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Hans Hoogervorst Image

Der IASB-Vorsitzende spricht über Europa, IFRS und Konvergenz

09.09.2013

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Rede mit dem Titel 'Europa und der Weg zu globalen Rechnungslegungsstandards' zur Verfügung, die der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst heute gehalten hat. In seiner Rede pries Hoogervorst die starke Beziehung zwischen der EU und dem IASB, erörterte, wie der Erfolg der IFRS und die europäischen Kapitalmärkte miteinanderverwoben sind, bot einen Überblick über den Stand der wesentlichen Konvergenzprojekte von IASB und FASB und umriss die künftige Agenda das IASB.

Nach einigen freundlichen Worten in deutscher Sprache über die Bedeutung Deutschalnds in Europa und für die Zusammenarbeit mit dem IASB, begann Hoogervorst seine Rede mit allgemeinen Beobachtungen zu der Beziehung wischen der Europäische Union, dem IASB und den IFRS. Er erkannte an, dass Europas Entscheidung, die IFRS zu übernehmen, "den IFRS die kritische masse gegeben haben, die sie brauchten, um der einzige Satz globaler Rechnungslegungsstandards zu werden". Er verwies auch darauf, dass die IFRS den europäischen Märkten genutzt haben, indem sie zur Steigerung der Transparenz beigetragen haben und indem die Kapitalaufnahmekosten für börsennotierte Unternehmen seit ihrer Einführung gesunken sind. Hoogervorst lobte außerdem die EU für ihren gründlichen Übernahmeprozess und verwies darauf, dass die Tatsache, dass die Übernahme der IFRS durch die EU ohne bedeutende Änderungen übernehmen für die Qualität der IFRS spreche. Von dort wendete er sich der Übernahme der IFRS in anderen Rechtskreisen zu und erwähnte auch die Länderprofile, die kürzlich von der IFRS-Stiftung freigegeben worden sind.

Anschließend bot Hoogervorst einen Überblick über die verbleibenden Konvergenzprojekte von IASB und FASB:

  • Erlöserfassung: Ein neuer Standard wird innerhalb der nächsten drei Monate erwartet.
  • Leasingverhältnisse: Der umstrittene Sachverhalt ist, wie Leasingverhältnisse auf die Bilanz gebracht werden sollen.
  • Wertminderung: Der FASB und der IASB sind sich einig, dass ein Modell der erwarteten Verluste notwendig ist, aber sie haben Schwierigkeiten dabei, sich auf die genauen Mechanismen zu einigen. Hoogervorst erläuterte: "Ein Grund, weswegen wir es so schwierig finden, zu einer gemeinsamen Antwort zu kommen, ist, dass ein Modell der erwarteten Verluste inhärent über einen relativ hohen Grad von Subjektivität verfügt, da es sich mit ungewissen Ergebnissen in der Zukunft befasst. Es gibt keine einfache Antwort darauf, wie man damit umgehen kann." Er gab auch der Zuversicht Ausdruck, dass bei der Boardsitzung im September Fortschritte erreicht werden.
  • Versicherungsverträge: Der vom IASB jüngst veröffentlichte Entwurf sei ein Schritt auf das endgültige Ziel der Schaffung eines realistischeren Blicks auf die wahre Leistung der Versicherungswirtschaft zu. In diesem Zusammenhang ging Hoogervorst auch auf die kürzlich von der EIOPA geäußerten Sorgen ein, dass einige Versicherungen nicht in der Lage sein werden, ihre Kapitalanforderungen zu erfüllen, weil die Zinssätze in der Branche so nachhaltig niedrig seien. Es gebe Sorgen, dass die gegenwärtige Berichterstattung durch Versicherungen die Offenlegung dieser potentiellen Krise nicht vollständig gewähre. Der neue Standard werde da glücklicherweise bald Abhilfe schaffen.

