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IMA schlägt Schritte vor, um Nutzen aus der integrierten Berichterstattung ziehen zu können

13.12.2013

Als Reaktion auf die Veröffentlichung des internationalen Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung letzten Montag hat das Institut für Managment Accounting (IMA) verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, wie die Unternehmensberichterstattung geändert werden kann, um besser dem öffentlichen Interesse zu dienen. IMA ist der Ansicht, dass die Ziele hinter der integrierten Berichterstattung definiert werden müssen und dass die Erstellung eines integrierten Berichts kein Ziel an sich sein kann.

IMA ist der Meinung, dass vier Sachverhalte adressiert werden müssen, wenn Nutzen aus der integrierten Berichterstattung gezogen werden soll:

    1. Schlussendliches Ziel sollte nicht das Erstellen eines einzigen integrierten Berichts sein. Vielmehr sollte dazu ermutigt werden, Angaben zu leisten, durch die Anleger und andere Interessengruppen besser informiert werden.
    2. Marktbelege sollten dadurch entwickelt werden, dass die Beurteilung des Nutzens der integrierten Berichterstattung mehr in den Bereich der "tatsächlichen Werterzeuger" der Wertschöpfungkette verschoben wird und nicht in den Händen der "Beobachter" liegt. Zu den Werterzeugern zählt IMA Unternehmenseigentümer, Unternehmensleitungen, Finanzvorstände, Ersteller, Anleger und Analysten.
    3. Ein Ansatz, der zu einem Lern- und Wachstumsprozess führt und greifbare Schritte wie verbesserte Angaben und genauere und informativere Abschlüsse mit Angaben zu immateriellen Vermögenswerten umfasst, sollte nach Meinung von IMA gewählt werden. Eine verpflichtende Berichterstattung hätte nach Meinung von IMA nachteilige Auswirkungen.
    4. Unterstützende Technologien wie beispielsweise XBRL-Formate oder strukturierte Daten, die möglicherweise das Kosten-Nutzen-Verhältnis der integrierten Berichterstattung positiv beeinflussen können, sollten entwickelt werden.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

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IDW-Stellungnahme zum Diskussionspapier zum Rahmenkonzept

13.12.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier mit Vorschlägen für Themengebiete genommen, auf denen der IASB eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält.

In seiner Stellungnahme zum Diskussionspapier vom Juli 2013 begrüßt das IDW die Überarbeitung des Rahmenkonzepts und äußert die Meinung, dass die Weiterentwicklung bzw. Erarbeitung neuer Rechnungslegungsstandards in Zukunft nur auf Grundlage eines funktionsfähigen Rahmenkonzepts erfolgen sollte, bei dessen Einhaltung Inkonsistenzen sowohl zwischen den einzelnen Standards als auch zwischen den Standards und dem Rahmenkonzept vermieden würden.

Das IDW erkennt an, dass in dem Papier viele Themen angesprochen werden; jedoch überzeugen die Ausführungen des IASB das IDW nicht immer. Gründe sieht das IDW darin, dass der IASB sich anstelle einer umfassenden und fundamentalen Überarbeitung des Rahmenkonzepts dafür entschieden hat, lediglich bestehende Regelungen zu aktualisieren und einige Regelungslücken zu schließen. Viele der vorgeschlagenen Konzepte und Leitlinien wirken nach Meinung des IDW unausgereift. Aus Sicht des IDW ist noch zusätzliche Arbeit zu leisten und eine intensivere Auseinandersetzung mit komplexen Themen erforderlich. 

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

Weltkugel (allgemein) Image

Bericht von der letzten IFASS-Sitzung veröffentlicht

12.12.2013

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist am 19. und 20. September 2013 zu einer Sitzung in Brüssel zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

Zu den Höhepunkten der Sitzung gehörten die folgenden Diskussionen:

Entwicklungen beim IASB und der IFRS-Stiftung - allgemeine Diskussion und Anmerkungen

