

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

22.11.2013

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Änderungen an IFRS 9 und IAS 19 durch den IASB sowie der Übernahme der Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften in europäisches Recht haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Am 19. November 2013 hat der IASB eine Ergänzung an IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht, mit der er sein neues allgemeines Modell für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in den Standard einfügt. Außerdem hat der IASB während seiner Sitzung am 21. November 2013 einer Empfehlung des Stabs zugestimmt, dass der verpflichtende Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht vor dem 1. Januar 2017 liegen wird.

Am 21. November 2013 hat der IASB Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer herausgegeben, mit denen die Vorschriften klargestellt werden, die sich auf die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, zu Dienstleistungsperioden beziehen. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen.

Des Weiteren hat die Europäische Union mit Veröffentlichung im Amtsblatt vom 21. November 2013 Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen sind in der EU mit einem verbindlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2014 versehen worden.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 21. November 2013).

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Ergebnisse der 13. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

22.11.2013

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 7. November 2013 seine 13. Sitzung in Berlin abhalten. Der Ergebnisbericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Der HGB-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 7 Eigenkapitalspiegel
  • HGB-Reform
  • E-DRS 28 Kapitalflussrechnung - Auswertung der Stellungnahmen

Sie können sich den Ergebnisbericht direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte waren bereits am 8. November auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt worden.

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Tagesordnung für die TEG-Sitzung

22.11.2013

Die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), die am 16. und 17. Dezember 2013 in Brüssel stattfinden wird, wurde zur Verfügung gestellt.

Unter anderem soll der Entwurf einer Übernahmeempfehlung für die gestern herausgegebenen Änderungen an IAS 19 verabschiedet werden.

Zur vollständigen Tagesordnung auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

2013nov  Image

Mitschrift von der Novembersitzung des IASB — Teil 1

21.11.2013

Der IASB tagt vom 20. bis 22. November 2013 in seinen Räumen in London. Einige Sitzungsteile werden gemeinsam mit dem FASB diskutiert. Wir haben die Mitschrift der Beobachter von Deloitte zu den Sitzungsteilen am Mittwoch eingestellt.

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Mitschnitte der Sitzung des CMAC im Oktober 2013

21.11.2013

Der IASB stellt auf seiner Internetseite Mitschnitte von den einzelnen Tagesordnungspunkten zur Verfügung, die während der Sitzung des Kapitalmarktbeirats (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) mit Vertretern der IASB am 17. Oktober 2013 in London erörtert wurden.

Zu den während der Sitzung erörterten Themen gehörten die folgenden:

Zugang zu den Aufzeichnungen haben Sie auf der Internetseite des IASB.

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