Nach einer kurzen Erläuterung des Diskussionspapiers zum Rahmenkonzept wendete sich Hoogervorst noch der Bedeutung der Verbesserung der Angaben im Rahmen der Finanzberichterstattung zu — die Entwicklung präziserer, verständlicherer und insgesamt hilfreicherer Angaben sei notwendig. Hierbei verwies er auch auf den von ihm im Juni 2013 vorgestellten Zehn-Punkte-Plan zur Verbesserung von Angaben in der Finanzberichterstattung.

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Korrektur an EU-Verordnung 313/2013

09.09.2013

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 6. September 2013 eine Berichtigung der deutschen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 313/2013 zur Übernahme der Änderungen an IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen' veröffentlicht.

Die Europäische Union hatte im Amtsblatt vom 5. April 2013 die Verordnung (EG) Nr. 313/2013 veröffentlicht, mit der die Änderungen des IASB übernommen wurden, mit denen dieser im Juni 2012 die Übergangsleitlinien in IFRS 10 Konzernabschlüsse klargestellt und zusätzliche Erleichterungen in allen drei Standards gewährt hat.

Anstatt wie es fälschlicherweise in der Verordnung 313/2013 auf Seite 16, im Anhang unter der Überschrift „Änderung an IFRS 12 — Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“, Paragraph C2A geheißen hatte „Ein Unternehmen muss die Angabepflichten dieses IFRS auf keine Berichtsperiode anwenden, die der Erstanwendung von IFRS 12 unmittelbar vorausgeht.“ wurde nun richtiggestellt: „Ein Unternehmen muss die Angabepflichten dieses IFRS nicht auf Berichtsperioden anwenden, die vor der Vergleichsperiode jener Berichtsperiode liegen, auf die IFRS 12 erstmalig angewandt wird.“

Die Korrektur können Sie im Amtsblatt der EU einsehen.

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G-20 drängt weiter auf Konvergenz und fordert bessere Risikoangaben durch Finanzinstitute

09.09.2013

Die Gruppe der 20 (G-20) hat ein Kommuniqué und Begleitdokumente von dem Gipfel der Staatschefs der G-20 freigegeben, der am 5. und 6. September 2012 in St. Petersburg abgehalten wurde. Unter dem Dreiklang "Kooperation, Koordination und Vertrauen", der das Wachstum nachhaltig stärken und die Finanzmarktkrise beenden soll, wird auch wieder auf die Notwendigkeit der Konvergenz von Rechnungslegungsstandards eingegangen.

Im Vorfeld des Gipfels hatte der Finanzstabilitätsrat einen Bericht vorgelegt, in dem die Ergebnisse der letzten fünf Jahre im Zusammenhang mit der grundlegenden Reform des globalen Finanzsystems zusammengefasst werden, die die G-20 im Jahr 2008 als Konsequenz der Finanzmarktkrise angestoßen haben.

Auf die Ergebnisse aus dem Bericht wird in der Präambel zu Abschlussbericht eingegangen:

In den fünf Jahren, seit wir das erste Mal zusammengekommen sind, waren koordinierte Maßnahmen der G-20 kritisch für die Bekämpfung der Finanzmarktkrise und dafür, die Weltwirtschaft auf den Weg der Erholung zurückzuführen. Aber unsere Arbeit ist noch nicht abgeschlossen, und wir sind übereingekommen, dass es weiterhin äußerst wichtig bleibt, dass die Länder der G-20 all unsere gemeinsamen Bemühungen darauf konzentrieren, einen dauerhaften Ausweg aus der längsten und nachhaltigsten Krise der modernen Geschichte zu bewerkstelligen.