  • Die Teilnehmer erörterten die Strategie und die Führung der IFRS-Stiftung, die Bemühungen des IASB hinsichtlich der Entwicklung und Verbesserung der IFRS und andere übergreifende Themen. Die Kommentare zur laufenden Arbeit des IASB und der IFRS-Stiftung schlossen Bedenken, dass die Kultur des IASB und in den Vereinigten Staaten hinsichtlich Erlösererfassung abweichen, die Beobachtung, dass das Projekt des IASB zum Rahmenkonzept eine große Herausforderung ist und die Sachverhalte genau durchdacht werden müssen, und eine Aussage ein, dass sich die Teilnehmer nicht unbedingt im Klaren sind, wo die Aus- und Weiterbildungsmaterialien der IFRS-Stiftung überhaupt eingesetzt werden, ein.
  • Es wurde auch angemerkt, dass die verschiedenen involvierten Parteien zwar um eine Phase der Ruhe gebeten hätten, dass sich aber dennoch das IFRS Interpretations Committee mit einer großen Anzahl von Themen beschäftige und ablehnende Agendaentscheidungen herausgebe und jährliche Verbesserungen bespreche. Doch obwohl das Interpretations Committee so aktiv ist, bestehe das Ergebnis der arbeiten hauptsächlich aus ablehnenden Agendaentscheidungen. Teilnehmer brachten die Frage auf, wie man als Betroffener damit umgehen solle, wenn das Interpretations Committee eine Anfrage ablehne, weil sie nicht weit verbreitet sei. Es wurde auch angemerkt, dass das Interpretations Committee selten zeitnah zu Lösungne komme. AUs deutscher Sicht wurde bemängelt, dass das Committee bei Sachverhalten im Zusammenhang mit Eigen- und Fremdkapital keine Fortschritte mache.

Themenbezogene Erörterungen

Die Teilnehmer wendeten sich dann einer Reihe von Fachfragen zu. Erörtert wurden:

  • Preisregulierung - mögliche Grundlage für den Ansatz,
  • Anwendungsfragen im Zusammenhang mit IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen,
  • integrierte Berichterstattung und die Rolle und Meinungen der nationalen Standardsetzer,
  • Angabeerfordernisse wenn Tochtergesellschaften im Teilbesitz konsolidiert werden,
  • Rückmeldungen zu Fragen im Zusammenhang mit Abzinsungssätzen,
  • Darstellung von außergewöhnlichen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung,
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse.

Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzept

Ein Schwerpunktthema der IFASS-Sitzung war das IASB-Projekt zum Rahmenkonzept, insbesondere im Hinblick auf Bewertung und Vorsicht. Bei Bewertung waren die Kernbotschaften, dass der IASB nicht von einem pragmatischen Ansatz als Startpunkt ausgehen solle. Außerdem sollte das Rahmenkonzept zukunftsweisend sein und nicht nur den gegenwärtigen Stand abbilden. Das Konzept der Vorsicht wurde in drei Einzelgruppen diskutiert, wobei eine der Gruppen zu der Schlussfolgerung kam, dass das Rahmenkonzept eine klare Definition oder Beschreibung von Vorsicht liefern solle, eine Gruppe war der Ansicht, dass Vorsicht im Rahmenkonzept als Posten genannt werden sollte, der unter begrenzten Umständen zu erwägen sei, und eine Gruppe äußerte die Gesamtmeinung, dass es eine ausgewogene Balance zwischen allen qualitativen Merkmalen geben solle.

Satzung

Die Teilnehmer erörterten den Entwurf der neuen Satzung, die die derzeitige Verlautbarung zur Beziehung zwischen IASB und den nationalen Standardsetzern ersetzen soll. Insbesondere geht es bei der neuen Satzung um die Anerkennung des Bestehens des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) und weitere jüngste Entwicklungen.

Berichte von regionalen Gruppierungen

Vertreter von AOSSG, EFRAG, GLASS/GLENIF und PAFA berichteten über ihre Arbeiten. Dazu gehörten auch Berichte von Projekten von IFASS-Mitgliedern - beispielsweise das Projekt zur Rolle des Geschäftsmodells von EFRAG.

Aktuelle Informationen zum Arbeitsprogramm des IASB

Den detaillierten Bericht in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite des britischen Standardsetzers (Financial Reporting Council, FRC) herunterladen.

Die nächste IFASS-Sitzung wird am 6. und 7. März 2014 in Neu-Delhi stattfinden. Für die Sitzung im September 2014 hat sich Norwegen als Gastgeber angeboten.

EFRAG Image

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

12.12.2013

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um die heute veröffentlichten Änderungen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses (Zyklen 2010-2012 und 2011-2013) aufzunehmen.

Im Rahmen des Zyklus 2010-2012 der jährlichen Verbesserungen wurden Änderungen an IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 und IAS 38 vorgenommen.

Im Rahmen des Zyklus 2011-2013 der jährlichen Verbesserungen wurden Änderungen an IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13 und IAS 40 vorgenommen.

EFRAG geht derzeit von einer Übernahme der Änderungen in europäisches Recht im dritten Quartal 2014 aus.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 12. Dezember 2013 hier herunterladen.

Hugh Shields Image

IASB ernennt Exekutivdirektor für Facharbeit

12.12.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat Hugh Shields als Exekutivdirektor für Facharbeit berufen. Shields wird den Fachmitarbeitersatb des IASB leiten und verantwortlich dafür sein, dass alle fachlichen Arbeiten effizient abgewickelt werden.

Shields wird der Nachfolger von Sue Lloyd, die derzeit leitende Direktorin für fachliche Aktivitäten des IASB ist, aber mit Wirkung zum 1. Januar 2014 als IASB-Mitglied berufen wurde. Die Änderung des Titels in 'Exekutivdirektor für Facharbeit' deutet darauf hin, dass Shields Aufgabenportfolio leicht anders gelagert sein wird als das von Lloyd.

Shields ist derzeit Managing Director für die Credit Suisse im Bereich Europa, Naher Osten und Afrika und ist verantwortlich für die Finanz- und Aufsichtsberichterstattung der Bank. Er wird seine Arbeit beim IASB im März 2014 aufnehmen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

IASB-Verlautbarung Image

IASB schließt Prozess der jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2011-2013 ab

12.12.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die endgültigen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2011-2013), die sich aus den in diesem Zyklus erörterten Sachverhalten ergeben haben, veröffentlicht. Es sind vier Standards durch diese Änderungen betroffen.

Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.

Die Jährlichen Verbesserungen Zyklus 2011–2013 führen zu direkten Änderungen an den folgenden Standards:

 

Verlautbarung Änderung
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
(nur Änderungen an der Grundlage für Schlussfolgerungen)
Bedeutung von 'in Kraft getreten' in Bezug auf IFRS
Stellt klar, dass ein Unternehmen in seinem ersten IFRS-Abschluss die Wahl zwischen der Anwendung von bestehenden und derzeit geltenden IFRS und der vorzeitigen Anwendung von neuen oder überarbeiteten IFRS hat, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, sofern deren vorzeitige Anwendung gestattet ist. Ein Unternehmen muss die gleiche Fassung eines Standards über alle Perioden hinweg anwenden, die im ersten IFRS-Abschluss abgedeckt werden.
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Anwendungsbereich der Ausnahme für Joint Ventures
Stellt klar, dass vom Anwendungsbereich von IFRS 3 die Bilanzierung der Gründung aller Arten von gemeinsamen Vereinbarungen im Abschluss der gemeinsamen Vereinbarung selbst ausgeschlossen ist.
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Anwendungsbereich von Paragraf 52 (Ausnahme für Portfolien)
Stellt klar, dass die Ausnahme für Portfolien in Paragraf 52 von IFRS 13 alle Verträge beinhaltet, die nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung oder IFRS 9 Finanzinstrumente bilanziert werden; dies gilt unabhängig davon, ob sie die Definition eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit nach IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis erfüllen.
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Klarstellung der Beziehung zwischen IFRS 3 und IAS 40 bei der Klassifizierung einer Immobilie als als Finanzinvestition gehalten oder als eigentümergenutzt
Stellt klar, dass die Bestimmung, ob eine bestimmte Transaktion sowohl die Definition eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse als auch die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erfüllt, die Anwendung beider Standards unabhängig voneinander erfordert.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB und auf unserer entsprechenden IAS Plus-Projektseite zu den jährlichen Verbesserungen.

IASB-Verlautbarung Image

IASB schließt Prozess der jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2010-2012 ab

12.12.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die endgültigen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2010-2012), die sich aus den in diesem Zyklus erörterten Sachverhalten ergeben haben, veröffentlicht. Es sind sieben Standards durch diese Änderungen betroffen.

Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.

Die Jährlichen Verbesserungen Zyklus 2010–2012 führen zu direkten Änderungen an den folgenden Standards:

 

Verlautbarung Änderung
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen Definition von 'Ausübungsbedingungen'
Stellt die Definitionen von 'Ausübungsbedingungen' und 'Marktbedingung' klar und fügt Definitionen für 'Leistungsbedingung' und 'Dienstbedingung' hinzu (die vorher Teil der Definition von 'Ausübungsbedingungen' waren).
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
(mit Folgeänderungen an anderen Standards)
Bilanzierung von bedingten Gegenleistungen bei einem Unternehmenszusammenschluss
Stellt klar, dass bedingte Gegenleistungen, die als Vermögenswert oder Schuld klassifiziert werden, zu jedem Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.
IFRS 8 Geschäftssegmente

Zusammenfassung von Geschäftssegmenten
Schreibt vor, dass ein Unternehmen die Ermessenentscheidungen offenzulegen hat, die von der Unternehmensleitung bei der Anwendung der Zusammenfassungskriterien auf Geschäftssegmente getroffen hat.