In Bezug auf Rechnungslegung konkret greifen die G-20 auf bewährte Formulierungen zurück, ergänzen diese jedoch dem Hinweis auf die notwendige Verbesserung der Risikoangaben von Banken wie von der Arbeitsgruppe für verbesserte Angaben (Enhanced Disclosure Task Force, EDTF) im Oktober 2012 empfohlen und im August 2013 erstmals überprüft wurden:

Wir unterstreichen die Bedeutung der Weiterführung der Arbeit in Bezug auf die Konvergenz der Rechnungslegungsstandards, um die Widerstandskraft unseres Finanzsystems zu stärken. Wir fordern den  International Accounting Standards Board und den US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board auf, ihre Arbeiten zu den wesentlichen ausstehenden Projekten für die Erzielung eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards bis Ende 2013 abzuschließen. Wir ermutigen zu weiteren Bemühungen des öffentlichen und des Privatsektors, um die Angaben von Finanzinstituten in Bezug auf die Risiken, denen sie ausgesetzt sind, zu verbessern, wozu auch die Weiterführung der Arbeit der Arbeitsgruppe für verbesserte Angaben gehört.

Indirekten Bezug zur Rechnungslegung weist auch der im Kommuniqué unterstützte Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) auf, da es in dessen Rahmen zu einer gemeinsamen länderspezifischen Berichterstattung in Bezug auf Steuern und Gewinne kommen kann.

Sie können sich das englischsprachige Abschlusskommuniqué direkt von der Internetseite der G-20 herunterladen. Außerdem stehen dort diverse Anhänge des Kommuiqués wie beispielsweise der vom FSR zur Verfügung gestellte Bericht und die G-20/OECD-Prinzipien für langfristige Investitionen durch institutionelle Anleger zur Verfügung.

2013sep  Image

Tagesordnung für die Septembersitzung des IASB

07.09.2013

Der IASB hat eine erste Tagesordnung für seine nächste Sitzung bekanntgegeben, die am 13., 17. und 18. September 2013 in seinen Räumen in London stattfinden wird. Gemeinsam mit dem FASB werden Finanzinstrumentethemen (Klassifizierung und Bewertung sowie Wertminderung) und Erlöserfassung diskutiert werden. Der IASB wird sich außerdem den eingegangenen Stellungnahmen zu IAS 19 (Entwurf zu Beiträgen des Arbeitnehmers), begrenzten Änderungen an IAS 1, den jährlichen Verbesserungen an den IFRS (Zyklen 2010-2012 und 2011-2013), dem aktuellen Stand beim IFRS Interpretations Committee, dem aktuellen Stand im Forschungsprojekt zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung, den separaten Abschlüssen eines gemeinschaftlich Tätigen sowie preisregulierten Geschäftsvorfällen widmen.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung, die am 6. September 2013 zur Verfügung gestellt wurde, finden Sie hier.

Sollten Änderungen an der Tagesordnung vorgenommen werden, werden wir sie dort nachpflegen. Größere Änderungen geben wir außerdem als Nachricht bekannt. Die Übersetzungen der Mitschriften von Deloitte-Beobachtern stellen wir ebenfalls auf dieser Seite zur Verfügung, sobald sie uns vorliegen.

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Jüngste Ausgabe der 'Investor Perspectives' ist dem Projekt zu Versicherungsverträgen gewidmet

06.09.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert das IASB-Mitglied Patrick Finnegan die Vorschläge im kürzlich veröffentlichten übererbeiteten Entwurf zur Versicherungsbilanzierung.

Der Artikel behandelt drei Kernmerkmale aus dem Entwurf, die die größten Auswirkungen sowohl für Ersteller als auch für Anleger haben können. Dies sind:

  1. Wie wird über Änderungen im Abzinsungssatz berichtet?
  2. Wie werden Erträge und Aufwendungen aus Versicherungsverträgen dargestellt?
  3. Wie wird über Änderungen in Schätzungen geschätzter vertraglicher Kapitalflüsse berichtet?

Patrick Finnegan: The long and winding road: the IASB's project on insurance contracts steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

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Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

06.09.2013

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) hat für die Übernahme von Änderungen an IAS 36 und IAS 39 für die Anwendung in Europa gestimmt. Eine endgültige Übernahme wird noch im 4. Quartal 2013 erwartet. EFRAG hat deshalb den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Der IASB hat am 29. Mai 2013 Änderungen an IAS 36 im Hinblick auf den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte herausgegeben, um die Anwendung der Vorschrift, den erzielbaren Betrag anzugeben, einzuschränken und die Angaben klarzustellen, die zu leisten sind, wenn ein Vermögenswert wertgemindert ist,

Am. 27. Juni 2013 hat der IASB Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Novationen von Derivaten heruagegeben, um das Fortbestehen der Sicherungsbilanzierung unter bestimmten Umständen auch bei der Novation von Derivaten zu ermöglichen.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 6. September 2013 hier herunterladen.

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Nicht alle Unternehmen können von jetzt auf gleich auf eine integrierte Berichterstattung übergehen

06.09.2013

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Chartered Professional Accountants of Canada bzw. Comptables professionnels agréés du Canada, CPA Canada) hat gegenüber dem internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) kritisch Stellung zu dessen zeitlicher Planung genommen.

Der IIRC hatte im April 2013 den Entwurf eines Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung veröffentlicht und gleichzeitig angekündigt, dass eine einer erste finale Version des Rahmenkonzepts noch im Dezember 2013 veröffentlicht werden solle.

Generell stimmt CPA Canada dem Konzept einer integrierten Berichterstattung zu und ist der Meinung, dass der Gesamtüberblick über die Wertschöpfungsmöglichkeiten eines Unternehmens wichtig ist. Auch werden nach Erfahrung von CPA Canada zunehmend Informationen zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance – ESG) Bedeutung gewinnen und ihre Zusammenführung in einem Bericht gemeinsam mit Finanzinformationen wäre nützlich.

Dennoch verfügen nach Meinung von CPA Canada wenige Unternehmen derzeit über ausreichend integrierte und robuste Systeme und Prozesse oder gar die gedankliche Auffassung, um einen verlässlichen integrierten Bericht zu erstellen. Auch gäbe es in zumindest Kanada wenig Hinweise, dass Kapitalgeber einen integrierten Bericht verlangen.

Nach Meinung von CPA Canada ist es notwendig, dass deutlicher wird, dass integrierte Berichterstattung zu Vorteilen bei der Kapitalaufnahme führt. Das Institut nimmt zu Kenntnis, dass sich über 90 Unternehmen am Pilotprogramm des IIRC beteiligen und sich wohl einen Vorteil aus einem integrierten Ansatz in der Berichterstattung versprechen.

Dennoch glaubt CPA Canada, dass die Ergebnisse eben dieses Pilotprogramms abzuwarten sind. Das Programm soll bis September 2014 laufen, während die erste Version des Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung schon im Dezember 2013 verfügbar sein soll. CPA Canada plädiert nicht nur dafür, das Ende des Pilotprogramms abzuwarten, sondern schlägt sogar vor, das Pilotprogramm noch zeitlich auszudehnen. Es gäbe viel zu lernen aus einer derart umfassenden Änderung der Berichterstattung, die das IIRC vorschlägt, dass der kurze Zeitraum von Veröffentlichung des Entwurfs bis zur Veröffentlichung einer finalen Version unangemessen kurz scheine und die Berücksichtigung der Ergebnisse des Pilotprogramms nicht erlaube und auch dass Pilotprogramm selbst zu kurz angesetzt sei.

Das Schreiben, das auch detaillierte Anmerkungen zu einzelnen Vorschlägen des Entwurfs des IIRC-Rahmenkonzepts enthält, steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von CPA Canada zur Verfügung.

 

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Mangelndes Vertrauen in Abschlüsse macht Europa angreifbar

06.09.2013

Das gemeinsame Komitee der europäischen Aufsichtsbehörden hat seinen zweiten alle zwei Jahre erscheinenden 'Bericht zu Risiken und Schwächen im Finanzsystem der EU' veröffentlicht. Ein Mangel an Vertrauen in die Darstellung der zugrunde liegenden Finanzlage und der finanziellen Leistungen in Abschlussen, der sich aus der Überzeugung ergibt, dass das bestehende Rechnungslegungsrahmenkonzept oft mangelhaft angewendet wird und Lücken und Raum für Interpretation aufweist, wird als eines der Risiken und Schwächen angeführt.