Überleitung  der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte des Geschäftssegments auf die Vermögenswerte des Unternehmens
Stellt klar, dass ein Unternehmen nur Überleitungen der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte auf die Vermögenswerte des Unternehmens zur Verfügung stellen muss, wenn die Vermögenswerte des Segments regelmäßig berichtet werden.

IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
(nur Änderungen an der Grundlage für Schlussfolgerungen mit Folgeänderungen an den Grundlagen für Schlussfolgerungen anderer Standards)
Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten
Stellt klar, dass die Veröffentlichung von IFRS 13 und die Änderung von IFRS 9 und IAS 39 nicht zur Abschaffung der Möglichkeit geführt hat, kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten ohne festgelegten Zinssatz ohne Abzinsung zu ihrem Rechnungsbetrag zu bewerten, solange die Auswirkungen der nicht erfolgten Abzinsung nicht wesentlich sind.
IAS 16 Sachanlagen Neubewertungsmethode — anteilsgemäße Neudarstellung der kumulierten Abschreibung
Stellt klar, dass bei einer Neubewertung einer Sachanlage der Bruttobuchwert auf eine Art und Weise angepasst wird, die im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht.
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Mitglieder der Unternehmensführung
Stellt klar, dass ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensführung für die Berichtseinheit oder das Mutterunternehmen der Berichtseinheit erbringt, ein nahe stehendes Unternehmen der Berichtseinheit ist.
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

Neubewertungsmethode — anteilsgemäße Neudarstellung der kumulierten Abschreibung
Stellt klar, dass bei einer Neubewertung eines immateriellen Vermögenswerts der Bruttobuchwert auf eine Art und Weise angepasst wird, die im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB und auf unserer entsprechenden IAS Plus-Projektseite zu den jährlichen Verbesserungen.

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter herausgegeben, in dem die Änderungen näher erläutert werden.

GRI Image

G4-Richtlinien in deutscher Übersetzung verfügbar

11.12.2013

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat Übersetzungen der vierten umfassenden Überarbeitung ihres Rahmens für Nachhaltigkeitsberichterstattung ("G4-Richtlinien") in verschiedenen Sprachen veröffentlicht - unter anderem liegen die Richtlinien jetzt auch auf deutsch vor.

Die G4-Richtlinien, die am 24. Mai 2013 veröffentlicht wurden, sind in zwei Teile gegliedert:

  • Berichterstattungsgrundsätze und Standardangaben - dieser Teil beinhaltet die Kriterien, die anzuwenden sind, wenn Nachhaltigkeitsberichte im Einklang mit den Leitlinien erstellt werden, die Berichterstattungsgrundsätze, die Nachhaltigkeitsberichten zugrunde liegen (im Sinne von Inhalt und Qualität), und die allgemeinen und spezifischen Standardangaben, die erforderlich sind. Die deutsche Übersetzung ist Ihnen hier auf der Internetseite von GRI zugänglich.
  • Umsetzungsanleitung - dieser Teil bietet weitere Erläuterungen dazu, wie die Berichterstattungsprinzipien anzuwenden und die Angaben zu erarbeiten sind. Die deutsche Übersetzung ist Ihnen hier auf der Internetseite von GRI zugänglich.

Die weiteren verfügbaren Übersetzungen (ins Spanische, Portugiesische und Französische) sind Ihnen über die Presseerklärung auf der Internetseite von GRI zugänglich.

Entwurf Image

IASB gibt Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses heraus (Zyklus 2012-2014)

11.12.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat auf seiner Internetseite einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an vier International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses veröffentlicht.

Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.

Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung aller Änderungen soll zulässig sein, für in der EU domizilierte Unternehmen bedarf dies jedoch der Übernahme der Änderungen durch die Kommission und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

IFRS Thema der Änderung
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Aufnahme gesonderter Leitlinien in IFRS 5 für Fälle, in denen ein Unternehmen einen Vermögenswert aus der Kategorie zur Veräußerung gehalten in die Kategorie zu Ausschüttungszwecken gehalten umklassifiziert oder anders herum; Aufnahme gesonderter Leitlinien für Fälle, in denen die Bilanzierung als zu Ausschüttungszwecken gehalten beendet wird
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Aufnahme zusätzlicher Leitlinien zur Klarstellung, ob ein Verwaltungsvertrag ein fortgesetztes Engagement in Bezug auf einen übertragenen Vermögenswert darstellt (zwecks Bestimmung der erforderlichen Angaben)

Klarstellung der Anwendbarkeit der Änderungen an IFRS 7 in Bezug auf Angaben zur Saldierung auf zusammengefasste Zwischenberichte

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

Klarstellung, dass die hochwertigen Unternehmensanleihen, die bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet werden, in der gleichen Währung denominiert sein sollten wie die zu leistenden Zahlungen (daher sollte die Markttiefe für hochwertige Unternehmensanleihen auf Währungsebene beurteilt werden)

IAS 34 Zwischenberichterstattung Klarstellung der Bedeutung von 'an anderer Stelle im Zwischenbericht' und Aufnahme einer Vorschrift, einen Verweis auf diese andere Stelle aufzunehmen

Der Entwurf ED/2013/11 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012–2014 ist auf der Internetseite des IASB zugänglich. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier. Der IASB erbittet Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 13. März 2014.

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter herausgegeben, in dem die Vorschläge des IASB näher erläutert werden.

Russ Golden Image

Der FASB wird seine Agenda nicht im luftleeren Raum festlegen

11.12.2013

In seiner Rede bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) ging der FASB-Vorsitzende Russell Golden auf die grundlegenden Faktoren ein, die für künftigen Agenda des FASB bestimmend sein werden. Dabei verwies er auch Projekte des IASB und die Zusammenarbeit mit EFRAG.

Golden erklärte, dass nach Abwicklung der gemeinsamen Projekte mit dem IASB die künftigen Projekte des FASB in vier Kategorien fallen werden: grundlegende Projekte, Projekte im Zusammenhang mit Ansatz, Bewertung und Darstellung, Projekte zur Reduzierung der Komplexität und Projekte im Zusammenhang mit Übergang und Umsetzung. In den ersten drei Kategorien wählte Golden internationale Bezugspunkte für seine Erläuterungen.

Zu den grundlegenden Projekten zählte Golden das Rahmenkonzept und das Angabenrahmenkonzept. Die Wiederaufnahme des Projekts zum IFRS-Rahmenkonzept durch den IASB habe auch erneutes Interesse an diesem Projekt beim FASB aufleben lassen. Ausgangspunkt für die weiteren Arbeiten des FASB soll der Stand sein, der im gemeinsamen Projekt mit dem IASB erreicht wurde. Golden erklärte: "Das würde uns helfen, den Prozess der Harmonisierung von US-GAAP und IFRS fortzusetzen." Auch beim Angabenrahmenkonzept verwies er auf internationale Konsultationen: "Wir haben eine bedeutende Menge Zeit damit verbracht, uns bei diesem Projekt mit dem IASB und der European Financial Regulatory Advisory Group – oder EFRAG – auszutauschen, die an ihrem eigenen Angabenprojekt arbeitet."

Bei den Projekten im Zusammenhang mit Ansatz, Bewertung und Darstellung nannte Golden Pensionsbilanzierung als ein Beispiel für Bereiche, in denen der FASB tätig werden sollte. Dabei gab er zwar an, dass der FASB über einen robusten Standard in diesem Bereich verfüge, aber er verwies auch darauf, dass der IASB in diesem Zusammenhang aktiver gewesen sei - beispielsweise mit der Veröffentlichung von IAS 19 (2011). Er meinte: "Wir beabsichtigen ganz sicher, zu berücksichtigen, was der IASB tut, während wir damit beginnen, unsere eigenen nächsten Schritte zu durchdenken." Er verwies auch auf Kommentare der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), dass bestimmte Sachverhalte in den IFRS adressiert werden, unter US-GAAP aber nicht.

Schließlich gab Golden auch an, dass die Projekte zur Reduzierung der Komplexität von den gemeinsamen Erfahrungen mit dem IASB profitieren würden. Er verwies dabei insbesondere auf den Standard zur Erlöserfassung, der als Ergebnis des gemeinsamen Projekts mit dem IASB im ersten Quartal des nächsten Jahres erscheinen soll.

Zum Manuskript der vollständigen Rede von Golden in englischer Sprache gelangen Sie auf der Internetseite des FASB.

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