Einige der wesentlichen Punkte, die im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung als problematisch ausgemacht werden, sind die folgenden:

  • Bewertung komplexer Finanzinstrumente, besonders in illiquiden Märkten,
  • zeitnahe und ausreichende Erfassung von Wertminderungsverlusten bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgesetzten Anschaffungskosten bewertet werden,
  • Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten und Vermögenswerten aus latenten Steuern vor dem hintergrund der Profatibilität und
  • Gesamttransparenz der Finanzinformationen, die dem Markt zur Verfügung gestellt werden.

Hinsichtlich der Bewertung von komplexen Finanzinstrumenten wird einige Hoffnung in IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts gesetzt. Allerdings wird im Bericht betont, dass "rigorose Anwendung der neuen Vorschriften notwendig ist, um den beizulegenden Zeitwert von komplexen Finanzinstrumenten in Abschlüssen genau abzubilden".

Die Aufsichtsbehörden sind außerdem der Meinung, dass das neue Modell der erwarteten Verluste in Bezug auf die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten dazu beitragen wird, Vertrauen in Abschlüsse zurückzugewinnen, da das Problem der zu späten und zu geringen Erfassung damit abgemindert wird.

Schließlich sind die Aufsichtsbehörden überzeugt, dass erhöhte Transparenz, die zu mehr Vertrauen führen wird, in relative naher Zukunft erreicht werden kann: "Neue Rechnungslegungsstandards, die derzeit in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, Wertminderung und Sicherungsbilanzierung diskutiert werden, werden dabei helfen, den Grad der Transparenz von Abschlüssen dadurch zu erhöhen, dass die Anzahl der Klassifizierungskategorien und Wertminderungsmodelle verringert wird und die Risikomanagementpraxis stärker in Einklang mit der Finanzbericherstattung gebracht wird."

Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der internetseite von ESMA zur Verfügung. Kapitel 5 ist den Vertrauensrisiken in Bezug auf Bilanzberwertungen und Risikoangaben gewidmet. Die EBA hat eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung des Berichts auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt.

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FEE erinnert die Mitglieder der Europaparlaments daran, dass Europa von den IFRS profitiert

05.09.2013

In einem scharf formulierten Brief an den Berichterstatter eines Berichtsentwurfs und vorgeschlagener Änderungen eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung für den Zeitraum 2014-2020 erinnert der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) die Mitglieder des EU-Parlaments daran, dass die gegenwärtige Debatte über die Finanzberichterstattung nicht nur einen Aspekt der fachlichen Qualität, sondern auch eine Perspektive des öffentlichen Interesses hat.

Im Dezember 2012 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung für den Zeitraum 2014-2020. Im März 2013 folgte dem ein Entwurf eines Berichts an den Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON), dem wiederum Änderungsanträge zum Berichtsentwurf diverser Mitglieder von ECON folgten. In einem Schreiben an den Berichterstatter gegenüber ECON hat FEE nicht nur Stellung zum Berichtsentwurf und den Änderungsanträgen bezogen, sondern nimmt Stellung Stellung gesamten Debatte.

Das Schreiben von FEE ist um sechs klare Aussagen herum strukturiert:

  • Die strategische Dimension globaler Finanzberichterstattungsstandards sollte berücksichtigt werden – FEE betont, dass globale Standards kritisch für die Verbesserung der Transparenz und die Senkung der Kosten für alle Marktteilnehmer sind und dass aus EU-Sicht global akzeptierte Standards bedeutend zur Anziehung ausländischer Investoren zu einem Zeitpunkt beitragen, zu dem dies besonders nötig ist. Allein EU-spezifische Standards oder EU-Interpretationen der IFRS würden Europas Interessen schaden.
  • Die Debatte sollte objektiv und informiert erfolgen – FEE beklagt, dass es "höchst bedauerlich ist, dass die Debatte um globale Finanzberichterstattungsstandards und das Organ, dem Europa dabei vertraut, diese Standards zu erlassen, (den IASB) oft von Sachverhalten kompromittiert wird, die mit dem Sachverhalt nur lose verknüpft sind oder auf wenig informierten und fundierten Argumenten beruhen, die von einer kleinen, aber lautstarken, Minderheit vertreten werden”. FEE nimmt in Anspruch, dass fundierte Kritik gesund ist, dass aber Kritik, die auf Missverständnissen oder Missinterpretationen basiert, die Glaubwürdigkeit Europas auf der internationalen Bühne herabsetzt.
  • Es ist kontraproduktiv, den IASB zu unterminieren – Nach Meinung von FEE sollte jeder, der den IASB als Ganzes kritisiert, auch die verfügbaren Alternativen bedenken. Gegenwärtig sei der IASB das einzige Gremium, dass die globale Glaubwürdigkeit und Erfahrung besitzt, um hochwertige Standards zu setzen. Mit seiner Unabhängigkeit herumzuspielen, die für das Vertrauen der Anleger wesentlich ist, würde zu einem Verlust von Glaubwürdigkeit führen.
  • Europa sollte sich nicht rückwärts bewegen – FEE erinnert die Mitglieder des EU-Parlaments daran, dass ein europäischer Standardsetzer der europäische Standards erlässt, nicht nur kostspielig sein würde, sondern dass es auch Europa international isolieren würde, was zur Erholung der europäischen Wirtschaft nicht eben beitragen würde. Darüber hinaus weist FEE darauf hin, dass die EU nicht gerade über ein glorreiche Bilanz in Bezug auf die Harmonisierung von Rechnungslegungsvorschriften verfüge, was sich an der jüngsten Debatte über die Bilanzierungsrichtlinie musterhaft zeige.
  • Die IFRS haben die Finanzberichterstattung verbessert und die Transparenz gesteigert – FEE wiederholt, dass es keine glaubwürdigen objektiven Hinweise gibt, dass die IFRS zur Finanzmarktkrise beigetragen haben. Im Gegenteil, die Verwendung der Zeitwertbilanzierung und der umfassenden Angaben hätten geholfen, die Probleme zu identifizieren, die sich im Finanzsystem aufgebaut hätten.
  • Das Parlament sollte rechtliche Sicherheit schaffen – FEE betont, dass Gremien, die im öffentlichen Interesse wirken, Klarheit und Deutlichkeit in Bezug auf ihre Finanzierung über einen hinreichend langen Zeitraum hinweg bedürfen. Gleichzeitig sei ihre Unabhängigkeit die wesentliche Grundlage ihres Werts. Deshalb wäre es nach Meinung von FEE höchst unangemessen, die Finanzierung dieser Gremien von bestimmtem Verhalten in fachlicher Hinsicht abhängig zu machen, da dies ihre Unabhängigkeit beträchtlich beeinträchtigen würde.

FEE fordert, dass die Mitglieder des EU-Parlaments diese grundlegenden Gedanken berücksichtigen, wenn sie den Sachverhalt weiter erörtern, und schließt mit der Beobachtung: “Finanzberichterstattung sollte nicht zum Sündenbock für andere Probleme gemacht werden.”

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

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Fragen und Antworten des IDW-Arbeitskreises ISA-Implementierung

05.09.2013

Der Arbeitskreis zur Umsetzung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA), der beim Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) eingerichtet wurde, hat die Sammlungen von Fragen und Antworten zur Umsetzung von zwei Prüfungsstandards überarbeitet.

Die Fragen und Antworten zur Festlegung der Wesentlichkeit und Toleranzwesentlichkeit wurden überarbeitet und an den aktuellen IDW PS 250 n.F. angepasst. Außerdem wurden die Fragen und Antworten zur Beurteilung der festgestellten falschen Darstellungen nach IDW PS 250 n.F. überarbeitet.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

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